Kurz gesagt: Widerrechtlich und rechtswidrig bedeuten beide: im Widerspruch zur Rechtsordnung. Das BGB verwendet überwiegend widerrechtlich, das StGB überwiegend rechtswidrig. Eine Handlung, die in fremde Rechte eingreift, ist nicht rechtswidrig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr, Notstand, Selbsthilfe oder Festnahmerecht vorliegt.
Wenn du jemanden festhältst, greifst du in seine Freiheit ein. Wenn du einen angreifenden Hund mit dem Fuß abwehrst, verletzt du ein fremdes Tier. Wenn du einen Ladendieb an der Hand packst, um ihm die Ware abzunehmen, wendest du Gewalt an. Ob du dafür bestraft wirst oder Schadensersatz zahlen musst, hängt an einer Frage: War dein Handeln rechtswidrig? Die Prüfung fragt nach den Begriffen und vor allem danach, wann sie nicht vorliegen.
Zwei Wörter, eine Bedeutung
Widerrechtlich und rechtswidrig bedeuten dasselbe: Ein Verhalten steht im Widerspruch zur Rechtsordnung. Der Unterschied ist sprachlich und historisch. Das BGB von 1900 verwendet überwiegend widerrechtlich, das StGB überwiegend rechtswidrig. Ganz sauber getrennt ist das nicht:
- § 227 BGB sagt in Absatz 1, eine durch Notwehr gebotene Handlung sei nicht widerrechtlich. In Absatz 2 spricht er vom rechtswidrigen Angriff.
- § 123 StGB, der Hausfriedensbruch, verlangt, dass jemand widerrechtlich eindringt.
- § 823 Abs. 1 BGB verlangt für den Schadensersatz, dass jemand ein Rechtsgut widerrechtlich verletzt.
- § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB definiert die rechtswidrige Tat als eine, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.
Für die Prüfung genügt: Die Begriffe sind gleichbedeutend. Das eine Wort ist eher zivilrechtlich, das andere eher strafrechtlich geprägt.
Wie man Rechtswidrigkeit prüft
Im Strafrecht wird eine Tat in drei Stufen geprüft: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. Erfüllt jemand den Tatbestand, etwa einer Körperverletzung, ist die Tat damit grundsätzlich auch rechtswidrig. Juristen sagen, der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit. Sie entfällt nur, wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Mehr dazu unter Was ist eine Straftat?
Im Zivilrecht ist es ähnlich. Wer Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen verletzt, handelt in der Regel widerrechtlich. Er haftet nach § 823 BGB, wenn er zusätzlich schuldhaft gehandelt hat. Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, fehlt die Widerrechtlichkeit, und ein Schadensersatz nach § 823 scheidet aus.
Die wichtigsten Rechtfertigungsgründe für dich
| Rechtfertigungsgrund | Norm | Kern |
|---|---|---|
| Notwehr | § 227 BGB, § 32 StGB | Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs |
| Defensiver Notstand | § 228 BGB | Abwehr einer Gefahr, die von einer Sache oder einem Tier ausgeht |
| Aggressiver Notstand | § 904 BGB | Eingriff in eine unbeteiligte Sache zur Abwehr einer größeren Gefahr |
| Selbsthilfe | § 229 BGB | Sicherung eines Anspruchs, wenn Hilfe der Behörden zu spät käme |
| Besitzwehr und Besitzkehr | §§ 859, 860 BGB | Abwehr verbotener Eigenmacht |
| Rechtfertigender Notstand | § 34 StGB | Eingriff zur Abwehr einer Gefahr für ein wesentlich überwiegendes Interesse |
| Vorläufige Festnahme | § 127 Abs. 1 StPO | Festhalten eines auf frischer Tat Betroffenen |
| Einwilligung | allgemein anerkannt | der Berechtigte ist mit dem Eingriff einverstanden |
Einen Überblick aus Sicht des Strafrechts gibt die Seite Rechtfertigungsgründe im Überblick.
Rechtswidrig heißt nicht schuldhaft
Rechtswidrigkeit beschreibt die Handlung, Schuld den Handelnden. Ein Achtjähriger, der dich mit einem Stock schlägt, greift rechtswidrig an, auch wenn er strafrechtlich nicht schuldfähig ist. Deshalb darfst du dich wehren. Weil er erkennbar ein Kind ist, musst du aber besonders schonend vorgehen.
Ebenso wichtig: Rechtmäßig heißt nicht immer folgenlos. Wer nach § 904 BGB eine fremde Sache beschädigt, um einen großen Schaden abzuwenden, handelt rechtmäßig, muss dem Eigentümer den Schaden aber trotzdem ersetzen. Auch nach § 228 BGB besteht eine Ersatzpflicht, wenn der Handelnde die Gefahr selbst verschuldet hat.
Ein Fall aus dem Dienst
Du fährst nachts Revier und überraschst einen Mann, der gerade die Scheibe eines Bürocontainers einschlägt. Er will weglaufen, du hältst ihn am Arm fest und sagst ihm, dass die Polizei kommt. Er reißt sich los, stolpert und schürft sich die Hand auf. Später verlangt er von dir Schmerzensgeld und zeigt dich wegen Freiheitsberaubung an.
Das Festhalten erfüllt zwar den Tatbestand einer Freiheitsberaubung und greift in seine Freiheit ein. Es ist aber durch § 127 Abs. 1 StPO gerechtfertigt: Er wurde auf frischer Tat bei einer Sachbeschädigung angetroffen und wollte fliehen. Damit war dein Handeln weder rechtswidrig noch widerrechtlich. Eine Strafbarkeit scheidet aus, und einen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB hat er nicht. Voraussetzung ist, dass du nur so viel Kraft eingesetzt hast, wie zum Festhalten nötig war. Hättest du ihn zu Boden geschlagen, wäre das nicht mehr gedeckt gewesen.
Typische Prüfungsfallen
- Widerrechtlich und rechtswidrig sind gleichbedeutend. Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied.
- Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit. Sie entfällt nur bei einem Rechtfertigungsgrund.
- Rechtswidrig ist nicht dasselbe wie schuldhaft. Auch Kinder und Betrunkene können rechtswidrig handeln.
- Eine gerechtfertigte Handlung löst grundsätzlich keinen Schadensersatz nach § 823 aus, Ausnahmen sind etwa § 904 und § 228 Satz 2 BGB.
- Wer die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes überschreitet, handelt insoweit wieder rechtswidrig.
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Was ist der Unterschied zwischen widerrechtlich und rechtswidrig?
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Was bedeutet der Satz: Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit?
Ein Neunjähriger greift dich mit einem Stock an. Welche Aussagen treffen zu?
Eine Wachperson hält einen Einbrecher auf frischer Tat fest, bis die Polizei kommt. Er verlangt später Schmerzensgeld für einen blauen Fleck. Was gilt?
Bei welchem Rechtfertigungsgrund muss trotz rechtmäßigen Handelns Schadensersatz an den Eigentümer gezahlt werden?
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