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Sachgebiet 6
Unfallverhütungsvorschriften
Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste: Pflichten, Schutz und sicheres Verhalten im Dienst.
Sicherheit bedeutet auch, sich selbst und andere vor Unfällen zu schützen. Dieses Sachgebiet behandelt die Vorschriften, die für die Arbeit im Wach- und Sicherungsdienst gelten. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, die festlegen, wie sicher gearbeitet werden muss. In der Prüfung geht es vor allem darum, dass du die Grundlagen des Arbeitsschutzes und dein eigenes Verhalten im Dienst kennst.
Was Unfallverhütungsvorschriften sind
Unfallverhütungsvorschriften, oft als UVV bezeichnet, sind verbindliche Regeln der Berufsgenossenschaften. Sie sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern. Für das Sicherheitsgewerbe ist besonders die DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste wichtig, ergänzt durch die allgemeine DGUV Vorschrift 1 zu Grundsätzen der Prävention. Diese Vorschriften richten sich an den Arbeitgeber, aber auch an dich als Beschäftigten, denn beide tragen Verantwortung für die Sicherheit.
Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten
Der Arbeitgeber muss für sichere Arbeitsbedingungen sorgen, Gefahren beurteilen, Schutzausrüstung bereitstellen und die Beschäftigten unterweisen. Du als Beschäftigter musst die Vorschriften einhalten, die bereitgestellte Schutzausrüstung benutzen, Mängel und Gefahren melden und dich so verhalten, dass weder du noch andere zu Schaden kommen. Sicherheit ist also keine Einbahnstraße, sondern beruht auf dem Zusammenspiel beider Seiten.
Typische Gefahren im Dienst
Im Wach- und Sicherungsdienst lauern besondere Gefahren. Dazu zählen Alleinarbeit ohne direkten Kontakt zu Kollegen, Nachtarbeit mit eingeschränkter Sicht, Kontrollgänge auf unbekanntem oder schlecht beleuchtetem Gelände, der Umgang mit aggressiven Personen sowie Gefahren durch Hunde, Maschinen oder bauliche Mängel. Wer diese Gefahren kennt, kann sich darauf einstellen und vorbeugen, statt überrascht zu werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Je nach Einsatz gehört zur Ausstattung eine geeignete Schutzausrüstung. Das können wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, eine Warnweste mit Reflektoren bei Dunkelheit, eine Taschenlampe oder ein Meldegerät sein. Die Ausrüstung nützt aber nur, wenn sie auch benutzt wird. Es ist deine Pflicht, sie zu tragen und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu achten.
Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, zählt richtiges Verhalten. Du sicherst die Unfallstelle, leistest im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste Hilfe, setzt den Notruf ab und meldest den Vorfall. Die Notrufnummer 112 erreicht Rettungsdienst und Feuerwehr. Jeder Arbeitsunfall muss zudem dokumentiert und dem Arbeitgeber gemeldet werden, denn nur so greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 23
Die Unfallverhütungsvorschriften werden von den Berufsgenossenschaften erlassen und unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV, geführt. Zwei Vorschriften sind für den Wach- und Sicherungsdienst besonders wichtig. Die DGUV Vorschrift 1 enthält die allgemeinen Grundsätze der Prävention. Sie gilt für alle Branchen und regelt zum Beispiel die Pflichten des Unternehmers, die Pflichten der Versicherten, die Organisation der Ersten Hilfe und die Unterweisung der Beschäftigten.
Die DGUV Vorschrift 23 ist dagegen speziell auf den Wach- und Sicherungsdienst zugeschnitten. Sie berücksichtigt die besonderen Gefahren dieses Berufs, etwa die Tätigkeit allein, bei Nacht, im Freien oder in Konfliktsituationen. Beide Vorschriften zusammen bilden den Rahmen für sicheres Arbeiten im Sicherheitsgewerbe. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintritt, und sie sorgen für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Der Arbeitsunfall und der Wegeunfall
Ein zentraler Begriff ist der Arbeitsunfall. Darunter versteht man einen Unfall, den eine versicherte Person infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Auch der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück ist versichert. Ein Unfall auf diesem direkten Weg wird als Wegeunfall bezeichnet und ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt.
