Kurz gesagt: Reizstoffsprühgeräte mit einer Reichweite bis 2 m sind Waffen. Erlaubt sind sie nur mit amtlichem Prüfzeichen, dann sind Erwerb, Besitz und Führen ab 18 erlaubnisfrei. Im Dienst brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, und jeder Einsatz muss gemeldet werden.
Reizstoffsprühgeräte gehören zu den Abwehrmitteln, die im privaten Sicherheitsdienst am häufigsten getragen werden. Sie sind klein, wirken auf Abstand und verletzen in der Regel nicht dauerhaft. Trotzdem sind sie rechtlich vermintes Gelände: Ein Spray ohne Prüfzeichen ist eine verbotene Waffe, ein Tierabwehrspray ist gar keine Waffe, und auf einem Volksfest darfst du auch das erlaubte Gerät nicht einfach mitnehmen. In der Prüfung werden genau diese Unterschiede abgefragt.
Was im Gesetz steht
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2 WaffG beschreibt Reizstoffsprühgeräte als Gegenstände, aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden und die eine Reichweite bis zu 2 m haben. Reizstoffe sind Stoffe, die beim Menschen vor allem durch Reizung von Augen, Haut und Schleimhäuten belästigend wirken, ohne giftig zu sein. Geräte mit größerer Reichweite fallen unter eine eigene Nummer (Nr. 1.2.3).
Reizstoffsprühgeräte sind zur Abwehr von Menschen bestimmt. Sie sind deshalb Waffen nach §1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG.
Erlaubt nur mit Prüfzeichen
Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG sind Gegenstände mit Reizstoffen verboten. Ausgenommen sind Geräte, deren Reizstoff als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen ist, deren Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und die zum Nachweis ein amtliches Prüfzeichen tragen. Geprüft werden die Geräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). In der Praxis tragen vor allem CS-Sprays dieses Zeichen.
Fehlt das Prüfzeichen, ist das Gerät eine verbotene Waffe. Schon der Besitz ist dann nach §52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar.
Mit Prüfzeichen gilt:
- Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei, aber erst ab 18 Jahren (§2 Abs. 1 WaffG).
- Auch das Führen ist erlaubnisfrei. Du brauchst keinen Waffenschein, denn die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes betrifft nur Schusswaffen. Im allgemeinen Führverbot des §42a stehen Reizstoffsprühgeräte ebenfalls nicht.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kino, in der Disko und auf Volksfesten ist das Führen von Waffen nach §42 Abs. 1 verboten. Das gilt auch für das Spray mit Prüfzeichen. Das Gesetz spricht dabei von Teilnehmern. Ob Ordner und Sicherheitspersonal darunterfallen, regelt es nicht ausdrücklich. Die Waffenbehörden verlangen in der Praxis auch von ihnen eine Ausnahmegenehmigung nach §42 Abs. 2, die meist der Arbeitgeber beantragt. Daran hältst du dich.
- In Waffen- und Messerverbotszonen der Länder sowie in Fernzügen und Fernbahnhöfen (§42b) gelten zusätzliche Verbote.
Sonderfall Pfefferspray
Die meisten Pfeffersprays im Handel haben kein Prüfzeichen für die Anwendung gegen Menschen. Sie werden als Tierabwehrspray verkauft und sind entsprechend gekennzeichnet. Solange das so ist, gelten sie nach der Praxis der Behörden nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Fehlt die Kennzeichnung als Tierabwehrspray, behandeln die Behörden ein Pfefferspray wie ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen, also als verbotene Waffe.
Gegen einen Menschen darfst du ein Tierabwehrspray nur einsetzen, wenn eine Notwehr- oder Nothilfelage besteht. Sonst begehst du eine gefährliche Körperverletzung nach §224 StGB.
