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Wie die schriftliche Prüfung bewertet wird
Seit dem 1. Juli 2025 besteht der schriftliche Teil aus 82 Fragen. Es gibt Teilpunkte: Bei einer Frage mit zwei richtigen Antworten bringt jede richtig angekreuzte Antwort einen Punkt. Insgesamt sind 120 Punkte möglich, zum Bestehen brauchst du 60. Mehr dazu auf der Seite zur Prüfung.
Was ist bürgerliches Recht? Aufbau des BGB
Wie viele Bücher hat das Bürgerliche Gesetzbuch?
- A) Drei
- B) Vier
- C) Fünf
- D) Sieben
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Richtig: C. Das BGB besteht aus fünf Büchern: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Sieben Abschnitte hat nur der Allgemeine Teil.
Welche Aussagen zum bürgerlichen Recht treffen zu?
- A) Es regelt Beziehungen zwischen gleichgeordneten Privatpersonen
- B) Es gehört zum öffentlichen Recht
- C) Es gibt Wachpersonen polizeiähnliche Befugnisse
- D) Es ist der Kern des Privatrechts
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Richtig: A und D. Bürgerliches Recht ist allgemeines Privatrecht und regelt Beziehungen auf Augenhöhe. Hoheitliche Befugnisse verleiht es nicht, die gibt es nur im öffentlichen Recht.
In welchem Buch des BGB stehen die Vorschriften über Besitz und verbotene Eigenmacht?
- A) Im Allgemeinen Teil
- B) Im Schuldrecht
- C) Im Sachenrecht
- D) Im Familienrecht
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Richtig: C. Besitz, Besitzschutz und Eigentum stehen im dritten Buch, dem Sachenrecht ab § 854. Im Allgemeinen Teil stehen dagegen Notwehr, Notstand nach § 228 und Selbsthilfe.
Ein Besucher beschädigt am Empfang einen Monitor. Was ist zivilrechtlich die Folge?
- A) Er wird vom Zivilgericht zu einer Geldstrafe verurteilt
- B) Er kann zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein
- C) Die Wachperson darf den Schadensbetrag sofort von ihm verlangen und einbehalten
- D) Der Fall ist nur strafrechtlich zu beurteilen
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Richtig: B. Das Zivilrecht kennt keine Strafe, sondern Schadensersatz, hier nach § 823 Abs. 1 BGB. Den Anspruch setzt der Geschädigte durch, nicht die Wachperson vor Ort.
Was bedeutet es, dass der Allgemeine Teil des BGB vor die Klammer gezogen ist?
- A) Er gilt nur für Kaufverträge
- B) Seine Regeln gelten grundsätzlich für alle anderen Bücher
- C) Er ist später als die übrigen Bücher in Kraft getreten
- D) Er gilt nur, wenn ein Gericht ihn ausdrücklich anwendet
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Richtig: B. Die allgemeinen Regeln, etwa zur Geschäftsfähigkeit, stehen nur einmal im Gesetz und gelten für alle Rechtsgeschäfte. Deshalb stehen sie im ersten Buch.
Welche Vorschriften findest du im Allgemeinen Teil des BGB?
- A) Notwehr nach § 227 BGB
- B) Verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB
- C) Selbsthilfe nach § 229 BGB
- D) Aggressiver Notstand nach § 904 BGB
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Richtig: A und C. Die §§ 226 bis 231 mit Notwehr und Selbsthilfe stehen im Allgemeinen Teil. Verbotene Eigenmacht und der aggressive Notstand nach § 904 gehören zum Sachenrecht.
Zum Thema Was ist bürgerliches Recht? Aufbau des BGB →
Natürliche und juristische Personen
Welche der folgenden sind juristische Personen des Privatrechts?
- A) Eine GmbH
- B) Ein eingetragener Verein
- C) Eine Stadt
- D) Ein Ordnungsamt
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Richtig: A und B. GmbH und e.V. sind juristische Personen des Privatrechts. Eine Stadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, und eine Behörde ist überhaupt keine eigene juristische Person.
Wer ist eine natürliche Person?
- A) Nur ein volljähriger Mensch
- B) Jeder Mensch, unabhängig vom Alter
- C) Nur ein Mensch mit deutscher Staatsangehörigkeit
- D) Jeder Mensch ab dem siebten Lebensjahr
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Richtig: B. Natürliche Person ist jeder Mensch ab Vollendung der Geburt. Das Alter spielt erst bei Geschäfts- und Deliktsfähigkeit eine Rolle.
Durch wen handelt eine GmbH nach außen?
- A) Durch jeden ihrer Angestellten
- B) Durch ihren Aufsichtsrat
- C) Durch ihren Geschäftsführer
- D) Durch das Handelsregister
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Richtig: C. Die GmbH handelt durch ihr Organ, den Geschäftsführer. Weitere Personen dürfen nur handeln, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Was trifft auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu, die am Rechtsverkehr teilnimmt?
- A) Sie ist eine juristische Person wie die GmbH
- B) Sie ist rechtsfähig
- C) Sie ist keine juristische Person
- D) Sie kann keine Verträge schließen
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Richtig: B und C. Die nach außen auftretende GbR ist nach § 705 Abs. 2 BGB rechtsfähig. Sie bleibt aber eine Personengesellschaft und ist keine juristische Person.
Du bewachst ein Rathaus. Wer ist rechtlich dein Auftraggeber?
- A) Die Stadt als Körperschaft
- B) Der Bürgermeister persönlich als Privatmann
- C) Das Ordnungsamt als eigene juristische Person
- D) Das Land, weil Rathäuser Landeseigentum sind
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Richtig: A. Rechtsträger ist die Stadt. Ihre Behörden und der Bürgermeister handeln für sie, sind aber nicht selbst Vertragspartner.
Ab wann ist ein Verein, der keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, nach § 21 BGB rechtsfähig?
- A) Ab der Gründungsversammlung
- B) Ab der Eintragung ins Vereinsregister
- C) Ab dem siebten Mitglied
- D) Ab der Anmeldung beim Finanzamt
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Richtig: B. Der nicht wirtschaftliche Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister. Erst dann trägt er den Zusatz e.V.
Zum Thema Natürliche und juristische Personen →
Rechtsfähigkeit
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen nach § 1 BGB?
- A) Mit der Zeugung
- B) Mit der Vollendung der Geburt
- C) Mit dem siebten Lebensjahr
- D) Mit der Eintragung ins Geburtenregister
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Richtig: B. § 1 BGB knüpft an die Vollendung der Geburt an. Die Eintragung beim Standesamt beweist die Geburt nur, sie begründet die Rechtsfähigkeit nicht.
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
- A) Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- B) Die Fähigkeit, selbst wirksam Verträge zu schließen
- C) Die Fähigkeit, für Schäden zu haften
- D) Die Fähigkeit, Inhaber von Eigentum und Schulden zu sein
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Richtig: A und D. Rechtsfähig ist, wer Rechte und Pflichten haben kann, also auch Eigentum und Schulden. Verträge selbst schließen betrifft die Geschäftsfähigkeit, Haftung die Deliktsfähigkeit.
Ein dreijähriges Kind erbt ein Haus. Was gilt?
- A) Das Kind kann nicht Eigentümer werden, weil es nicht geschäftsfähig ist
- B) Das Kind wird Eigentümer, seine Eltern handeln für es
- C) Das Haus gehört bis zum 18. Geburtstag dem Staat
- D) Das Kind wird erst mit sieben Jahren Eigentümer
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Richtig: B. Das Kind ist rechtsfähig und kann deshalb Eigentümer sein. Weil es nicht geschäftsfähig ist, handeln seine gesetzlichen Vertreter für es.
Wer ist nicht rechtsfähig?
- A) Ein eingetragener Verein
- B) Ein Neugeborenes
- C) Ein Hund
- D) Eine GmbH nach Eintragung ins Handelsregister
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Richtig: C. Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, aber auch keine Personen. Verein und GmbH sind als juristische Personen rechtsfähig, das Neugeborene als Mensch.
Welche Aussagen zum Ende der Rechtsfähigkeit treffen zu?
- A) Sie endet beim Menschen mit dem Tod
- B) Sie endet mit dem Eintritt einer Demenz
- C) Das Vermögen des Verstorbenen geht auf die Erben über
- D) Sie endet mit der Bestellung eines Betreuers
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Richtig: A und C. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit, und nach § 1922 BGB tritt der Erbe an die Stelle des Verstorbenen. Krankheit oder Betreuung ändern an der Rechtsfähigkeit nichts.
Ab welchem Alter ist ein Mensch strafmündig, und wie verhält sich das zur Rechtsfähigkeit?
- A) Ab 14 Jahren, die Rechtsfähigkeit besteht schon ab Geburt
- B) Ab 7 Jahren, genau wie die Rechtsfähigkeit
- C) Ab 18 Jahren, die Rechtsfähigkeit beginnt mit 14
- D) Ab 16 Jahren, die Rechtsfähigkeit beginnt mit 7
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Richtig: A. Strafmündig ist man nach § 19 StGB ab 14 Jahren. Rechtsfähig ist jeder Mensch schon ab Vollendung der Geburt, beides darf man nicht vermischen.
Geschäftsfähigkeit
Ab welchem Alter ist ein Mensch beschränkt geschäftsfähig?
- A) Ab Vollendung des 7. Lebensjahres
- B) Ab Vollendung des 14. Lebensjahres
- C) Ab Vollendung des 16. Lebensjahres
- D) Ab Vollendung der Geburt
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Richtig: A. Nach § 106 BGB sind Minderjährige ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig. 14 Jahre ist die Grenze der Strafmündigkeit, die Geburt die Grenze der Rechtsfähigkeit.
Ein Sechsjähriger kauft am Kiosk ein Spielzeug. Welche Folge hat seine Erklärung?
- A) Sie ist schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen
- B) Sie ist wirksam, wenn er mit Taschengeld zahlt
- C) Sie ist nichtig, weil er geschäftsunfähig ist
- D) Sie ist wirksam, weil das Geschäft geringwertig ist
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Richtig: C. Kinder unter 7 Jahren sind nach § 104 BGB geschäftsunfähig, ihre Erklärungen sind nach § 105 BGB nichtig. Der Taschengeldparagraf gilt erst für beschränkt Geschäftsfähige.
Wann ist ein Vertrag eines Zwölfjährigen nach § 110 BGB wirksam?
- A) Wenn er den Kaufpreis vollständig aus Taschengeld bezahlt hat
- B) Wenn er die erste Rate aus seinem Taschengeld zahlt
- C) Wenn der Verkäufer ihn für älter hält
- D) Wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt ist, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden
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Richtig: A und D. § 110 BGB verlangt, dass die Leistung mit überlassenen Mitteln vollständig bewirkt ist. Ratenzahlungen und ein guter Glaube des Verkäufers an das Alter reichen nicht.
Welches Geschäft darf eine Vierzehnjährige ohne Zustimmung der Eltern wirksam abschließen?
- A) Den Kauf eines Handys auf Raten
- B) Die Annahme eines Geschenks ohne Auflagen
- C) Den Abschluss eines Fitnessstudio-Vertrags
- D) Die Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis
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Richtig: B. Ein Geschenk ohne Auflagen bringt nach § 107 BGB lediglich einen rechtlichen Vorteil. Alle anderen Geschäfte begründen Zahlungspflichten und brauchen die Zustimmung der Eltern.
Ein Gast ist so betrunken, dass er nicht mehr weiß, was er tut, und bestellt eine Runde für alle. Was gilt?
- A) Er ist nach § 104 BGB dauerhaft geschäftsunfähig
- B) Seine Erklärung kann nach § 105 Abs. 2 BGB nichtig sein
- C) Die Bestellung ist wirksam, weil Rausch keine Rolle spielt
- D) Er ist nicht geschäftsunfähig, weil sein Zustand vorübergehend ist
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Richtig: B und D. Volltrunkenheit ist vorübergehend und macht nicht geschäftsunfähig im Sinne von § 104. Eine Erklärung im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit ist aber nach § 105 Abs. 2 BGB nichtig.
Ein Erwachsener hat eine rechtliche Betreuerin. Kann er im Supermarkt wirksam einkaufen?
- A) Nein, wer betreut wird, ist immer geschäftsunfähig
- B) Nur wenn die Betreuerin dabei ist
- C) Ja, die Betreuung allein ändert die Geschäftsfähigkeit nicht
- D) Nein, erst nach Genehmigung durch das Gericht
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Richtig: C. Eine Betreuung macht nicht geschäftsunfähig. Selbst bei einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 BGB sind geringfügige Alltagsgeschäfte in der Regel ausgenommen.
Zum Thema Geschäftsfähigkeit →
Deliktsfähigkeit
Bis zu welchem Alter ist ein Kind für einen Schaden, den es einem anderen zufügt, nach § 828 Abs. 1 BGB nie verantwortlich?
- A) Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
- B) Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
- C) Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- D) Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
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Richtig: B. Kinder unter 7 Jahren sind nach § 828 Abs. 1 BGB nie verantwortlich. Die Grenze von 10 Jahren gilt nur für bestimmte Verkehrsunfälle, die 14 gehört ins Strafrecht.
Ein Neunjähriger fährt mit dem Fahrrad unachtsam auf die Straße und wird von einem Auto erfasst, das dabei beschädigt wird. Was gilt nach § 828 Abs. 2 BGB?
- A) Er haftet voll, weil er das 7. Lebensjahr bereits vollendet hat
- B) Er haftet nicht, außer er hat vorsätzlich gehandelt
- C) Er haftet nur, wenn seine Eltern der Haftung ausdrücklich zustimmen
- D) Er haftet immer, weil Kinder ab 7 deliktsfähig sind
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Richtig: B. Kinder von 7 bis 9 Jahren sind bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz. Hier besteht genau diese typische Überforderung im fließenden Verkehr.
Ein Gast betrinkt sich und beschädigt im Vollrausch eine Glastür. Welche Aussagen treffen zu?
- A) Er haftet nicht, weil er im Rausch nicht verantwortlich war
- B) Er haftet so, als hätte er fahrlässig gehandelt
- C) Seine Haftung entfällt nur, wenn er ohne eigenes Verschulden in den Rausch geraten ist
- D) Er haftet nur, wenn er die Tür absichtlich beschädigt hat
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Richtig: B und C. Nach § 827 Satz 2 BGB haftet, wer sich selbst berauscht, wie bei Fahrlässigkeit. Nur wer schuldlos in den Zustand geraten ist, etwa durch heimlich verabreichte Mittel, ist entlastet.
Wovon hängt die Haftung eines Dreizehnjährigen für eine eingeworfene Fensterscheibe ab?
- A) Davon, ob er nach dem Strafgesetzbuch schon strafmündig ist
- B) Von der Zustimmung seiner Eltern
- C) Von seiner Einsicht in die eigene Verantwortlichkeit
- D) Davon, ob er eigenes Taschengeld zur freien Verfügung bekommt
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Richtig: C. Minderjährige ab 7 Jahren haften nach § 828 Abs. 3 BGB, wenn sie die erforderliche Einsicht hatten. Zustimmung der Eltern und Taschengeld betreffen die Geschäftsfähigkeit.
