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Sachgebiet 3

Bürgerliches Gesetzbuch

Eigentum, Besitz, Hausrecht und die zivilrechtlichen Notrechte: das Fundament für rechtssicheres Handeln im Objekt und gegenüber Personen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Für die Sicherheitsarbeit ist es so wichtig, weil du im Objekt fast immer auf privatrechtlicher Grundlage handelst. Hausrecht, Eigentum, Besitz und die zivilrechtlichen Notrechte gehören zum Pflichtwissen und tauchen in der Prüfung regelmäßig auf.

Eigentum und Besitz

Eigentum und Besitz werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört. Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. Ein Beispiel macht es klar: Wer ein Auto mietet, ist Besitzer des Wagens, aber nicht Eigentümer, denn das Auto gehört weiter der Vermietfirma. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich viele zivilrechtliche Schutzrechte an den Besitz knüpfen, nicht nur ans Eigentum.

Das Hausrecht

Das Hausrecht ist das Recht, darüber zu bestimmen, wer ein Grundstück oder Gebäude betreten und sich dort aufhalten darf. Inhaber des Hausrechts ist in der Regel der Eigentümer oder der Mieter. Als Wachperson übst du das Hausrecht nicht aus eigenem Recht aus, sondern im Auftrag und nach Weisung des Hausrechtsinhabers. Auf dieser Grundlage darfst du Personen ansprechen, zum Verlassen auffordern und bei einem Hausverbot den Zutritt verweigern. Das Hausrecht ist damit eines deiner wichtigsten Werkzeuge im Objektschutz.

Die zivilrechtlichen Notrechte

Das BGB kennt mehrere Selbsthilfe- und Notrechte, die im Dienst eine Rolle spielen. Die Besitzwehr erlaubt es, sich gegen verbotene Eigenmacht zu wehren, also gegen den Versuch, einem den Besitz ohne Recht zu entziehen oder zu stören. Die Besitzkehr erlaubt es, eine gerade entzogene Sache dem Täter sofort wieder abzunehmen, etwa einem Dieb die Beute, der noch auf frischer Tat flieht. Hinzu kommen der defensive und der aggressive Notstand sowie die allgemeine Selbsthilfe. Allen gemeinsam ist, dass sie nur in engen Grenzen und immer verhältnismäßig ausgeübt werden dürfen.

Verbotene Eigenmacht

Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand dem Besitzer ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis den Besitz entzieht oder ihn stört. Gegen verbotene Eigenmacht darf sich der Besitzer wehren. Für dich ist das die rechtliche Grundlage, einen Störer abzuwehren oder einen Dieb an der Flucht zu hindern, allerdings immer nur mit angemessenen Mitteln. Auch hier gilt das Maß der Verhältnismäßigkeit.

Schadenersatz und Haftung

Wer einem anderen widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Das gilt auch für dich im Dienst. Handelst du über deine Rechte hinaus, etwa durch übermäßige Gewalt oder ein unberechtigtes Festhalten, haftest du unter Umständen persönlich auf Schadenersatz. Genau deshalb ist die Verhältnismäßigkeit kein theoretisches Detail, sondern dein eigener Schutz vor finanziellen und rechtlichen Folgen.

Eigentum und Besitz genau unterschieden

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden zwei Begriffe streng auseinandergehalten, die im Alltag oft verwechselt werden: Eigentum und Besitz. Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person. Der Eigentümer darf mit seiner Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Besitz dagegen ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, also die rein körperliche Sachherrschaft. Wer eine Sache in der Hand hat oder sie nutzt, ist Besitzer, auch wenn er nicht Eigentümer ist.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Wer sich ein Fahrrad ausleiht, ist Besitzer des Fahrrads, weil er es tatsächlich nutzt. Eigentümer bleibt aber derjenige, dem das Fahrrad gehört. Für den Sicherheitsdienst ist diese Unterscheidung wichtig, weil viele Rechte an den Besitz und nicht an das Eigentum anknüpfen. So darf sich der Besitzer einer Sache gegen Eingriffe wehren, unabhängig davon, ob er auch Eigentümer ist. Auch das Hausrecht knüpft an den Besitz an, denn ausüben darf es derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über die Räume hat.

Das Hausrecht als Grundlage vieler Maßnahmen

Das Hausrecht ist eine der wichtigsten Grundlagen für die tägliche Arbeit im Sicherheitsdienst. Es ergibt sich aus dem Eigentum oder dem Besitz an Räumen oder einem Gelände und gibt dem Berechtigten die Befugnis, darüber zu bestimmen, wer die Räume betreten darf und wer nicht. Der Inhaber des Hausrechts kann Personen den Zutritt verweigern, ein Hausverbot aussprechen und unerwünschte Personen auffordern, das Gelände zu verlassen.

