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Sachgebiet 4
Straf- und Strafverfahrensrecht
Die wichtigsten Straftatbestände für den Sicherheitsbereich und die Rechtfertigungsgründe, auf die sich eine Wachperson stützen darf.
Kein Sachgebiet wird in der Sachkundeprüfung so oft geprüft wie dieses. Das hat einen einfachen Grund: Im Sicherheitsdienst bewegst du dich ständig im Grenzbereich des Strafrechts. Du beobachtest vielleicht einen Diebstahl, du hältst einen Täter fest, oder du musst dich gegen einen Angriff wehren. In all diesen Momenten musst du wissen, welche Handlungen strafbar sind, wann du selbst eingreifen darfst und wo deine Befugnisse enden. Wer das nicht sicher beherrscht, macht sich im schlimmsten Fall selbst strafbar.
Was eine Straftat ist
Eine Straftat ist eine Handlung, die das Gesetz mit Strafe bedroht. Das Strafgesetzbuch, kurz StGB, beschreibt für jede Straftat genau, was verboten ist. Man unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind die schwereren Taten, für die das Gesetz mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht, zum Beispiel Raub. Vergehen sind die leichteren Taten mit geringerer Mindeststrafe, zum Beispiel ein einfacher Diebstahl. Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsätzlich handelt, wer etwas mit Wissen und Wollen tut. Fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Schaden verursacht, ohne ihn zu wollen.
Die Rechtfertigungsgründe
Manchmal ist eine Handlung, die normalerweise strafbar wäre, ausnahmsweise erlaubt. Das nennt man einen Rechtfertigungsgrund. Der wichtigste ist die Notwehr nach Paragraf 32 StGB. Notwehr ist die Verteidigung, die nötig ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwehren. Verteidigst du eine andere Person, nennt man das Nothilfe. Damit du dich auf Notwehr berufen darfst, müssen drei Dinge zusammenkommen: Der Angriff muss gerade passieren oder unmittelbar bevorstehen, er muss rechtswidrig sein, und deine Verteidigung muss erforderlich und angemessen sein.
Neben der Notwehr gibt es den rechtfertigenden Notstand nach Paragraf 34 StGB. Er greift, wenn du in einer Gefahrenlage ein geringeres Übel in Kauf nimmst, um ein deutlich größeres abzuwenden. Beide Rechte stehen jedem Bürger zu, nicht nur Sicherheitskräften. Genau deshalb darfst du dich als Wachperson darauf stützen, denn eigene hoheitliche Rechte wie die Polizei hast du nicht.
Die Grenzen: Verhältnismäßigkeit
Auch in der Notwehr darfst du nicht alles tun. Du musst das mildeste Mittel wählen, mit dem du den Angriff sicher beenden kannst. Reicht ein Festhalten, darfst du nicht zuschlagen. Reicht eine deutliche Ansage, darfst du nicht gleich Gewalt anwenden. Wer über das nötige Maß hinausgeht, überschreitet die Grenzen der Notwehr. Das nennt man Notwehrexzess, geregelt in Paragraf 33 StGB. Im schlimmsten Fall wirst du dann selbst zum Täter. Deshalb ist die Verhältnismäßigkeit kein theoretisches Detail, sondern dein eigener Schutz.
Die vorläufige Festnahme nach Paragraf 127 StPO
Ein besonders wichtiges Recht für deinen Alltag ist die vorläufige Festnahme. Paragraf 127 der Strafprozessordnung erlaubt es jedermann, also auch dir, eine Person vorläufig festzuhalten, wenn sie auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird, wenn sie der Tat dringend verdächtig ist und wenn sie entweder fliehen will oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Merke dir gut: Das ist ein reines Festhalterecht, kein Bestrafungsrecht. Du darfst die Person nur so lange und mit so wenig Zwang festhalten, bis die Polizei eintrifft. Du übergibst sie unverzüglich den Beamten. Wer jemanden zu lange, zu hart oder ohne diese Voraussetzungen festhält, begeht selbst eine Freiheitsberaubung.