Ein sechsjähriges Kind beschädigt ein parkendes Auto. Wer kann dafür in Anspruch genommen werden?
- A) Die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben
- B) Das Kind selbst nach § 828 Abs. 1 BGB in voller Höhe
- C) Das Kind nach § 829 BGB aus Billigkeitsgründen, wenn von Aufsichtspflichtigen kein Ersatz zu erlangen ist
- D) Die Wachperson, die den Vorfall beobachtet hat
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Richtig: A und C. Aufsichtspflichtige haften nach § 832 BGB bei verletzter Aufsicht. Daneben gibt es die Billigkeitshaftung nach § 829. Nach § 828 Abs. 1 selbst haftet das Kind nicht.
Was unterscheidet die Deliktsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit?
- A) Deliktsfähigkeit betrifft Strafen im Strafverfahren, Geschäftsfähigkeit dagegen den Schadensersatz
- B) Beide beginnen erst mit 14 Jahren
- C) Die eine betrifft Schadensersatz, die andere die Wirksamkeit von Verträgen
- D) Deliktsfähigkeit gilt nur für Erwachsene
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Richtig: C. Die Deliktsfähigkeit regelt die zivilrechtliche Haftung aus unerlaubter Handlung. Die Geschäftsfähigkeit regelt, ob jemand wirksam Verträge schließen kann. Strafen sind Sache des Strafrechts.
Was ist eine Sache? Sachen und Tiere
Was sind Sachen im Sinne von § 90 BGB?
- A) Alle Gegenstände einschließlich Rechte
- B) Nur körperliche Gegenstände
- C) Alles, was einen Geldwert hat
- D) Nur bewegliche Gegenstände
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Richtig: B. Nach § 90 BGB sind Sachen nur körperliche Gegenstände. Rechte haben zwar oft einen Geldwert, sind aber keine Sachen, und auch Grundstücke sind Sachen.
Welche Aussagen zu Tieren treffen nach § 90a BGB zu?
- A) Tiere sind keine Sachen
- B) Tiere sind rechtsfähig wie Menschen
- C) Für Tiere gelten die Vorschriften über Sachen entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist
- D) Tiere können niemandem gehören
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Richtig: A und C. § 90a BGB stellt klar, dass Tiere keine Sachen sind, wendet aber die Sachvorschriften entsprechend an. Deshalb kann ein Tier Eigentum seines Halters sein.
Welches der folgenden ist keine Sache?
- A) Ein Geldschein
- B) Ein Grundstück
- C) Ein Bankguthaben
- D) Ein Generalschlüssel
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Richtig: C. Ein Bankguthaben ist eine Forderung gegen die Bank und damit ein unkörperlicher Gegenstand. Geldscheine, Grundstücke und Schlüssel sind körperlich und damit Sachen.
Jemand zapft über ein selbst angeklemmtes Kabel Strom vom Objekt ab. Warum liegt kein Diebstahl vor?
- A) Weil Strom keine fremde bewegliche Sache ist
- B) Weil der Schaden immer geringwertig ist
- C) Weil Strom nur dem Netzbetreiber gehört
- D) Weil das Abzapfen nur eine Ordnungswidrigkeit ist
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Richtig: A. Strom ist kein körperlicher Gegenstand. Deshalb gibt es mit § 248c StGB einen eigenen Straftatbestand für die Entziehung elektrischer Energie.
Was ist eine unbewegliche Sache?
- A) Ein schwerer Tresor
- B) Ein Grundstück
- C) Ein fest abgestelltes Wohnmobil
- D) Ein im Boden verankerter Fahnenmast, der jederzeit abgebaut werden kann
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Richtig: B. Unbewegliche Sachen sind nur Grundstücke. Alles andere ist beweglich, auch ein schwerer Tresor, ein abgestelltes Fahrzeug oder etwas, das nur vorübergehend mit dem Boden verbunden ist.
Welche Aussagen zum Verhältnis von Sache und Gegenstand sind richtig?
- A) Gegenstand ist der Oberbegriff für Sachen und Rechte
- B) Sache und Gegenstand bedeuten im BGB genau dasselbe
- C) Jede Sache ist auch ein Gegenstand
- D) Rechte sind Sachen, wenn sie einen Geldwert haben
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Richtig: A und C. Gegenstand umfasst körperliche Sachen und unkörperliche Rechte. Jede Sache ist also ein Gegenstand, aber Rechte werden nicht dadurch zu Sachen, dass sie etwas wert sind.
Zum Thema Was ist eine Sache? Sachen und Tiere →
Eigentum und Eigentümer
Was darf der Eigentümer nach § 903 BGB?
- A) Mit der Sache nach Belieben verfahren, soweit Gesetz und Rechte Dritter nicht entgegenstehen
- B) Andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit Gesetz und Rechte Dritter nicht entgegenstehen
- C) Seine Sache jederzeit auch einem Mieter wegnehmen
- D) Mit der Sache ohne jede Einschränkung verfahren, auch bei Tieren
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Richtig: A und B. § 903 BGB gibt dem Eigentümer die Befugnis zu beliebigem Umgang und zum Ausschluss anderer, aber nur in den Grenzen von Gesetz und Rechten Dritter. Bei Tieren gilt zusätzlich der Tierschutz.
Was braucht es nach § 929 BGB, damit an einer beweglichen Sache das Eigentum übergeht?
- A) Nur einen schriftlichen Kaufvertrag
- B) Einigung und Übergabe
- C) Eine Eintragung ins Grundbuch
- D) Die vollständige Bezahlung durch Überweisung
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Richtig: B. Bewegliche Sachen werden durch Einigung und Übergabe übereignet. Der Kaufvertrag verpflichtet nur dazu, das Grundbuch betrifft Grundstücke.
Jemand kauft auf dem Flohmarkt ein gestohlenes Fahrrad und weiß nichts vom Diebstahl. Wird er Eigentümer?
- A) Ja, weil er gutgläubig war
- B) Ja, aber nur, wenn er einen fairen Preis gezahlt hat
- C) Nein, bei gestohlenen Sachen gibt es keinen gutgläubigen Erwerb
- D) Ja, aber erst sechs Monate nach dem Kauf, wenn sich niemand meldet
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Richtig: C. § 935 Abs. 1 BGB schließt den gutgläubigen Erwerb gestohlener oder verlorener Sachen aus. Die Ausnahmen in Absatz 2 betreffen Geld, Inhaberpapiere und öffentliche Versteigerungen.
Welche Aussagen über den Dieb einer Sache treffen zu?
- A) Er wird Besitzer der Sache
- B) Er wird nach einem Jahr Eigentümer
- C) Er wird nie durch den Diebstahl Eigentümer
- D) Er wird Eigentümer, wenn der Bestohlene keine Anzeige erstattet
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Richtig: A und C. Der Dieb erlangt die tatsächliche Herrschaft und damit Besitz, aber kein Eigentum. Das Eigentum bleibt beim Bestohlenen, eine Anzeige ist dafür nicht nötig.
Ein Bestohlener entdeckt sein Rad drei Wochen nach dem Diebstahl an einem Fahrradständer. Was ist der richtige Weg?
- A) Er darf das Schloss mit einem Bolzenschneider öffnen, weil er Eigentümer ist
- B) Die Wachperson darf das Schloss für ihn aufbrechen
- C) Er wendet sich an die Polizei, die das Rad sicherstellen kann
- D) Er darf das Rad mit einem eigenen Schloss blockieren und den Besitzer abfangen
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Richtig: C. Auch der Eigentümer darf seinen Herausgabeanspruch nicht eigenmächtig durchsetzen. Die Besitzkehr setzt eine frische Tat voraus, die hier fehlt.
Ein Käufer hat einen Gabelstapler unter Eigentumsvorbehalt gekauft und erst die Hälfte bezahlt. Wer ist Eigentümer?
- A) Der Käufer, weil er den Stapler schon in seinem Lager nutzt
- B) Der Verkäufer, bis der Kaufpreis vollständig gezahlt ist
- C) Beide zu gleichen Teilen
- D) Die Bank, die den Kauf finanziert und das Darlehen gewährt hat
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Richtig: B. Beim Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung über. Bis dahin ist der Käufer nur Besitzer.
Zum Thema Eigentum und Eigentümer →
Besitz und Besitzer
Wie wird Besitz nach § 854 Abs. 1 BGB erworben?
- A) Durch Abschluss eines Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer
- B) Durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache
- C) Durch Eintragung in ein Register
- D) Durch Bezahlung des Kaufpreises
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Richtig: B. Besitz ist tatsächliche Sachherrschaft und entsteht mit der Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Kaufvertrag und Bezahlung betreffen das Eigentum, nicht den Besitz.
Ein Mann stiehlt ein Fahrrad und fährt damit nach Hause. Was ist er jetzt?
- A) Eigentümer des Fahrrads
- B) Besitzer des Fahrrads
- C) Besitzdiener des Eigentümers
- D) Eigenbesitzer, weil er das Rad als ihm gehörend besitzt
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Richtig: B und D. Der Dieb hat die tatsächliche Gewalt und ist damit Besitzer, und zwar Eigenbesitzer, weil er das Rad behalten will. Eigentümer wird er nie.
Eine Firma vermietet eine Lagerhalle an eine Spedition. Wer ist unmittelbarer Besitzer der Halle?
- A) Die vermietende Firma
- B) Die Spedition
- C) Beide als Mitbesitzer
- D) Die Wachperson, die nachts in der Halle Dienst tut
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Richtig: B. Der Mieter übt die tatsächliche Gewalt aus und ist unmittelbarer Besitzer. Der Vermieter ist nach § 868 BGB mittelbarer Besitzer, die Wachperson nur Besitzdiener.
Ein Handwerker lässt sein Werkzeug über die Mittagspause auf der Baustelle liegen. Was gilt?
- A) Er hat den Besitz aufgegeben
- B) Er bleibt Besitzer, die Verhinderung ist nur vorübergehend
- C) Das Werkzeug ist jetzt herrenlos
- D) Besitzer ist jetzt der Bauherr, dem das Grundstück gehört
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Richtig: B. Nach § 856 Abs. 2 BGB beendet eine vorübergehende Verhinderung den Besitz nicht. Nach der Verkehrsanschauung behält der Handwerker die Sachherrschaft.
Welche Aussagen zum Erbenbesitz nach § 857 BGB treffen zu?
- A) Der Besitz geht mit dem Tod auf den Erben über
- B) Der Erbe muss die Sache erst in die Hand nehmen, um Besitzer zu werden
- C) Der Erbe wird Besitzer, auch wenn er nicht vor Ort ist
- D) Bis zur Testamentseröffnung ist die Sache besitzlos
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Richtig: A und C. § 857 BGB lässt den Besitz automatisch auf den Erben übergehen. Er braucht dafür keine tatsächliche Sachherrschaft, und eine besitzlose Zwischenzeit gibt es nicht.
Wer ist bei einer Supermarktkasse im laufenden Betrieb Besitzer des Kassengeldes?
- A) Die Kassiererin, weil sie das Geld in der Hand hat
- B) Die Wachperson im Markt
- C) Der Betreiber des Supermarkts
- D) Die Kundin, die gerade bezahlt hat
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Richtig: C. Die Kassiererin übt die Gewalt weisungsgebunden für ihren Arbeitgeber aus und ist nach § 855 BGB Besitzdiener. Besitzer ist der Betreiber des Marktes.
Zum Thema Besitz und Besitzer →
Eigentum und Besitz: der Unterschied
Was unterscheidet Eigentum von Besitz?
- A) Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache
- B) Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache
- C) Besitz setzt immer ein Recht zum Besitz voraus
- D) Eigentum und Besitz bedeuten im BGB dasselbe
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Richtig: A und B. Eigentum ist rechtliche, Besitz tatsächliche Sachherrschaft. Auch wer kein Recht zum Besitz hat, etwa ein Dieb, ist Besitzer.
Eine Mieterin bewohnt eine Wohnung. Welche Stellung hat der Vermieter?
- A) Er ist unmittelbarer Besitzer und Eigentümer
- B) Er ist Eigentümer und mittelbarer Besitzer
- C) Er ist nur Besitzdiener der Mieterin
- D) Er hat weder Eigentum noch Besitz, solange der Vertrag läuft
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Richtig: B. Der Vermieter bleibt Eigentümer und ist nach § 868 BGB mittelbarer Besitzer. Unmittelbare Besitzerin ist die Mieterin.
Wer ist Besitzer, aber nicht Eigentümer?
- A) Die Bestohlene, deren Tasche weg ist
- B) Der Entleiher eines Werkzeugs
- C) Der Dieb mit seiner Beute
- D) Die Verkäuferin, die Ware einräumt
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Richtig: B und C. Entleiher und Dieb haben die tatsächliche Gewalt, aber kein Eigentum. Die Bestohlene ist Eigentümerin ohne Besitz, die Verkäuferin Besitzdienerin.
Ein Kunde legt eine Flasche aus dem Regal in seinen Einkaufswagen. Wer ist jetzt Eigentümer der Flasche?
- A) Der Kunde, weil er sie ausgewählt hat
- B) Der Kunde, aber nur auf Probe bis zur Kasse
- C) Der Marktbetreiber
- D) Beide gemeinsam bis zur Bezahlung
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Richtig: C. Eigentum geht erst durch Einigung und Übergabe an der Kasse über. Solange die Ware im Wagen liegt, bleibt sie Eigentum des Marktes.
Ein Mann findet eine Geldbörse und nimmt sie an sich. Was ist er unmittelbar danach?
- A) Eigentümer, weil der Verlierer den Besitz aufgegeben hat
- B) Besitzer, aber nicht Eigentümer
- C) Eigentümer, wenn niemand den Fund beobachtet hat
- D) Besitzdiener der Fundbehörde
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Richtig: B. Der Finder erlangt die tatsächliche Gewalt und wird Besitzer. Eigentum kann er erst unter den Voraussetzungen des Fundrechts erwerben, in der Regel sechs Monate nach der Anzeige.
Wie heißt die tatsächliche Sachherrschaft im Strafrecht, etwa beim Diebstahl?
- A) Eigentum
- B) Gewahrsam
- C) Mittelbarer Besitz
- D) Verfügungsgewalt aus dem Grundbuch
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Richtig: B. Das Strafrecht spricht von Gewahrsam. Er deckt sich meist mit dem Besitz, aber nicht immer, etwa beim Erbenbesitz nach § 857 BGB.
Zum Thema Eigentum und Besitz: der Unterschied →
Der Besitzdiener (§855 BGB)
Wer ist nach § 855 BGB Besitzer, wenn ein Besitzdiener die tatsächliche Gewalt ausübt?
- A) Der Besitzdiener selbst
- B) Nur der Besitzherr, für den er handelt
- C) Beide gemeinsam als Mitbesitzer
- D) Der Eigentümer der Sache, auch wenn er nicht Besitzherr ist
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Richtig: B. § 855 BGB rechnet den Besitz allein dem Besitzherrn zu. Der Besitzdiener hat trotz tatsächlicher Gewalt keinen eigenen Besitz.
Was ist das entscheidende Merkmal des Besitzdieners?
