Glossar

34a-Begriffe einfach erklärt

Die wichtigsten und für die Prüfung besonders wichtige Begriffe rund um die Sachkundeprüfung nach §34a GewO, kompakt und verständlich erklärt. Wenn dir beim Lernen ein Wort unklar ist, schlägst du es in diesem 34a-Glossar nach.

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A

Amtsanmaßung
Straftat, bei der sich jemand unbefugt Befugnisse eines Hoheitsträgers anmaßt. Eine Wachperson, die wie die Polizei auftritt, kann sich strafbar machen.
Anscheinswaffe
Ein Gegenstand, der einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht, aber keine ist. Das Führen ist in der Öffentlichkeit weitgehend eingeschränkt.
Antragsdelikt
Eine Straftat, die nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird, zum Beispiel die einfache Beleidigung.
Aufnahmeeinrichtung
Eine Einrichtung zur Unterbringung von Geflüchteten. Die Bewachung gehört zu den Tätigkeiten, für die die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist.

B

Besitz
Die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache. Wer eine Sache in der Hand hat oder nutzt, ist Besitzer, auch wenn sie ihm nicht gehört.
Besitzkehr
Das Recht, eine soeben durch verbotene Eigenmacht entzogene Sache dem auf frischer Tat angetroffenen Täter sofort wieder abzunehmen.
Besitzwehr
Das Recht des Besitzers, sich gegen verbotene Eigenmacht zur Wehr zu setzen.
Bewacher-ID
Eine bundesweit eindeutige Nummer, die jeder im Bewacherregister erfassten Person zugeordnet ist. Sie bleibt auch bei einem Arbeitgeberwechsel gleich.
Bewacherregister
Ein zentrales, bundesweites Verzeichnis von Bewachungsunternehmen und ihrem Personal. Vor dem ersten Einsatz erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung.
Bewachungsverordnung (BewachV)
Die Verordnung, die Paragraf 34a GewO konkretisiert. Sie regelt Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Versicherungspflicht und die Pflichten im Betrieb.

D

Datengeheimnis
Die Pflicht, im Dienst erlangte personenbezogene Daten nicht unbefugt weiterzugeben. Sie gilt auch nach dem Arbeitsverhältnis weiter.
Datenminimierung
Grundsatz des Datenschutzes: Es dürfen nur so viele personenbezogene Daten erhoben werden, wie für den Zweck nötig sind.
Deeskalation
Das gezielte Beruhigen einer angespannten Situation durch ruhiges Auftreten, Zuhören und das Anbieten eines gesichtswahrenden Auswegs.
DGUV Vorschrift 23
Die Unfallverhütungsvorschrift speziell für Wach- und Sicherungsdienste.
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung. Sie regelt europaweit den Umgang mit personenbezogenen Daten.

E

Eigentum
Die rechtliche Zugehörigkeit einer Sache. Der Eigentümer ist nicht zwingend auch der Besitzer.

F

Festnahmerecht
Das Recht nach Paragraf 127 StPO, eine auf frischer Tat angetroffene Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Es ist kein Bestrafungsrecht.

G

Gefährdungsbeurteilung
Die systematische Bewertung der Gefahren an einem Arbeitsplatz mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen festzulegen. Pflicht des Arbeitgebers.
Gewaltmonopol
Der Grundsatz, dass nur der Staat unter bestimmten Voraussetzungen hoheitlichen Zwang ausüben darf.
Gewerbeordnung (GewO)
Das Gesetz, das die Ausübung von Gewerben regelt. Paragraf 34a betrifft das Bewachungsgewerbe.

H

Hausfriedensbruch
Das unbefugte Eindringen in ein Objekt oder das Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten, es zu verlassen.
Hausrecht
Das Recht, darüber zu bestimmen, wer ein Grundstück oder Gebäude betreten darf. Die Wachperson übt es im Auftrag des Inhabers aus.

J

Jedermannsrechte
Rechte, die jedem Bürger zustehen, etwa Notwehr, Nothilfe und das Festnahmerecht nach Paragraf 127 StPO.

K

Kleiner Waffenschein
Erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit amtlichem Prüfzeichen, nicht das Führen scharfer Waffen.

N

Nothilfe
Die Verteidigung einer anderen Person gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Eine Form der Notwehr zugunsten Dritter.
Notstand
Eine Gefahrenlage, in der ausnahmsweise in fremde Rechtsgüter eingegriffen werden darf, um ein höherwertiges Gut zu schützen.
Notwehr
Die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (Paragraf 32 StGB). Erlaubt Verteidigung, keine Vergeltung.
Notwehrexzess
Das Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung. Wer zu weit geht, kann selbst zum Täter werden.

O

Offizialdelikt
Eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt, ohne dass ein Strafantrag nötig ist, zum Beispiel der Raub.

P

Paragraf 34a GewO
Die Vorschrift, die das gewerbsmäßige Bewachen fremden Lebens oder Eigentums erlaubnispflichtig macht.
Personenbezogene Daten
Alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, etwa Name, Kennzeichen oder Foto.

S

Sachkundeprüfung
Die Prüfung nach Paragraf 34a GewO, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, abgenommen von der IHK.

U

Unfallverhütungsvorschriften
Verbindliche Regeln der Berufsgenossenschaften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Unterrichtung
Ein vierzigstündiger Lehrgang bei der IHK ohne echte Prüfung. Berechtigt nur zu einfachen Bewachungstätigkeiten.

V

Verbotene Eigenmacht
Das widerrechtliche Entziehen oder Stören des Besitzes ohne den Willen des Besitzers und ohne gesetzliche Erlaubnis.
Verbrechen
Eine Straftat, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist, zum Beispiel Raub.
Vergehen
Eine Straftat mit geringerer Mindeststrafe als ein Verbrechen, zum Beispiel ein einfacher Diebstahl.
Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz, von mehreren geeigneten Mitteln stets das mildeste zu wählen, das den Zweck noch sicher erreicht.
Videoüberwachung
Die Beobachtung mit Kameras. Sie muss gekennzeichnet sein, Aufnahmen sind nur so lange zu speichern wie nötig.
Vorsatz
Eine Handlung mit Wissen und Wollen. Im Gegensatz dazu steht die Fahrlässigkeit, das Außerachtlassen der nötigen Sorgfalt.

W

Waffengesetz (WaffG)
Das Gesetz, das den Umgang mit Waffen regelt, also Erwerb, Besitz und Führen sowie verbotene Gegenstände.
Waffenschein
Erlaubt das Führen einer scharfen Schusswaffe in der Öffentlichkeit. Wird nur unter strengen Voraussetzungen erteilt.
Widerstandswert
Gibt an, wie lange eine mechanische Sicherung einem Angriff standhält. Je höher, desto besser der Schutz.

Z

Zutrittskontrolle
Ein System, das regelt, wer welchen Bereich betreten darf, von der Codekarte bis zur Biometrie.
Zuverlässigkeit
Eine Voraussetzung für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Sie wird unter anderem über das Bewacherregister geprüft.
Zweckbindung
Grundsatz des Datenschutzes: Daten dürfen nur für den vorher festgelegten Zweck verarbeitet werden.