Die wichtigsten Straftaten für den Dienst
Bestimmte Delikte begegnen dir im Berufsalltag immer wieder. Du solltest sie sicher erkennen können:
- Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand unbefugt in ein Objekt eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht.
- Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden Sache in der Absicht, sie zu behalten. Schwere Formen sind der Bandendiebstahl oder der Einbruchdiebstahl.
- Raub ist Diebstahl mit Gewalt oder Drohung.
- Betrug ist die Täuschung, durch die sich jemand einen Vorteil verschafft.
- Körperverletzung reicht von der einfachen über die gefährliche bis zur schweren Form.
- Nötigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung betreffen auch dich, wenn du deine Befugnisse überschreitest.
- Sachbeschädigung ist das Beschädigen oder Zerstören fremder Sachen.
Antrags- und Offizialdelikte
Zum Schluss ein Unterschied, der oft geprüft wird. Manche Straftaten verfolgt die Staatsanwaltschaft automatisch, von Amts wegen. Das sind die Offizialdelikte, zum Beispiel der Raub. Andere werden nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Das sind die Antragsdelikte, zum Beispiel die einfache Beleidigung. Für dich ist das wichtig, wenn es darum geht, ob und wie eine Anzeige sinnvoll ist.
Die Notwehr Voraussetzung für Voraussetzung
Die Notwehr nach Paragraf 32 des Strafgesetzbuchs ist das wichtigste Recht im ganzen Sachgebiet. Sie erlaubt die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Diese Definition enthält mehrere Begriffe, die man genau verstehen muss, weil jeder einzelne erfüllt sein muss, damit Notwehr vorliegt.
Ein Angriff ist die von einem Menschen drohende Verletzung eines rechtlich geschützten Interesses. Der Angriff muss gegenwärtig sein. Gegenwärtig bedeutet, dass der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Ein Angriff, der bereits beendet ist, rechtfertigt keine Notwehr mehr, denn dann wäre die Verteidigung in Wahrheit eine Vergeltung. Ein Angriff, der erst in ferner Zukunft droht, ist ebenfalls nicht gegenwärtig. Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Rechtswidrig ist er, wenn der Angreifer kein Recht zu seinem Verhalten hat. Gegen einen rechtmäßigen Eingriff, etwa eine erlaubte Maßnahme, gibt es keine Notwehr.
Schließlich muss die Verteidigung erforderlich sein. Erforderlich ist sie, wenn sie geeignet ist, den Angriff sofort und endgültig zu beenden, und wenn sie das mildeste der gleich wirksamen Mittel darstellt. Stehen mehrere geeignete Abwehrmittel zur Verfügung, ist das am wenigsten einschneidende zu wählen. Zusätzlich muss die Verteidigung geboten sein. Das schränkt die Notwehr in besonderen Fällen ein, etwa bei einem völlig unbedeutenden Angriff oder gegenüber erkennbar schuldlos Handelnden. Werden die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten, spricht man vom Notwehrexzess, der unter Umständen straflos bleibt.
Nothilfe und die Notstände
Die Nothilfe ist nichts anderes als Notwehr zugunsten eines anderen Menschen. Wer beobachtet, wie eine andere Person angegriffen wird, darf diesen Angriff unter denselben Voraussetzungen abwehren wie der Angegriffene selbst. Für den Sicherheitsdienst ist das wichtig, weil eine Wachperson häufig nicht für sich selbst, sondern für Dritte eingreift, etwa zum Schutz von Gästen oder Mitarbeitern.