- A) Er muss den Weisungen des anderen in Bezug auf die Sache folgen
- B) Er muss die Sache unentgeltlich verwahren
- C) Er übt die tatsächliche Gewalt für einen anderen aus
- D) Er muss mit dem Besitzherrn verwandt sein
Lösung anzeigen
Richtig: A und C. Besitzdiener ist, wer die Gewalt für einen anderen und weisungsgebunden ausübt. Unentgeltlichkeit oder Verwandtschaft spielen keine Rolle.
Wer ist kein Besitzdiener?
- A) Die Kassiererin im Supermarkt
- B) Der Mieter einer Lagerhalle
- C) Die Wachperson im bewachten Objekt
- D) Der Fahrer eines Firmenwagens
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Richtig: B. Der Mieter entscheidet selbst über die Halle und ist unmittelbarer Besitzer. Kassiererin, Wachperson und Fahrer folgen Weisungen und sind Besitzdiener.
Woraus ergibt sich für die Wachperson das Recht, gegen verbotene Eigenmacht im Objekt vorzugehen?
- A) Aus § 855 BGB, weil sie die tatsächliche Gewalt ausübt
- B) Aus § 860 BGB in Verbindung mit § 859 BGB
- C) Aus ihrem eigenen Besitz am Objekt
- D) Aus einer hoheitlichen Befugnis des Sicherheitsgewerbes
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Richtig: B. § 855 bestimmt nur, dass die Wachperson nicht Besitzer ist. Die Befugnis zur Selbsthilfe des Besitzers gibt ihr erst § 860 BGB.
Der Einsatzleiter des Bewachungsunternehmens nimmt einer Wachperson nach Dienstschluss das Dienst-Funkgerät ab. Was gilt?
- A) Das ist verbotene Eigenmacht gegen die Wachperson
- B) Die Wachperson darf das Gerät nach § 859 BGB zurückholen
- C) Das ist keine verbotene Eigenmacht, weil die Wachperson keinen eigenen Besitz hat
- D) Der Arbeitgeber braucht dafür einen gerichtlichen Titel
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Richtig: C. Gegen den eigenen Besitzherrn hat der Besitzdiener keinen Besitzschutz. Besitzer des Funkgeräts ist der Arbeitgeber selbst.
Ein Kassierer steckt Geld aus der Kasse ein, um es zu behalten. Welche Aussagen treffen zu?
- A) Er bleibt Besitzdiener, weil er weiter an der Kasse arbeitet
- B) Er begründet eigenen, fehlerhaften Besitz am Geld
- C) Der Arbeitgeber darf gegen ihn die Rechte aus § 859 BGB ausüben
- D) Der Arbeitgeber verliert dadurch sein Eigentum am Geld
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Richtig: B und C. Wer sich gegen die Weisungen des Besitzherrn stellt, beendet seine Rolle als Besitzdiener und wird fehlerhafter Besitzer. Das Eigentum bleibt beim Arbeitgeber.
Zum Thema Der Besitzdiener (§855 BGB) →
Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zivilrecht
Wie definiert § 276 Abs. 2 BGB die Fahrlässigkeit?
- A) Als Handeln ohne jede Absicht
- B) Als Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
- C) Als Verstoß gegen eine Dienstanweisung
- D) Als Handeln unter Alkoholeinfluss oder Drogen
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Richtig: B. § 276 Abs. 2 BGB definiert Fahrlässigkeit als Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Ein Verstoß gegen eine Dienstanweisung kann ein Hinweis darauf sein, ist aber nicht die Definition.
Eine neue Wachperson übersieht im ersten Nachtdienst ein offenes Fenster, das eine erfahrene Kraft bemerkt hätte. Was gilt zivilrechtlich?
- A) Sie handelt nicht fahrlässig, weil sie unerfahren ist
- B) Es zählt die Sorgfalt einer ordentlichen Wachperson
- C) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, weil sie keinen Schaden wollte
- D) Sie haftet nur, wenn sie das Fenster absichtlich offen gelassen hat
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Richtig: B. Im Zivilrecht gilt ein objektiver, auf den Berufskreis bezogener Maßstab. Unerfahrenheit entlastet nicht, anders als bei der Schuldprüfung im Strafrecht.
Welche Formen gehören zum Vorsatz?
- A) Absicht
- B) Grobe Fahrlässigkeit
- C) Bedingter Vorsatz
- D) Bewusste Fahrlässigkeit
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Richtig: A und C. Vorsatz umfasst Absicht, direkten und bedingten Vorsatz. Grobe und bewusste Fahrlässigkeit sind Formen der Fahrlässigkeit, auch wenn sie dem Vorsatz nahe kommen.
Ein Mitarbeiter lässt den Generalschlüssel sichtbar im offenen Dienstwagen liegen. Wie ist das in der Regel einzuordnen?
- A) Als leichte Fahrlässigkeit, weil so etwas jedem passieren kann
- B) Als bedingter Vorsatz
- C) Als grobe Fahrlässigkeit
- D) Als schuldloses Verhalten, wenn der Wagen nur kurz unbeaufsichtigt war
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Richtig: C. Wer missachtet, was jedem in diesem Beruf einleuchten muss, handelt grob fahrlässig. Vorsatz scheidet aus, solange er den Verlust nicht billigend in Kauf nimmt.
Was regelt § 276 Abs. 3 BGB?
- A) Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus erlassen werden
- B) Fahrlässigkeit wird nie bestraft
- C) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann immer ausgeschlossen werden
- D) Minderjährige haften nur für Vorsatz
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Richtig: A. Nach § 276 Abs. 3 BGB kann dem Schuldner die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erlassen werden. Ein vertraglicher Haftungsausschluss für Vorsatz ist also unwirksam.
Wie haftet ein Arbeitnehmer nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gegenüber seinem Arbeitgeber?
- A) Bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel gar nicht
- B) Bei jeder Fahrlässigkeit immer in voller Höhe
- C) Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden in der Regel geteilt
- D) Nur bei Vorsatz, nie bei grober Fahrlässigkeit
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Richtig: A und C. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht und bei mittlerer anteilig. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet er in der Regel voll.
Zum Thema Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zivilrecht →
Widerrechtlich und rechtswidrig
Was ist der Unterschied zwischen widerrechtlich und rechtswidrig?
- A) Widerrechtlich ist schwerer als rechtswidrig
- B) Inhaltlich gibt es keinen, beide bedeuten im Widerspruch zur Rechtsordnung
- C) Rechtswidrig gilt nur für Straftaten, widerrechtlich nur für Ordnungswidrigkeiten
- D) Widerrechtlich setzt Vorsatz voraus, rechtswidrig nicht
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Richtig: B. Beide Begriffe sind gleichbedeutend. Das BGB verwendet meist widerrechtlich, das StGB meist rechtswidrig, ganz konsequent ist das aber nicht.
Welche der folgenden Vorschriften sind Rechtfertigungsgründe?
- A) § 227 BGB Notwehr
- B) § 823 BGB Schadensersatzpflicht
- C) § 229 BGB Selbsthilfe
- D) § 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners
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Richtig: A und C. Notwehr und Selbsthilfe rechtfertigen einen Eingriff. § 823 begründet eine Haftung, § 276 regelt das Verschulden.
Was bedeutet der Satz: Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit?
- A) Wer den Tatbestand erfüllt, handelt rechtswidrig, sofern ihn nichts rechtfertigt
- B) Die Rechtswidrigkeit muss in jedem Fall gesondert durch Zeugen bewiesen werden
- C) Wer den Tatbestand erfüllt, ist damit automatisch auch schuldig
- D) Ein Rechtfertigungsgrund kann die Rechtswidrigkeit nie beseitigen
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Richtig: A. Die Erfüllung des Tatbestands zeigt die Rechtswidrigkeit an. Sie entfällt nur, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Die Schuld wird gesondert geprüft.
Ein Neunjähriger greift dich mit einem Stock an. Welche Aussagen treffen zu?
- A) Sein Angriff ist rechtswidrig, obwohl er schuldunfähig ist
- B) Gegen Kinder ist jede Abwehr rechtswidrig
- C) Du darfst dich wehren, musst aber besonders schonend vorgehen
- D) Sein Angriff ist rechtmäßig, weil Kinder nicht bestraft werden
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Richtig: A und C. Rechtswidrigkeit und Schuld sind zu trennen. Der Angriff eines Kindes ist rechtswidrig, die Abwehr ist aber eingeschränkt, Ausweichen und Schutz gehen vor.
Eine Wachperson hält einen Einbrecher auf frischer Tat fest, bis die Polizei kommt. Er verlangt später Schmerzensgeld für einen blauen Fleck. Was gilt?
- A) Er hat einen Anspruch, weil seine Freiheit verletzt wurde
- B) Er hat keinen, weil das Festhalten gerechtfertigt war
- C) Er hat einen Anspruch, weil die Wachperson keine Polizistin ist
- D) Der Anspruch hängt nur davon ab, ob er später strafrechtlich verurteilt wird
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Richtig: B. Ein gerechtfertigtes Festhalten ist nicht widerrechtlich, daher fehlt eine Voraussetzung von § 823 BGB. Das gilt, solange die Wachperson nur die nötige Kraft eingesetzt hat.
Bei welchem Rechtfertigungsgrund muss trotz rechtmäßigen Handelns Schadensersatz an den Eigentümer gezahlt werden?
- A) Bei der Notwehr nach § 227 Abs. 1 BGB
- B) Beim aggressiven Notstand nach § 904 BGB
- C) Bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO
- D) Bei der Besitzwehr nach § 859 Abs. 1 BGB
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Richtig: B. Nach § 904 Satz 2 BGB kann der Eigentümer Ersatz des Schadens verlangen, obwohl der Eingriff rechtmäßig war. Er opfert seine Sache für einen anderen und soll nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
Zum Thema Widerrechtlich und rechtswidrig →
Verbotene Eigenmacht (§858 BGB)
In welchen Formen kann verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB begangen werden?
- A) Durch Entziehung des Besitzes
- B) Durch Beschädigung einer eigenen Sache
- C) Durch Störung im Besitz
- D) Durch Nichtzahlung der Miete
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Richtig: A und C. § 858 BGB nennt zwei Formen: Besitzentziehung und Besitzstörung. Wer Miete nicht zahlt, verletzt einen Vertrag, begeht aber keine verbotene Eigenmacht.
Ein Vermieter tauscht ohne Räumungsurteil das Schloss der Wohnung eines Mieters aus, der seit Monaten nicht zahlt. Was gilt?
- A) Das ist zulässig, weil der Vermieter Eigentümer ist
- B) Das ist verbotene Eigenmacht gegenüber dem Mieter
- C) Das ist zulässig, wenn der Mietrückstand mehr als zwei Monatsmieten beträgt
- D) Das ist nur eine Besitzstörung und damit erlaubt
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Richtig: B. Der Mieter ist Besitzer. Ihm ohne seinen Willen und ohne gesetzliche Gestattung den Besitz zu entziehen, ist verbotene Eigenmacht, auch für den Eigentümer.
Ein Besucher nimmt im Glauben, es sei sein eigenes, ein fremdes Fahrrad mit. Liegt verbotene Eigenmacht vor?
- A) Nein, weil er nicht schuldhaft handelt
- B) Nein, weil ein Irrtum die Eigenmacht ausschließt
- C) Ja, auf ein Verschulden kommt es nicht an
- D) Nur wenn er das Rad länger als einen Tag behält und nicht zurückbringt
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Richtig: C. Verbotene Eigenmacht ist objektiv zu bestimmen. Auf Verschulden oder Irrtum kommt es nicht an, deshalb darf sich der Besitzer auch gegen einen Gutgläubigen wehren.
Wann liegt keine verbotene Eigenmacht vor?
- A) Wenn der Besitzer mit dem Eingriff einverstanden ist
- B) Wenn der Täter Eigentümer der Sache ist
- C) Wenn ein Gesetz den Eingriff gestattet, etwa § 127 StPO
- D) Wenn der Täter die Sache dringend braucht
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Richtig: A und C. Verbotene Eigenmacht setzt voraus, dass der Eingriff ohne Willen des Besitzers erfolgt und nicht gesetzlich gestattet ist. Eigentum oder eigener Bedarf sind keine gesetzliche Gestattung.
Welche Folge hat es, wenn jemand den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat?
- A) Er wird nach einem Jahr Eigentümer
- B) Sein Besitz ist fehlerhaft
- C) Er verliert automatisch alle Rechte an eigenen Sachen
- D) Die Sache wird herrenlos
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Richtig: B. Nach § 858 Abs. 2 BGB ist der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz fehlerhaft. Gegen ihn kann sich der frühere Besitzer mit den Rechten aus § 859 wehren.
Ein Fremder stellt sein Auto ohne Erlaubnis auf dem privaten Mitarbeiterparkplatz deines Auftraggebers ab. Was liegt vor?
- A) Eine Ordnungswidrigkeit, die nur die Polizei verfolgen darf
- B) Eine Besitzstörung und damit verbotene Eigenmacht
- C) Ein Hausfriedensbruch, der zur Festnahme berechtigt
- D) Nichts, solange der Parkplatz nicht abgeschlossen ist
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Richtig: B. Unbefugtes Parken auf einem Privatgrundstück stört den Besitz und ist verbotene Eigenmacht. Ein befriedetes Besitztum, wie § 123 StGB es verlangt, ist ein offener Parkplatz in der Regel nicht.
Zum Thema Verbotene Eigenmacht (§858 BGB) →
Besitzwehr (§859 Abs. 1 BGB)
Was erlaubt § 859 Abs. 1 BGB dem Besitzer?
- A) Sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren
- B) Den Täter für 24 Stunden festzuhalten
- C) Eine weggenommene Sache noch Wochen später mit Gewalt zurückzuholen
- D) Den Täter zu durchsuchen
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Richtig: A. Absatz 1 regelt die Besitzwehr: die Abwehr verbotener Eigenmacht, auch mit Gewalt. Ein Festhalten des Täters über die Abwehr hinaus und eine Durchsuchung sind davon nicht gedeckt, und das Zurückholen setzt nach Absatz 2 eine frische Tat voraus.
Wer darf Besitzwehr nach § 859 Abs. 1 BGB ausüben?
- A) Der Besitzer
- B) Jeder Passant, der die Tat beobachtet
- C) Der Besitzdiener nach § 860 BGB
- D) Nur die Polizei
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Richtig: A und C. Das Recht steht dem Besitzer zu und über § 860 BGB auch seinem Besitzdiener. Ein unbeteiligter Passant kann sich nur auf Nothilfe stützen.
Bis wann ist Besitzwehr möglich?
- A) Bis zum Ablauf von 24 Stunden nach Beginn der Tat
- B) Solange die verbotene Eigenmacht noch andauert
- C) Bis die Polizei den Täter ermittelt hat
- D) Bis der Täter die Sache an einen Dritten verkauft hat
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Richtig: B. Besitzwehr ist Abwehr einer noch andauernden Eigenmacht. Ist der Besitz bereits entzogen, kommt nur noch die Besitzkehr nach § 859 Abs. 2 oder 3 in Betracht.
Eine Person will eine Kiste Kopierpapier aus dem Lager tragen. Was ist im Rahmen der Besitzwehr zulässig?
