Kurz gesagt: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Daraus folgen vier Regeln: geschriebenes Gesetz, bestimmtes Gesetz, keine Rückwirkung, keine Analogie zulasten des Täters.
Der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" klingt nach Lehrbuch, hat aber ganz praktische Folgen für deinen Dienst. Er erklärt, warum ein Verstoß gegen die Hausordnung noch keine Straftat ist, warum du deshalb nicht einfach festnehmen darfst und warum ein Auftraggeber nicht per Aushang bestimmen kann, was strafbar ist. In der Prüfung wird der Grundsatz meist direkt abgefragt: Wo steht er, und welche Regeln folgen daraus?
Was im Gesetz steht
§1 StGB und Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes haben denselben Wortlaut: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dass der Satz im Grundgesetz steht, zeigt sein Gewicht. Auch der Gesetzgeber selbst kann ihn nicht durch ein einfaches Gesetz aushebeln.
Juristen kennen ihn auch in der lateinischen Form: nullum crimen, nulla poena sine lege. Übersetzt: kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz. Dahinter steht der Gedanke, dass jeder Mensch vorher wissen können muss, was verboten ist.
Die vier Regeln
1. Nur geschriebenes Gesetz
Strafbar ist nur, was in einem Gesetz steht. Gewohnheitsrecht, eine Betriebsvereinbarung, eine Hausordnung oder eine Anweisung des Auftraggebers können keine Strafbarkeit begründen. Sie können Pflichten im Objekt festlegen, deren Verletzung zivilrechtliche Folgen hat, etwa ein Hausverbot. Eine Straftat machen sie daraus nicht.
2. Bestimmtheit
Das Gesetz muss so genau formuliert sein, dass man erkennen kann, welches Verhalten verboten ist. Ein Gesetz mit dem Inhalt "Wer sich ungebührlich benimmt, wird bestraft" wäre zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Gewisse Wertungsbegriffe wie "gefährliches Werkzeug" sind erlaubt, weil Gerichte sie mit klaren Maßstäben ausfüllen.
3. Keine Rückwirkung
Ein neues oder verschärftes Strafgesetz gilt nur für Taten, die nach seinem Inkrafttreten begangen werden. Wer gestern etwas getan hat, das gestern erlaubt war, kann dafür nicht bestraft werden, auch wenn es heute verboten ist. Umgekehrt gilt: Wird ein Gesetz bis zur Entscheidung milder, ist nach §2 Abs. 3 StGB das mildeste Gesetz anzuwenden. Der Täter profitiert also von Änderungen zu seinen Gunsten.
4. Keine Analogie zulasten des Täters
Eine Analogie bedeutet, eine Regel auf einen Fall zu übertragen, der ihr nur ähnlich ist. Im Strafrecht ist das zulasten des Täters verboten. Das bekannteste Beispiel ist alt, aber gut zu merken: Um 1900 entschied das Reichsgericht, dass das Abzapfen von Strom kein Diebstahl ist, weil elektrische Energie keine Sache ist. Die Lücke durfte nicht durch eine weite Auslegung geschlossen werden. Der Gesetzgeber musste einen eigenen Tatbestand schaffen, heute §248c StGB. Eine Analogie zugunsten des Täters, etwa bei Rechtfertigungsgründen, ist dagegen grundsätzlich möglich.
Was das für deinen Dienst bedeutet
- Hausordnung ist kein Strafgesetz. Rauchen in der Halle, Fotografieren im Einkaufszentrum oder Skaten auf dem Firmengelände können verboten sein. Strafbar sind sie deshalb nicht.
- Festnahme nur bei Straftaten. Das Festnahmerecht nach §127 StPO knüpft an eine Straftat an. Ob eine Straftat vorliegt, entscheidet allein das Gesetz.
- Neue Regeln gelten ab ihrem Start. Das gilt auch für Ordnungswidrigkeiten. Als im Herbst 2024 die Regeln zum Führen von Messern verschärft wurden, galten sie nur für Fälle ab Inkrafttreten. Für dich heißt das: Halte dein Wissen aktuell, denn bei Kontrollen zählt die Rechtslage am Tag des Einsatzes.
- Keine eigene Auslegung zulasten anderer. Wenn du unsicher bist, ob ein Verhalten unter einen Straftatbestand fällt, behandelst du es nicht als Straftat. Dokumentieren und die Polizei entscheiden lassen ist der sichere Weg.
Ein Fall aus dem Dienst
Du arbeitest in einem Einkaufszentrum. Der Center-Manager hat neu angeordnet: "Jugendliche, die auf den Rolltreppen sitzen, werden festgehalten und angezeigt." Am Nachmittag sitzen drei Jugendliche auf der Rolltreppe und filmen sich dabei.
Festhalten darfst du sie nicht. Auf der Rolltreppe zu sitzen erfüllt keinen Straftatbestand. Die Anordnung des Managers kann daran nichts ändern, denn nur ein Gesetz kann eine Strafbarkeit begründen. Was du tun kannst: Die Jugendlichen auf die Gefahr und die Hausordnung hinweisen und sie auffordern, das zu lassen. Das ist Ausübung des übertragenen Hausrechts. Weigern sie sich, kann ein Hausverbot ausgesprochen und die Aufforderung erteilt werden, das Center zu verlassen.
Bleiben sie dann trotzdem, ändert sich die Lage. Wer trotz Aufforderung des Berechtigten nicht geht, begeht unter Umständen einen Hausfriedensbruch nach §123 StGB. Das ist dann eine Straftat, weil das Gesetz sie so beschreibt, nicht weil die Hausordnung es sagt. Achte dabei auf das Alter: Bei Kindern unter 14 Jahren gibt es keine Strafbarkeit.
Verwandter Grundsatz: Keine Doppelbestrafung
Art. 103 Abs. 3 GG regelt einen zweiten Schutz: Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. Das betrifft das Strafverfahren selbst. Ein Hausverbot, eine Kündigung oder eine Schadensersatzforderung neben einer Strafe sind davon nicht erfasst, weil sie keine Strafen sind.
Typische Prüfungsfallen
- Der Grundsatz steht doppelt: in §1 StGB und in Art. 103 Abs. 2 GG.
- Eine Hausordnung, Dienstanweisung oder Anordnung des Auftraggebers kann keine Straftat schaffen.
- Das Rückwirkungsverbot gilt für Verschärfungen. Mildere Gesetze kommen dem Täter zugute.
- Verboten ist nur die Analogie zulasten des Täters, nicht jede Auslegung.
- Art. 103 Abs. 3 GG verbietet doppelte Bestrafung, nicht zusätzliche zivilrechtliche Folgen.
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Wo ist der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" geregelt?
Ein Gesetz verschärft die Strafe für eine Tat. Die Tat wurde zwei Monate vor Inkrafttreten begangen. Was gilt?
Was bedeutet das Analogieverbot im Strafrecht?
Dein Auftraggeber ordnet an, dass Rauchen auf dem Parkdeck als Straftat zu behandeln ist. Was gilt?
Welche Regeln folgen aus dem Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz"?
Ein Ladendieb wurde verurteilt. Zusätzlich erhält er ein Hausverbot und soll Schadensersatz zahlen. Verstößt das gegen das Verbot der Doppelbestrafung nach Art. 103 Abs. 3 GG?
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