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Umgang mit Waffen

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Manchmal darfst du mit einer erlaubnispflichtigen Waffe umgehen, ohne selbst eine Erlaubnis zu haben. §12 WaffG regelt, wann das so ist.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: §12 WaffG nennt Situationen, in denen trotz erlaubnispflichtiger Waffe keine eigene Erlaubnis nötig ist. Wichtig sind der Besitz nach Weisung im Arbeitsverhältnis, der Transport nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit und das Schießen auf Schießstätten. Die Ausnahmen sind eng und gelten nur für die genannte Umgangsart.

Die Erlaubnispflicht hängt an der Waffe. Die Ausnahmen nach §12 WaffG hängen an der Situation. Das ist der Unterschied zu den erlaubnisfreien Waffen: Dort ist die Waffe selbst freigestellt, hier bleibt sie erlaubnispflichtig, aber in einer bestimmten Lage brauchst du trotzdem keine eigene Erlaubnis. Für Wachpersonen im bewaffneten Dienst ist das Thema besonders wichtig, weil sie die Waffe ihres Arbeitgebers ohne eigene Waffenbesitzkarte besitzen.

Was im Gesetz steht

§12 WaffG hat fünf Absätze. Absatz 1 betrifft Erwerb und Besitz von Waffen, Absatz 2 Erwerb und Besitz von Munition, Absatz 3 das Führen, Absatz 4 das Schießen. Absatz 5 erlaubt der Behörde, im Einzelfall weitere Ausnahmen zuzulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und die öffentliche Sicherheit nicht entgegensteht.

Erwerb und Besitz ohne eigene Erlaubnis (Abs. 1)

Keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz braucht unter anderem, wer eine Waffe

  • als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten vorübergehend, höchstens für einen Monat, für einen Zweck seines Bedürfnisses erwirbt, oder vorübergehend zur sicheren Verwahrung oder Beförderung
  • vorübergehend zur gewerbsmäßigen Beförderung, Lagerung oder für Verschönerungsarbeiten übernimmt
  • aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von einem Berechtigten erhält und nur nach dessen Weisungen besitzen darf
  • als Beauftragter oder Mitglied eines Jagd-, Schützen- oder Brauchtumsvereins nach dessen Weisungen besitzt
  • auf einer Schießstätte nur vorübergehend zum Schießen dort erhält
  • von jemandem zurückbekommt, dem sie vorübergehend überlassen war, oder nach Diebstahl oder Verlust zurückerhält

Für die Wachperson ist der dritte Punkt entscheidend. Sie besitzt die Dienstwaffe nicht aus eigenem Recht, sondern als verlängerter Arm des Unternehmers. Zusätzlich muss die Behörde ihrer Benennung nach §28 Abs. 3 WaffG zugestimmt haben. Mehr dazu unter Waffen im Bewachungsdienst.

Führen ohne Waffenschein (Abs. 3)

Einen Waffenschein braucht nicht, wer

  1. die Waffe mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum oder Schießstätte für einen Zweck seines Bedürfnisses führt,
  2. die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert, wenn der Transport einem Zweck seines Bedürfnisses dient,
  3. als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen eine Langwaffe nicht schussbereit auf festgelegten Strecken führt,
  4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs oder bei Not- und Rettungsübungen führt,
  5. eine Schreckschuss- oder Signalwaffe für Start- oder Zielsignale bei Sportveranstaltungen führt,
  6. bei vorübergehender Aufbewahrung außerhalb der Wohnung ein wesentliches Teil entnimmt und mitnimmt, damit die Waffe nicht benutzt werden kann.

Der Transport ist die wichtigste Ausnahme. Nicht schussbereit heißt ungeladen, also auch kein Magazin mit Patronen in der Waffe. Nicht zugriffsbereit heißt, die Waffe kann nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden, etwa weil sie in einem verschlossenen Koffer liegt.

Schießen ohne Schießerlaubnis (Abs. 4)

Auf Schießstätten darf ohne Schießerlaubnis geschossen werden. Außerhalb davon nur in den gesetzlich genannten Fällen, zum Beispiel:

  • im befriedeten Besitztum durch den Hausrechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung mit Waffen bis 7,5 Joule, wenn kein Geschoss das Grundstück verlassen kann, oder mit Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen
  • mit Kartuschenwaffen bei Theateraufführungen oder zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
  • mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
  • mit Schreckschuss- oder Signalwaffen für Start- und Zielsignale im Auftrag des Veranstalters

Weitere Sonderregeln außerhalb von §12

  • Jäger dürfen Jagdwaffen bei der befugten Jagd, beim Jagd- und Forstschutz und bei der Hundeausbildung im Revier ohne Waffenschein führen und schießen (§13 Abs. 6 WaffG).
  • Behörden wie Polizei, Bundeswehr und Zoll sind im Dienst grundsätzlich vom Waffengesetz ausgenommen (§55 WaffG). Für private Sicherheitsdienste gilt diese Ausnahme nicht.

Ein Fall aus dem Dienst

Dein Bewachungsunternehmen fährt mit den Dienstpistolen zum jährlichen Übungsschießen. Die Waffen liegen ungeladen in verschlossenen Waffenkoffern im Kofferraum, die Munition getrennt verpackt. Das ist Transport nach §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG und kein Führen, das eine Erlaubnis braucht. Auf dem Schießstand dürft ihr ohne Schießerlaubnis schießen (§12 Abs. 4 Satz 1 WaffG).

An der Raststätte nimmt ein Kollege seine Pistole aus dem Koffer und steckt sie geladen in den Hosenbund, weil er sich sicherer fühlt. Damit ist die Ausnahme weg. Er führt die Waffe außerhalb eines konkreten Bewachungsauftrags, und das ist strafbar. Die Regeln der Unfallverhütungsvorschrift zum Übungsschießen findest du unter Übergabe von Schusswaffen und Kugelfang.

Typische Prüfungsfallen

  • Ausnahmen nach §12 betreffen die Situation, erlaubnisfreie Waffen den Gegenstand.
  • Transport ohne Waffenschein nur, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist. Beides muss erfüllt sein.
  • Die Wachperson braucht für die Dienstwaffe keine eigene Waffenbesitzkarte, aber die Zustimmung der Behörde.
  • Auf der Schießstätte braucht niemand eine Schießerlaubnis. Im eigenen Garten gelten enge Grenzen.
  • Die Ausnahme für Polizei und Bundeswehr nach §55 gilt nicht für private Sicherheitsdienste.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Warum braucht eine angestellte Wachperson für die Dienstpistole keine eigene Waffenbesitzkarte?

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Unter welchen Bedingungen ist der Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne Waffenschein erlaubt?

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Wo darf ohne Schießerlaubnis mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe geschossen werden?

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Wie unterscheiden sich Ausnahmen nach §12 WaffG von erlaubnisfreien Waffen?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Wer darf eine Signalwaffe ohne Erlaubnis führen?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Kollege holt auf der Fahrt zum Übungsschießen seine Pistole aus dem verschlossenen Koffer und steckt sie geladen in den Hosenbund. Was gilt?

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§12 WaffG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.