- A) Die Kiste festhalten und die Person auffordern, sie abzustellen
- B) Der Person mit der Taschenlampe auf den Arm schlagen, damit sie loslässt
- C) Sich in den Weg stellen und den Ausgang versperren
- D) Die Person mit dem Reizstoffsprühgerät stoppen, weil Besitzwehr Gewalt erlaubt
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Richtig: A und C. Erlaubt ist das mildeste wirksame Mittel. Schläge oder Reizstoff zum Schutz von Kopierpapier stehen in krassem Missverhältnis und sind nicht gedeckt.
Was unterscheidet die Besitzwehr von der Notwehr?
- A) Besitzwehr gilt nur für Grundstücke, Notwehr für bewegliche Sachen
- B) Besitzwehr schützt nur den Besitz, Notwehr jedes Rechtsgut
- C) Notwehr darf nur der Eigentümer ausüben
- D) Besitzwehr setzt Verschulden des Täters voraus, Notwehr nicht
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Richtig: B. Besitzwehr schützt allein den Besitz und steht nur Besitzer und Besitzdiener zu. Notwehr schützt jedes Rechtsgut und steht jedermann zu, auch zugunsten anderer.
Ein Mann trägt einen Karton aus der Lagerhalle und glaubt fest, es sei die Lieferung für seine Firma. Darf die Wachperson Besitzwehr leisten?
- A) Nein, weil er gutgläubig ist
- B) Nein, weil Besitzwehr nur gegen Diebe zulässig ist
- C) Ja, sein Irrtum ändert daran nichts
- D) Nur wenn sie vorher die Polizei gerufen hat
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Richtig: C. Verbotene Eigenmacht ist objektiv zu bestimmen, ein Irrtum des Täters ändert daran nichts. Gerade bei Gutgläubigen ist ein ruhiges Gespräch aber oft das mildeste wirksame Mittel.
Zum Thema Besitzwehr (§859 Abs. 1 BGB) →
Besitzkehr (§859 Abs. 2 und 3 BGB)
Unter welcher Voraussetzung darf der Besitzer nach § 859 Abs. 2 BGB eine weggenommene bewegliche Sache zurückholen?
- A) Wenn er den Täter innerhalb einer Woche selbst ermittelt hat
- B) Wenn der Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird
- C) Wenn die Polizei nicht innerhalb einer Stunde erscheint
- D) Wenn er Eigentümer der Sache ist und das beweisen kann
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Richtig: B. § 859 Abs. 2 BGB verlangt eine frische Tat. Eigentum ist nicht erforderlich, denn geschützt wird der Besitz.
Ein Ladendieb flieht mit einem Akkuschrauber und wird nach ununterbrochener Verfolgung auf dem Parkplatz gestellt. Was darfst du nach § 859 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 860 BGB?
- A) Ihm den Akkuschrauber wieder abnehmen, notfalls mit Gewalt
- B) Seinen Kofferraum nach weiterer Ware durchsuchen
- C) Ihn am Handgelenk festhalten, damit er das Gerät loslässt
- D) Ihm als Ersatz sein Handy abnehmen, falls er den Schrauber wegwirft
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Richtig: A und C. Die Besitzkehr erlaubt, die weggenommene Sache mit angemessener Gewalt zurückzunehmen. Eine Durchsuchung oder ein Ersatzpfand deckt sie nicht.
Du erkennst einen Dieb, der vor zwei Tagen ein Funkgerät gestohlen hat, mit dem Gerät in der Fußgängerzone. Was gilt?
- A) Du darfst es ihm nach § 859 Abs. 2 BGB mit Gewalt abnehmen
- B) Es fehlt an der frischen Tat, du informierst die Polizei
- C) Du darfst ihn nach § 859 BGB festhalten, bis er das Gerät herausgibt
- D) Du darfst es ihm abnehmen, weil das Eigentum nicht verjährt ist
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Richtig: B. Zwei Tage nach der Tat ist die Tat nicht mehr frisch, und eine ununterbrochene Verfolgung gab es nicht. Die Besitzkehr scheidet aus, der richtige Weg ist die Polizei.
Was unterscheidet Besitzkehr von Besitzwehr?
- A) Besitzkehr setzt den bereits eingetretenen Besitzverlust voraus
- B) Besitzwehr ist nur bei Grundstücken möglich
- C) Besitzwehr richtet sich gegen eine noch andauernde Eigenmacht
- D) Besitzkehr ist nur der Polizei erlaubt
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Richtig: A und C. Besitzwehr ist Abwehr, solange die Eigenmacht läuft. Besitzkehr ist das Zurückholen nach dem Besitzverlust. Beide gelten für bewegliche Sachen und Grundstücke.
Wann darf sich der Besitzer eines Grundstücks nach § 859 Abs. 3 BGB den Besitz zurückholen?
- A) Innerhalb von 14 Tagen nach der Entziehung
- B) Erst nach einem gerichtlichen Urteil
- C) Sofort nach der Entziehung
- D) Jederzeit, solange er Eigentümer ist
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Richtig: C. § 859 Abs. 3 BGB verlangt, dass der Besitzer sofort nach der Entziehung handelt. Feste Fristen nennt das Gesetz nicht, wer tagelang wartet, ist aber zu spät.
Ein Betrüger lässt sich mit einem gefälschten Abholschein ein Paket an der Pforte aushändigen. Kann die Wachperson das Paket nach § 859 Abs. 2 BGB zurückholen?
- A) Ja, weil Betrug eine Straftat ist
- B) Ja, solange der Betrüger noch auf dem Gelände ist
- C) Nein, das Paket wurde freiwillig herausgegeben
- D) Nein, weil Besitzkehr nur bei Grundstücken gilt
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Richtig: C. Verbotene Eigenmacht setzt eine Entziehung ohne den Willen des Besitzers voraus. Wer getäuscht wurde, hat die Sache trotzdem willentlich herausgegeben. In Betracht kommen dann § 127 StPO oder § 229 BGB.
Zum Thema Besitzkehr (§859 Abs. 2 und 3 BGB) →
Selbsthilfe des Besitzdieners (§860 BGB)
Was regelt § 860 BGB?
- A) Wer Besitzdiener ist
- B) Die Befugnis des Besitzdieners zur Selbsthilfe des Besitzers
- C) Wann der Besitz endet
- D) Dass der Besitzdiener eigene Herausgabeansprüche gegen Dritte hat
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Richtig: B. § 860 BGB erstreckt die Rechte aus § 859 auf den Besitzdiener. Wer Besitzdiener ist, regelt § 855, Herausgabeansprüche nach § 861 stehen nur dem Besitzer zu.
Welche Rechte darf eine Wachperson als Besitzdienerin nach § 860 BGB ausüben?
- A) Besitzwehr nach § 859 Abs. 1 BGB
- B) Den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB
- C) Besitzkehr nach § 859 Abs. 2 BGB
- D) Den Herausgabeanspruch des Eigentümers nach § 985 BGB
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Richtig: A und C. Der Besitzdiener darf Besitzwehr und Besitzkehr ausüben. Die Ansprüche aus § 861 und § 985 stehen dem Besitzer beziehungsweise Eigentümer zu.
Eine Wachperson im Supermarkt sieht, wie auf dem Kundenparkplatz das Fahrrad einer Kundin gestohlen wird. Kann sie sich auf § 860 BGB stützen?
- A) Ja, weil sie im Objekt Besitzdienerin ist
- B) Ja, weil § 860 für alle Sachen auf dem Gelände gilt
- C) Nein, für dieses Rad ist sie nicht Besitzdienerin
- D) Ja, wenn die Kundin sie darum bittet
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Richtig: C. § 860 gilt nur für den Besitz, den die Wachperson für ihren Besitzherrn betreut. Für das Rad einer Kundin bleiben die Jedermannsrechte wie Nothilfe und Festnahmerecht.
Ein Dieb rennt mit einem Funkgerät aus dem Lager, die Wachperson verfolgt ihn ohne Unterbrechung. Welche Aussagen treffen zu?
- A) Sie darf ihm das Gerät mit angemessener Gewalt wieder abnehmen
- B) Sie darf seine Taschen nach weiterem Diebesgut durchsuchen
- C) Sie stützt sich dabei auf §§ 859 Abs. 2, 860 BGB
- D) Sie darf ihn nach § 860 BGB bis zum nächsten Morgen festhalten
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Richtig: A und C. Auf frischer Tat darf der Besitzdiener die Sache nach §§ 859 Abs. 2, 860 BGB zurückholen. Durchsuchung und Festhalten der Person deckt diese Vorschrift nicht.
Die Dienstanweisung verbietet, Ladendiebe körperlich aufzuhalten. Was gilt für die Wachperson?
- A) Die Dienstanweisung ist unwirksam, weil § 860 BGB mehr erlaubt
- B) Sie hält sich an die Dienstanweisung
- C) Sie darf trotzdem Gewalt anwenden, wenn der Schaden hoch ist
- D) Sie muss vorher den Eigentümer der Ware um Erlaubnis fragen
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Richtig: B. Der Besitzdiener übt die Rechte für den Besitzer aus und muss dessen Willen beachten. Eine Dienstanweisung kann die Befugnisse einschränken, aber nicht über das Gesetz hinaus erweitern.
Gegen wen kann ein Besitzdiener die Rechte aus § 860 BGB nicht ausüben?
- A) Gegen einen gutgläubigen Dritten, der sich irrt
- B) Gegen einen Ladendieb auf frischer Tat
- C) Gegen seinen eigenen Besitzherrn
- D) Gegen eine Person, die unbefugt das Gelände betritt
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Richtig: C. Der Besitzdiener handelt für den Besitzherrn und hat ihm gegenüber keinen Besitzschutz. Gegen Dritte darf er die Rechte auch dann ausüben, wenn diese gutgläubig handeln.
Zum Thema Selbsthilfe des Besitzdieners (§860 BGB) →
Notwehr im Zivilrecht (§227 BGB)
Welche Folge hat eine Handlung, die nach §227 BGB durch Notwehr geboten ist?
- A) Der Verteidiger muss die Hälfte des Schadens tragen
- B) Die Handlung ist nicht widerrechtlich
- C) Der Angreifer kann vom Verteidiger keinen Schadensersatz wegen der Abwehr verlangen
- D) Die Handlung ist rechtswidrig, aber entschuldigt
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Richtig: B und C. §227 Abs. 1 BGB nimmt der Notwehrhandlung die Widerrechtlichkeit. Ohne Widerrechtlichkeit gibt es keinen Anspruch aus §823 BGB. Entschuldigt statt gerechtfertigt wäre der Notwehrexzess im Strafrecht.
Worin unterscheiden sich §227 BGB und §32 StGB?
- A) §227 BGB verlangt zusätzlich eine Abwägung, ob das verteidigte Gut wertvoller ist
- B) §227 BGB gilt nur für Eigentum, §32 StGB nur für den Körper
- C) §227 BGB regelt die zivilrechtlichen Folgen, §32 StGB die Strafbarkeit
- D) §227 BGB gilt nur für Wachpersonen mit Sachkundeprüfung
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Richtig: C. Die Voraussetzungen sind praktisch wortgleich. §227 BGB entscheidet über Schadensersatz und Schmerzensgeld, §32 StGB darüber, ob eine Straftat vorliegt. Eine Güterabwägung kennt keine der beiden Vorschriften.
Ein Angreifer schlägt nach dir. Zur Abwehr reißt du einem unbeteiligten Gast den Rucksack aus der Hand und hältst ihn vor dich. Der Rucksack reißt. Welche Vorschrift rechtfertigt den Eingriff in den Rucksack?
- A) §227 BGB, weil du dich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt hast
- B) §228 BGB, weil vom Rucksack eine Gefahr ausging
- C) §229 BGB, weil du einen Anspruch sichern wolltest
- D) §904 BGB, weil du eine fremde unbeteiligte Sache benutzt hast
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Richtig: D. Notwehr rechtfertigt nur Eingriffe in Güter des Angreifers. Wer eine fremde, unbeteiligte Sache zur Abwehr einsetzt, handelt im aggressiven Notstand nach §904 BGB. Der Gast kann Ersatz verlangen.
Ein Besucher reißt dir bei einem rechtswidrigen Angriff die Dienstjacke kaputt. Du wehrst ihn in Notwehr ab. Was gilt für deine Jacke?
- A) Du kannst vom Angreifer Schadensersatz verlangen
- B) Jeder trägt seinen Schaden selbst, weil beide verletzt wurden
- C) Ein Anspruch besteht nur, wenn der Angreifer verurteilt wird
- D) Der Angreifer haftet, weil er widerrechtlich gehandelt hat
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Richtig: A und D. Der Angreifer handelt widerrechtlich und schuldhaft, deshalb haftet er nach §823 BGB. Notwehr schützt nur den Verteidiger, nicht den Angreifer. Eine Verurteilung ist für den zivilrechtlichen Anspruch keine Voraussetzung.
Du hältst einen Mann für einen Angreifer, weil er schnell auf dich zukommt. Er wollte nur nach dem Weg fragen. Du stößt ihn um. Was gilt zivilrechtlich?
- A) §227 BGB schützt dich, weil du an einen Angriff geglaubt hast
- B) Du haftest nach §823 BGB, wenn du den Irrtum bei normaler Sorgfalt hättest vermeiden können
- C) Du haftest immer, auch bei unvermeidbarem Irrtum, weil hier wie bei §231 BGB ohne Verschulden gehaftet wird
- D) Du haftest nicht, weil das Strafrecht den Irrtum entschuldigt
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Richtig: B. Ohne echten Angriff gibt es keine Notwehr. Bei §823 BGB kommt es dann auf das Verschulden an: Ein vermeidbarer Irrtum ist fahrlässig. Die verschuldensunabhängige Haftung des §231 BGB gilt nur für die irrtümliche Selbsthilfe.
Gegen wen ist Notwehr nach §227 BGB möglich?
- A) Gegen einen Menschen, der rechtswidrig angreift
- B) Gegen einen Hund, der ohne Zutun seines Halters angreift
- C) Gegen ein Kind, das rechtswidrig angreift, mit Rücksicht bei der Gebotenheit
- D) Gegen einen Polizisten, der eine rechtmäßige Festnahme durchführt
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Richtig: A und C. Angreifen kann nur ein Mensch, auch ein Kind, denn auf Schuld kommt es nicht an. Gegen einen von sich aus angreifenden Hund hilft §228 BGB. Gegen rechtmäßiges Handeln ist keine Notwehr möglich.
Zum Thema Notwehr im Zivilrecht (§227 BGB) →
Defensiver Notstand (§228 BGB)
Wann greift der defensive Notstand nach §228 BGB?
- A) Wenn ein Mensch dich rechtswidrig angreift
- B) Wenn du eine unbeteiligte fremde Sache benutzt oder beschädigst, um eine Gefahr abzuwenden
- C) Wenn eine fremde Sache Gefahr droht und du genau sie beschädigst
- D) Wenn du einen offenen Geldanspruch gegen jemanden sichern willst
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Richtig: C. Beim Defensivnotstand ist die beschädigte Sache selbst die Gefahrenquelle. Der Angriff durch einen Menschen gehört zur Notwehr, die unbeteiligte Sache zu §904 BGB, die Anspruchssicherung zu §229 BGB.