Im Sicherheitsdienst übt die Wachperson dieses Hausrecht in aller Regel nicht aus eigenem Recht aus, sondern im Auftrag und im Namen des Eigentümers oder Besitzers. Der Auftraggeber überträgt ihr das Hausrecht, damit sie es für ihn durchsetzt. Wichtig ist, dass die Durchsetzung des Hausrechts ihre Grenzen hat. Weigert sich eine Person, das Gelände zu verlassen, darf die Wachperson nicht beliebig Gewalt anwenden. Sie kann die Person zum Verlassen auffordern und notfalls die Polizei rufen. Körperlicher Zwang ist nur in den engen Grenzen der Notwehr oder der zivilrechtlichen Selbsthilfe erlaubt.

Die zivilrechtlichen Notrechte: Besitzwehr und Besitzkehr

Das BGB gibt dem Besitzer eigene Notrechte an die Hand, um seinen Besitz zu schützen. Diese sind für den Sicherheitsdienst von großer Bedeutung. Die Besitzwehr nach Paragraf 859 BGB erlaubt es dem Besitzer, sich gegen verbotene Eigenmacht mit Gewalt zur Wehr zu setzen. Verbotene Eigenmacht ist jede eigenmächtige Störung oder Entziehung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers und ohne gesetzliche Erlaubnis. Greift also jemand ohne Erlaubnis auf eine Sache zu, darf der Besitzer dies abwehren.

Die Besitzkehr erlaubt es dem Besitzer, eine ihm soeben durch verbotene Eigenmacht entzogene Sache dem Täter wieder abzunehmen, wenn er auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird. Das gilt etwa, wenn ein Dieb gerade eine Ware ergreift und damit flüchtet. Auch hier sind aber die Grenzen der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Eine weitere wichtige Vorschrift ist die allgemeine Selbsthilfe nach Paragraf 229 BGB, die unter engen Voraussetzungen erlaubt, einen Anspruch zu sichern, wenn behördliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Durchsetzung des Anspruchs vereitelt wird.

Geschäftsfähigkeit und Vertrag

Ein weiterer wichtiger Begriff des BGB ist die Geschäftsfähigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen wirksam Rechtsgeschäfte abzuschließen. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig, Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, und ab achtzehn Jahren ist man voll geschäftsfähig. Diese Abstufung schützt jüngere Menschen davor, sich durch unüberlegte Geschäfte zu binden.

Der Vertrag ist die Grundlage fast aller rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern. Er kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, das Angebot und die Annahme. Für den Sicherheitsdienst ist vor allem der Bewachungsvertrag wichtig, der das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Sicherheitsunternehmen regelt. Aus ihm ergibt sich, welche Leistungen erbracht werden und welche Aufgaben die Wachperson übernimmt. Der Vertrag begründet damit die Pflichten des Unternehmens, kann aber niemals zusätzliche hoheitliche Rechte verschaffen.

Schadensersatz und Haftung im Wachdienst

Wo Menschen arbeiten, können Schäden entstehen. Das BGB regelt, wer für einen Schaden einzustehen hat. Grundlage ist die unerlaubte Handlung nach Paragraf 823 BGB. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Vorsatz bedeutet, dass der Schaden mit Wissen und Wollen herbeigeführt wird, Fahrlässigkeit bedeutet, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird.

Für den Sicherheitsdienst ist außerdem die Haftung des Geschäftsherrn nach Paragraf 831 BGB wichtig. Setzt ein Unternehmen Mitarbeiter ein und verursacht einer von ihnen bei der Tätigkeit einen Schaden, kann das Unternehmen gegenüber dem Geschädigten haften. Im Innenverhältnis zwischen Unternehmen und Mitarbeiter kann es je nach Grad des Verschuldens zu einem Rückgriff kommen. Genau wegen dieser Haftungsrisiken ist die Haftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben. Schadensersatz bedeutet grundsätzlich, dass der Zustand wiederhergestellt wird, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, was meist durch Geldzahlung geschieht.

Warum das BGB im Dienst ständig präsent ist

Das Bürgerliche Gesetzbuch wirkt auf den ersten Blick trocken, ist aber im Wachdienst ständig präsent. Jede Durchsetzung eines Hausverbots, jedes Festhalten eines Ladendiebs, jede Abwehr eines Zugriffs auf bewachte Sachen berührt die Begriffe dieses Sachgebiets. Wer Eigentum und Besitz unterscheiden kann, wer die Besitzwehr und die Besitzkehr kennt und wer weiß, wo die Grenzen der Selbsthilfe liegen, handelt im Dienst rechtssicher. Wer diese Grundlagen dagegen nicht beherrscht, läuft Gefahr, selbst rechtswidrig zu handeln und sich schadensersatzpflichtig oder gar strafbar zu machen.

Besonders eng hängt dieses Sachgebiet mit dem Straf- und Strafverfahrensrecht zusammen, denn die zivilrechtlichen Notrechte und die strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe greifen in vielen Situationen ineinander. Wer beide Bereiche zusammen denkt, versteht die rechtliche Lage im Einsatz vollständig. Auf der Seite zum Straf- und Strafverfahrensrecht findest du die strafrechtliche Seite dieser Notrechte ausführlich erklärt.

