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Umgang mit Waffen

Der kleine Waffenschein

Mit dem kleinen Waffenschein darfst du eine Schreckschusspistole führen. Mehr nicht. Wo die Grenzen liegen und warum er im Dienst selten hilft.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen (§10 Abs. 4 Satz 4 WaffG). Er setzt Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung voraus, aber weder Sachkunde noch Bedürfnis noch Haftpflichtversicherung. Er erlaubt kein Schießen und gilt nicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in Waffenverbotszonen und im Fernverkehr.

Schreckschusspistolen sehen aus wie echte Waffen und sind ab 18 frei zu kaufen. Viele glauben deshalb, sie dürften sie auch überall dabeihaben. Das stimmt nicht. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich trägt, braucht den kleinen Waffenschein. Für Wachpersonen ist das Thema heikel: Viele Auftraggeber und Dienstanweisungen verbieten solche Waffen, und an vielen Einsatzorten gilt ein gesetzliches Führverbot.

Was im Gesetz steht

§10 Abs. 4 Satz 4 WaffG verweist für die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Dort steht: Für das Führen dieser Waffen sind Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung nicht nötig. Das Gesetz nennt diese Erlaubnis selbst „Kleiner Waffenschein“.

Gemeint sind Waffen, die der zugelassenen Bauart nach dem Beschussgesetz entsprechen und das Zulassungszeichen tragen, in der Praxis das PTB-Zeichen im Kreis. Gleichgestellt sind Modelle, die nach den EU-Vorgaben eines anderen Mitgliedstaats zugelassen sind. Mehr zu diesen Waffen unter PTB-Waffen.

Die Voraussetzungen

Übrig bleiben die Grundvoraussetzungen aus §4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WaffG:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Du bist zuverlässig im Sinne von §5 WaffG. Die Behörde fragt dazu unter anderem das Bundeszentralregister, die Polizei und den Verfassungsschutz ab.
  • Du bist persönlich geeignet im Sinne von §6 WaffG, also zum Beispiel nicht alkohol- oder drogenabhängig.

Den Antrag stellst du bei der Waffenbehörde deines Wohnorts. Wie bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis prüft die Behörde Zuverlässigkeit und Eignung später regelmäßig erneut, mindestens alle drei Jahre (§4 Abs. 3 WaffG).

Was der kleine Waffenschein erlaubt

Er erlaubt genau eines: das Führen zugelassener Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Für Kauf und Besitz brauchst du ihn nicht, beides ist ab 18 erlaubnisfrei. Beim Führen musst du nach §38 WaffG den kleinen Waffenschein und deinen Personalausweis oder Pass dabeihaben.

Was er nicht erlaubt

Kein Schießen

Schießen ist eine eigene Umgangsart. Ohne Schießerlaubnis darfst du nur auf Schießstätten schießen oder in einem befriedeten Besitztum mit Waffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, wenn du dort das Hausrecht hast oder der Hausrechtsinhaber zustimmt (§12 Abs. 4 WaffG). Silvesterknallerei auf der Straße ist also auch mit kleinem Waffenschein nicht erlaubt. Gerechtfertigt sein kann ein Schuss in einer echten Notwehrlage nach §32 StGB. Der kleine Waffenschein selbst gibt dafür keine Befugnis.

Keine öffentlichen Veranstaltungen

Auf Volksfesten, Konzerten, Sportveranstaltungen, Märkten, im Kino, Theater, in der Diskothek und bei Tanzveranstaltungen dürfen keine Waffen geführt werden (§42 Abs. 1 WaffG). Ein Verstoß ist eine Straftat (§52 Abs. 3 Nr. 9 WaffG).

Keine Waffenverbotszonen und kein Fernverkehr

In Waffen- und Messerverbotszonen nach §42 Abs. 5 WaffG haben Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse in der Regel ein berechtigtes Interesse und dürfen ihre Waffe dort führen. Der kleine Waffenschein ist davon ausdrücklich ausgenommen. Dasselbe gilt im öffentlichen Personenfernverkehr, also in Fernzügen, Fernbussen und ihren Bahnhöfen und Haltestellen mit seitlicher Umschließung (§42b WaffG). Details unter Führverbot und Waffenverbotszonen.

Ein Fall aus dem Dienst

Ein neuer Kollege im Revierdienst erzählt stolz, er habe seit letzter Woche den kleinen Waffenschein und trage nachts jetzt seine Schreckschusspistole im Holster. Er sei schließlich Sicherheitsmann. Hier ist einiges falsch.

Erstens ist das eine Frage der Dienstanweisung und des Arbeitgebers, nicht seiner privaten Entscheidung. Zweitens kann er die Pistole nicht überall führen: Kontrolliert er später den Parkplatz eines Stadtfests oder steigt er in einen Fernzug, gilt das Verbot. Drittens wirkt die Waffe wie eine echte Schusswaffe. Zieht er sie, kann ein Gegenüber oder die Polizei das als Bedrohung mit einer scharfen Waffe auffassen. Die Lage eskaliert, statt sich zu beruhigen. Und viertens darf er mit ihr nicht einfach warnend in die Luft schießen.

Typische Prüfungsfallen

  • Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen mit Zulassungszeichen sind ab 18 erlaubnisfrei. Nur das Führen braucht den kleinen Waffenschein.
  • Für den kleinen Waffenschein sind keine Sachkunde, kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nötig. Zuverlässigkeit und Eignung schon.
  • Er erlaubt kein Schießen außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen.
  • Auf öffentlichen Veranstaltungen gilt das Waffenverbot auch für Inhaber des kleinen Waffenscheins.
  • Wer eine Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein führt, begeht eine Straftat, keine bloße Ordnungswidrigkeit (§52 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a WaffG).

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wofür brauchst du den kleinen Waffenschein?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Voraussetzungen musst du für den kleinen Waffenschein erfüllen?

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Du hast einen kleinen Waffenschein. Darfst du deine Schreckschusspistole auf einem Weihnachtsmarkt führen?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Inhaber des kleinen Waffenscheins schießt an Silvester auf der Straße mit seiner Schreckschusspistole in die Luft. Wie ist das zu bewerten?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Wo hilft dir der kleine Waffenschein beim Führen einer Schreckschusswaffe nicht?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Was droht, wenn jemand eine Schreckschusspistole ohne kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit führt?

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