Kurz gesagt: Der Unternehmer muss nach den §§24 bis 27 DGUV Vorschrift 1 dafür sorgen, dass Erste Hilfe geleistet werden kann: mit Material, Meldeeinrichtungen und ausgebildeten Ersthelfern, die in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, die Unterlagen werden fünf Jahre vertraulich aufbewahrt.
Wachpersonen sind oft die ersten am Notfallort. Ein Besucher bricht am Einlass zusammen, ein Mitarbeiter verletzt sich in der Halle, auf dem Parkplatz liegt jemand regungslos. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen Minuten, in denen du handeln musst. Dazu kommt deine besondere Rolle im Objekt: Du kennst die Zufahrten, hast die Schlüssel und kannst den Rettungsdienst lotsen. Die Prüfung fragt nach den Pflichten des Unternehmers, nach der Zahl der Ersthelfer und nach dem richtigen Ablauf am Notfallort.
Was in den Vorschriften steht
Pflichten des Unternehmers
- §24 DGUV Vorschrift 1: Einrichtungen, Sachmittel und Personal für Erste Hilfe bereitstellen, unverzüglich Erste Hilfe und ärztliche Versorgung veranlassen, Hinweise zur Ersten Hilfe und zum Notruf aushängen und aktuell halten. Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert und die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten. Sie ist vertraulich zu behandeln.
- §25: Meldeeinrichtungen und Organisation, damit Hilfe sofort gerufen und zum Einsatzort geleitet werden kann. Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar, geschützt, vollständig und rechtzeitig ergänzt.
- §26: Ersthelfer in ausreichender Zahl, ausgebildet bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle und in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Zahl der Ersthelfer
| Anwesende Versicherte | Mindestzahl Ersthelfer |
|---|---|
| 2 bis 20 | 1 Ersthelfer |
| mehr als 20, Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 5 Prozent |
| mehr als 20, sonstige Betriebe | 10 Prozent |
Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten, nicht die Zahl im Arbeitsvertrag. Bei Schichtarbeit muss also in jeder Schicht die nötige Zahl da sein.
Pflichten der Versicherten
Nach §28 DGUV Vorschrift 1 müssen Versicherte sich zum Ersthelfer ausbilden und fortbilden lassen und danach für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung stehen, soweit keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Jeden Unfall musst du unverzüglich der zuständigen Stelle im Betrieb melden.
Am Notfallort: die Rettungskette
Die Rettungskette beschreibt, wie Hilfe ineinandergreift. Jedes Glied muss halten:
- Sofortmaßnahmen: Eigenschutz, Unfallstelle absichern, Person aus dem Gefahrenbereich retten, lebensrettende Maßnahmen.
- Notruf 112 absetzen oder absetzen lassen.
- Weitere Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
- Rettungsdienst übernimmt.
- Krankenhaus.
Der Notruf
Bewährt sind die W-Fragen: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen oder Beschwerden? Dann nicht auflegen, sondern auf Rückfragen warten. Die Leitstelle beendet das Gespräch.
Die wichtigsten Maßnahmen
- Ansprechen, anfassen: Reagiert die Person?
- Atmung prüfen: Kopf überstrecken, sehen, hören, fühlen.
- Bewusstlos mit normaler Atmung: stabile Seitenlage, Notruf, Atmung weiter kontrollieren.
- Keine normale Atmung: Notruf, Herzdruckmassage, 30 Kompressionen im Wechsel mit 2 Beatmungen, Drucktiefe 5 bis 6 cm, Tempo 100 bis 120 pro Minute. Einen Defibrillator (AED) holen lassen und einsetzen, sobald er da ist.
- Starke Blutung: Wunde abdrücken, Druckverband.
Die besondere Rolle der Wachperson
Im Objekt bist du oft mehr als nur Ersthelfer. Du sorgst dafür, dass der Rettungsdienst schnell hinkommt: Schranke und Tor öffnen, Aufzug bereitstellen, einen Kollegen zum Einweisen an die Zufahrt schicken. Du kennst den Standort von Verbandkasten und AED, erkennbar am grünen Rettungszeichen. Und du achtest auf Eigenschutz: Einmalhandschuhe gegen Infektionen, Vorsicht bei herumliegenden Spritzen, Abstand bei aggressiven Personen.
Rechtliches
Wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl es erforderlich und zumutbar ist, macht sich nach §323c StGB strafbar, siehe unterlassene Hilfeleistung. Erhebliche Eigengefährdung verlangt das Gesetz nicht. Wer Erste Hilfe leistet, ist dabei gesetzlich unfallversichert. Fehler aus Unsicherheit sind kein Grund, nichts zu tun. Das einzige echte Fehlverhalten ist Untätigkeit.
Die Dokumentation, zum Beispiel im Verbandbuch, enthält Gesundheitsdaten. Sie gehört nicht offen auf den Pfortentresen, sondern ist vertraulich aufzubewahren.
Ein Fall aus dem Dienst
Bei einem Konzert bricht ein Besucher im Einlassbereich zusammen. Er reagiert nicht und atmet nicht normal. Du sprichst einen Kollegen direkt an: "Du rufst 112 und holst den AED vom Infopunkt." Du beginnst sofort mit der Herzdruckmassage. Ein zweiter Kollege hält die Schaulustigen zurück und schickt jemanden zur Feuerwehrzufahrt, um den Rettungsdienst einzuweisen. Der AED kommt, du klebst die Elektroden auf und folgst den Sprachanweisungen. Nach der Übergabe an den Rettungsdienst dokumentierst du den Einsatz.
Typische Prüfungsfallen
- Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht ein Ersthelfer. Darüber gelten Prozentsätze, 5 oder 10 Prozent je nach Betriebsart.
- Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet, nicht jährlich.
- Erste-Hilfe-Leistungen werden dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt.
- Eigenschutz geht vor, aber Nichtstun ist keine Option.
- Beim Notruf nicht selbst auflegen, die Leitstelle beendet das Gespräch.
- Herzdruckmassage im Verhältnis 30 zu 2.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Wie viele Ersthelfer müssen nach §26 DGUV Vorschrift 1 bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens zur Verfügung stehen?
In welchen Zeitabständen sind Ersthelfer nach §26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 in der Regel fortzubilden?
Was gilt nach §24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 für die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen?
Eine Person ist bewusstlos und atmet normal. Was tust du?
Welche Aufgaben übernimmt eine Wachperson im Objekt bei einem medizinischen Notfall typischerweise zusätzlich zur Ersten Hilfe?
In welchem Verhältnis werden Herzdruckmassage und Beatmung bei der Wiederbelebung eines Erwachsenen durchgeführt?
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