Ein streunender Hund greift dich ohne Zutun eines Menschen an. Du wehrst ihn mit einem Stock ab und verletzt ihn. Was trifft zu?
- A) Du bist nach §228 BGB gerechtfertigt, wenn die Abwehr erforderlich und nicht unverhältnismäßig war
- B) Du bist durch Notwehr nach §227 BGB gerechtfertigt, weil der Hund angreift
- C) Der Halter kann keinen Ersatz für die Tierarztkosten verlangen, wenn du die Gefahr nicht verschuldet hast
- D) Du musst dem Halter den Schaden in jedem Fall ersetzen, weil Tiere besonders geschützt sind
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Richtig: A und C. Ein Tier greift nicht im Sinne der Notwehr an, deshalb gilt §228 BGB. Wer die Gefahr nicht verschuldet hat, schuldet nach §228 Satz 2 BGB keinen Schadensersatz.
Wie wird im Rahmen des §228 BGB abgewogen?
- A) Gar nicht, wie bei der Notwehr
- B) Der Schaden an der Sache darf nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen
- C) Der drohende Schaden muss unverhältnismäßig größer sein als der angerichtete
- D) Der angerichtete Schaden muss in jedem Fall kleiner sein als der Schaden, der gedroht hat
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Richtig: B. Bei §228 BGB darf der Schaden an der Gefahrenquelle sogar größer sein als die Gefahr, nur nicht außer Verhältnis. Die strengere Abwägung, nach der der drohende Schaden unverhältnismäßig groß sein muss, gehört zu §904 BGB.
Ein Halter hetzt seinen Hund auf dich. Worauf stützt du die Abwehr des Hundes?
- A) Auf §904 BGB, weil der Hund unbeteiligt ist
- B) Nur auf §228 BGB, weil Tiere nie angreifen können, auch wenn ein Mensch sie lenkt
- C) Auf Notwehr, weil der Halter dich mit dem Hund als Werkzeug angreift
- D) Auf das Festnahmerecht nach §127 StPO
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Richtig: C. Wer einen Hund auf einen Menschen hetzt, greift selbst an. Der Hund ist dann sein Werkzeug, und die Abwehr ist durch Notwehr gedeckt. §228 BGB ist für Gefahren gedacht, die nicht von einem Menschen gesteuert werden.
Du stellst einen Rollcontainer entgegen der Dienstanweisung ungebremst auf einer Rampe ab. Er rollt auf einen Kollegen zu, du stößt ihn um, er geht kaputt. Was gilt?
- A) Du handelst widerrechtlich, weil du die Gefahr selbst geschaffen hast
- B) Du handelst nicht widerrechtlich, musst aber Schadensersatz leisten
- C) Du haftest nicht, weil du einen Kollegen gerettet hast
- D) Die Rettung ist durch §228 BGB gedeckt, die Ersatzpflicht folgt aus §228 Satz 2 BGB
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Richtig: B und D. Auch wer die Gefahr verschuldet hat, darf sie nach §228 BGB abwehren. Satz 2 verpflichtet ihn aber zum Schadensersatz. Die Rettung des Kollegen ändert an dieser Ersatzpflicht nichts.
Ein Hund zerrt spielerisch an deinem Hosenbein, ohne zu beißen. Du tötest ihn mit einem Schlag. Warum ist das nicht durch §228 BGB gedeckt?
- A) Weil Tiere keine Sachen sind und §228 deshalb nie gilt
- B) Weil du zuerst den Halter hättest anrufen müssen
- C) Weil nur der Halter selbst seinen Hund abwehren darf
- D) Weil der Schaden außer Verhältnis zu der geringen Gefahr steht
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Richtig: D. Die Tötung eines Hundes steht außer Verhältnis zu einer beschädigten Hose. Auf Tiere ist §228 BGB über §90a BGB entsprechend anwendbar, ein vorheriger Anruf beim Halter ist keine Voraussetzung.
Zum Thema Defensiver Notstand (§228 BGB) →
Aggressiver Notstand (§904 BGB)
Was kennzeichnet den aggressiven Notstand nach §904 BGB?
- A) Die beschädigte Sache ist selbst die Quelle der Gefahr
- B) Es wird auf eine unbeteiligte fremde Sache eingewirkt
- C) Der Eigentümer muss die Einwirkung dulden
- D) Er setzt einen Angriff durch einen Menschen voraus
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Richtig: B und C. Bei §904 BGB greifst du in eine Sache ein, die mit der Gefahr nichts zu tun hat, und der Eigentümer darf das nicht verbieten. Ist die Sache selbst die Gefahrenquelle, gilt §228 BGB.
Welche Abwägung verlangt §904 BGB?
- A) Der angerichtete Schaden darf lediglich nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen
- B) Es findet keine Abwägung statt, nur die Erforderlichkeit zählt
- C) Der drohende Schaden muss unverhältnismäßig größer sein als der des Eigentümers
- D) Beide Schäden müssen ungefähr gleich hoch sein
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Richtig: C. §904 BGB verlangt, dass der verhinderte Schaden den Schaden des Eigentümers deutlich überwiegt. Die großzügigere Formel, nach der der Schaden nicht außer Verhältnis stehen darf, gehört zu §228 BGB.
Du schlägst bei einem Brand die Scheibe eines fremden Büros ein, um an einen Feuerlöscher zu kommen. Der Eigentümer verlangt Ersatz. Was gilt?
- A) Er hat keinen Anspruch, weil du rechtmäßig gehandelt hast
- B) Er kann nur Ersatz verlangen, wenn du fahrlässig gehandelt hast
- C) Er kann nur Ersatz verlangen, wenn er selbst den Brand verursacht hat
- D) Er kann Ersatz verlangen, auch wenn niemanden ein Verschulden trifft
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Richtig: D. §904 Satz 2 BGB gibt dem Eigentümer einen Ersatzanspruch, der kein Verschulden voraussetzt. Dass der Eingriff rechtmäßig war, schließt diesen Anspruch nicht aus. Gegen wen er sich richtet, ist umstritten.
Ein Eigentümer will dich daran hindern, seinen Gartenschlauch zum Löschen eines Autobrandes zu benutzen. Was trifft zu?
- A) Er darf die Benutzung nach §904 BGB nicht verbieten
- B) Er darf sich mit Notwehr gegen dich wehren, weil es sein Eigentum ist
- C) Du darfst den Schlauch nur mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis benutzen
- D) Du darfst den Schlauch benutzen, er kann aber Ersatz für einen Schaden verlangen
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Richtig: A und D. Der Eigentümer muss eine notwendige Einwirkung zur Gefahrenabwehr dulden. Weil dein Eingriff rechtmäßig ist, steht ihm keine Notwehr zu. Als Ausgleich bekommt er den Ersatzanspruch nach §904 Satz 2 BGB.
Wo steht §904 BGB im Gesetz?
- A) Im Allgemeinen Teil neben Notwehr und Selbsthilfe
- B) Im Recht der unerlaubten Handlungen neben §823 BGB
- C) Im Sachenrecht bei den Befugnissen des Eigentümers
- D) Im Schuldrecht bei den Regeln zum Dienstvertrag
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Richtig: C. §904 BGB schränkt das Ausschließungsrecht des Eigentümers aus §903 BGB ein und steht deshalb im Sachenrecht. Notwehr, Notstand nach §228 und Selbsthilfe stehen dagegen in den §§227 bis 229 BGB.
Es regnet stark. Du steigst in ein unverschlossenes fremdes Auto, um deine Dienstjacke trocken zu halten. Ist das durch §904 BGB gedeckt?
- A) Ja, weil Regen eine Gefahr für die Jacke ist
- B) Nein, weil der drohende Schaden nicht unverhältnismäßig groß ist
- C) Ja, weil das Auto dabei nicht beschädigt wird
- D) Nein, weil §904 BGB nur Leben und Gesundheit schützt, keine Sachen wie eine Jacke
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Richtig: B. Eine nasse Jacke ist kein Schaden, der den Eingriff in fremdes Eigentum unverhältnismäßig überwiegt. §904 BGB schützt aber grundsätzlich alle Rechtsgüter, nicht nur das Leben.
Zum Thema Aggressiver Notstand (§904 BGB) →
Allgemeine Selbsthilfe (§229 BGB)
Welche Voraussetzungen nennt §229 BGB für eine erlaubte Selbsthilfe?
- A) Obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig zu erlangen
- B) Der Verpflichtete hat eine Straftat begangen
- C) Ohne sofortiges Eingreifen droht die Vereitelung oder wesentliche Erschwerung des Anspruchs
- D) Der Auftraggeber hat die Selbsthilfe schriftlich angeordnet
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Richtig: A und C. §229 BGB verlangt, dass staatliche Hilfe zu spät käme und die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet ist. Eine Straftat ist anders als bei §127 StPO nicht nötig, und eine schriftliche Anordnung ersetzt keine gesetzliche Voraussetzung.
Wozu dient die Selbsthilfe nach §229 BGB?
- A) Zur Bestrafung des Täters
- B) Zur Sicherung eines privatrechtlichen Anspruchs
- C) Zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs auf den Körper
- D) Zur Durchsetzung der Hausordnung gegen jeden Besucher
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Richtig: B. Selbsthilfe sichert einen Anspruch, etwa auf Zahlung, bis der Staat übernehmen kann. Die Abwehr eines Angriffs ist Notwehr, Strafen ist dem Staat vorbehalten.
Ein unbekannter Gast will den Club verlassen, ohne seine Verzehrkarte zu bezahlen. Die Polizei kann nicht rechtzeitig kommen. Was darfst du nach §229 BGB?
- A) Ihm das Geld aus der Brieftasche nehmen, um die Rechnung zu begleichen
- B) Ihn festhalten, bis seine Identität geklärt ist
- C) Ihn bis zum nächsten Morgen im Büro einschließen, bis der Chef da ist
- D) Ihm seinen Personalausweis als Pfand abnehmen
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Richtig: B. Der fluchtverdächtige Schuldner darf festgehalten werden, damit der Anspruch gesichert werden kann. Selbsthilfe erlaubt keine eigenmächtige Befriedigung, und den Personalausweis als Pfand zu verlangen, verbietet §1 PAuswG.
Ein Stammgast, dessen Namen und Adresse der Wirt kennt, hat sein Geld vergessen und will nach Hause. Darfst du ihn nach §229 BGB festhalten?
- A) Ja, weil ein fälliger Zahlungsanspruch besteht
- B) Ja, aber nur bis zum Eintreffen der Polizei
- C) Nein, weil die Durchsetzung des Anspruchs nicht gefährdet ist
- D) Nein, weil §229 BGB nur für Polizeibeamte gilt
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Richtig: C. Ist der Schuldner bekannt, droht keine Vereitelung des Anspruchs. Die Forderung kann per Rechnung durchgesetzt werden, eine Festnahme wäre widerrechtlich. Selbsthilfe ist ein Jedermannsrecht und nicht Polizeibeamten vorbehalten.
Welche Handlungen nennt §229 BGB ausdrücklich?
- A) Die Wegnahme einer Sache
- B) Die Durchsuchung der Wohnung des Schuldners
- C) Die Festnahme eines fluchtverdächtigen Verpflichteten
- D) Die Verhängung einer Vertragsstrafe
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Richtig: A und C. Erlaubt sind Wegnahme, Zerstörung oder Beschädigung einer Sache, die Festnahme des fluchtverdächtigen Verpflichteten und die Beseitigung von Widerstand. Durchsuchungen und Strafen gehören nicht dazu.
Worin unterscheidet sich §229 BGB von §127 Abs. 1 StPO?
- A) §229 BGB setzt keine Straftat voraus, sondern einen privatrechtlichen Anspruch
- B) §229 BGB gilt nur tagsüber
- C) §229 BGB erlaubt anders als §127 StPO auch das Durchsuchen der Taschen
- D) §229 BGB darf nur der Eigentümer persönlich ausüben, nie ein Beauftragter
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Richtig: A. §127 StPO sichert die Strafverfolgung und verlangt eine Straftat. §229 BGB sichert einen zivilrechtlichen Anspruch. Ein Durchsuchungsrecht gibt keine der beiden Vorschriften.
Zum Thema Allgemeine Selbsthilfe (§229 BGB) →
Grenzen der Selbsthilfe (§230 BGB)
Wie weit darf die Selbsthilfe nach §230 Abs. 1 BGB gehen?
- A) So weit, bis der Schuldner seine Schuld bezahlt hat
- B) Nicht weiter, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist
- C) So weit, wie es der Auftraggeber anordnet
- D) Bis zum Ende der Schicht, damit der Vorgesetzte entscheiden kann
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Richtig: B. §230 Abs. 1 BGB begrenzt die Selbsthilfe auf das Erforderliche. Selbsthilfe sichert den Anspruch, sie zwingt nicht zur Zahlung. Weisungen des Auftraggebers erweitern gesetzliche Befugnisse nicht.
Du hältst einen Zechpreller nach §229 BGB fest. Er zeigt dir nach kurzer Zeit freiwillig seinen Ausweis, du notierst die Daten. Was gilt jetzt?
- A) Du musst ihn freilassen, weil der Anspruch gesichert ist
- B) Du darfst ihn festhalten, bis er bezahlt hat
- C) Das Recht zur Selbsthilfe besteht nicht mehr fort
- D) Du darfst ihn bis zum Eintreffen der Polizei weiter festhalten, egal wie lange es dauert
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Richtig: A und C. Mit der Feststellung der Identität ist die Gefahr der Vereitelung beseitigt. Weiteres Festhalten geht über das Erforderliche hinaus und ist widerrechtlich.
Was regelt §231 BGB?
- A) Die Haftung bei irrtümlicher Selbsthilfe, auch ohne Fahrlässigkeit
- B) Die Strafbarkeit bei Überschreitung der Notwehr
- C) Den Finderlohn bei Fundsachen
- D) Die Pflicht des Schuldners, die Kosten der Polizei zu tragen
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Richtig: A. Wer irrig annimmt, die Voraussetzungen der Selbsthilfe lägen vor, haftet nach §231 BGB auf Schadensersatz, auch wenn der Irrtum nicht fahrlässig war. Den Notwehrexzess regelt §33 StGB, den Finderlohn §971 BGB.
Ein Gast hinterlässt als Sicherheit für eine offene Rechnung sein Smartphone, das du im Wege der Selbsthilfe zurückbehalten hast. Was darfst du damit tun?
- A) Es verkaufen und den Erlös mit der Rechnung verrechnen, wenn er nicht innerhalb einer Woche zahlt
- B) Es durchsuchen, um seine Adresse herauszufinden
- C) Es sicher verwahren, bis die Sicherung nicht mehr nötig ist
- D) Es behalten, weil es nun dem Club gehört
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Richtig: C. Selbsthilfe sichert, sie befriedigt nicht. Die Sache darf weder verwertet noch durchsucht werden und wird nicht zum Eigentum des Gläubigers. Sie ist zurückzugeben, sobald die Sicherung nicht mehr nötig ist.
Was verlangt §230 BGB, wenn der Verpflichtete festgenommen wurde und nicht wieder freigelassen wird?
