Kurz gesagt: Putativnotwehr liegt vor, wenn jemand irrig einen Angriff annimmt und sich dagegen wehrt. Eine Rechtfertigung gibt es dann nicht. Nach überwiegender Ansicht entfällt aber die Strafe wegen Vorsatz. Strafbar bleibt eine Fahrlässigkeitstat, wenn der Irrtum vermeidbar war.
Im Dienst triffst du Entscheidungen oft in Sekunden, bei schlechtem Licht, unter Stress, mit unvollständigen Informationen. Ein Mann greift schnell in seine Jacke, ein Jugendlicher rennt auf dich zu, jemand hebt etwas Längliches auf. Manchmal steckt dahinter kein Angriff. Wenn du dich dann trotzdem wehrst, handelst du in Putativnotwehr. Das Wort kommt vom lateinischen putare, glauben. Die Prüfung fragt nach den Rechtsfolgen und nach der Abgrenzung zu anderen Irrtümern.
Was Putativnotwehr ist
Bei der Putativnotwehr fehlt die Notwehrlage. Es gibt keinen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, aber der Verteidiger glaubt, es gäbe einen. Er stellt sich also einen Sachverhalt vor, der ihn rechtfertigen würde, wenn er wirklich vorläge.
Wichtig: Das ist keine Notwehr. §32 StGB setzt einen tatsächlichen Angriff voraus. Deine Abwehr ist objektiv rechtswidrig. Das hat zwei Folgen. Der Betroffene darf sich gegen dich mit Notwehr wehren, denn für ihn bist du der Angreifer. Und zivilrechtlich kannst du auf Schadensersatz haften, wenn du fahrlässig gehandelt hast.
Wie wird der Irrtum behandelt?
Juristen nennen diesen Fall einen Erlaubnistatbestandsirrtum: Der Täter irrt über die Tatsachen, die ihn rechtfertigen würden. Das Gesetz regelt ihn nicht ausdrücklich. Wie er zu behandeln ist, ist umstritten. Nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung wird er im Ergebnis wie ein Tatumstandsirrtum nach §16 StGB behandelt:
- Eine Strafe wegen vorsätzlicher Tat entfällt. Wer glaubt, sich gegen einen Angriff zu wehren, will sich eigentlich rechtstreu verhalten. Sein Fehler liegt in der Wahrnehmung der Lage, nicht in seiner Einstellung zum Recht.
- Strafbar bleibt eine fahrlässige Begehung, wenn der Irrtum vermeidbar war und es ein Fahrlässigkeitsdelikt gibt. Hast du jemanden verletzt, kommt also eine fahrlässige Körperverletzung nach §229 StGB in Betracht.
Die entscheidende Frage ist deshalb: Hätte eine sorgfältige Wachperson in deiner Lage erkennen können, dass kein Angriff vorliegt? Für dich gilt dabei ein beruflicher Maßstab. Von einer geschulten Sicherheitskraft wird mehr Umsicht erwartet als von einem zufälligen Passanten.
Abgrenzung: der Irrtum über die Grenzen
Ganz anders ist der Fall, wenn du die Tatsachen richtig erkennst, aber deine Rechte falsch einschätzt. Beispiele: Du glaubst, einen Ladendieb nach der Festnahme durchsuchen zu dürfen. Oder du meinst, einem fliehenden Sprayer einen Schlagstock hinterherwerfen zu dürfen. Das ist ein Erlaubnisirrtum. Er wird als Verbotsirrtum nach §17 StGB behandelt. Du handelst nur dann ohne Schuld, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Für eine Wachperson, die die Rechtsgrundlagen in der Sachkundeprüfung gelernt hat, ist das kaum je der Fall.
| Irrtum über | Beispiel | Folge |
|---|---|---|
| Tatsachen der Notwehrlage | Du hältst ein gezücktes Handy für ein Messer. | kein Vorsatz, eventuell Fahrlässigkeitsstrafe |
| Rechtliche Grenzen der Notwehr | Du meinst, nach einer Beleidigung dürfe man zuschlagen. | Verbotsirrtum, Strafe nur bei Unvermeidbarkeit ausgeschlossen |
Sonderfälle
- Putativnothilfe: Du glaubst, einem anderen zu helfen, der angegriffen wird. Typisch ist der Eingriff in eine Festnahme durch Zivilpolizei. Es gelten dieselben Regeln.
