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Unfallverhütungsvorschriften

Pflichten des Unternehmers (§§2 bis 14 DGUV Vorschrift 1)

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für deine Sicherheit. Welche Pflichten das zweite Kapitel der DGUV Vorschrift 1 ihm auferlegt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Der Unternehmer muss alle erforderlichen Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren treffen, die Gefährdungen beurteilen, die Versicherten mindestens jährlich unterweisen und Mängel abstellen. Er darf keine sicherheitswidrigen Weisungen geben und die Kosten nicht auf die Beschäftigten abwälzen.

Wer trägt im Arbeitsschutz die Verantwortung? In erster Linie der Unternehmer. Das zweite Kapitel der DGUV Vorschrift 1 zählt in den §§2 bis 14 auf, was er tun muss. Für dich als Wachperson ist das aus zwei Gründen wichtig: Du weißt, was du von deinem Arbeitgeber verlangen kannst. Und wenn du später Objektleiter oder Schichtführer wirst, können Teile dieser Pflichten auf dich übertragen werden.

Die Pflichten im Überblick

§Inhalt
§2Grundpflichten: erforderliche Maßnahmen treffen, keine sicherheitswidrigen Weisungen, keine Kosten für Versicherte
§3Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Auskunft an die Berufsgenossenschaft
§4Unterweisung der Versicherten
§5Vergabe von Aufträgen
§6Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
§7Befähigung für Tätigkeiten
§8Gefährliche Arbeiten, auch Alleinarbeit
§9Zutritts- und Aufenthaltsverbote für Unbefugte
§10Besichtigung durch die Berufsgenossenschaft, Anordnungen, Auskunft
§11Maßnahmen bei Mängeln
§12Zugang zu Vorschriften und Regeln
§13Pflichtenübertragung
§14Ausnahmen

Die wichtigsten Paragrafen erklärt

§2 Grundpflichten

Der Unternehmer muss die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen und für wirksame Erste Hilfe sorgen. Dabei geht er von den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes aus, zum Beispiel: Gefahren an der Quelle bekämpfen, technische Lösungen vor organisatorischen, organisatorische vor persönlicher Schutzausrüstung. Zwei Sätze daraus sind prüfungsrelevant:

  • Absatz 4: Der Unternehmer darf keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen.
  • Absatz 5: Die Kosten für Maßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften darf er nicht den Versicherten auferlegen. Sicherheitsschuhe, Warnweste oder Handleuchte, die für den Einsatz vorgeschrieben sind, musst du also nicht selbst bezahlen.

§3 Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer muss ermitteln, welche Gefährdungen mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen deshalb nötig sind. Das Ergebnis, die Maßnahmen und deren Überprüfung muss er dokumentieren. Ändern sich die Verhältnisse, etwa durch ein neues Objekt oder neue Aufgaben, muss er die Beurteilung überprüfen. Ausführlich auf der Seite zur Gefährdungsbeurteilung.

§4 Unterweisung

Die Versicherten müssen über die Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisung ist bei Bedarf zu wiederholen, mindestens aber einmal jährlich, und sie muss dokumentiert werden. Außerdem muss der Unternehmer die für die Tätigkeit wichtigen Inhalte der Vorschriften in verständlicher Weise vermitteln. Für Wachpersonen mit Deutsch als Zweitsprache heißt das: Eine Unterweisung, die niemand versteht, erfüllt die Pflicht nicht.

§7 Befähigung

Wer eine Aufgabe überträgt, muss prüfen, ob die Person sie sicher ausführen kann. Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen damit nicht beschäftigt werden. Für den Wachdienst wird das in der Eignung nach §3 DGUV Vorschrift 23 konkretisiert.

§8 Gefährliche Arbeiten

Führen mehrere Personen eine gefährliche Arbeit gemeinsam aus, muss eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führen. Macht jemand eine gefährliche Arbeit allein, muss der Unternehmer zusätzlich für technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen sorgen. Im Wachdienst sind das etwa Kontrollanrufe oder Personen-Notsignal-Geräte. Dazu mehr unter Alleinarbeit und Personen-Notsignal-Anlagen.

§11 Mängel

Hat ein Arbeitsmittel oder eine Einrichtung einen Mangel, durch den sonst nicht abwendbare Gefahren entstehen, muss es aus dem Verkehr gezogen werden, bis der Mangel behoben ist. Ein Dienstfahrzeug mit defekten Bremsen wird also stillgelegt und nicht "noch bis Monatsende" gefahren.

§13 Pflichtenübertragung

Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich beauftragen, seine Pflichten in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen, vom Beauftragten unterschrieben werden, und er bekommt eine Ausfertigung. Eine mündliche Übertragung genügt nicht.

Die übrigen Paragrafen kurz

§5 regelt, dass der Unternehmer bei Aufträgen an andere die Sicherheitsanforderungen schriftlich vorgibt. §6 verlangt, dass mehrere Unternehmer an einem Arbeitsplatz zusammenarbeiten und bei Bedarf einen Koordinator bestimmen. §9 verlangt, dass Unbefugte gefährliche Betriebsteile nicht betreten. §10 verpflichtet zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft. §12 sorgt dafür, dass die Vorschriften im Betrieb zugänglich sind. §14 erlaubt Ausnahmen im Einzelfall, aber nur auf schriftlichen Antrag bei der Berufsgenossenschaft.

Ein Fall aus dem Dienst

Dein Arbeitgeber übernimmt die Nachtbewachung eines Recyclinghofs. Du sollst dort allein Streife laufen. Der Disponent sagt: "Taschenlampe bringst du selbst mit, und wenn was ist, ruf halt an." Hier fehlt einiges. Nach §3 muss vorher eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden: Dunkelheit, Gabelstapler, Glasscherben, eventuell Diebe. Nach §8 Abs. 2 braucht es für die gefährliche Alleinarbeit eine geeignete Personenschutzmaßnahme, ein "ruf halt an" reicht nicht. Nach §2 Abs. 5 darf die vorgeschriebene Handleuchte nicht auf deine Kosten gehen. Und nach §4 musst du vor dem ersten Einsatz unterwiesen werden.

Typische Prüfungsfallen

  • Der Unternehmer darf die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht auf die Beschäftigten abwälzen.
  • Unterweisung mindestens einmal jährlich und immer dokumentiert, nicht nur mündlich "irgendwann".
  • Pflichtenübertragung nach §13 muss schriftlich sein und vom Beauftragten unterschrieben werden.
  • Bei Mängeln mit nicht abwendbaren Gefahren wird das Arbeitsmittel stillgelegt, nicht nur gemeldet.
  • Gefährliche Alleinarbeit braucht zusätzliche Personenschutzmaßnahmen.
  • Ausnahmen von UVV gibt es nur auf schriftlichen Antrag bei der Berufsgenossenschaft, nicht durch Absprache mit dem Kunden.

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