Kurz gesagt: Die meisten Messer sind keine Waffen im Sinne des WaffG. Waffen sind nur Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser sowie Messer, die als Hieb- und Stoßwaffe gebaut sind, etwa Dolche. Unabhängig davon gibt es Führverbote: für Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm Klinge nach §42a WaffG, auf öffentlichen Veranstaltungen, in Verbotszonen und im Fernverkehr für alle Messer.
Bei Einlass- und Taschenkontrollen findest du kaum etwas so oft wie Messer. Fast jeder Handwerker, Angler oder Camper hat eins dabei. Für dich stellt sich jedes Mal dieselbe Frage: Ist das erlaubt, und darf die Person damit hier hinein? Die Antwort hängt von der Messerart und vom Ort ab. Seit den Änderungen im Herbst 2024 sind vor allem die Verbote für Veranstaltungen und den Fernverkehr dazugekommen. In der Prüfung werden die Unterschiede gern mit Fallfragen getestet.
Wann ist ein Messer eine Waffe?
Ein Messer kann auf zwei Wegen zur Waffe werden:
- Als Hieb- und Stoßwaffe nach §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG, wenn es seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen. Typisch ist der Dolch mit beidseitig geschliffener Klinge, der zum Stechen gebaut ist. Mehr unter Hieb- und Stoßwaffen.
- Durch ausdrückliche Nennung nach §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b WaffG. Anlage 1 nennt vier Messerarten: Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser.
Alle anderen Messer sind Werkzeuge oder Gebrauchsgegenstände: Küchenmesser, Taschenmesser, Cuttermesser, Jagd- und Outdoormesser, auch das Einhandmesser. Sie sind keine Waffen. Trotzdem können für sie Führverbote gelten.
Die Messerarten im Überblick
| Messerart | Waffe? | Kaufen und besitzen | In der Öffentlichkeit führen |
|---|---|---|---|
| Feststehendes Messer bis 12 cm Klinge, zum Beispiel Küchen- oder Outdoormesser | nein | erlaubt | erlaubt, außer bei Veranstaltungen, in Verbotszonen und im Fernverkehr |
| Feststehendes Messer über 12 cm Klinge | nein | erlaubt | verboten ohne berechtigtes Interesse (§42a) |
| Klappmesser, das nur mit zwei Händen geöffnet wird | nein | erlaubt | erlaubt, außer bei Veranstaltungen, in Verbotszonen und im Fernverkehr |
| Einhandmesser mit feststellbarer Klinge | nein | erlaubt | verboten ohne berechtigtes Interesse (§42a) |
| Dolch und andere Messer, die als Hieb- und Stoßwaffe gebaut sind | ja | erlaubnisfrei ab 18 | verboten ohne berechtigtes Interesse (§42a) |
| Springmesser, Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser | ja | grundsätzlich verboten, wenige Ausnahmen | verboten |
Welche Messer genau verboten sind und welche Ausnahmen es gibt, steht unter Verbotene Messer.
Die Führverbote
Für Messer gibt es vier Gruppen von Führverboten. Führen heißt dabei, das Messer außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich zu haben.
- §42a WaffG: Einhandmesser und feststehende Messer mit mehr als 12 cm Klinge dürfen nur mit berechtigtem Interesse oder im verschlossenen Behältnis transportiert werden.
- §42 Abs. 4a WaffG: Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten, Sportveranstaltungen, Märkten, in Diskotheken, Kinos und Theatern gilt ein Verbot für alle Messer, mit Ausnahmen etwa für Gastronomie, Berufsausübung oder nicht zugriffsbereiten Transport.
- §42 Abs. 5 WaffG: In Waffen- und Messerverbotszonen, die die Länder durch Verordnung festlegen.
- §42b WaffG: In Fernzügen, Fernbussen und in seitlich umschlossenen Einrichtungen des Fernverkehrs, etwa Bahnhofsgebäuden und Haltepunkten.
Die Einzelheiten erklärt die Seite Führverbot nach §42a WaffG und Waffenverbotszonen.
Gibt es eine Altersgrenze?
Für Messer, die Waffen sind, gilt wie für alle Waffen das Mindestalter von 18 Jahren (§2 Abs. 1 WaffG). Für gewöhnliche Messer, die keine Waffen sind, kennt das Waffengesetz keine Altersgrenze. Die Führverbote gelten aber für jedes Alter.
Ein Fall aus dem Dienst
Am Einlass eines Stadionkonzerts findest du bei drei Besuchern Messer: ein kleines Taschenmesser zum Aufklappen mit zwei Händen, ein Einhandmesser mit 8 cm Klinge und ein Butterflymesser.
Alle drei kommen nicht mit hinein. Das Konzert ist eine öffentliche Veranstaltung, dort gilt seit 2024 ein Verbot für alle Messer (§42 Abs. 4a WaffG). Unabhängig davon kann der Veranstalter Messer über seine Hausordnung ausschließen. Den Besitzern des Taschen- und des Einhandmessers bietest du an, was die Dienstanweisung vorsieht, etwa Rückweg zum Auto oder Abgabe. Das Butterflymesser ist eine verbotene Waffe. Schon der Besitz ist strafbar, deshalb verständigst du die Polizei. Das Messer nimmst du nicht einfach an dich und gibst es später zurück.
Typische Prüfungsfallen
- Ein Einhandmesser ist keine Waffe. Es darf aber nach §42a WaffG ohne berechtigtes Interesse nicht geführt werden.
- Die Grenze von 12 cm gilt für feststehende Messer, nicht für Klappmesser.
- Auf öffentlichen Veranstaltungen ist seit 2024 jedes Messer verboten, auch das kleine Taschenmesser, wenn keine Ausnahme greift.
- Springmesser sind seit dem 31. Oktober 2024 grundsätzlich verboten. Auch die früher erlaubten Modelle mit seitlich herausspringender Klinge bis 8,5 cm sind nur noch mit berechtigtem Interesse oder im Beruf zulässig.
- Selbstverteidigung ist nach überwiegender Ansicht kein berechtigtes Interesse, das das Führen eines Einhandmessers erlaubt.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Messer sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes?
Ab welcher Klingenlänge darf ein feststehendes Messer nach §42a WaffG nicht ohne berechtigtes Interesse geführt werden?
Ein Besucher hat ein Taschenmesser dabei, das man nur mit zwei Händen öffnen kann. Er will auf ein Volksfest. Was gilt?
Was gilt für das Einhandmesser?
Gilt für gewöhnliche Küchenmesser eine Altersgrenze nach dem Waffengesetz?
Welcher Grund zählt nach überwiegender Ansicht nicht als berechtigtes Interesse für das Führen eines Einhandmessers?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.
§42a WaffG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.