Kurz gesagt: Das Strafrecht legt fest, welches Verhalten strafbar ist und welche Strafe droht. Das Strafverfahrensrecht regelt, wie der Staat eine Tat aufklärt und verfolgt. Strafen verhängt nur ein Gericht, nie eine Wachperson.
Im Sicherheitsdienst hast du ständig mit Straftaten zu tun: Diebstahl im Laden, Sachbeschädigung am Objekt, eine Schlägerei vor dem Eingang. Gleichzeitig kommen deine wichtigsten Rechte, also Notwehr und vorläufige Festnahme, aus genau diesem Rechtsgebiet. Und du kannst dich selbst strafbar machen, wenn du zu hart eingreifst. Deshalb ist das Straf- und Strafverfahrensrecht eines der umfangreichsten Sachgebiete der Sachkundeprüfung. Bevor es um einzelne Paragrafen geht, solltest du das Grundgerüst kennen.
Zwei Teile: materielles und formelles Strafrecht
Juristen unterscheiden zwei Bereiche, die eng zusammengehören:
- Materielles Strafrecht beantwortet die Frage: Was ist strafbar, und welche Strafe droht? Das Hauptgesetz ist das Strafgesetzbuch (StGB). Daneben gibt es Strafvorschriften in anderen Gesetzen, zum Beispiel im Waffengesetz, im Betäubungsmittelgesetz oder im Bundesdatenschutzgesetz. Das nennt man Nebenstrafrecht.
- Formelles Strafrecht, auch Strafverfahrensrecht oder Strafprozessrecht, beantwortet die Frage: Wie wird eine Tat ermittelt, angeklagt und verhandelt? Das zentrale Gesetz ist die Strafprozessordnung (StPO). Für junge Täter kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) hinzu.
Merksatz: Das StGB sagt, was verboten ist. Die StPO sagt, wie der Staat damit umgeht. Das Festnahmerecht nach §127 StPO steht deshalb in der StPO und nicht im StGB, obwohl es dir als Jedermannsrecht zusteht.
Strafrecht ist öffentliches Recht
Im Strafrecht stehen sich nicht zwei Bürger gegenüber, sondern der Staat und der Beschuldigte. Der Staat hat das Gewaltmonopol und damit auch das Strafmonopol. Nur ein Gericht darf eine Strafe verhängen. Ein Ladeninhaber, ein Auftraggeber oder eine Wachperson kann niemanden bestrafen. Was du tun darfst, ist eng begrenzt: Polizei rufen, unter den gesetzlichen Voraussetzungen festhalten, Beweise sichern, aussagen.
Das Strafrecht gilt als schärfstes Mittel des Staates. Es soll wichtige Rechtsgüter schützen, etwa Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum, und nur dort eingreifen, wo mildere Mittel nicht ausreichen.
Abgrenzung zu Zivilrecht und Ordnungswidrigkeiten
Ein und dasselbe Ereignis kann in drei Rechtsgebieten Folgen haben. Die Prüfung fragt gern, welches Gebiet für welche Folge zuständig ist.
| Gebiet | Wer wird tätig? | Typische Folge |
|---|---|---|
| Strafrecht | Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht | Geldstrafe, Freiheitsstrafe |
| Ordnungswidrigkeitenrecht | Verwaltungsbehörde, zum Beispiel Ordnungsamt | Geldbuße, Verwarnungsgeld |
| Zivilrecht | Der Geschädigte selbst, notfalls vor dem Zivilgericht | Schadensersatz, Unterlassung, Hausverbot |
Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat. Sie wird mit einer Geldbuße geahndet, nicht mit einer Strafe. Außerdem gilt dort das Opportunitätsprinzip: Die Behörde kann entscheiden, ob sie überhaupt einschreitet. Im Strafrecht gilt dagegen das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft muss nach §152 Abs. 2 StPO einschreiten, sobald zureichende Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Diese Pflicht trifft Staatsanwaltschaft und Polizei, nicht dich.
Wer macht was im Strafverfahren?
