Start / Sachgebiete / Bürgerliches Gesetzbuch / Natürliche und juristische Personen

Bürgerliches Gesetzbuch

Natürliche und juristische Personen

Hinter jedem Auftrag, jedem Hausrecht und jedem Hausverbot steht eine Person im Rechtssinn. Oft ist das kein Mensch, sondern eine GmbH oder eine Stadt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Das Recht kennt zwei Arten von Personen. Natürliche Personen sind alle Menschen. Juristische Personen sind Organisationen, denen das Gesetz eigene Rechte und Pflichten gibt, etwa eingetragene Vereine, GmbH, AG, Stiftungen oder Gemeinden. Sie handeln durch ihre Organe.

Im Dienst arbeitest du fast nie für "den Chef" als Privatmann. Dein Arbeitgeber ist meist eine GmbH. Der Auftraggeber ist eine Wohnungsbaugesellschaft, eine Klinik, eine Stadt oder ein Verein. Wer das Hausrecht hat, wer dir Weisungen geben darf und in wessen Namen du ein Hausverbot aussprichst, hängt davon ab, welche Person rechtlich hinter dem Objekt steht. Die Prüfung fragt gern nach den Grundbegriffen. Im Alltag schützt dich das Wissen davor, Anweisungen von der falschen Person anzunehmen.

Natürliche Personen

Natürliche Person ist jeder Mensch. Es kommt nicht auf Alter, Gesundheit, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus an. Ein Säugling ist genauso Person wie ein Rentner. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Sie endet mit dem Tod.

Was eine natürliche Person rechtlich selbst tun kann, regeln weitere Stufen: die Geschäftsfähigkeit für Verträge und die Deliktsfähigkeit für die Haftung bei Schäden. Person sein heißt also nur, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.

Juristische Personen

Eine juristische Person ist ein Zusammenschluss von Personen oder eine Vermögensmasse, die das Gesetz als eigenen Rechtsträger anerkennt. Sie kann Eigentum haben, Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Ihr Vermögen ist vom Vermögen ihrer Mitglieder getrennt. Man unterscheidet zwei Gruppen.

Juristische Personen des Privatrechts

  • Eingetragener Verein (e.V.): etwa ein Sportverein. Rechtsfähig wird er mit der Eintragung ins Vereinsregister (§ 21 BGB). Er handelt durch seinen Vorstand.
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Für sie handelt der Geschäftsführer.
  • Aktiengesellschaft (AG): Sie wird vom Vorstand geleitet und vom Aufsichtsrat kontrolliert.
  • Eingetragene Genossenschaft (eG) und rechtsfähige Stiftung (§§ 80 ff. BGB).

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • Körperschaften: Bund, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden, außerdem zum Beispiel Industrie- und Handelskammern.
  • Anstalten: etwa öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Sparkassen.
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Eine Behörde wie das Ordnungsamt ist selbst keine juristische Person. Sie handelt für ihren Träger, also für die Stadt. Bewachst du ein Rathaus, ist dein Auftraggeber deshalb die Stadt, vertreten durch ihre Verwaltung.

Organe: wie eine juristische Person handelt

Eine GmbH kann nicht selbst sprechen oder unterschreiben. Sie braucht Menschen, die für sie handeln. Diese heißen Organe: beim Verein der Vorstand, bei der GmbH der Geschäftsführer, bei der AG der Vorstand. Die Organe können weitere Personen bevollmächtigen, etwa einen Objektleiter oder einen Hausmeister. Was ein Organ im Rahmen seiner Aufgaben tut, wird der juristischen Person zugerechnet. Für Schäden, die ein Vorstand in Ausübung seiner Aufgaben anrichtet, haftet der Verein nach § 31 BGB.

Wichtig für dich: Nicht jeder Mitarbeiter einer Firma darf für sie entscheiden. Wer dir im Objekt Weisungen erteilt, muss dazu befugt sein. Wer das ist, steht in deiner Dienstanweisung oder im Bewachungsvertrag.

Sonderfall Personengesellschaften

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sind Personengesellschaften. Sie können selbst Rechte erwerben und Verträge schließen, sind also rechtsfähig. Für die GbR steht das seit 2024 ausdrücklich in § 705 Abs. 2 BGB, wenn sie nach außen am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Juristische Personen sind sie trotzdem nicht. Der Unterschied: Bei der Personengesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen, bei der GmbH nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen.

Ein Fall aus dem Dienst

Du bist im Einkaufszentrum eingesetzt. Das Gebäude gehört einem Immobilienfonds. Betrieben wird das Center von der Center Management GmbH, die dein Arbeitgeber über einen Bewachungsvertrag beauftragt hat. Die einzelnen Läden sind an andere Firmen vermietet.

Ein Jugendlicher pöbelt in der Mall Kunden an. Du sprichst im Auftrag der Center Management GmbH ein Hausverbot für die Gemeinschaftsflächen aus. Rechtlich handelst du nicht in deinem eigenen Namen, sondern für die GmbH, die dir das Hausrecht übertragen hat. Später kommt der Filialleiter eines Modegeschäfts und sagt, du sollst den Jugendlichen auch aus seinem Laden holen. In seinem Laden hat der Mieter selbst das Hausrecht. Ob du dort tätig werden darfst, richtet sich nach deinem Auftrag. Steht das nicht in der Dienstanweisung, holst du die Freigabe deiner Einsatzleitung ein.

Typische Prüfungsfallen

  • Natürliche Person ist jeder Mensch, auch ein Baby. Auf das Alter kommt es für das Personsein nicht an.
  • GbR, OHG und KG sind rechtsfähig, aber keine juristischen Personen.
  • Eine Behörde ist keine juristische Person. Träger ist die Körperschaft, etwa die Stadt.
  • Juristische Personen handeln durch Organe. Geschäftsführer der GmbH, Vorstand bei Verein und AG.
  • Ein Verein wird erst mit der Eintragung ins Vereinsregister zum e.V. und damit zur juristischen Person.
  • Tiere sind keine Personen, weder natürliche noch juristische.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche der folgenden sind juristische Personen des Privatrechts?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Wer ist eine natürliche Person?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Durch wen handelt eine GmbH nach außen?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Was trifft auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu, die am Rechtsverkehr teilnimmt?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Du bewachst ein Rathaus. Wer ist rechtlich dein Auftraggeber?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ab wann ist ein Verein, der keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, nach § 21 BGB rechtsfähig?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.