Kurz gesagt: Rechtfertigungsgründe machen eine tatbestandsmäßige Handlung erlaubt. Für Wachpersonen zählen vor allem Notwehr und Nothilfe, Notstand, vorläufige Festnahme, Selbsthilfe und Besitzschutz. Sie unterscheiden sich darin, wogegen sie schützen und ob eine Abwägung stattfindet.
Wenn du jemanden festhältst, eine Tür aufbrichst oder einen Angreifer wegstößt, erfüllst du fast immer einen Straftatbestand: Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Körperverletzung. Dass du trotzdem nicht bestraft wirst, liegt an den Rechtfertigungsgründen. Sie sind das Fundament deiner Arbeit, denn hoheitliche Befugnisse wie die Polizei hast du nicht. Die Prüfung verlangt, dass du die einzelnen Gründe auseinanderhalten und im Fall den richtigen auswählen kannst.
Was Rechtfertigung bedeutet
Ein Rechtfertigungsgrund beseitigt die Rechtswidrigkeit. Die Handlung ist dann von der Rechtsordnung erlaubt. Das hat drei Folgen: Du wirst nicht bestraft. Der Betroffene darf sich gegen dich nicht mit Notwehr wehren, denn dein Handeln ist kein rechtswidriger Angriff. Und Schadensersatz schuldest du in der Regel nicht, mit wenigen Ausnahmen wie beim Aggressivnotstand.
Zu jedem Rechtfertigungsgrund gehört außerdem eine subjektive Seite. Du musst die rechtfertigende Lage kennen und handeln, um dich, andere oder eine Sache zu schützen oder um festzunehmen. Wer zufällig gerechtfertigt wäre, ohne es zu wissen, ist es nicht.
Die wichtigsten Rechtfertigungsgründe
| Recht | Norm | Lage | Abwägung |
|---|---|---|---|
| Notwehr, Nothilfe | §32 StGB, §227 BGB | gegenwärtiger rechtswidriger Angriff eines Menschen | keine Güterabwägung, aber mildestes wirksames Mittel |
| Rechtfertigender Notstand | §34 StGB | gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut, gleich woher | geschütztes Interesse muss wesentlich überwiegen |
| Defensiver Notstand | §228 BGB | Gefahr geht von einer fremden Sache aus, etwa einem Tier | Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen |
| Aggressiver Notstand | §904 BGB | Eingriff in eine unbeteiligte fremde Sache | drohender Schaden muss unverhältnismäßig groß sein, Ersatzpflicht |
| Vorläufige Festnahme | §127 Abs. 1 StPO | Straftat, frische Tat, Fluchtverdacht oder Identität unklar | Verhältnismäßigkeit der Mittel |
| Allgemeine Selbsthilfe | §§229, 230 BGB | eigener Anspruch, Behörde nicht rechtzeitig erreichbar | nur das Nötigste, danach sofort Gericht |
| Besitzwehr, Besitzkehr | §§859, 860 BGB | verbotene Eigenmacht gegen den Besitz | nur das erforderliche Maß, kein krasses Missverhältnis |
| Einwilligung | allgemein, für Körperverletzung §228 StGB | der Berechtigte ist einverstanden | nicht bei Sittenwidrigkeit |
Worin sie sich unterscheiden
Gegen wen?
Notwehr richtet sich immer gegen den Angreifer. Festnahme gegen den Tatverdächtigen. Besitzwehr und Besitzkehr gegen den, der verbotene Eigenmacht verübt. Der Notstand kann sich dagegen auch gegen Unbeteiligte richten. Wer bei einem Brand die Scheibe eines fremden Autos einschlägt, um an einen Feuerlöscher zu kommen, greift in das Eigentum eines völlig Unbeteiligten ein.
Mit oder ohne Abwägung?
Bei der Notwehr wird nicht abgewogen, welches Gut mehr wert ist. Bei den Notständen ist die Abwägung dagegen der Kern. Je stärker du in Rechte Unbeteiligter eingreifst, desto strenger ist die Abwägung: beim Aggressivnotstand muss der drohende Schaden unverhältnismäßig größer sein als der angerichtete.
