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Straf- und Strafverfahrensrecht

Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB)

Die meisten Verletzungen im Sicherheitsdienst passieren nicht mit Absicht, sondern aus Unachtsamkeit. Wann das strafbar ist und wie du es vermeidest.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Fahrlässige Körperverletzung begeht, wer durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht eine vorhersehbare Körperverletzung bei einem anderen verursacht. Die Strafe reicht bis zu drei Jahren. Die Tat wird auf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt.

Kaum eine Wachperson will jemanden verletzen. Trotzdem passiert es: Die Schranke senkt sich auf einen Radfahrer, das Rolltor fährt herunter, während noch jemand darunter steht, das Dienstfahrzeug touchiert im Revier einen Fußgänger, das Pfefferspray trifft den Falschen. In all diesen Fällen geht es um §229 StGB. Für die Prüfung musst du verstehen, was Fahrlässigkeit bedeutet und wie sie sich vom Vorsatz unterscheidet.

Was im Gesetz steht

§229 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach §230 StGB wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten. Einen Versuch gibt es bei Fahrlässigkeitstaten nicht, denn wer etwas versucht, will es.

Was Fahrlässigkeit bedeutet

Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und fähig ist, und dadurch einen vorhersehbaren Erfolg verursacht. In der Prüfung zerlegt man das in drei Fragen:

  1. Sorgfaltspflichtverletzung: Hat der Täter weniger Sorgfalt angewendet, als ein gewissenhafter und besonnener Mensch in seiner Rolle angewendet hätte? Für dich ist der Maßstab eine gewissenhafte Wachperson.
  2. Vorhersehbarkeit: War die Verletzung für einen solchen Menschen vorhersehbar? Ganz ungewöhnliche Abläufe muss niemand vorhersehen.
  3. Zusammenhang: Wäre die Verletzung bei sorgfältigem Verhalten ausgeblieben? Wäre sie auch dann passiert, fehlt der Zusammenhang.

Woher die Sorgfaltspflichten kommen

Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen wie der Straßenverkehrsordnung, aus Unfallverhütungsvorschriften wie der DGUV Vorschrift 23, aus der Dienstanweisung, der Objekteinweisung und aus Bedienungsanleitungen technischer Anlagen. Wer gegen solche Regeln verstößt, hat in der Regel die Sorgfalt verletzt. Aber auch ohne geschriebene Regel gilt: Bevor du eine Anlage bedienst, die Menschen verletzen kann, schaust du hin.

Bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz

Hier liegt eine klassische Prüfungsfrage. Bei der unbewussten Fahrlässigkeit denkt der Täter gar nicht an die Gefahr. Bei der bewussten Fahrlässigkeit erkennt er die Gefahr, vertraut aber ernsthaft darauf, dass nichts passiert: „Wird schon gutgehen.“ Beim bedingten Vorsatz erkennt er die Gefahr ebenfalls, nimmt die Verletzung aber in Kauf: „Wenn es passiert, dann passiert es eben.“

Der Unterschied ist erheblich. Mit bedingtem Vorsatz ist es eine vorsätzliche Körperverletzung nach §223 mit bis zu fünf Jahren. Mit bewusster Fahrlässigkeit bleibt es bei §229. Mehr dazu unter Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Fahrlässigkeit durch Unterlassen

Fahrlässig kann man auch durch Nichtstun handeln, wenn man eine Pflicht zum Handeln hat. Steht in deiner Dienstanweisung, dass du auf dem Kontrollgang Gefahrenstellen absichern und melden musst, und du lässt ein offenes Bodenloch im Lager einfach liegen, kann das zur Strafbarkeit führen, wenn jemand hineinstürzt. Ob eine solche Handlungspflicht besteht, ist eine Frage der Garantenstellung.

Notwehr schützt nicht gegenüber Unbeteiligten

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Notwehr rechtfertigt nur Eingriffe gegen den Angreifer. Setzt du in einer Menschenmenge Pfefferspray gegen einen Angreifer ein und trifft der Sprühnebel unbeteiligte Gäste, ist ihre Verletzung nicht durch Notwehr gedeckt. War vorhersehbar, dass der Nebel andere trifft, kommt §229 gegenüber diesen Gästen in Betracht. Ob dann ausnahmsweise ein Notstand greift, hängt vom Einzelfall ab.

Ein Fall aus dem Dienst

Du arbeitest an der Pforte eines Werksgeländes. Die Schranke öffnest und schließt du per Knopf. Ein Lkw fährt hinaus. Du drückst sofort auf Schließen, während du telefonierst, ohne auf den Monitor zu schauen. Eine Radfahrerin fährt direkt hinter dem Lkw durch, die Schranke trifft sie an der Schulter. Sie stürzt und bricht sich das Handgelenk.

Du hast die Verletzung nicht gewollt. Aber du hast die Sorgfalt verletzt, die von einer Wachperson an der Schrankenanlage verlangt wird, nämlich vor dem Schließen den Bereich zu prüfen. Dass jemand hinter einem Lkw durchfährt, ist vorhersehbar. Bei einem Blick auf den Monitor wäre der Unfall nicht passiert. Damit ist §229 erfüllt. Ob ein Verfahren folgt, hängt vom Strafantrag der Radfahrerin oder vom öffentlichen Interesse ab. Unabhängig davon können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen.

Typische Prüfungsfallen

  • Bei fahrlässigen Taten gibt es keinen Versuch.
  • Strafrahmen: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Bei der vorsätzlichen Körperverletzung bis zu fünf Jahre.
  • Bewusste Fahrlässigkeit heißt: Täter erkennt die Gefahr, vertraut aber darauf, dass nichts passiert.
  • §229 ist wie §223 ein relatives Antragsdelikt.
  • Notwehr rechtfertigt keine Verletzung Unbeteiligter.

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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Was gehört zur Fahrlässigkeit im Strafrecht?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Wachperson erkennt, dass ihr Schließen des Rolltors jemanden treffen könnte, vertraut aber ernsthaft darauf, dass die Person rechtzeitig weggeht. Wie nennt man diese Einstellung?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Aussagen zu §229 StGB treffen zu?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Du wehrst einen Angreifer in einer Menschenmenge mit Pfefferspray ab. Der Nebel trifft auch zwei unbeteiligte Gäste. Was gilt für die Verletzung der Gäste?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Radfahrerin wird von einer Schranke getroffen, die du ohne Blick auf den Monitor geschlossen hast. Später zeigt sich, dass du den Unfall auch bei sorgfältigem Hinsehen nicht hättest verhindern können, weil die Radfahrerin erst unter die schon fallende Schranke fuhr. Was gilt?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.

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