Kurz gesagt: Verboten sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser sowie Hieb- und Stoßwaffen, die als Alltagsgegenstand getarnt sind. Seit dem 31. Oktober 2024 sind auch die früher erlaubten Springmesser nur noch mit berechtigtem Interesse oder im Beruf zulässig. Schon der Besitz ist strafbar.
Bei verbotenen Messern gibt es keinen Ermessensspielraum. Der Umgang ist verboten, egal ob jemand das Messer führt, zu Hause aufbewahrt oder nur weiterverkauft. Für dich als Wachperson bedeutet ein Fund deshalb fast immer: Polizei verständigen. In der Prüfung musst du die vier verbotenen Messerarten an ihrer Bauweise erkennen und wissen, welche Ausnahmen es gibt. Seit der Änderung im Oktober 2024 musst du dabei vor allem beim Springmesser umdenken.
Was im Gesetz steht
§2 Abs. 3 WaffG verbietet den Umgang mit allen Waffen, die in Anlage 2 Abschnitt 1 aufgeführt sind. Für Messer sind dort zwei Stellen wichtig:
- Nr. 1.4.1 bis 1.4.3: Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser
- Nr. 1.3.1: Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind
Die Messerarten selbst sind in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 definiert.
Die vier verbotenen Messerarten
Springmesser
Die Klinge schnellt auf Knopf- oder Hebeldruck aus dem Griff und wird dadurch oder beim Loslassen der Sperre festgestellt. Ob die Klinge seitlich oder nach vorn herausspringt, spielt für den Begriff keine Rolle.
Seit dem 31. Oktober 2024 gilt: Springmesser sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn alle Bedingungen zusammen erfüllt sind:
- die Klinge springt seitlich aus dem Griff,
- der herausragende Teil der Klinge ist höchstens 8,5 cm lang,
- die Klinge ist nicht zweiseitig geschliffen,
- und es besteht ein berechtigtes Interesse, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang erfolgt im Zusammenhang mit der Berufsausübung.
Früher reichten die ersten drei Bedingungen. Viele Menschen besitzen deshalb noch Springmesser, die bis Oktober 2024 legal waren. Für sie gab es eine Übergangsfrist: Wer ein solches Messer bis zum 1. Oktober 2025 abgegeben hat, blieb straffrei (§58 Abs. 24 WaffG). Diese Frist ist abgelaufen.
Fallmesser
Die Klinge schnellt beim Lösen einer Sperre durch die Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung aus dem Griff und wird selbsttätig oder beim Loslassen der Sperre festgestellt. Für Fallmesser gibt es keine Ausnahme.
Faustmesser
Der Griff verläuft quer zur Klinge. Das Messer wird bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt, die Klinge ragt zwischen den Fingern nach vorn. Bekannt ist diese Form auch als Push-Dagger. Ausnahme nach §40 Abs. 3 WaffG: Jäger sowie Beschäftigte in Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen Faustmesser haben, wenn sie diese für ihre Tätigkeit benötigen.
Butterflymesser
Ein Faltmesser mit zweigeteiltem, schwenkbarem Griff. Die beiden Griffhälften drehen sich um die Klinge und verdecken sie im geschlossenen Zustand. Für Butterflymesser gibt es keine allgemeine Ausnahme.
Getarnte Klingen
Verboten sind auch Hieb- und Stoßwaffen, die wie ein harmloser Gegenstand aussehen oder in einem Alltagsgegenstand versteckt sind. Beispiele sind ein Messer, das als Gürtelschnalle getarnt ist, oder ein Stockdegen, bei dem die Klinge in einem Spazierstock steckt. Gerade an Einlasskontrollen sollen solche Gegenstände unentdeckt bleiben, darum verbietet das Gesetz sie vollständig.
Was nicht verboten ist
Häufige Verwechslung in der Prüfung: Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm Klinge sind nicht verboten. Sie dürfen gekauft und besessen werden. Für sie gilt nur das Führverbot nach §42a WaffG, mehr dazu unter Führverbot nach §42a WaffG. Auch der Dolch ist nicht verboten, sondern eine erlaubnisfreie Hieb- und Stoßwaffe ab 18.
Folgen eines Verstoßes
- Wer ein verbotenes Messer erwirbt, besitzt, überlässt, führt, herstellt oder damit handelt, macht sich strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG), bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr.
- Das Messer wird nach einer solchen Straftat eingezogen (§54 Abs. 1 WaffG).
- Wer ein verbotenes Messer erbt oder findet, muss das unverzüglich der Behörde anzeigen (§40 Abs. 5 WaffG).
- Ausnahmen vom Verbot kann nur das Bundeskriminalamt zulassen (§40 Abs. 4 WaffG).
Ein Fall aus dem Dienst
Als Ladendetektiv beobachtest du, wie ein Mann Rasierklingen einsteckt und an der Kasse vorbeigeht. Du sprichst ihn an, er wird unruhig. Im Büro legt er freiwillig seine Taschen auf den Tisch, darin liegt ein Butterflymesser. Das ändert die Lage. Der Mann hatte bei dem Diebstahl eine Waffe bei sich. Das kann ein Diebstahl mit Waffen nach §244 StGB sein, für den eine deutlich höhere Mindeststrafe gilt als für den einfachen Diebstahl. Mehr dazu unter Diebstahl mit Waffen. Dazu kommt der verbotene Besitz nach dem Waffengesetz. Du nimmst das Messer nicht an dich, solange es nicht zur Eigensicherung nötig ist, lässt es außer Reichweite des Mannes liegen und informierst die Polizei mit dem Hinweis auf das Messer.
Typische Prüfungsfallen
- Verboten heißt: Schon der Besitz zu Hause ist strafbar, nicht erst das Führen.
- Springmesser sind seit 31. Oktober 2024 grundsätzlich verboten. Die Ausnahme bis 8,5 cm gilt nur noch mit berechtigtem Interesse oder im Beruf.
- Für Fallmesser und Butterflymesser gibt es keine allgemeine Ausnahme, für Faustmesser nur für Jäger und Leder- oder Pelzberufe.
- Einhandmesser sind nicht verboten, nur ihr Führen ist eingeschränkt.
- Ausnahmegenehmigungen erteilt das Bundeskriminalamt, nicht die örtliche Waffenbehörde.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Messer sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG verboten?
Woran erkennst du ein Butterflymesser?
Was gilt seit dem 31. Oktober 2024 für ein Springmesser mit seitlich herausspringender, einseitig geschliffener Klinge von 7 cm?
Wer darf abweichend vom Verbot ein Faustmesser haben, wenn er es für seine Tätigkeit braucht?
Welche Strafe droht für den vorsätzlichen Besitz eines Butterflymessers?
Wer kann eine Ausnahme vom Verbot eines Butterflymessers zulassen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.
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