Tritt ein Arbeitsunfall ein, hat die Versorgung der verletzten Person immer Vorrang. Es ist Erste Hilfe zu leisten und bei Bedarf der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 zu alarmieren. Anschließend ist der Unfall zu dokumentieren und dem Arbeitgeber zu melden. Schwere Unfälle muss der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese Meldung ist wichtig, damit Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden können und damit aus dem Unfallhergang Lehren für die Zukunft gezogen werden.
Pflichten und persönliche Schutzausrüstung
Die Unfallverhütung ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss die Gefahren am Arbeitsplatz beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen treffen und die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über die Gefahren und das richtige Verhalten unterweisen. Er muss außerdem die nötige persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Die Beschäftigten wiederum sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen zu beachten, die bereitgestellte Schutzausrüstung zu benutzen und erkannte Gefahren zu melden.
Persönliche Schutzausrüstung kann je nach Einsatz sehr unterschiedlich sein. Dazu gehören etwa Sicherheitsschuhe, Warnkleidung mit reflektierenden Streifen für Tätigkeiten im Dunkeln oder an Verkehrswegen, Schutzhandschuhe oder bei besonderen Einsätzen auch Schutzwesten. Wichtig ist, dass die Schutzausrüstung nicht nur vorhanden ist, sondern auch tatsächlich getragen wird. Sie schützt die Wachperson vor genau den Gefahren, die mit ihrer jeweiligen Tätigkeit verbunden sind. Wer die Schutzausrüstung aus Bequemlichkeit weglässt, gefährdet seine eigene Gesundheit und verstößt gegen seine Pflichten.
Erste Hilfe und Verhalten im Notfall
Die Erste Hilfe ist ein fester Bestandteil der Unfallverhütung. Jeder Betrieb muss dafür sorgen, dass im Notfall schnell und richtig geholfen werden kann. Dazu gehören ausgebildete Ersthelfer, vollständig ausgestattetes und schnell erreichbares Erste-Hilfe-Material sowie klare Abläufe für den Notfall. Eine Wachperson sollte die Grundlagen der Ersten Hilfe sicher beherrschen, denn sie ist im Dienst oft die erste Person, die bei einem Notfall vor Ort ist.
Im Notfall gilt eine einfache Reihenfolge. Zuerst wird die Lage gesichert, damit keine weiteren Personen zu Schaden kommen und der Helfer sich nicht selbst gefährdet. Dann werden Verletzte versorgt und der Rettungsdienst über die 112 alarmiert. Beim Notruf sind die wichtigsten Angaben der Ort des Geschehens, was passiert ist, wie viele Verletzte es gibt und welche Art von Verletzungen vorliegt. Anschließend bleibt der Helfer bei der verletzten Person, betreut sie und wartet auf den Rettungsdienst. Ruhe und ein strukturiertes Vorgehen sind dabei entscheidend.
Typische Gefahren im Wachdienst erkennen
Der Wachdienst bringt eine Reihe besonderer Gefahren mit sich, die man kennen sollte, um sie zu vermeiden. Dazu gehört die Tätigkeit allein, oft ohne unmittelbare Unterstützung durch Kollegen. Hier ist es wichtig, jederzeit erreichbar zu sein und im Notfall schnell Hilfe holen zu können. Eine weitere Gefahr ist die Arbeit bei Dunkelheit, bei der schlechte Sicht und Stolperstellen ein erhöhtes Unfallrisiko bedeuten. Eine gute Beleuchtung, eine Taschenlampe und Warnkleidung helfen, dieses Risiko zu verringern.
