Kurz gesagt: Bürgerliches Recht ist der Kern des Privatrechts. Es regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen, die sich gleichberechtigt gegenüberstehen. Das BGB gilt seit dem 1. Januar 1900 und besteht aus fünf Büchern. Für die 34a-Prüfung zählen vor allem Allgemeiner Teil, Schuldrecht und Sachenrecht.
Ein Gast wirft am Einlass dein Funkgerät auf den Boden. Ein Besucher verliert seine Jacke. Ein Hund beißt eine Kundin im Einkaufszentrum. In all diesen Fällen fragt das Strafrecht, ob jemand bestraft wird. Das bürgerliche Recht fragt etwas anderes: Wer muss wem den Schaden ersetzen, wem gehört die Sache, wer darf was? Dazu kommt ein Punkt, der für dich noch wichtiger ist. Viele deiner Befugnisse im Dienst stehen im BGB: Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Besitzschutz. Wer das BGB grob versteht, findet sich in der Prüfung schneller zurecht.
Was bürgerliches Recht ist
Das Recht teilt sich in zwei große Bereiche. Im öffentlichen Recht steht der Staat dem Bürger übergeordnet gegenüber, etwa wenn die Polizei einen Platzverweis ausspricht. Im Privatrecht stehen sich die Beteiligten gleichgeordnet gegenüber. Keiner kann dem anderen einseitig etwas befehlen, beide handeln auf Augenhöhe. Mehr zu dieser Unterscheidung findest du unter Öffentliches Recht und Privatrecht.
Das bürgerliche Recht ist das allgemeine Privatrecht. Es gilt für alle, solange kein Spezialgesetz etwas anderes sagt. Spezialgesetze sind zum Beispiel das Handelsgesetzbuch für Kaufleute oder das Arbeitsrecht. Für dich heißt das: Als Wachperson bist du Privatperson. Deine Befugnisse kommen aus dem Privatrecht, aus den Jedermannsrechten und aus dem Bewachungsvertrag, nicht aus einem Polizeigesetz.
Der Aufbau des BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten und wurde seitdem oft geändert. Es hat fünf Bücher:
| Buch | Paragrafen | Inhalt | Wichtig für dich |
|---|---|---|---|
| 1. Allgemeiner Teil | §§ 1 bis 240a | Personen, Sachen und Tiere, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung, Selbstverteidigung und Selbsthilfe | Rechts- und Geschäftsfähigkeit, §§ 226 bis 231 |
| 2. Schuldrecht | §§ 241 bis 853 | Verträge wie Kauf, Miete, Dienstvertrag, außerdem die unerlaubten Handlungen | Bewachungsvertrag, Schadensersatz nach §§ 823 ff. |
| 3. Sachenrecht | §§ 854 bis 1296 | Besitz, Eigentum, Fund, Pfandrechte | Besitzschutz §§ 858 bis 860, Eigentum § 903, Notstand § 904 |
| 4. Familienrecht | §§ 1297 bis 1921 | Ehe, Verwandtschaft, elterliche Sorge, Vormundschaft, Betreuung | Wer gesetzlicher Vertreter eines Kindes ist |
| 5. Erbrecht | §§ 1922 bis 2385 | Erbfolge, Testament, Pflichtteil | Kaum prüfungsrelevant |
Das Prinzip der Klammer
Der Allgemeine Teil steht vorne, weil er für alle anderen Bücher gilt. Juristen sagen, er ist "vor die Klammer gezogen". Ein Beispiel: Die Regeln zur Geschäftsfähigkeit in §§ 104 ff. stehen nur einmal im Gesetz. Sie gelten aber für den Kaufvertrag genauso wie für den Mietvertrag oder ein Testament. Wenn du also eine Grundregel suchst, schau zuerst ins erste Buch.
Die Normen, die du kennen musst
- Personen und ihre Fähigkeiten: Rechtsfähigkeit (§ 1), Volljährigkeit (§ 2), Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.), Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828).