- A) Er ist unverzüglich dem Gericht vorzuführen
- B) Er darf bis zu 24 Stunden im Objekt festgehalten werden
- C) Der persönliche Sicherheitsarrest ist beim Amtsgericht zu beantragen
- D) Er muss eine schriftliche Schuldanerkenntnis unterschreiben
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Richtig: A und C. §230 Abs. 3 BGB verlangt den Antrag auf persönlichen Sicherheitsarrest beim zuständigen Amtsgericht und die unverzügliche Vorführung. Eine feste Frist zum Festhalten im Objekt gibt es nicht. In der Praxis übernimmt die gerufene Polizei.
Du hältst einen Gast fest, weil die Kasse eine offene Rechnung anzeigt. Später stellt sich heraus, dass er bezahlt hat und das Kassensystem fehlerhaft war. Du konntest das nicht erkennen. Haftest du für seinen Schaden?
- A) Nein, weil dich kein Verschulden trifft
- B) Nein, weil der Fehler beim Kassensystem lag
- C) Nein, weil du im Auftrag des Clubs gehandelt hast und deshalb nur der Club haftet
- D) Ja, weil §231 BGB auch bei schuldlosem Irrtum zur Haftung führt
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Richtig: D. Bei irrtümlicher Selbsthilfe kommt es nach §231 BGB nicht auf Verschulden an. Wer eigenmächtig handelt, trägt das Risiko des Irrtums. Ob der Club daneben haftet, ändert an deiner Haftung nichts.
Zum Thema Grenzen der Selbsthilfe (§230 BGB) →
Verhältnismäßigkeit der Mittel
Was bedeutet erforderlich bei der Wahl der Mittel?
- A) Du musst immer das mildeste denkbare Mittel wählen, auch wenn es wahrscheinlich nicht wirkt
- B) Du musst das Mittel wählen, das am schnellsten wirkt
- C) Von mehreren gleich wirksamen Mitteln ist das mildeste zu wählen
- D) Das Mittel muss vom Auftraggeber vorher genehmigt sein
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Richtig: C. Erforderlich ist das mildeste unter mehreren gleich wirksamen Mitteln. Ein milderes Mittel, das den Zweck nicht sicher erreicht, musst du nicht ausprobieren.
Bei welchen Vorschriften findet eine Abwägung zwischen dem geschützten und dem beeinträchtigten Gut statt?
- A) Beim Defensivnotstand nach §228 BGB
- B) Bei der Notwehr nach §227 BGB
- C) Beim Aggressivnotstand nach §904 BGB
- D) Bei keiner Vorschrift des BGB
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Richtig: A und C. §228 und §904 BGB enthalten jeweils eine Abwägung, die unterschiedlich streng ist. Die Notwehr kennt keine Güterabwägung, nur die Grenze der Gebotenheit.
Bei welcher Vorschrift ist die Abwägung am strengsten?
- A) Bei der Notwehr nach §227 BGB
- B) Bei der Besitzwehr nach §859 BGB
- C) Beim Defensivnotstand nach §228 BGB
- D) Beim Aggressivnotstand nach §904 BGB
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Richtig: D. Bei §904 BGB greifst du in Güter eines völlig Unbeteiligten ein. Deshalb muss der drohende Schaden unverhältnismäßig groß sein. Bei §228 BGB darf der Schaden dagegen nur nicht außer Verhältnis stehen.
Ein Jugendlicher sprüht trotz Aufforderung weiter Farbe an eine Wand im Objekt. Welches Mittel ist verhältnismäßig?
- A) Ihm die Spraydose aus der Hand nehmen
- B) Ihn mit dem Schlagstock zu Boden bringen
- C) Ihm Reizgas ins Gesicht sprühen, damit er nicht flieht
- D) Ihn ohne Vorwarnung kräftig gegen die Wand stoßen
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Richtig: A. Das Wegnehmen der Dose beendet den Angriff auf das Eigentum genauso wirksam wie ein Schlag und ist deutlich milder. Schlagstock und Reizgas sind gegen einen unbewaffneten Sprayer nicht erforderlich.
Dein Auftraggeber sagt: Bei Hausfriedensbruch dürfen Sie jeden sofort zu Boden bringen. Was gilt?
- A) Die Weisung erweitert deine Befugnisse, weil der Auftraggeber das Hausrecht hat
- B) Die Weisung gilt nur, wenn sie schriftlich in der Dienstanweisung steht
- C) Die Weisung kann keine weitergehenden Mittel erlauben, als das Gesetz zulässt
- D) Du musst trotzdem in jedem Einzelfall das erforderliche Mittel wählen
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Richtig: C und D. Der Auftraggeber kann dir nur die Ausübung seiner Rechte überlassen, nicht mehr Rechte schaffen. Die Grenzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelten weiter, egal wie die Weisung lautet.
Was steht in §228 BGB zur Abwägung?
- A) Der drohende Schaden muss unverhältnismäßig groß sein
- B) Der Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen
- C) Eine Abwägung findet nicht statt
- D) Der Schaden muss genauso groß sein wie die Gefahr
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Richtig: B. §228 BGB verlangt nur, dass der Schaden an der Gefahrenquelle nicht außer Verhältnis steht. Die strengere Formel mit dem unverhältnismäßig großen drohenden Schaden gehört zu §904 BGB.
Zum Thema Verhältnismäßigkeit der Mittel →
Das Schikaneverbot (§226 BGB)
Wann ist die Ausübung eines Rechts nach §226 BGB unzulässig?
- A) Wenn sie einem anderen einen Nachteil bringt
- B) Wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen zu schaden
- C) Wenn der Berechtigte dem anderen keinen schriftlichen Grund für seine Entscheidung angibt
- D) Wenn der andere sich durch sie beleidigt fühlt
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Richtig: B. §226 BGB verlangt, dass die Rechtsausübung ausschließlich der Schädigung dienen kann. Ein bloßer Nachteil für den anderen genügt nicht, und eine Begründungspflicht enthält die Vorschrift nicht.
Ein Hausverbot trifft einen Besucher hart, der Betreiber hat aber ein nachvollziehbares Sicherheitsinteresse. Liegt Schikane vor?
- A) Ja, weil der Besucher erheblich benachteiligt wird
- B) Ja, wenn der Betreiber sich über den Nachteil freut
- C) Nein, weil es einen eigenen Zweck neben der Schädigung gibt
- D) Nein, Schikane setzt voraus, dass kein anderer Zweck erkennbar ist
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Richtig: C und D. Sobald ein eigenes nachvollziehbares Interesse besteht, ist §226 BGB nicht erfüllt. Weder die Härte für den Betroffenen noch Schadenfreude des Berechtigten machen eine sonst sachlich begründete Maßnahme zur Schikane.
Für welche Rechte gilt das Schikaneverbot?
- A) Nur für das Eigentum an Grundstücken
- B) Für alle Rechte, etwa Eigentum, Hausrecht und vertragliche Ansprüche
- C) Nur für Rechte aus Arbeitsverträgen
- D) Nur für Rechte, die eine Behörde oder ein Gericht ausdrücklich verliehen hat
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Richtig: B. §226 BGB steht im Allgemeinen Teil und gilt für jede Rechtsausübung. Eine Beschränkung auf bestimmte Rechte enthält die Vorschrift nicht.
Welche Folge hat eine schikanöse Rechtsausübung?
- A) Sie ist unzulässig
- B) Sie ist eine Ordnungswidrigkeit mit festem Bußgeld
- C) Sie bleibt wirksam, der Berechtigte muss aber eine Entschädigung zahlen
- D) Wer sich auf sie beruft, wird rechtlich nicht geschützt
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Richtig: A und D. §226 BGB ordnet die Unzulässigkeit an. Ein schikanöses Hausverbot entfaltet daher keine Wirkung. Ein Bußgeld sieht die Vorschrift nicht vor, Schadensersatz kann sich aber aus anderen Normen wie §826 BGB ergeben.
Wodurch unterscheidet sich §226 BGB von §242 BGB?
- A) §226 erfasst nur den engen Fall der reinen Schädigungsabsicht, §242 ist die weitere Grenze nach Treu und Glauben
- B) §226 gilt nur im Strafrecht, §242 nur im Zivilrecht
- C) §226 regelt die Haftung für Tiere, §242 die Haftung für Gehilfen
- D) Es gibt keinen Unterschied, beide Vorschriften sind wortgleich
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Richtig: A. Das Schikaneverbot ist der engste Fall unzulässiger Rechtsausübung. Treu und Glauben nach §242 BGB erfasst daneben auch widersprüchliches oder sonst missbräuchliches Verhalten.
Nach Konzertende will ein Besucher für einen Moment in den leeren Saal, um seinen Schlüssel zu holen. Ein Kollege steht ohnehin drinnen. Dein Kollege am Eingang verweigert das nur, weil er sich vorher mit dem Besucher gestritten hat. Wie ist das zu bewerten?
- A) Zulässig, weil das Hausrecht keine Begründung verlangt
- B) Zulässig, weil die Veranstaltung beendet ist und damit jeder Anspruch erlischt
- C) Unzulässig, weil kein anderer Zweck als die Schädigung erkennbar ist
- D) Unzulässig, weil Ordner nach Veranstaltungsende kein Hausrecht mehr ausüben
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Richtig: C. Wenn weder Sicherheit noch Ordnung noch Aufwand eine Rolle spielen und die Verweigerung nur treffen soll, greift §226 BGB. Das Hausrecht endet nicht automatisch mit dem Veranstaltungsende.
Zum Thema Das Schikaneverbot (§226 BGB) →
Das Hausrecht
Auf welche Vorschriften stützt sich das zivilrechtliche Hausrecht?
- A) Auf §903 und §1004 BGB zum Eigentum
- B) Auf §127 StPO zur vorläufigen Festnahme
- C) Auf §§858 bis 860 BGB zum Besitzschutz
- D) Auf §34a GewO zur Bewachungserlaubnis
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Richtig: A und C. Das Hausrecht ergibt sich aus den Befugnissen des Eigentümers und dem Besitzschutz. §127 StPO ist ein Festnahmerecht, §34a GewO regelt die Erlaubnis für das Gewerbe, nicht das Hausrecht.
Ein Eigentümer hat eine Wohnung vermietet. Wer hat in der Wohnung das Hausrecht?
- A) Der Eigentümer, weil ihm die Wohnung gehört
- B) Der Mieter, auch gegenüber dem Vermieter
- C) Beide gemeinsam, sie müssen sich jeweils einigen
- D) Die Hausverwaltung, weil sie das Gebäude betreut
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Richtig: B. Mit der Überlassung der Räume geht das Hausrecht auf den Mieter über. Der Vermieter darf die vermietete Wohnung nicht ohne Erlaubnis betreten.
Welche Stellung hat die Wachperson beim Hausrecht?
- A) Sie hat ein eigenes Hausrecht kraft ihrer Sachkundeprüfung
- B) Sie übt das Hausrecht des Inhabers im übertragenen Umfang aus
- C) Sie hat das Hausrecht nur, wenn die Polizei es ihr überträgt
- D) Sie hat ein umfassenderes Hausrecht als der Eigentümer selbst
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Richtig: B. Die Wachperson hat kein eigenes Hausrecht. Sie übt das Recht des Inhabers aus, so weit ihr das über Bewachungsvertrag und Dienstanweisung überlassen wurde.
Ein Besucher will am Eingang keiner Taschenkontrolle zustimmen. Was darfst du?
- A) Die Tasche gegen seinen Willen öffnen, weil das Hausrecht das erlaubt
- B) Ihn festhalten, bis die Polizei die Tasche kontrolliert
- C) Ihm den Zutritt verweigern, weil die Kontrolle Bedingung für den Einlass ist
- D) Ihm anbieten, die Tasche an der Garderobe abzugeben, statt sie kontrollieren zu lassen
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Richtig: C und D. Die Taschenkontrolle ist eine Zutrittsbedingung, kein Durchsuchungsrecht. Wer nicht zustimmt, darf abgewiesen werden, oder man bietet ihm eine andere zulässige Bedingung an, etwa die Garderobe. Ein Recht, die Tasche gegen den Willen zu öffnen oder ihn festzuhalten, gibt das Hausrecht nicht.
Welche Grenzen setzt das Recht dem privaten Hausrecht bei einer großen Veranstaltung, die sich an jedermann richtet?
- A) Keine, weil Private frei entscheiden dürfen
- B) Ein Ausschluss braucht einen sachlichen Grund
- C) Eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft ist unzulässig
- D) Jeder Ausschluss muss vorher vom Ordnungsamt genehmigt werden
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Richtig: B und C. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Stadionverbot braucht ein Ausschluss bei solchen Veranstaltungen einen sachlichen Grund. Das AGG verbietet zusätzlich Benachteiligungen bei Massengeschäften. Eine behördliche Genehmigung ist nicht vorgesehen.
Du bewachst im Auftrag der Hausverwaltung ein Bürohaus. In den Räumen einer Mieterfirma vermutest du einen Unbefugten, hast aber weder Schlüssel noch Auftrag der Firma. Was ist richtig?
- A) Du darfst die Tür aufbrechen, weil die Verwaltung das Hausrecht für das ganze Haus hat
- B) Du rufst den Notfallkontakt der Mieterfirma und bei Einbruchsverdacht die Polizei
- C) Du darfst die Räume betreten, weil du für die Sicherheit im ganzen Gebäude zuständig bist
- D) Du wartest bis zum nächsten Morgen, weil die Räume dich nichts angehen
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Richtig: B. In den Mieträumen liegt das Hausrecht bei der Mieterfirma. Ohne deren Auftrag übst du dort kein Hausrecht aus. Untätig bleiben ist aber auch falsch: Du verständigst den Berechtigten und bei Verdacht auf eine Straftat die Polizei.
Hausverbot aussprechen und durchsetzen
Welche Form braucht ein Hausverbot, um wirksam zu sein?
- A) Es muss notariell beurkundet werden
- B) Es muss schriftlich mit Unterschrift erteilt werden
- C) Es ist formfrei, schriftlich ist es aber besser beweisbar
- D) Es wird erst wirksam, wenn die Polizei es bestätigt
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Richtig: C. Für das Hausverbot schreibt das Gesetz keine Form vor, es wirkt auch mündlich. Die Schriftform dient dem Nachweis, etwa für einen späteren Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs.
Wer darf ein Hausverbot für die Zukunft aussprechen?
- A) Jede Wachperson mit Sachkundeprüfung, auch ohne Auftrag
- B) Der Inhaber des Hausrechts
- C) Eine Person, der der Hausrechtsinhaber diese Befugnis übertragen hat
- D) Jeder Besucher, der sich gestört fühlt
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Richtig: B und C. Das Hausverbot ist eine Erklärung aus dem Hausrecht. Es erteilt der Inhaber oder wer von ihm dazu befugt wurde. Die Sachkundeprüfung allein verleiht diese Befugnis nicht.
Eine Person betritt trotz wirksamen Hausverbots das Objekt. Welche Straftat kommt in Betracht und wie wird sie verfolgt?
- A) Nötigung, die von Amts wegen verfolgt wird
- B) Hausfriedensbruch, der nur auf Strafantrag verfolgt wird
- C) Hausfriedensbruch, der immer von Amts wegen verfolgt wird
- D) Amtsanmaßung, die auf Antrag des Auftraggebers verfolgt wird
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Richtig: B. Wer trotz Hausverbot eindringt, begeht Hausfriedensbruch nach §123 StGB. Nach §123 Abs. 2 StGB wird er nur auf Antrag verfolgt. Den Antrag stellt der Berechtigte.