Hinzu kommen Gefahren durch Konflikte mit anderen Menschen, durch Witterung bei Tätigkeiten im Freien, durch Tiere wie Wachhunde und durch besondere Objekte wie Baustellen oder Industrieanlagen mit eigenen Gefahrenquellen. Wer diese Gefahren kennt, kann ihnen vorbeugen, etwa durch aufmerksames Verhalten, die richtige Ausrüstung und die Beachtung der Dienstanweisung. Die Unfallverhütung ist damit kein bürokratischer Selbstzweck, sondern dient ganz unmittelbar dem Schutz der eigenen Gesundheit. Wer gesund bleibt, kann seinen Beruf langfristig und sicher ausüben.
Berufskrankheiten und Gesundheitsschutz
Neben den Arbeitsunfällen schützt die gesetzliche Unfallversicherung auch vor Berufskrankheiten. Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird und in einer besonderen Liste aufgeführt ist. Im Wachdienst kommen je nach Einsatz etwa Belastungen durch langes Stehen, durch Tätigkeit bei Kälte und Nässe oder durch psychische Belastungen in konfliktreichen Situationen in Betracht. Der Gesundheitsschutz umfasst deshalb nicht nur die Vermeidung plötzlicher Unfälle, sondern auch den langfristigen Erhalt der Gesundheit.
Zum Gesundheitsschutz gehört auch der richtige Umgang mit Belastungen. Wer im Schichtdienst arbeitet, sollte auf ausreichende Erholung, gesunde Ernährung und Bewegung achten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten möglichst wenig belastet wird. Dazu gehören geregelte Pausen, der Schutz vor Überlastung und die Möglichkeit, sich bei Problemen an Vorgesetzte oder Sicherheitsbeauftragte zu wenden. Wer seine Rechte und Pflichten in diesem Bereich kennt, kann aktiv dazu beitragen, gesund und leistungsfähig zu bleiben, und das über viele Berufsjahre hinweg.
Die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
Ein zentrales Instrument der Unfallverhütung ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss für jede Tätigkeit ermitteln, welche Gefahren mit ihr verbunden sind, und festlegen, mit welchen Maßnahmen diese Gefahren verringert werden. Im Wachdienst hängt die Gefährdungsbeurteilung stark vom jeweiligen Einsatzort ab, denn die Bewachung einer Baustelle bringt andere Gefahren mit sich als der Empfangsdienst in einem Bürogebäude oder die Tätigkeit als Türsteher. Auf Grundlage dieser Beurteilung werden die nötigen Schutzmaßnahmen und die passende Schutzausrüstung festgelegt.
Eng damit verbunden ist die Unterweisung. Bevor eine Wachperson an einem Einsatzort tätig wird, muss sie über die dort bestehenden Gefahren und das richtige Verhalten informiert werden. Diese Unterweisung wird regelmäßig wiederholt, damit das Wissen aktuell bleibt. Für die Wachperson ist die Unterweisung nicht nur eine lästige Pflicht, sondern eine echte Hilfe, denn sie erfährt dabei, worauf sie an ihrem konkreten Einsatzort besonders achten muss. Wer die Inhalte der Unterweisung ernst nimmt und die Dienstanweisung befolgt, vermeidet viele Unfälle, bevor sie überhaupt entstehen können.
Sicherheitsbeauftragte und die Meldekette
In größeren Betrieben gibt es Sicherheitsbeauftragte, die den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung unterstützen. Sie sind Ansprechpartner für die Beschäftigten, achten auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und melden erkannte Gefahren. Für die Wachperson ist es gut zu wissen, an wen sie sich wenden kann, wenn ihr eine Gefahrenstelle oder ein Mangel auffällt. Eine funktionierende Meldekette sorgt dafür, dass Probleme schnell behoben werden, bevor ein Unfall passiert.