Welches Recht ist geschützt?
Die Festnahme schützt kein Rechtsgut, sondern dient der Strafverfolgung. Deshalb deckt sie nur Mittel, um die Flucht zu verhindern, aber keine ernsthafte Gefährdung des Festgenommenen. Besitzwehr und Besitzkehr schützen den Besitz. Als Wachperson übst du sie meist als Besitzdiener des Auftraggebers aus (§860 BGB).
Was kein Rechtfertigungsgrund ist
- Die Anweisung des Auftraggebers. Kein Auftraggeber kann dir erlauben, was das Gesetz verbietet. Eine Dienstanweisung kann deine Rechte nur einschränken, nicht erweitern.
- Das Hausrecht als solches. Es erlaubt dir, jemanden zum Gehen aufzufordern. Durchsetzen kannst du es nur über die Besitzwehr oder über Notwehr gegen einen andauernden Hausfriedensbruch.
- Notwehrexzess und entschuldigender Notstand. §33 und §35 StGB sind Entschuldigungsgründe. Die Tat bleibt rechtswidrig.
- Polizeiliche Befugnisse. Begriffe wie "Gefahr im Verzug" oder "Platzverweis" gehören zum Polizeirecht und gelten für dich nicht.
Ein Fall aus dem Dienst
Nachtdienst auf einem Firmengelände. Ein Mann hat eine Kabeltrommel aus dem Lager gerollt und will sie gerade über den Zaun heben. Du rufst ihn an. Er hält die Trommel fest und will sie über den Zaun wuchten. Du ziehst sie ihm weg, er lässt los und rennt davon. Du holst ihn ein und hältst ihn fest. Sein Hund, der am Zaun gewartet hat, springt dich an und beißt in deinen Ärmel. Du trittst nach dem Hund, er lässt los.
- Ihm die Trommel wegzuziehen, ist Besitzschutz nach §§859, 860 BGB. Als Besitzdiener darfst du dich der verbotenen Eigenmacht mit Gewalt erwehren und dem auf frischer Tat betroffenen Täter die Sache wieder abnehmen.
- Das Festhalten ist durch die vorläufige Festnahme gerechtfertigt: Diebstahl auf frischer Tat, Fluchtverdacht.
- Der Tritt gegen den Hund: Der Hund greift von sich aus an. Das ist kein menschlicher Angriff, deshalb hilft dir der defensive Notstand nach §228 BGB. Hätte der Mann den Hund auf dich gehetzt, wäre es Notwehr.
Drei Handlungen, drei verschiedene Rechtfertigungsgründe. Genau so sind viele Prüfungsfälle aufgebaut.
Typische Prüfungsfallen
- Rechtfertigung heißt erlaubt. Entschuldigung heißt Unrecht ohne Vorwurf.
- Notwehr gibt es nur gegen Menschen. Bei Tieren und Sachen helfen §228 BGB und §904 BGB.
- Beim Notstand wird abgewogen, bei der Notwehr nicht.
- Eine Dienstanweisung oder der Wille des Auftraggebers rechtfertigt keine Straftat.
- Gegen gerechtfertigtes Handeln ist keine Notwehr möglich.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche der folgenden Vorschriften sind Rechtfertigungsgründe?
Was ist die Folge, wenn deine Handlung gerechtfertigt ist?
Ein Hund greift dich ohne Zutun seines Halters an, du trittst ihn weg. Welcher Rechtfertigungsgrund greift?
Dein Auftraggeber weist dich an, Ladendiebe bis zu zwei Stunden in einem Raum einzuschließen, auch wenn sie ihren Ausweis zeigen. Wie ist das zu beurteilen?
Bei welchen Rechtfertigungsgründen findet eine Abwägung der betroffenen Interessen statt?
Ein Dieb rennt mit einer Werkzeugkiste vom Gelände. Du holst ihn ein und nimmst ihm die Kiste ab. Worauf kannst du dich als Wachperson für das Abnehmen stützen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.
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