Die Beteiligten
- Polizei: Sie erforscht Straftaten, sichert Spuren und vernimmt Zeugen. Sie arbeitet dabei der Staatsanwaltschaft zu.
- Staatsanwaltschaft: Sie leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob Anklage erhoben oder eingestellt wird. Sie muss auch entlastende Umstände ermitteln.
- Gericht: Es entscheidet über Schuld und Strafe.
- Beschuldigter: So heißt die verdächtige Person im Ermittlungsverfahren. Nach Erhebung der Anklage heißt sie Angeschuldigter, nach Eröffnung des Hauptverfahrens Angeklagter (§157 StPO).
Die Abschnitte
- Ermittlungsverfahren: Aufklärung des Sachverhalts nach einer Anzeige oder eigener Wahrnehmung der Behörden.
- Zwischenverfahren: Das Gericht prüft, ob die Anklage zugelassen wird.
- Hauptverfahren: Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil.
- Vollstreckung: Die Strafe wird durchgesetzt.
Bei einfachen Fällen kann statt einer Hauptverhandlung ein Strafbefehl ergehen. Auch den erlässt ein Gericht. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder als unschuldig. Das solltest du im Bericht und im Gespräch mit Dritten beachten: Du schreibst, was du gesehen hast, und nicht, dass jemand ein Dieb ist.
Deine Rolle als Wachperson
Du bist kein Ermittler. Du hast keine Befugnis, Verdächtige zu vernehmen, Wohnungen zu betreten oder Beweise zu beschlagnahmen. Im Strafverfahren tauchst du meist in einer dieser Rollen auf:
- als Person, die eine Strafanzeige erstattet,
- als Person, die jemanden nach §127 StPO vorläufig festnimmt und an die Polizei übergibt,
- als Zeuge, oft Monate nach dem Vorfall,
- im schlechtesten Fall selbst als Beschuldigter, etwa nach einem Einsatz mit Gewalt.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bist im Revierdienst und findest nachts an einem Autohaus eine aufgehebelte Seitentür. Im Inneren hörst du Geräusche, dann rennt eine Person über den Hof davon. Du verständigst die Polizei und die Leitstelle, betrittst den Raum nicht unnötig und fasst nichts an, damit Spuren erhalten bleiben. Danach schreibst du einen genauen Bericht.
Ab jetzt laufen drei Spuren nebeneinander. Strafrechtlich ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Einbruchsdiebstahls und Sachbeschädigung. Zivilrechtlich kann der Inhaber vom Täter Schadensersatz für die Tür verlangen, wenn er ermittelt wird. Und hat der Täter sein Fluchtauto im Halteverbot vor der Einfahrt abgestellt, kommt noch eine Ordnungswidrigkeit dazu. Du lieferst für alle drei Spuren das Gleiche: saubere Beobachtungen.
Typische Prüfungsfallen
- Die StPO regelt das Verfahren, nicht die Strafbarkeit. Ob etwas strafbar ist, steht im StGB oder im Nebenstrafrecht.
- Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat. Es gibt dort Geldbußen, keine Geldstrafen.
- Leiterin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei.
- Strafen verhängt nur ein Gericht. Auch der Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung.
- Das Legalitätsprinzip verpflichtet Staatsanwaltschaft und Polizei. Für Wachpersonen gibt es keine allgemeine Pflicht, jede Straftat anzuzeigen. Ausnahme ist §138 StGB bei bestimmten geplanten schweren Taten. Meldepflichten gegenüber Arbeitgeber und Auftraggeber aus deiner Dienstanweisung bleiben davon unberührt.
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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welches Gesetz regelt in erster Linie, wie eine Straftat ermittelt, angeklagt und verhandelt wird?
Welche Aussagen zum Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit sind richtig?
Wer leitet das Ermittlungsverfahren?
Ein Ladeninhaber möchte einen ertappten Dieb mit 100 Euro Strafe belegen, damit die Sache erledigt ist. Was gilt?
Was besagt das Legalitätsprinzip nach §152 Abs. 2 StPO?
Nach einem Einbruch in ein bewachtes Objekt: Welche Folgen gehören zum Zivilrecht?
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