Die Grenzen der Notrechte und das Verbot der Selbstjustiz

So nützlich die zivilrechtlichen Notrechte sind, sie haben klare Grenzen, die man genau kennen muss. Die Besitzwehr und die Besitzkehr erlauben nur die Abwehr einer gegenwärtigen Störung oder die sofortige Wiederbeschaffung einer gerade entzogenen Sache. Sie erlauben nicht, eine Sache zurückzuholen, deren Verlust schon länger zurückliegt, oder einen vermeintlichen Anspruch mit Gewalt durchzusetzen. Wer eigenmächtig handelt, obwohl die Voraussetzungen der Notrechte nicht vorliegen, begeht selbst verbotene Eigenmacht und macht sich unter Umständen strafbar.

Das Recht verbietet die Selbstjustiz. Niemand darf das Recht in die eigene Hand nehmen und einen Schuldner bestrafen oder eine Forderung mit Gewalt eintreiben. Für die Durchsetzung von Ansprüchen sind die Gerichte und die staatlichen Vollstreckungsorgane zuständig. Die Selbsthilfe nach Paragraf 229 BGB ist nur eine eng begrenzte Ausnahme für den Fall, dass behördliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erreichen ist. Für die Wachperson bedeutet das, dass sie zwar Besitz und Hausrecht ihres Auftraggebers schützen darf, dabei aber immer innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben muss. Wer diese Grenzen überschreitet, verliert den Schutz des Gesetzes und wird vom Verteidiger des Rechts selbst zum Rechtsbrecher.

Merksatz: Im Objekt handelst du fast immer auf Basis des Hausrechts, das dir der Auftraggeber überträgt. Eigene hoheitliche Rechte hast du nicht, nur die Notrechte, die jedem Bürger zustehen, und die nur in Maßen.

Einfach erklärt

Bürgerliches Recht in einfacher Sprache

Hier geht es um Sachen und um Häuser. Zwei Wörter sind wichtig:

  • Eigentümer: Dem gehört die Sache.
  • Besitzer: Der hat die Sache gerade in der Hand. Beispiel: Du mietest ein Auto. Du bist Besitzer. Aber die Firma ist Eigentümer.

Hausrecht: Der Chef vom Haus sagt, wer rein darf. Du arbeitest für den Chef. Darum darfst du sagen: Bitte gehen Sie. Oder: Sie dürfen nicht rein.

Du darfst einen Dieb stoppen oder einen Störer wegschicken. Aber immer nur so viel, wie nötig ist. Nie mehr. Wenn du zu hart bist, musst du vielleicht selbst Geld zahlen. Merke: Besitz heißt, eine Sache in der Hand zu haben. Eigentum heißt, dass sie dir gehört. Das ist nicht dasselbe.

شرح بالعربية (Arabisch)

هنا نتحدث عن الأشياء والمباني. كلمتان مهمتان:

  • المالك: الشيء يخصه ويملكه.
  • الحائز: الشيء في يده حالياً. مثال: تستأجر سيارة، فأنت الحائز، لكن الشركة هي المالك.

حق صاحب المكان: صاحب المبنى يقرر من يدخل. أنت تعمل لصالحه، لذلك يحق لك أن تقول: من فضلك اخرج، أو: لا يحق لك الدخول.

يحق لك إيقاف لص أو إبعاد شخص مزعج، ولكن دائماً بالقدر الضروري فقط، وليس أكثر. إذا كنت قاسياً أكثر من اللازم، فقد تضطر لدفع تعويض بنفسك. تذكّر: الحيازة تعني أن الشيء في يدك. الملكية تعني أن الشيء يخصّك. وهما ليسا نفس الأمر.

Türkçe açıklama (Türkisch)

Burada eşyalar ve binalar konu edilir. İki kelime önemlidir:

  • Mülk sahibi: Eşya ona aittir.
  • Zilyet (elinde tutan): Eşya şu anda onun elindedir. Örnek: Bir araba kiralarsın, sen zilyetsin ama şirket mülk sahibidir.

Ev hakkı: Binanın sahibi kimin gireceğine karar verir. Sen onun için çalışırsın, bu yüzden şunu diyebilirsin: Lütfen çıkın. Veya: Giremezsiniz.

Bir hırsızı durdurabilir veya rahatsız eden birini gönderebilirsin. Ama her zaman sadece gerektiği kadar, asla daha fazla değil. Çok sert davranırsan, belki kendin tazminat ödemek zorunda kalırsın. Unutma: Zilyetlik, bir şeyin elinde olması demektir. Mülkiyet, onun sana ait olması demektir. Bunlar aynı şey değildir.

Wichtige Begriffe

Diese Begriffe solltest du sicher diesem Sachgebiet zuordnen können:

  • Eigentum
  • Besitz
  • Hausrecht
  • Besitzwehr
  • Selbsthilfe

So übst du dieses Sachgebiet: In unseren Lernkarten und in der Prüfungssimulation kannst du gezielt dieses Sachgebiet auswählen und genau hier deine Lücken schließen.