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Straf- und Strafverfahrensrecht

Notwehr (§32 StGB)

Der wichtigste Rechtfertigungsgrund im Sicherheitsdienst. Was Notwehr erlaubt, wo sie endet und wie die IHK danach fragt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Eine Güterabwägung findet nicht statt, aber du musst das mildeste sicher wirkende Mittel wählen.

Notwehr ist das Recht, sich gegen einen Angriff zu wehren. Klingt selbstverständlich, ist in der Prüfung aber eine der häufigsten Fehlerquellen. Denn die IHK fragt nicht, ob du dich wehren darfst, sondern ob in einem konkreten Fall jede einzelne Voraussetzung erfüllt ist. Fehlt eine, ist die Verteidigung nicht gerechtfertigt und du hast im Zweifel selbst eine Körperverletzung begangen.

Was im Gesetz steht

Paragraf 32 StGB hat zwei Absätze. Absatz 1 sagt: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Absatz 2 definiert die Notwehr als die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aus diesem einen Satz ergeben sich alle Prüfungspunkte. Man teilt sie in zwei Blöcke: die Notwehrlage, also die Situation, und die Notwehrhandlung, also das, was du tust.

Die Notwehrlage

1. Ein Angriff

Ein Angriff ist jede Bedrohung eines rechtlich geschützten Guts durch einen Menschen. Geschützt sind nicht nur Leben und Gesundheit, sondern auch Freiheit, Eigentum, Besitz und das Hausrecht. Für dich heißt das: Auch wer im Objekt etwas stiehlt oder trotz Hausverbot bleibt, greift an.

Wichtig ist das Wort Mensch. Ein Hund, der von allein auf dich losgeht, greift im Sinne von Paragraf 32 nicht an. Dann hilft dir der Notstand nach Paragraf 228 BGB. Hetzt aber jemand den Hund auf dich, ist das wieder ein menschlicher Angriff und Notwehr ist möglich.

2. Gegenwärtig

Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Du musst also nicht warten, bis der erste Schlag sitzt. Holt jemand erkennbar zum Schlag aus, darfst du reagieren.

Umgekehrt ist ein Angriff, der vorbei ist, nicht mehr gegenwärtig. Wer nach einer Rangelei weggeht, dem darfst du nicht hinterherlaufen und zurückschlagen. Das wäre Vergeltung. Eine Ausnahme kennt fast jede Prüfung: Beim Diebstahl dauert der Angriff auf das Eigentum an, solange der Dieb mit der Beute flieht und sie noch nicht in Sicherheit gebracht hat.

3. Rechtswidrig

Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn der Angreifer selbst kein Recht auf sein Handeln hat. Gegen eine rechtmäßige Festnahme durch die Polizei oder gegen deine eigene rechtmäßige Notwehr kann sich niemand auf Notwehr berufen. Auf Schuld kommt es dagegen nicht an. Auch ein Betrunkener oder ein Kind kann rechtswidrig angreifen, das spielt erst bei der Gebotenheit eine Rolle.

Die Notwehrhandlung

Erforderlich

Die Verteidigung muss geeignet sein, den Angriff sofort und endgültig zu beenden. Stehen dir mehrere gleich wirksame Mittel zur Verfügung, musst du das mildeste nehmen. Reicht ein Wegstoßen, ist der Faustschlag nicht erforderlich. Reicht ein Festhalten, ist der Einsatz eines Gegenstands nicht erforderlich.

Gleich wirksam heißt aber auch: Du musst kein Mittel wählen, bei dem du riskierst, dass der Angriff weitergeht. Und du musst grundsätzlich nicht weglaufen. Der bekannte Grundsatz dazu lautet: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Keine Güterabwägung

Hier liegt die häufigste Falle. Bei der Notwehr wird nicht abgewogen, ob das verteidigte Gut wertvoller ist als das verletzte. Das unterscheidet sie vom Notstand nach Paragraf 34 StGB, bei dem genau diese Abwägung entscheidet. Wer in der Prüfung bei Notwehr von Angemessenheit oder Güterabwägung spricht, verwechselt die beiden.

Geboten

Ganz grenzenlos ist die Notwehr trotzdem nicht. Das Wort geboten in Absatz 1 schränkt sie in einigen Fallgruppen ein:

  • Krasses Missverhältnis: Wer zum Schutz einer Packung Kaugummi schwer verletzt, handelt nicht mehr geboten.
  • Erkennbar schuldlos Handelnde: Bei Kindern, schwer Betrunkenen oder psychisch Kranken musst du zuerst ausweichen oder dich auf Schutz beschränken, wenn das ohne Gefahr möglich ist.
  • Selbst provozierter Angriff: Wer den Angriff absichtlich herausgefordert hat, um zuschlagen zu können, kann sich nicht auf Notwehr berufen.

Verteidigungswille

Zuletzt musst du in dem Bewusstsein handeln, dich oder einen anderen zu verteidigen. Wer die Lage nur ausnutzt, um eine alte Rechnung zu begleichen, ist nicht gerechtfertigt.

Ein Fall aus dem Dienst

Du arbeitest am Einlass einer Veranstaltung. Ein abgewiesener Gast schubst dich, holt dann mit der Faust aus. Du blockst den Schlag ab und bringst ihn mit einem Haltegriff an die Wand, bis Kollegen dazukommen. Das ist Notwehr: Der Angriff war gegenwärtig und rechtswidrig, der Haltegriff war geeignet und milder als ein Gegenschlag.

Lässt der Gast danach los, hebt die Hände und geht Richtung Ausgang, ist der Angriff beendet. Wer ihm jetzt noch einen Stoß hinterherschickt, handelt nicht mehr in Notwehr. Hält er dich dagegen weiter fest oder greift erneut an, bleibt der Angriff gegenwärtig.

Typische Prüfungsfallen

  • Notwehr steht jedem zu, nicht nur Sicherheitskräften. Du hast dadurch keine Sonderrechte, aber auch keine schwächeren.
  • Notwehr gibt es nur gegen Menschen. Bei Tieren und Sachen helfen die Notstände.
  • Bei der Notwehr wird nicht abgewogen. Bei Paragraf 34 StGB schon.
  • Ein beendeter Angriff rechtfertigt nichts mehr. Ausnahme: Der fliehende Dieb mit Beute.
  • Wer die Grenzen aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, kann nach Paragraf 33 StGB straflos bleiben. Aus Wut oder Rache nicht.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Voraussetzungen gehören zur Notwehrlage nach §32 StGB?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Dieb rennt mit einer gestohlenen Kasse aus dem Objekt. Ist der Angriff noch gegenwärtig?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein freilaufender Hund greift dich ohne Zutun seines Halters an. Worauf stützt du dich, wenn du ihn abwehrst?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Was bedeutet erforderlich bei der Notwehr?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein offensichtlich schwer betrunkener Gast schlägt nach dir, trifft aber kaum. Was gilt?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Wem steht das Notwehrrecht zu?

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