Nicht verwechseln: Eine Reizstoffwaffe, umgangssprachlich Gaspistole, ist eine Schusswaffe, die Reizstoff mit Kartuschenmunition verschießt. Für ihr Führen brauchst du den kleinen Waffenschein, und im Wachdienst ist sie nach DGUV Vorschrift 23 unzulässig. Mehr dazu unter PTB-Waffen: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Im Dienst: Zustimmung und Meldepflicht
§17 Abs. 1 der Bewachungsverordnung verlangt, dass die Dienstanweisung zwei Dinge regelt: Du darfst ein Reizstoffsprühgerät im Dienst nur mit Zustimmung des Arbeitgebers führen. Und du musst jeden Gebrauch unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Arbeitgeber anzeigen. Der Arbeitgeber meldet den Gebrauch zusätzlich der Behörde, die für das Bewachungsgewerbe zuständig ist. Einzelheiten stehen auf der Seite Waffen im Bewachungsdienst.
Der Einsatz
Das Spray gibt dir kein Sonderrecht. Du darfst es nur einsetzen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, praktisch fast immer Notwehr oder Nothilfe nach §32 StGB. Der Einsatz muss erforderlich sein. Oft ist das Spray milder als ein Schlag, aber nicht in jeder Lage:
- In engen Räumen, im Treppenhaus oder im Gedränge trifft es Kollegen und Unbeteiligte. In einer vollen Diskothek kann es Panik auslösen.
- Gegenwind treibt den Reizstoff zurück auf dich.
- Manche Angreifer, etwa stark Alkoholisierte oder Menschen unter Drogen, reagieren kaum.
- Menschen mit Asthma oder Herzproblemen können ernsthaft gefährdet werden.
Nach dem Einsatz bist du für den Getroffenen verantwortlich. Bring ihn an die frische Luft, sag ihm, dass er die Augen nicht reiben soll, und lass die Augen mit viel klarem Wasser spülen. Wer Atemnot bekommt, braucht sofort den Rettungsdienst. Fixierte Personen nie lange in Bauchlage liegen lassen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bist nachts im Parkhaus eines Einkaufszentrums auf Streife. Dein Arbeitgeber hat dir ein CS-Spray mit Prüfzeichen ausgegeben. Ein Mann, den du beim Aufbrechen eines Autos angesprochen hast, kommt mit einer abgeschlagenen Flasche auf dich zu und ruft, er werde dich abstechen. Ausweichen ist nicht möglich, hinter dir ist eine Wand.
Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug liegt vor. Ein kurzer Sprühstoß ins Gesicht aus rund zwei Metern ist geeignet und milder als ein Kampf auf Nahdistanz. Danach gehst du auf Abstand, rufst über die Leitstelle die Polizei und sorgst für Erste Hilfe, sobald der Mann keine Gefahr mehr ist. Den Einsatz meldest du der Polizei und deinem Arbeitgeber und schreibst einen genauen Bericht.
Typische Prüfungsfallen
- Ohne amtliches Prüfzeichen ist ein Reizstoffsprühgerät verboten, mit Prüfzeichen ab 18 erlaubnisfrei.
- Erlaubnisfrei führen heißt nicht überall führen. Auf öffentlichen Veranstaltungen ist es nach §42 verboten.
- Tierabwehrspray ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, gegen Menschen aber nur in Notwehr erlaubt.
- Die Gaspistole ist eine Schusswaffe und kein Reizstoffsprühgerät.
- Im Dienst nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, und jeder Gebrauch wird Polizei und Arbeitgeber gemeldet.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein CS-Reizstoffsprühgerät nach dem Waffengesetz erlaubt?
Wie groß darf die Reichweite eines Reizstoffsprühgeräts im Sinne von Anlage 1 WaffG höchstens sein?
Du hast im Ordnungsdienst eines Volksfests ein CS-Spray mit Prüfzeichen dabei. Was gilt?
Ein Pfefferspray ist ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Welche Aussagen treffen zu?
Was muss die Dienstanweisung nach §17 BewachV zu Reizstoffsprühgeräten regeln?
Nach einem Spray-Einsatz klagt der Getroffene über Brennen in den Augen. Was ist richtig?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.
BewachV §17 im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.