Daneben gibt es die Notstände. Der rechtfertigende Notstand nach Paragraf 34 StGB erlaubt eine Handlung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt und die Tat ein angemessenes Mittel ist. Anders als bei der Notwehr richtet sich der Notstand nicht gegen einen Angreifer, sondern dient der Abwendung einer Gefahr, die auch von einer Sache oder einer Lage ausgehen kann. Wichtig ist die Abwägung: Das gerettete Interesse muss deutlich schwerer wiegen als das beeinträchtigte. Der entschuldigende Notstand betrifft dagegen Fälle, in denen jemand in einer ausweglosen Lage handelt, und lässt die Schuld entfallen.
Die vorläufige Festnahme Schritt für Schritt
Das vorläufige Festnahmerecht nach Paragraf 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist das wichtigste Recht aus dem Strafverfahrensrecht für den Sicherheitsdienst. Es erlaubt jedermann, also auch der Wachperson, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn sie auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie entweder der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Auf frischer Tat betroffen ist, wer bei der Begehung der Tat oder unmittelbar danach am Tatort angetroffen wird.
Beim Vollzug der Festnahme sind mehrere Dinge zu beachten. Die Festnahme darf nur mit verhältnismäßigen Mitteln erfolgen. Wer ruhig stehen bleibt, darf nicht zu Boden gebracht werden. Nach der Festnahme ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und die festgehaltene Person an sie zu übergeben. Die Wachperson darf die Person nicht durchsuchen, nicht verhören und nicht länger als nötig festhalten. Eigene Ermittlungen oder gar Bestrafungen sind unzulässig, denn das ist allein Sache der staatlichen Stellen. Das Festnahmerecht ist also ein eng begrenztes Überbrückungsrecht bis zum Eintreffen der Polizei. Die zivilrechtlichen Notrechte dazu findest du im Sachgebiet Bürgerliches Gesetzbuch.
Antragsdelikte und Offizialdelikte
Im Strafrecht unterscheidet man danach, ob eine Tat von Amts wegen verfolgt wird oder nur auf Antrag. Die meisten Straftaten sind Offizialdelikte. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft verfolgt sie von Amts wegen, sobald sie davon erfährt, ohne dass es eines Antrags bedarf. Schwere Taten wie Raub oder gefährliche Körperverletzung gehören dazu.
Daneben gibt es die Antragsdelikte. Bei ihnen wird die Tat grundsätzlich nur verfolgt, wenn der Verletzte einen Strafantrag stellt. Typische Beispiele sind der einfache Hausfriedensbruch oder die Beleidigung. Für den Sicherheitsdienst ist diese Unterscheidung wichtig, weil sie zeigt, dass nicht jede festgestellte Tat automatisch zu einem Strafverfahren führt. In der Praxis dokumentiert die Wachperson den Vorfall und überlässt die rechtliche Bewertung der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Wichtig ist, dass die Wachperson selbst keine Strafen verhängt und keine eigenen Sanktionen ausspricht, sondern den staatlichen Stellen die Verfolgung überlässt.
Tatbestände mit Paragrafen im Überblick
Im Wachdienst begegnet man immer wieder bestimmten Straftaten, die man kennen sollte. Der Hausfriedensbruch nach Paragraf 123 StGB liegt vor, wenn jemand widerrechtlich in die Räume eines anderen eindringt oder sich dort trotz Aufforderung nicht entfernt. Das ist die rechtliche Grundlage dafür, dass das Verweilen trotz Hausverbot strafbar sein kann. Die Körperverletzung nach Paragraf 223 StGB ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen. Schon eine einfache Berührung gegen den Willen kann tatbestandlich eine Körperverletzung sein, weshalb man im Dienst mit körperlichem Kontakt sehr zurückhaltend sein muss.
Die Nötigung nach Paragraf 240 StGB begeht, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn übertriebener Druck kann schnell die Grenze zur Nötigung überschreiten. Der Diebstahl nach Paragraf 242 StGB ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen. Im Sicherheitsdienst ist der Ladendiebstahl ein häufiger Anwendungsfall. Wer diese Straftaten und ihre Voraussetzungen kennt, kann eine Lage richtig einordnen und angemessen reagieren, ohne selbst die Grenze zur Strafbarkeit zu überschreiten.