- Putativnotwehrexzess: Du bildest dir den Angriff ein und reagierst zusätzlich zu heftig. Auf §33 StGB kannst du dich dann nach überwiegender Ansicht nicht berufen. Mehr dazu unter Notwehrüberschreitung.
- Umgekehrter Fall: Es gibt einen echten Angriff, aber du weißt nichts davon und handelst aus ganz anderen Gründen. Dann fehlt dir der Verteidigungswille, und du bist nicht gerechtfertigt.
Ein Fall aus dem Dienst
Spätschicht in einem Bürogebäude, 21:40 Uhr. Im halbdunklen Flur im dritten Stock steht eine Person mit Kapuze. Du rufst "Sicherheitsdienst, bleiben Sie stehen!" Die Person dreht sich ruckartig um und greift schnell in die Jackentasche. Du sprühst Pfefferspray. Es stellt sich heraus: Es ist eine Reinigungskraft mit Kopfhörern, die dich nicht gehört hat und nach ihrem Handy griff, um die Musik auszuschalten.
Ein Angriff lag nicht vor, also keine Notwehr. Du hast aber irrig einen Angriff angenommen. Eine vorsätzliche Körperverletzung scheidet nach überwiegender Ansicht aus. Bleibt die Frage nach der Fahrlässigkeit. Dafür kommt es auf die Umstände an: Wusstest du aus dem Dienstplan, dass abends gereinigt wird? Stand ein Reinigungswagen im Flur? Hättest du Licht machen, Abstand halten oder ein zweites Mal ansprechen können, bevor du sprühst? Je mehr solche Möglichkeiten es gab, desto eher war der Irrtum vermeidbar und desto näher liegt eine fahrlässige Körperverletzung.
Daraus ergeben sich gute Gewohnheiten für den Dienst: Dienstpläne und Fremdfirmenlisten vor der Schicht lesen, Lampe benutzen, Abstand halten, laut und deutlich ansprechen, auf Reaktionen achten. Das schützt alle, auch dich.
Typische Prüfungsfallen
- Putativnotwehr ist keine Notwehr. Die Abwehr bleibt rechtswidrig.
- Der Betroffene darf sich gegen die Putativnotwehr seinerseits wehren.
- Irrtum über Tatsachen: kein Vorsatz, aber eventuell Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit.
- Irrtum über die rechtlichen Grenzen: Verbotsirrtum nach §17 StGB, für Wachpersonen fast immer vermeidbar.
- Für die Vermeidbarkeit zählt der Maßstab einer sorgfältigen, geschulten Wachperson.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Was versteht man unter Putativnotwehr?
Wie wird die Putativnotwehr nach überwiegender Ansicht behandelt?
Eine Wachperson besprüht einen Mann mit Pfefferspray, weil sie sein Handy für ein Messer hält. Darf sich der Mann gegen das Sprühen wehren?
Eine Wachperson kennt alle Tatsachen, glaubt aber, auf eine bereits ausgesprochene Beleidigung mit einem Faustschlag reagieren zu dürfen. Was liegt vor?
Welche Umstände sprechen dafür, dass ein Irrtum über einen Angriff vermeidbar war?
Ein Ladendetektiv sieht, wie zwei Männer einen dritten zu Boden bringen, und greift ein. Die beiden sind Polizisten in Zivil bei einer rechtmäßigen Festnahme. Wie nennt man seinen Irrtum?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.