Wie lange hat der Hausrechtsinhaber Zeit, Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen?
- A) Zwei Wochen ab der Tat
- B) Sechs Monate ab dem Hausverbot
- C) Ein Jahr ab der Tat, unabhängig von der Kenntnis
- D) Drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter
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Richtig: D. Nach §77b StGB beträgt die Antragsfrist drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters erfährt.
Ein Besucher mit Hausverbot weigert sich, das Gebäude zu verlassen. Er wird nicht aggressiv. Was ist zulässig?
- A) Ihn erneut auffordern und die Polizei verständigen
- B) Ihn mit einem schmerzhaften Hebel zu Boden bringen, damit er schneller geht
- C) Ihn mit dem mildesten wirksamen Mittel hinausbegleiten
- D) Ihn im Keller einschließen, bis die Polizei kommt
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Richtig: A und C. Gegen den andauernden Hausfriedensbruch sind Notwehr und Besitzwehr möglich, aber nur mit dem mildesten wirksamen Mittel. Einschließen wäre eine Freiheitsberaubung, ein schmerzhafter Hebel ist bei einem ruhigen Besucher nicht erforderlich.
Wann braucht ein privates Hausverbot einen sachlichen Grund?
- A) Immer, weil jede Benachteiligung begründet werden muss
- B) Nie, weil Private frei über ihr Eigentum entscheiden
- C) Bei Angeboten, die sich an ein großes Publikum ohne Ansehen der Person richten
- D) Nur wenn die betroffene Person schriftlich widerspricht
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Richtig: C. Grundsätzlich muss ein Privater ein Hausverbot nicht begründen. Wer sein Angebot jedermann öffnet, etwa bei einem Stadion, braucht aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen sachlichen Grund.
Zum Thema Hausverbot aussprechen und durchsetzen →
Fundrecht: was tun mit Fundsachen?
Wann ist eine Sache im Sinne des Fundrechts verloren?
- A) Wenn der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat
- B) Wenn sie besitzlos, aber nicht herrenlos ist
- C) Wenn sie mehr als zehn Euro wert ist
- D) Wenn sie gestohlen wurde und der Dieb sie noch hat
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Richtig: B. Verloren ist eine Sache, über die niemand mehr die tatsächliche Gewalt ausübt, die aber noch einem Eigentümer gehört. Weggeworfene Sachen sind herrenlos, gestohlene Sachen sind im Besitz des Diebes.
Wie hoch ist der Finderlohn für eine Sache im Wert von 1.500 Euro?
- A) 75 Euro, also fünf Prozent vom Gesamtwert
- B) 45 Euro, also drei Prozent vom Gesamtwert
- C) 55 Euro, also fünf Prozent von 500 Euro und drei Prozent vom Rest
- D) 150 Euro, also zehn Prozent vom Gesamtwert
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Richtig: C. Nach §971 BGB gibt es fünf Prozent vom Wert bis 500 Euro, also 25 Euro, und drei Prozent vom Mehrwert, hier 30 Euro. Zusammen 55 Euro.
Welche Pflichten hat der Finder einer verlorenen Sache, die mehr als zehn Euro wert ist?
- A) Er muss den Fund unverzüglich dem Berechtigten oder, wenn er ihn nicht kennt, der Behörde anzeigen
- B) Er darf die Sache sofort benutzen, solange sich niemand meldet
- C) Er muss die Sache verwahren
- D) Er muss sie innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei abgeben
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Richtig: A und C. Die §§965 und 966 BGB verlangen Anzeige und Verwahrung. Abliefern bei der Behörde darf der Finder, er muss es aber nur auf Anordnung. Eine feste 24-Stunden-Frist gibt es nicht.
Wann erwirbt der Finder nach §973 BGB das Eigentum an einer Fundsache?
- A) Sofort mit dem Fund, wenn kein Name auf der Sache steht
- B) Nach drei Monaten ab dem Fund
- C) Nach einem Jahr ab der Abgabe beim Fundbüro
- D) Nach sechs Monaten ab der Anzeige bei der Behörde, wenn sich kein Berechtigter gemeldet hat
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Richtig: D. Die Frist beträgt sechs Monate ab Anzeige bei der zuständigen Behörde. Bei Sachen bis zehn Euro Wert beginnt sie schon mit dem Fund. Meldet sich vorher ein Berechtigter, gibt es keinen Eigentumserwerb nach §973 BGB.
Ein Fahrgast findet im Bus eines öffentlichen Verkehrsunternehmens ein Smartphone im Wert von 400 Euro. Was gilt?
- A) Er muss es unverzüglich beim Verkehrsunternehmen oder einem Angestellten abliefern
- B) Er wird nach sechs Monaten Eigentümer, wenn sich niemand meldet
- C) Er kann einen Finderlohn in halber Höhe des normalen Satzes verlangen
- D) Er bekommt keinen Finderlohn, weil Funde in Verkehrsmitteln nie belohnt werden
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Richtig: A und C. §978 BGB verlangt die Ablieferung bei der Verkehrsanstalt und schließt den Eigentumserwerb aus. Ab 50 Euro Wert gibt es Finderlohn in halber Höhe, ausgeschlossen ist er nur für Bedienstete und bei verletzter Ablieferungspflicht.
Du findest beim Kontrollgang im Auftrag des Objektbetreibers eine Geldbörse und nimmst sie für den Betreiber auf. Was gilt nach überwiegender Ansicht?
- A) Du bist Finder und kannst persönlich Finderlohn verlangen
- B) Du darfst das Bargeld behalten, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb einer Woche meldet
- C) Du bist Besitzdiener, Finder ist der Geschäftsherr
- D) Die Geldbörse wird sofort Eigentum des Objektbetreibers
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Richtig: C. Wer im Dienst für den Arbeitgeber oder Auftraggeber eine Sache aufnimmt, übt die Gewalt als Besitzdiener aus. Finder ist dann nach überwiegender Ansicht der Geschäftsherr. Eigentümer bleibt der Verlierer, und wer das Geld behält, riskiert eine Unterschlagung.
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Unerlaubte Handlung und Schadensersatz (§823 BGB)
Welche Rechtsgüter nennt §823 Abs. 1 BGB ausdrücklich?
- A) Das Leben und die Freiheit
- B) Das Vermögen als Ganzes
- C) Die Ehre und den guten Ruf
- D) Den Körper und das Eigentum
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Richtig: A und D. §823 Abs. 1 BGB nennt Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte. Das Vermögen als Ganzes ist kein geschütztes Rechtsgut, die Ehre wird über das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder Schutzgesetze erfasst.
Welche Verschuldensform reicht für eine Haftung nach §823 Abs. 1 BGB?
- A) Nur Vorsatz
- B) Nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- C) Schon einfache Fahrlässigkeit
- D) Gar keine, die Haftung ist verschuldensunabhängig
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Richtig: C. §823 Abs. 1 BGB verlangt Vorsatz oder Fahrlässigkeit, und schon einfache Fahrlässigkeit genügt. Eine verschuldensunabhängige Haftung gibt es nur in Sonderfällen, etwa beim Luxustier nach §833 Satz 1 BGB.
Ein Gast verletzt dich bei einem Angriff. Du wehrst ihn in Notwehr ab, er erleidet dabei eine Prellung. Wer kann von wem Ersatz verlangen?
- A) Du kannst vom Gast Ersatz und Schmerzensgeld verlangen
- B) Der Gast kann von dir Ersatz für die Prellung verlangen
- C) Keiner von beiden, weil sich die Ansprüche aufheben
- D) Der Gast hat gegen dich keinen Anspruch, weil deine Abwehr nicht widerrechtlich war
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Richtig: A und D. Der Angreifer handelt widerrechtlich und schuldhaft und haftet dir nach §823 BGB. Deine Abwehr ist durch §227 BGB gerechtfertigt, deshalb fehlt für seinen Anspruch die Widerrechtlichkeit. Ein Aufrechnen nach Gefühl gibt es nicht.
Was ist ein Schutzgesetz im Sinne von §823 Abs. 2 BGB?
- A) Jede Hausordnung eines Objekts
- B) Eine Vorschrift, die auch den Schutz des Einzelnen bezweckt, etwa §263 StGB
- C) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Bewachungsunternehmen
- D) Jede Dienstanweisung, die der Arbeitgeber schriftlich erlassen und ausgehändigt hat
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Richtig: B. Schutzgesetze sind Rechtsnormen, die gerade auch den Einzelnen schützen sollen. Viele Strafvorschriften wie Betrug oder Körperverletzung gehören dazu. Hausordnungen, Verträge und Dienstanweisungen sind keine Gesetze.
Wann kann ein Verletzter nach einer unerlaubten Handlung Schmerzensgeld verlangen?
- A) Bei jeder Beschädigung seines Eigentums
- B) Nur wenn der Täter wegen der Tat vorher strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wurde
- C) Bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung
- D) Nur wenn der Schaden mehr als 1.000 Euro beträgt
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Richtig: C. Nach §253 Abs. 2 BGB gibt es Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung. Eine Verurteilung oder Mindestsumme ist nicht nötig, eine reine Sachbeschädigung reicht nicht.
Ein Ladendetektiv hält eine Kundin fälschlich für eine Diebin und hält sie fest, weil er nicht auf die Kasse geachtet hat. Was gilt?
- A) Er haftet nicht, weil er im Auftrag des Händlers gehandelt hat
- B) Ihre Freiheit wurde widerrechtlich verletzt, §127 StPO deckt das Festhalten nicht
- C) Er haftet nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat
- D) Er haftet, weil er fahrlässig gehandelt hat
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Richtig: B und D. Es lag keine Straftat vor, und ein Verdacht aus unsorgfältiger Beobachtung reicht auch nach der Ansicht nicht, die einen dringenden Tatverdacht genügen lässt. Das Festhalten ist widerrechtlich. Wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig und haftet nach §823 Abs. 1 BGB. Der Auftrag des Händlers befreit ihn nicht.
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Haftung von Minderjährigen (§828 BGB)
Ab welchem Alter kann ein Kind nach §828 BGB frühestens für einen Schaden verantwortlich sein?
- A) Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr
- B) Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr
- C) Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
- D) Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
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Richtig: A. Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nach §828 Abs. 1 BGB nie verantwortlich. 14 Jahre ist die Grenze der Strafmündigkeit, nicht der zivilrechtlichen Haftung.
Ein Achtjähriger läuft unachtsam auf die Straße, ein Auto muss ausweichen und beschädigt einen Zaun. Haftet das Kind?
- A) Ja, weil es älter als sieben Jahre ist
- B) Nein, weil Kinder unter zehn bei Kfz-Unfällen ohne Vorsatz nicht haften
- C) Ja, wenn die Eltern keine Haftpflichtversicherung haben, die den Schaden übernehmen könnte
- D) Nein, weil Kinder unter 14 nie haften
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Richtig: B. §828 Abs. 2 BGB nimmt Kinder zwischen sieben und zehn Jahren bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- und Schwebebahnen von der Haftung aus, außer bei Vorsatz. Die Grenze von 14 Jahren gilt im Strafrecht.
Worauf kommt es bei Minderjährigen zwischen 10 und 18 Jahren für die Haftung an?
- A) Ob sie in der konkreten Situation in der Lage waren, sich zu beherrschen und anders zu handeln
- B) Ob sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten
- C) Ob die Eltern der Handlung zugestimmt haben
- D) Ob sie bereits ein eigenes Einkommen haben
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Richtig: B. §828 Abs. 3 BGB stellt allein auf die Einsichtsfähigkeit ab. Die Fähigkeit, sich entsprechend zu steuern, ist nicht entscheidend. Eigenes Einkommen spielt nur bei der Billigkeitshaftung nach §829 BGB eine Rolle.
Was gilt für die Haftung der Eltern, wenn ihr Kind einen Schaden anrichtet?
- A) Eltern haften immer für ihre Kinder, wie es auf Baustellenschildern steht
- B) Eltern haften nach §832 BGB, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben
- C) Eltern haften nur, wenn das Kind älter als 14 ist
- D) Eltern können sich entlasten, wenn sie zeigen, dass sie ordentlich aufgepasst haben
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Richtig: B und D. Die Haftung der Eltern setzt eine verletzte Aufsichtspflicht voraus, die gesetzlich vermutet wird. Weisen sie ordnungsgemäße Aufsicht nach, haften sie nicht. Eine automatische Haftung gibt es nicht.
Ein Zwölfjähriger wirft einen Stein gegen die Scheibe eines Pförtnerhauses. Was trifft zu?
- A) Er ist strafrechtlich noch nicht verantwortlich
- B) Er kann zivilrechtlich für den Schaden haften, wenn er die nötige Einsicht hatte
- C) Er haftet zivilrechtlich nicht, weil er strafunmündig ist
- D) Er haftet nicht, weil nur Eltern für Kinder unter 14 haften
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Richtig: A und B. Strafmündig ist man nach §19 StGB erst ab 14. Die zivilrechtliche Haftung richtet sich dagegen nach §828 Abs. 3 BGB und hängt von der Einsicht ab. Beide Altersgrenzen sind unabhängig voneinander.
Ein Neunjähriger fährt mit dem Fahrrad unachtsam gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto. Greift das Haftungsprivileg des §828 Abs. 2 BGB?
- A) Ja, weil ein Kraftfahrzeug beteiligt ist
- B) Ja, weil Kinder unter zehn im Straßenverkehr nie haften
- C) Nein, nach der Rechtsprechung, weil sich keine typische Überforderung im fließenden Verkehr verwirklicht
- D) Nein, weil das Privileg nur für Kinder unter sieben gilt
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Richtig: C. Der Bundesgerichtshof wendet §828 Abs. 2 BGB nur an, wenn sich die besondere Überforderung des Kindes im motorisierten Verkehr ausgewirkt hat. Beim geparkten Auto ist das in der Regel nicht so, dann gilt Absatz 3.
Zum Thema Haftung von Minderjährigen (§828 BGB) →
Haftung für den Verrichtungsgehilfen (§831 BGB)
Wer ist Verrichtungsgehilfe im Sinne von §831 BGB?
- A) Jeder, der irgendeine Leistung für einen anderen erbringt, auch ein selbständiger Unternehmer
- B) Wer weisungsgebunden in den Betrieb des Geschäftsherrn eingegliedert ist
- C) Nur ein Familienangehöriger des Geschäftsherrn
- D) Nur wer einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat
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Richtig: B. Entscheidend ist die Weisungsgebundenheit. Angestellte Wachpersonen sind typische Verrichtungsgehilfen. Ein Selbständiger, der frei über die Art seiner Arbeit entscheidet, ist es in der Regel nicht. Auf die Form des Arbeitsvertrags kommt es nicht an.
Wie kann sich der Geschäftsherr nach §831 Abs. 1 BGB von der Haftung befreien?
