Kurz gesagt: Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen sind Schusswaffen. Erwerb und Besitz sind ab 18 erlaubnisfrei, wenn die Geschossenergie höchstens 7,5 Joule beträgt und die Waffe das F im Fünfeck trägt. Das Führen in der Öffentlichkeit ist damit nicht erlaubt, und wer im Garten schießt, muss sicherstellen, dass kein Geschoss das Grundstück verlässt.
Luftgewehre und Luftpistolen gibt es in vielen Haushalten, Softair-Waffen sind bei Jugendlichen beliebt. Für Sicherheitskräfte sind sie aus zwei Gründen ein Thema: Sie sehen oft aus wie echte Waffen, und sie werden unterschätzt. Ein Diabolo aus einem Luftgewehr kann ein Auge zerstören. In der Prüfung geht es vor allem um die Grenze von 7,5 Joule, das F-Zeichen und die Frage, was erlaubnisfrei ist und was nicht.
Was im Gesetz steht
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 zum WaffG beschreibt drei Antriebsarten, die ohne heiße Gase auskommen:
- Federdruckwaffen: Eine Feder treibt das Geschoss direkt an oder bewegt einen Kolben, dessen Luftpolster das Geschoss antreibt. Typisch ist das klassische Knicklauf-Luftgewehr.
- Druckluftwaffen: Luft wird in einem Behälter vorkomprimiert und über ein Ventil freigegeben, zum Beispiel bei Pressluftwaffen mit Kartusche.
- Waffen mit kalten Treibgasen: Der Antrieb erfolgt etwa mit CO2 aus einer Kapsel. Man spricht auch von Druckgaswaffen.
Weil ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird, sind alle diese Waffen Schusswaffen. Feuerwaffen sind sie nicht, denn dafür braucht es heiße Gase.
Erlaubnisfrei mit F-Zeichen bis 7,5 Joule
Nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 sind Erwerb und Besitz erlaubnisfrei, wenn
- den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und
- die Waffe das amtliche Kennzeichen trägt, das F im Fünfeck.
Das F-Zeichen bestätigt, dass die Energie gemessen und die Grenze eingehalten wurde. Fehlt das Zeichen, ist die Waffe erlaubnispflichtig, auch wenn sie in Wahrheit schwach ist. Liegt die Energie über 7,5 Joule, braucht man eine Waffenbesitzkarte.
Erlaubnisfrei sind außerdem Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 hergestellt und nach damaligem Recht in den Handel gebracht wurden. In den neuen Bundesländern gilt dafür der 2. April 1991 als Stichtag.
Neu seit Juli 2025
Seit dem 24. Juli 2025 gilt eine Einschränkung: Mehrschüssige Modelle für Geschosse mit mehr als 30 mm Länge, etwa Pfeile, sind nicht mehr erlaubnisfrei, wenn ihr F-Zeichen ab diesem Tag bestätigt oder aufgebracht wurde. Ältere Modelle bleiben erlaubnisfrei. Für klassische Luftgewehre und Luftpistolen ändert sich nichts.
Was trotzdem gilt
| Umgang | Regel |
|---|---|
| Erwerb und Besitz | erlaubnisfrei ab 18 Jahren mit F-Zeichen bis 7,5 Joule |
| Führen in der Öffentlichkeit | nicht erlaubnisfrei, der kleine Waffenschein gilt nicht für Druckluftwaffen |
| Transport | erlaubt, wenn nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, etwa ungeladen im verschlossenen Futteral |
| Schießen | auf Schießstätten oder im befriedeten Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (§12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG) |
| Kinder und Jugendliche | Schießen auf Schießstätten unter Aufsicht ab 12 Jahren, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich zustimmen oder dabei sind (§27 Abs. 3 WaffG) |
Wer im Garten auf eine Zielscheibe schießt, muss also einen Kugelfang haben, der jedes Geschoss sicher aufhält. Ein Treffer in Nachbars Fenster ist nicht nur ein Haftungsfall, sondern auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Softair und Spielzeug
Softair-Waffen verschießen meist Kunststoffkugeln mit Druckluft, Feder oder Gas. Rechtlich kommt es auf die Energie an:
- Bis 0,5 Joule gelten sie als Spielzeug. Das Gesetz ist dann mit Ausnahme von §42a nicht anwendbar (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2).
- Über 0,5 Joule bis 7,5 Joule werden sie wie Luftgewehre behandelt: F-Zeichen, ab 18 Jahren.
Auch Spielzeug kann eine Anscheinswaffe sein. Sieht eine Softair-Pistole wie eine echte Feuerwaffe aus, darf sie nach §42a WaffG nicht geführt werden, außer in einem verschlossenen Behältnis. Anders ist es, wenn sie erkennbar als Spielzeug gestaltet ist, etwa durch Neonfarben oder eine deutlich abweichende Größe.
Ein Fall aus dem Dienst
Bei einer Streife durch ein Einkaufszentrum siehst du zwei Jugendliche, die mit einer schwarzen Pistole herumfuchteln. Andere Kunden weichen erschrocken zurück. Auf Ansprache zeigen sie dir, es sei nur eine Softair. Für dich ändert das zunächst wenig: Die Wirkung auf Passanten ist dieselbe wie bei einer echten Waffe, und gerade die Polizei könnte die Lage als Bedrohung mit einer Schusswaffe einstufen. Du forderst die Jugendlichen auf, die Waffe sofort wegzustecken, und sprichst auf Grundlage des Hausrechts einen Verweis aus. Je nach Dienstanweisung informierst du die Polizei, weil das Führen einer Anscheinswaffe eine Ordnungswidrigkeit ist und Jugendliche betroffen sind.
Typische Prüfungsfallen
- Luftgewehre und CO2-Waffen sind Schusswaffen, aber keine Feuerwaffen.
- Erlaubnisfrei nur mit F im Fünfeck und höchstens 7,5 Joule. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
- Erlaubnisfrei heißt nicht ab 14 oder 16. Auch hier gilt 18 Jahre, Schießen unter Aufsicht auf Schießstätten ist früher möglich.
- Der kleine Waffenschein gilt nur für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, nicht für Luftgewehre.
- Im Garten schießen ist nur erlaubt, wenn kein Geschoss das Grundstück verlassen kann.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
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Unter welchen Voraussetzungen ist der Erwerb eines Luftgewehrs erlaubnisfrei?
Sind Druckluft- und CO2-Waffen Feuerwaffen?
Ein 17-Jähriger möchte im Fachhandel ein Luftgewehr mit F-Zeichen kaufen. Was gilt?
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Welche Aussagen zu Softair-Waffen sind richtig?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.
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