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Umgang mit Waffen

Munition

Patrone, Kartusche, Leuchtkugel: Das Waffengesetz unterscheidet genau. Welche Munition du kennen musst und wer sie erwerben darf.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt. Das WaffG unterscheidet Patronenmunition mit Geschoss, Kartuschenmunition ohne Geschoss, hülsenlose und pyrotechnische Munition. Munition für erlaubnispflichtige Schusswaffen ist selbst erlaubnispflichtig, einige Arten wie Hartkern- oder Treibspiegelmunition sind verboten.

Eine Schusswaffe ohne Munition kann niemanden verletzen. Deshalb regelt das Waffengesetz Munition fast genauso streng wie Waffen. Für dich ist das Thema aus zwei Gründen wichtig: Du musst Fundmunition richtig behandeln, und im bewaffneten Dienst musst du wissen, wer welche Munition besitzen darf und wie sie zu lagern ist. In der Prüfung tauchen vor allem die Munitionsarten und die Frage nach der Erlaubnispflicht auf.

Was im Gesetz steht

Die Begriffe stehen in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 zum WaffG. Munition ist danach zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt. Daneben definiert das Gesetz Ladungen und Geschosse. Welche Munition verboten, erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei ist, steht in Anlage 2.

Die vier Munitionsarten

ArtAufbauTypisches Beispiel
PatronenmunitionHülse mit Ladung und Geschoss, auch Geschosse mit EigenantriebPistolenpatrone 9 mm
KartuschenmunitionHülse mit Ladung, aber ohne GeschossKnallkartusche für die Schreckschusspistole
Hülsenlose MunitionLadung mit oder ohne Geschoss, die Treibladung ist der Waffe angepasst geformtSpezialmunition, im Alltag selten
Pyrotechnische MunitionGeschoss mit pyrotechnischem Satz für Licht, Schall, Rauch oder Nebel, ohne zweckbestimmte DurchschlagskraftSignalpatrone, Leuchtstern

Ladungen und Geschosse

Ladungen sind die Hauptenergieträger, zum Beispiel das Treibladungspulver. Sie treiben Geschosse oder Wirkstoffe an oder erzeugen einen Knall oder Lichtblitz. Geschosse sind feste Körper oder Stoffe in einer Umhüllung, die aus der Waffe verschossen werden. Eine Patrone besteht also aus Hülse, Zündhütchen, Ladung und Geschoss.

Wer darf Munition erwerben und besitzen?

Munition für erlaubnispflichtige Schusswaffen ist selbst erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis gibt es auf zwei Wegen (§10 Abs. 3 WaffG):

  • durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte für die dort eingetragenen Waffen
  • in den übrigen Fällen durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart. Er gilt für den Erwerb sechs Jahre, der Besitz bleibt danach erlaubt.

Jäger mit gültigem Jagdschein dürfen Munition für ihre Jagdlangwaffen ohne zusätzliche Erlaubnis erwerben und besitzen (§13 Abs. 5 WaffG). Für Kurzwaffenmunition gilt das nicht.

Erlaubnisfrei sind unter anderem:

  • Kartuschenmunition für zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • pyrotechnische Munition mit dem Zulassungszeichen der Klasse PM I

Auch für erlaubnisfreie Munition gilt das Mindestalter von 18 Jahren aus §2 Abs. 1 WaffG.

Verbotene Munition

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 verbietet bestimmte Munition ganz, weil sie besonders gefährlich ist. Dazu gehören:

  • Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind
  • Reizstoffgeschosse und Reizstoffkartuschen zur Verteidigung ohne amtliches Prüfzeichen
  • Treibspiegelmunition für Waffen mit gezogenem Lauf, bei der sich eine Hülle nach dem Lauf vom kleineren Geschoss trennt
  • panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng-, Brand- oder Leuchtspursätzen und Munition mit Hartkerngeschossen
  • Munition, die nur für Kriegswaffen oder für Bundeswehr, Polizei und andere Behörden bestimmt ist

Für die meisten dieser Munitionsarten ist schon der Besitz strafbar (§52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Überlassen, Führen, Aufbewahren

Munition darf nur an Berechtigte überlassen werden (§34 Abs. 1 WaffG). Gewerbliche Händler geben sie grundsätzlich nur in verschlossenen Packungen ab. Den Begriff Führen definiert das WaffG nur für Waffen. Bei Munition geht es um Erwerb, Besitz und Überlassen.

Für die Aufbewahrung gilt §13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV): Erlaubnispflichtige Munition gehört mindestens in ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder in den Waffentresor. Erlaubnisfreie Munition muss mindestens in einem verschlossenen Behältnis liegen. Mehr dazu unter Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Ein Fall aus dem Dienst

Bei einem Kontrollgang auf einer Baustelle findest du in einem offenen Baucontainer eine Schachtel mit Patronen. Du steckst sie nicht ein. Wer erlaubnispflichtige Munition an sich nimmt, erwirbt sie, und als Finder müsstest du das unverzüglich der Behörde anzeigen (§37c WaffG). Sicherer ist: Container sichern, niemanden heranlassen, Polizei rufen, Fund und Uhrzeit im Wachbuch festhalten. Alte oder beschädigte Munition kann zudem gefährlich sein, wenn man sie bewegt.

Anders ist es, wenn du in der Garderobe einer Diskothek eine einzelne Knallkartusche findest. Sie ist erlaubnisfreie Munition. Behandle sie trotzdem wie jede Fundsache und informiere deinen Vorgesetzten.

Typische Prüfungsfallen

  • Kartuschenmunition hat kein Geschoss. Patronenmunition hat eins.
  • Munition für erlaubnispflichtige Waffen ist selbst erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis für die Waffe deckt die Munition nur, wenn sie eingetragen ist.
  • Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb auf sechs Jahre befristet, der Besitz nicht.
  • Pyrotechnische Munition hat keine zweckbestimmte Durchschlagskraft. Gefährlich ist sie trotzdem.
  • Hartkern- und Treibspiegelmunition sind verboten, nicht nur erlaubnispflichtig.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Was unterscheidet Kartuschenmunition von Patronenmunition?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Wie erhält jemand die Erlaubnis, Munition für eine erlaubnispflichtige Pistole zu erwerben?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Für welchen Zeitraum gilt ein Munitionserwerbsschein für den Erwerb?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Munition ist nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG verboten?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Was kennzeichnet pyrotechnische Munition im Sinne des WaffG?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Bei einem Kontrollgang findest du eine Schachtel scharfer Patronen in einem offenen Container. Was ist richtig?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.

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