- A) Durch den Nachweis, dass er den Gehilfen sorgfältig ausgewählt und überwacht hat
- B) Durch eine Klausel in der Hausordnung des Objekts
- C) Durch den Nachweis, dass der Schaden auch bei aller Sorgfalt entstanden wäre
- D) Durch die sofortige Kündigung des Gehilfen nach dem Vorfall
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Richtig: A und C. §831 Abs. 1 Satz 2 BGB erlaubt die Entlastung durch Nachweis sorgfältiger Auswahl, Ausstattung und Leitung oder fehlender Ursächlichkeit. Eine spätere Kündigung ändert an der Haftung für den bereits entstandenen Schaden nichts.
Eine Wachperson fährt in ihrer Pause mit dem eigenen Auto privat zum Einkaufen und verursacht einen Unfall. Haftet das Bewachungsunternehmen nach §831 BGB?
- A) Ja, weil die Wachperson während ihrer Schicht unterwegs war
- B) Ja, weil der Arbeitgeber für jedes Verhalten seiner Mitarbeiter einstehen muss
- C) Nein, weil der Schaden nur bei Gelegenheit und nicht in Ausführung der Verrichtung entstand
- D) Nein, weil Wachpersonen nie Verrichtungsgehilfen sind
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Richtig: C. §831 BGB erfasst nur Schäden in Ausführung der übertragenen Aufgabe. Eine private Fahrt in der Pause hat damit keinen inneren Zusammenhang. Dafür haftet nur der Fahrer selbst.
Was unterscheidet §278 BGB von §831 BGB?
- A) §278 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus, etwa einen Vertrag
- B) §278 BGB gilt nur für Verkehrsunfälle
- C) Bei §278 BGB ist ein Entlastungsbeweis durch sorgfältige Auswahl nicht möglich
- D) Bei §278 BGB haftet der Gehilfe nie selbst
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Richtig: A und C. §278 BGB rechnet das Verschulden des Erfüllungsgehilfen innerhalb eines Schuldverhältnisses zu, ohne Entlastungsmöglichkeit. §831 BGB gilt gegenüber Dritten ohne Vertrag und lässt die Entlastung zu. Der Gehilfe kann in beiden Fällen daneben selbst haften.
Eine Wachperson verletzt bei der Einlasskontrolle grundlos einen Gast. Wer haftet dem Gast?
- A) Nur das Bewachungsunternehmen, weil die Wachperson im Auftrag handelte
- B) Nur die Wachperson, weil der Arbeitgeber nicht dabei war
- C) Die Wachperson persönlich nach §823 BGB
- D) Das Unternehmen nach §831 BGB, wenn ihm keine Entlastung gelingt
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Richtig: C und D. Die Wachperson haftet für ihre eigene unerlaubte Handlung. Daneben haftet das Unternehmen nach §831 BGB, wenn es sich nicht entlasten kann. Beide haften dem Gast als Gesamtschuldner.
Wofür haftet der Geschäftsherr bei §831 BGB nach der Konstruktion des Gesetzes?
- A) Für fremdes Verschulden des Gehilfen, ohne Entlastung
- B) Für vermutetes eigenes Verschulden bei Auswahl und Überwachung
- C) Nur für vorsätzliche Taten des Gehilfen
- D) Für alle Schäden, die irgendwo in seinem Betrieb entstehen, auch ohne Zutun eines Gehilfen
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Richtig: B. §831 BGB vermutet ein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden des Geschäftsherrn. Deshalb kann er sich entlasten. Die Zurechnung fremden Verschuldens ohne Entlastung ist das Prinzip von §278 BGB.
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Tierhalterhaftung (§833 BGB)
Der Familienhund einer Besucherin beißt einen Passanten, obwohl sie ihn ordnungsgemäß angeleint hatte. Haftet sie nach §833 BGB?
- A) Nein, weil sie keine Sorgfaltspflicht verletzt hat und den Biss nicht vorhersehen konnte
- B) Nein, weil nur gewerbliche Halter haften
- C) Ja, nur wenn sie vorsätzlich gehandelt hat
- D) Ja, weil beim Luxustier ohne Verschulden gehaftet wird
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Richtig: D. Für Tiere, die nicht dem Beruf oder Erwerb dienen, gilt §833 Satz 1 BGB ohne Entlastungsmöglichkeit. Die Halterin haftet, auch wenn sie alles richtig gemacht hat.
Was gilt für einen Diensthund eines Bewachungsunternehmens?
- A) Er ist ein Haustier, das der Erwerbstätigkeit des Halters dient
- B) Der Halter haftet nie, weil der Hund dienstlich eingesetzt wird
- C) Der Halter kann sich entlasten, wenn er sorgfältig beaufsichtigt hat
- D) Für ihn haftet ausschließlich der Auftraggeber des Objekts
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Richtig: A und C. Der Diensthund ist ein Nutztier nach §833 Satz 2 BGB. Der Halter haftet grundsätzlich, kann sich aber durch Nachweis sorgfältiger Aufsicht entlasten. Der Auftraggeber ist nicht Halter.
Wer ist Halter eines Tieres?
- A) Wer das Tier gerade an der Leine führt
- B) Wer das Tier im eigenen Interesse dauerhaft hält und über es bestimmen kann
- C) Immer der Tierarzt, der das Tier behandelt
- D) Wer im Haushalt die Hundesteuer bezahlt, auch wenn er über das Tier gar nicht entscheidet
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Richtig: B. Halter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat und es im eigenen Interesse in seinem Bereich hält. Wer das Tier nur vorübergehend führt, ist nicht Halter.
Was regelt §834 BGB?
- A) Die Haftung des Tieraufsehers, der die Aufsicht vertraglich übernommen hat
- B) Die Haftung des Jagdpächters für Wildschäden
- C) Die Pflicht, Hunde ab einer bestimmten Größe in der Öffentlichkeit mit Maulkorb zu führen
- D) Das Recht, ein angreifendes Tier zu töten
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Richtig: A. §834 BGB erfasst den, der für den Halter vertraglich die Aufsicht über ein Tier übernommen hat. Er kann sich durch Nachweis sorgfältiger Aufsicht entlasten. Die Abwehr angreifender Tiere regelt §228 BGB.
Ein Einbrecher klettert nachts über den Zaun eines Geländes mit deutlichem Warnschild und wird vom frei laufenden Wachhund gebissen. Was trifft zu?
- A) Der Halter haftet voll, weil Tierhalter immer für alles einstehen müssen
- B) Ein erhebliches Mitverschulden des Einbrechers mindert seinen Anspruch
- C) Der Halter des Nutztiers kann sich entlasten, wenn Haltung und Aufsicht ordnungsgemäß waren
- D) Der Einbrecher kann Schmerzensgeld in voller Höhe verlangen, weil der Hund frei lief
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Richtig: B und C. Beim Wachhund als Nutztier ist die Entlastung nach §833 Satz 2 BGB möglich. Wer trotz Warnschild unbefugt eindringt, muss sich außerdem nach §254 BGB ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen.
Ein Hundeführer setzt seinen Diensthund auf Befehl gegen einen bewaffneten Angreifer ein, der Hund beißt. Der Angreifer verlangt Schmerzensgeld. Was trifft zu?
- A) Der Einsatz des Hundes ist eine Handlung des Hundeführers, die als Notwehr gerechtfertigt sein kann
- B) Der Eingriff ist nach §904 BGB zu beurteilen, weil der Hund eine unbeteiligte Sache ist
- C) Der Angreifer muss sich sein eigenes Verhalten als Mitverschulden nach §254 BGB anrechnen lassen
- D) Der Halter haftet dem Angreifer nach §833 BGB voll, weil jeder Biss eine Tiergefahr verwirklicht
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Richtig: A und C. Der gezielte Einsatz des Hundes ist zugleich eine Abwehrhandlung des Hundeführers, die nach §227 BGB gerechtfertigt sein kann. Selbst wenn sich beim Biss die Tiergefahr verwirklicht, scheitert ein voller Anspruch am überwiegenden Mitverschulden des Angreifers.
Zum Thema Tierhalterhaftung (§833 BGB) →
Vertrag und Willenserklärung
Wie kommt ein Vertrag zustande?
- A) Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme
- B) Nur durch eine schriftliche Urkunde mit zwei Unterschriften
- C) Durch die Zahlung des vollen Preises, unabhängig von einer Einigung
- D) Durch eine Bestätigung der zuständigen Behörde
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Richtig: A. Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Eine Schriftform ist nur in gesetzlich bestimmten Fällen nötig, und die Zahlung ist bereits Erfüllung, nicht Vertragsschluss.
Ein Autofahrer zieht am Parkhaus ein Ticket und fährt ohne ein Wort ein. Was trifft zu?
- A) Es ist kein Vertrag entstanden, weil nichts gesagt wurde
- B) Er hat durch schlüssiges Verhalten eine Willenserklärung abgegeben
- C) Ein Vertrag entsteht erst beim Bezahlen am Automaten
- D) Ein Vertrag über das Parken ist zustande gekommen
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Richtig: B und D. Willenserklärungen können auch konkludent abgegeben werden. Ticket ziehen und einfahren ist eine solche Erklärung, mit der ein Vertrag entsteht. Das Bezahlen ist die spätere Erfüllung.
Ein Plakat am Club zeigt: Eintritt 15 Euro. Was ist das rechtlich?
- A) Ein verbindliches Angebot an jeden Passanten
- B) Eine Aufforderung, selbst ein Angebot abzugeben
- C) Eine bereits erklärte Annahme
- D) Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die automatisch für alle gilt
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Richtig: B. Plakate, Schaufenster und Preislisten sind eine invitatio ad offerendum. Der Betreiber will sich nicht gegenüber jedem binden. Das Angebot macht erst der Gast an der Kasse.
Ein 15-Jähriger kauft mit seinem Taschengeld eine Kinokarte. Was gilt nach §110 BGB?
- A) Der Vertrag ist von Anfang an wirksam, wenn das Geld ihm zur freien Verfügung überlassen wurde
- B) Der Vertrag ist nichtig, weil er minderjährig ist
- C) Der Vertrag ist schwebend unwirksam, bis die Eltern ihn ausdrücklich genehmigen, auch beim Taschengeld
- D) Der Vertrag ist nur wirksam, wenn die Karte unter 10 Euro kostet
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Richtig: A. Der Taschengeldparagraf macht Verträge wirksam, die der Minderjährige mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Eine feste Betragsgrenze nennt das Gesetz nicht.
Wann wird eine Hausordnung als Allgemeine Geschäftsbedingung Teil des Vertrags mit einem Gast?
- A) Wenn bei Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen wird, etwa durch einen sichtbaren Aushang
- B) Wenn sie irgendwo im Büro des Betreibers abgeheftet ist
- C) Wenn der Gast in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann
- D) Erst wenn der Gast sie schriftlich unterschrieben hat
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Richtig: A und C. §305 Abs. 2 BGB verlangt einen Hinweis bei Vertragsschluss, notfalls durch deutlich sichtbaren Aushang, und die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme. Eine Unterschrift ist nicht nötig, ein versteckter Ordner reicht nicht.
Wann wird eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Abwesenden wirksam?
- A) Mit dem Unterschreiben durch den Erklärenden
- B) Mit dem Absenden, egal ob sie ankommt
- C) Erst wenn der Empfänger sie tatsächlich gelesen hat
- D) Wenn sie dem Empfänger zugeht
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Richtig: D. Nach §130 BGB wird eine empfangsbedürftige Erklärung unter Abwesenden mit Zugang wirksam. Zugang bedeutet, dass sie so in seinen Bereich gelangt, dass er sie normalerweise zur Kenntnis nehmen kann. Tatsächliches Lesen ist nicht nötig.
Zum Thema Vertrag und Willenserklärung →
Der Bewachungsvertrag als Dienstvertrag
Welcher Vertragstyp ist der Bewachungsvertrag nach überwiegender Ansicht?
- A) Ein Werkvertrag nach §631 BGB
- B) Ein Kaufvertrag nach §433 BGB
- C) Ein Dienstvertrag nach §611 BGB
- D) Ein Mietvertrag über das bewachte Objekt
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Richtig: C. Beim Bewachungsvertrag schuldet das Unternehmen die sorgfältige Tätigkeit, nicht einen Erfolg. Deshalb ist er nach überwiegender Ansicht ein Dienstvertrag. Ein Werkvertrag würde einen Erfolg voraussetzen.
Wer sind die Parteien des Bewachungsvertrags?
- A) Der Auftraggeber
- B) Die eingesetzte Wachperson
- C) Das Bewachungsunternehmen
- D) Die zuständige Gewerbebehörde
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Richtig: A und C. Den Bewachungsvertrag schließen Auftraggeber und Bewachungsunternehmen. Die Wachperson ist über ihren Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen verbunden, nicht mit dem Auftraggeber.
Trotz ordnungsgemäß durchgeführter Kontrollgänge wird in ein bewachtes Lager eingebrochen. Haftet das Bewachungsunternehmen?
- A) Ja, weil es einen einbruchsfreien Zustand garantiert hat
- B) Nein, weil beim Dienstvertrag kein Erfolg geschuldet ist und keine Pflicht verletzt wurde
- C) Ja, weil Bewachungsunternehmen für jeden Schaden im bewachten Objekt einstehen müssen, egal warum
- D) Nur, wenn der Auftraggeber eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat
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Richtig: B. Geschuldet ist die sorgfältige Bewachung. Wurde sie ordnungsgemäß erbracht, fehlt eine Pflichtverletzung. Eine Haftung allein wegen des Einbruchs gibt es beim Dienstvertrag nicht.
Eine Wachperson lässt einen vereinbarten Kontrollgang aus, in dieser Zeit wird eingebrochen. Wie haftet das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber?
- A) Es haftet aus dem Vertrag und muss sich das Verschulden der Wachperson nach §278 BGB zurechnen lassen
- B) Es haftet nur nach §831 BGB und kann sich durch sorgfältige Auswahl entlasten
- C) Es haftet nicht, weil nur die Wachperson schuld ist
- D) Es kann sich nicht durch den Nachweis sorgfältiger Auswahl entlasten
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Richtig: A und D. Im Vertragsverhältnis gilt §278 BGB: Das Verschulden des Erfüllungsgehilfen wird wie eigenes zugerechnet, eine Entlastung gibt es nicht. §831 BGB ist für Schäden bei Dritten ohne Vertrag gedacht.
Welche Mindestversicherungssumme für Personenschäden verlangt §14 BewachV je Schadensereignis?
- A) 250.000 Euro
- B) 500.000 Euro
- C) 1.000.000 Euro
- D) 5.000.000 Euro
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Richtig: C. §14 Abs. 2 BewachV verlangt 1.000.000 Euro für Personenschäden. 250.000 Euro ist die Mindestsumme für Sachschäden.
Welche Angaben muss das Unternehmen nach §21 BewachV zu jedem Bewachungsvertrag aufzeichnen?
- A) Name und Anschrift des Auftraggebers
- B) Den Jahresumsatz des Auftraggebers
- C) Inhalt und Art des Auftrags
- D) Die privaten Telefonnummern aller Mitarbeiter des Auftraggebers
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Richtig: A und C. §21 Abs. 2 BewachV verlangt Name und Anschrift des Auftraggebers, Inhalt und Art des Auftrags sowie den Tag des Vertragsabschlusses. Umsätze oder private Daten der Mitarbeiter gehören nicht dazu.
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