Kurz gesagt: Schreckschusswaffen verschießen Kartuschenmunition, Reizstoffwaffen Reiz- oder Wirkstoffe, Signalwaffen pyrotechnische Munition. Tragen sie das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB im Kreis), sind Erwerb und Besitz ab 18 erlaubnisfrei. Für das Führen braucht man den kleinen Waffenschein, für das Schießen außerhalb der Ausnahmen eine Schießerlaubnis.
Schreckschusspistolen gehören zu den häufigsten Waffen, mit denen Sicherheitskräfte im Alltag zu tun haben: bei Taschenkontrollen, bei Streitigkeiten vor Clubs oder als vermeintliche echte Pistole bei einem Überfall. Für die Prüfung musst du wissen, was diese Waffen technisch sind, woran man sie erkennt und welche Erlaubnis für welchen Umgang nötig ist. Für den Dienst musst du vor allem wissen, dass du eine Schreckschusswaffe von außen nicht sicher von einer scharfen Waffe unterscheiden kannst.
Was im Gesetz steht
Die drei Waffenarten sind in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 bis 2.8 zum WaffG definiert:
| Waffe | Was sie verschießt | Typischer Zweck |
|---|---|---|
| Schreckschusswaffe | Kartuschenmunition, also Knallpatronen ohne Geschoss | Knall zur Abschreckung, Startsignal beim Sport |
| Reizstoffwaffe | Reiz- oder andere Wirkstoffe aus einem Patronen- oder Kartuschenlager | Abwehr mit Reizgas, etwa CS oder Pfeffer |
| Signalwaffe | pyrotechnische Munition, zum Beispiel Leucht- oder Knallsterne | Notsignal auf See oder in den Bergen |
Alle drei sind Schusswaffen. Viele Modelle können je nach Munition alle drei Funktionen erfüllen, mit einem Aufsatz lassen sich zum Beispiel Signalsterne verschießen.
Das PTB-Zeichen
Erlaubnisfrei sind solche Waffen nur, wenn sie der zugelassenen Bauart nach §8 des Beschussgesetzes entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 WaffG). Das ist das bekannte Zeichen mit den Buchstaben PTB in einem Kreis und einer Kennnummer. PTB steht für Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die die Bauart prüft.
Gleichgestellt sind Waffen, die den Vorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaats entsprechen, der diese der Europäischen Kommission nach der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 mitgeteilt hat. Für die Prüfung reicht in der Regel: PTB im Kreis bedeutet erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen.
Ohne Zulassungszeichen ist eine solche Waffe nicht erlaubnisfrei. Eine klassische Leuchtpistole, die keine zugelassene Bauart ist, braucht zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte.
Welche Erlaubnis für welchen Umgang?
| Umgang | Regel bei Waffen mit PTB-Zeichen |
|---|---|
| Erwerb und Besitz | erlaubnisfrei ab 18 Jahren |
| Kartuschenmunition | erlaubnisfrei ab 18 Jahren |
| Führen | nur mit kleinem Waffenschein |
| Schießen | nur auf Schießstätten, mit Kartuschenmunition im befriedeten Besitztum durch den Hausrechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung, sonst nur mit Schießerlaubnis |
| Transport | ohne Erlaubnis, wenn nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, etwa ungeladen im verschlossenen Koffer |
Einige Sonderfälle sind ausdrücklich erlaubt: Wer bei Sportveranstaltungen im Auftrag des Veranstalters Start- oder Zielsignale gibt, darf dafür eine Schreckschuss- oder Signalwaffe ohne Erlaubnis führen und damit schießen (§12 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 Nr. 5 WaffG). Signalwaffen dürfen beim Bergsteigen, bei Not- und Rettungsübungen und vom verantwortlichen Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug ohne Erlaubnis geführt werden (§12 Abs. 3 Nr. 4 WaffG). Mehr dazu unter Ausnahmen von der Erlaubnispflicht.
Gefährlich trotz Platzpatrone
Schreckschusswaffen gelten vielen als harmlos. Das ist ein Irrtum. Aus kurzer Entfernung können Gasdruck und Pulverreste schwere Verletzungen an Augen, Gesicht und Haut verursachen, ein aufgesetzter Schuss kann tödlich sein. Reizstoffkartuschen wirken im Gesicht stark und unberechenbar. Hinzu kommt der Knall: In einer Menschenmenge kann er Panik auslösen.
Wer jemanden mit einer Schreckschusswaffe bedroht oder verletzt, macht sich unter Umständen wegen Bedrohung, Nötigung oder gefährlicher Körperverletzung strafbar. Umgebaute Schreckschusswaffen, aus denen scharfe Geschosse verschossen werden können, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen und gehören in die Hände der Polizei.
Ein Fall aus dem Dienst
Vor einer Bar zieht ein Gast im Streit eine schwarze Pistole und richtet sie auf einen anderen Gast. Du kannst nicht erkennen, ob es eine Schreckschusspistole oder eine scharfe Waffe ist. Behandle sie wie eine scharfe Waffe. Du gehst auf Abstand und in Deckung, bringst andere aus der Gefahrenzone und alarmierst sofort die Polizei mit dem Hinweis auf eine Schusswaffe. Kein Heldentum, kein Versuch, die Waffe zu entreißen, solange keine unmittelbare Notwehr- oder Nothilfelage das erfordert. Nach dem Einsatz schreibst du einen genauen Bericht mit Beschreibung der Waffe und des Täters.
Typische Prüfungsfallen
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind Schusswaffen, auch wenn sie keine Geschosse im engeren Sinn verschießen.
- Erlaubnisfrei sind sie nur mit Zulassungszeichen, also PTB im Kreis oder EU-konforme Kennzeichnung.
- Erwerb und Besitz ab 18 erlaubnisfrei, Führen nur mit kleinem Waffenschein.
- Kartuschenmunition hat kein Geschoss, kann aus der Nähe aber trotzdem schwer verletzen.
- Eine Schreckschusswaffe, die wie eine echte Pistole aussieht, ist von außen nicht sicher zu erkennen. Im Dienst immer als scharfe Waffe behandeln.
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