- Sachen, Besitz und Eigentum: Sachbegriff und Tiere (§§ 90, 90a), Besitz (§ 854), Besitzdiener (§ 855), verbotene Eigenmacht und Besitzschutz (§§ 858 bis 860), Eigentum (§ 903).
- Abwehr- und Selbsthilferechte: Schikaneverbot (§ 226), Notwehr (§ 227), defensiver Notstand (§ 228), Selbsthilfe (§§ 229, 230), aggressiver Notstand (§ 904).
- Haftung: Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276), unerlaubte Handlung (§ 823), Haftung für Verrichtungsgehilfen (§ 831), Tierhalter (§ 833).
Das Hausrecht hat übrigens keinen eigenen Paragrafen. Es wird aus dem Besitzschutz und dem Eigentum abgeleitet, vor allem aus §§ 858 ff., 903 und 1004 BGB. Einzelheiten stehen auf der Seite zum Hausrecht.
Zivilrecht und Strafrecht nebeneinander
Ein und derselbe Vorfall kann beide Rechtsgebiete betreffen. Schlägt jemand einen Besucher, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. Das ist Strafrecht, der Staat verfolgt die Tat. Ob der Verletzte Schmerzensgeld bekommt, ist Zivilrecht. Darum muss er sich selbst kümmern, notfalls mit einer Klage vor dem Zivilgericht. Dort heißen die Beteiligten Kläger und Beklagter, nicht Angeklagter.
Das Zivilrecht kennt keine Strafe. Es will einen Schaden ausgleichen. Deshalb können Strafe und Schadensersatz nebeneinander stehen. Umgekehrt wirken die Rechtfertigungsgründe in beiden Gebieten: Wer nach § 227 BGB in Notwehr handelt, ist auch nach § 32 StGB gerechtfertigt, die beiden Vorschriften sind inhaltlich gleich.
Ein Fall aus dem Dienst
Du machst Empfangsdienst in einem Bürogebäude. Ein Besucher regt sich über eine abgesagte Besprechung auf und fegt den Monitor vom Tresen. Der Bildschirm ist kaputt. Er gehört einer Leasingfirma, benutzt wird er von der Firma, die im Gebäude Räume gemietet hat.
Strafrechtlich liegt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB nahe. Zivilrechtlich schuldet der Besucher Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB. Wem genau, hängt davon ab, wer Eigentümer und wer Besitzer ist. Das musst du nicht vor Ort klären, und eine Zahlung kassieren darfst du auch nicht. Deine Aufgabe ist eine saubere Dokumentation: Uhrzeit, Ablauf, Zeugen, Fotos vom Schaden, Eintrag ins Wachbuch. Mit diesen Angaben kann der Geschädigte später seinen Anspruch durchsetzen. Wie du solche Einträge datenschutzgerecht führst, steht unter Wachbuch und Protokolle.
Typische Prüfungsfallen
- Das BGB hat fünf Bücher. Wer drei oder sieben ankreuzt, verwechselt es mit anderen Gesetzen.
- Notwehr, Notstand nach § 228 und Selbsthilfe stehen im Allgemeinen Teil. Besitzschutz und der aggressive Notstand nach § 904 stehen im Sachenrecht.
- Das BGB ist Privatrecht. Es gibt dir keine hoheitlichen Befugnisse wie der Polizei.
- Für das Hausrecht gibt es keinen eigenen Paragrafen im BGB.
- Im Zivilrecht gibt es keine Strafe, sondern Ausgleich. Schadensersatz und Strafverfahren schließen sich nicht aus.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Wie viele Bücher hat das Bürgerliche Gesetzbuch?
Welche Aussagen zum bürgerlichen Recht treffen zu?
In welchem Buch des BGB stehen die Vorschriften über Besitz und verbotene Eigenmacht?
Ein Besucher beschädigt am Empfang einen Monitor. Was ist zivilrechtlich die Folge?
Was bedeutet es, dass der Allgemeine Teil des BGB vor die Klammer gezogen ist?
Welche Vorschriften findest du im Allgemeinen Teil des BGB?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.
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