Merksatz: Notwehr erlaubt Verteidigung, keine Vergeltung. Die Festnahme nach Paragraf 127 StPO ist ein Festhalterecht bis zur Polizei, kein Strafrecht in eigener Hand. Entscheide immer mit dem mildesten Mittel, das die Lage sicher beendet.
Strafrecht in einfacher Sprache
Eine Straftat ist eine Tat, die verboten ist. Im Gesetz steht, was verboten ist. Zum Beispiel: stehlen, schlagen, drohen.
Du bist kein Polizist. Du hast die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch. Aber du hast wichtige Rechte:
- Notwehr: Wenn dich jemand angreift, darfst du dich wehren. Aber nur so stark, wie es nötig ist. Nicht stärker.
- Festhalten: Wenn du jemanden bei einer Tat erwischst, darfst du ihn festhalten. Aber nur bis die Polizei kommt. Du darfst ihn nicht bestrafen.
Wichtig: Tu nie mehr, als nötig ist. Wenn Reden reicht, dann rede. Wenn Festhalten reicht, dann schlag nicht. Sonst machst du dich selbst strafbar. Ruf im Zweifel die Polizei. Telefon: 110. Notwehr heißt: Du darfst dich wehren, wenn der Angriff gerade passiert. Nicht vorher und nicht danach.
شرح بالعربية (اللغة العربية)
الجريمة هي فعل ممنوع. القانون يحدد ما هو ممنوع، مثل السرقة أو الضرب أو التهديد.
أنت لست شرطياً. لديك نفس حقوق أي شخص عادي، ولكن لديك حقوق مهمة:
- الدفاع عن النفس: إذا هاجمك أحد، يحق لك الدفاع عن نفسك، ولكن بالقدر الضروري فقط، وليس أكثر.
- الاحتجاز المؤقت: إذا ضبطت شخصاً أثناء ارتكاب جريمة، يحق لك احتجازه، ولكن فقط حتى وصول الشرطة. لا يحق لك معاقبته.
مهم جداً: لا تفعل أكثر مما هو ضروري. إذا كان الكلام كافياً، فتكلم. وإذا كان الاحتجاز كافياً، فلا تضرب. وإلا فقد تعرّض نفسك للعقوبة. عند الشك، اتصل بالشرطة على الرقم 110. الدفاع عن النفس يعني: يحق لك أن تدافع عندما يحدث الاعتداء الآن. ليس قبله ولا بعده.
Türkçe açıklama (Türkisch)
Suç, yasak olan bir eylemdir. Neyin yasak olduğu kanunda yazar. Örneğin: hırsızlık, vurmak, tehdit etmek.
Sen polis değilsin. Herkes gibi aynı haklara sahipsin, ama önemli haklar da var:
- Meşru müdafaa: Biri sana saldırırsa kendini savunabilirsin. Ama sadece gerektiği kadar, daha fazla değil.
- Geçici gözaltı: Birini suç işlerken yakalarsan onu tutabilirsin. Ama sadece polis gelene kadar. Onu cezalandıramazsın.
Önemli: Gerekenden fazlasını asla yapma. Konuşmak yeterliyse konuş. Tutmak yeterliyse vurma. Yoksa kendin suçlu duruma düşersin. Emin değilsen polisi ara. Telefon: 110. Meşru müdafaa şu demektir: Saldırı tam olurken kendini savunabilirsin. Öncesinde ya da sonrasında değil.
Wichtige Begriffe
Diese Begriffe solltest du sicher diesem Sachgebiet zuordnen können:
- Notwehr
- Notstand
- Hausfriedensbruch
- vorläufige Festnahme
- Verhältnismäßigkeit
So übst du dieses Sachgebiet: In unseren Lernkarten und in der Prüfungssimulation kannst du gezielt dieses Sachgebiet auswählen und genau hier deine Lücken schließen.