Die Meldung von Gefahren und Beinaheunfällen ist ein wichtiger Teil der Vorbeugung. Ein Beinaheunfall ist ein Ereignis, bei dem gerade noch nichts passiert ist, das aber leicht zu einem Unfall hätte führen können. Wer solche Vorfälle meldet, hilft dabei, ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Diese offene Fehlerkultur ist ein Kennzeichen eines guten Sicherheitsbetriebs. Letztlich profitieren alle davon, denn jeder vermiedene Unfall bedeutet weniger Leid, weniger Ausfall und einen sichereren Arbeitsplatz. Die Unfallverhütung ist damit eine gemeinsame Aufgabe, bei der jede Wachperson durch Aufmerksamkeit und das Melden von Gefahren ihren Beitrag leisten kann.
Merksatz: Arbeitsschutz ist Teamarbeit. Der Arbeitgeber stellt sichere Bedingungen und Ausrüstung, du hältst die Regeln ein, nutzt die Ausrüstung und meldest Gefahren. Im Notfall gilt: sichern, Erste Hilfe, Notruf 112.
Unfallverhütung in einfacher Sprache
Bei der Arbeit sollst du dich nicht verletzen. Und andere auch nicht. Dafür gibt es Regeln. Diese Regeln heißen UVV.
Wer muss was tun?
- Der Chef: Er sorgt für sichere Arbeit. Er gibt dir Schutz-Sachen, zum Beispiel eine Warnweste und eine Lampe.
- Du: Du nutzt die Schutz-Sachen. Du meldest Gefahren. Du passt auf dich und andere auf.
In der Nacht ist es dunkel. Trag deine Warnweste und nimm eine Lampe mit. Pass auf bei kaputten Treppen oder bösen Hunden.
Wenn ein Unfall passiert: Hilf der Person. Ruf den Notruf. Telefon: 112. Trage immer deine Schutzkleidung. Melde Gefahren, die du siehst, sofort weiter.
شرح بالعربية (Arabisch)
أثناء العمل يجب ألا تصاب أنت ولا الآخرون. لهذا توجد قواعد، وهذه القواعد تسمى UVV.
من عليه أن يفعل ماذا؟
- صاحب العمل: يوفر بيئة عمل آمنة، ويعطيك أدوات الحماية، مثل سترة عاكسة ومصباح.
- أنت: تستخدم أدوات الحماية، وتبلّغ عن المخاطر، وتنتبه لنفسك وللآخرين.
في الليل يكون الظلام شديداً. ارتدِ سترتك العاكسة وخذ معك مصباحاً. انتبه من السلالم المكسورة أو الكلاب الشرسة.
عند وقوع حادث: ساعد المصاب واتصل بالطوارئ على الرقم 112. ارتدِ دائماً ملابس الحماية الخاصة بك. وأبلغ فوراً عن أي خطر تراه.
Türkçe açıklama (Türkisch)
İş sırasında ne sen ne de başkaları yaralanmalı. Bunun için kurallar vardır, bu kurallara UVV denir.
Kim ne yapmalı?
- Patron: Güvenli çalışma sağlar, sana koruyucu eşyalar verir, örneğin reflektörlü yelek ve el feneri.
- Sen: Koruyucu eşyaları kullanırsın, tehlikeleri bildirirsin, kendine ve başkalarına dikkat edersin.
Gece karanlıktır. Reflektörlü yeleğini giy ve bir el feneri al. Bozuk merdivenlere veya saldırgan köpeklere dikkat et.
Bir kaza olursa: Kişiye yardım et ve acil servisi ara. Telefon: 112. Koruyucu kıyafetini her zaman giy. Gördüğün tehlikeleri hemen bildir.
Wichtige Begriffe
Diese Begriffe solltest du sicher diesem Sachgebiet zuordnen können:
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 23
- Unfallverhütung
- persönliche Schutzausrüstung
- Diensthund
So übst du dieses Sachgebiet: In unseren Lernkarten und in der Prüfungssimulation kannst du gezielt dieses Sachgebiet auswählen und genau hier deine Lücken schließen.