Kurz gesagt: Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Für Wach- und Sicherheitsunternehmen ist die VBG zuständig. Sie verhütet Unfälle, behandelt Verletzte und zahlt Entschädigungen. Die Beiträge zahlt allein der Unternehmer.
Wer im Sicherheitsdienst arbeitet, ist gegen Arbeitsunfälle versichert, ohne einen Antrag zu stellen und ohne einen Cent selbst zu zahlen. Das liegt an der Berufsgenossenschaft. In der Prüfung wird gern gefragt, wer die Beiträge zahlt, welche Aufgaben die Berufsgenossenschaft hat und welche für die Branche zuständig ist. Für den Alltag ist es noch wichtiger: Wer weiß, wie der Versicherungsschutz funktioniert, meldet einen Unfall richtig und verliert keine Ansprüche.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, neben Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Geregelt ist sie im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII). Versichert sind vor allem alle Beschäftigten, also auch Minijobber, Aushilfen und Wachpersonen in der Probezeit.
Träger der Unfallversicherung sind:
- die gewerblichen Berufsgenossenschaften für die Privatwirtschaft, gegliedert nach Branchen. Es gibt neun davon.
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für die Landwirtschaft.
- die Unfallkassen für den öffentlichen Dienst, zum Beispiel für Beschäftigte von Städten und Ländern.
Ihr gemeinsamer Spitzenverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, mit Sitz in Berlin. Die DGUV ist selbst keine Versicherung. Sie stimmt die Arbeit der Träger ab und gibt das einheitliche Regelwerk heraus.
Die VBG
VBG steht für Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Sie hat ihren Sitz in Hamburg und ist für sehr viele Branchen zuständig, unter anderem für Banken, Versicherungen, Zeitarbeit, IT-Unternehmen, Sportvereine und eben für Sicherungsdienstleistungen. Bei ihr gibt es ein eigenes Präventionsfeld für die Sicherheitsbranche. Wenn du bei einem Wach- und Sicherheitsunternehmen arbeitest, ist also in aller Regel die VBG deine Berufsgenossenschaft.
Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gründung des Unternehmens. Der Unternehmer kann sich die Berufsgenossenschaft nicht aussuchen und auch nicht austreten.
Die drei Aufgaben
1. Prävention
Nach §14 SGB VII sollen die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe sorgen. Dazu erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften, beraten Betriebe, schulen Sicherheitsbeauftragte und schicken Aufsichtspersonen in die Unternehmen. Diese dürfen Betriebsstätten betreten, Auskünfte verlangen und Anordnungen treffen, bei Gefahr im Verzug auch sofort vollziehbar.
2. Rehabilitation
Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft die Heilbehandlung, und zwar umfassend, ohne Zuzahlungen wie bei der Krankenkasse. Dazu gehört auch die Rückkehr in den Beruf, etwa durch Umschulung. Erste Anlaufstelle ist der Durchgangsarzt, ein von den Unfallversicherungsträgern zugelassener Facharzt.
3. Entschädigung
Fällt jemand länger aus, zahlt die Berufsgenossenschaft nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Verletztengeld. Bleibt ein dauerhafter Schaden, gibt es eine Verletztenrente, bei Tod eine Hinterbliebenenrente.
Wer zahlt die Beiträge?
Nach §150 SGB VII zahlt der Unternehmer die Beiträge allein. Anders als bei der Kranken- oder Rentenversicherung wird dir nichts vom Lohn abgezogen. Die Höhe hängt von der Lohnsumme und vom Gefährdungsrisiko der Branche ab.
Haftungsablösung: warum der Chef nicht privat haftet
Im Gegenzug für die Beiträge wird der Unternehmer von der Haftung befreit. Nach §104 SGB VII muss er Personenschäden aus einem Arbeitsunfall nur ersetzen, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder wenn der Unfall auf einem versicherten Weg passiert ist. Ähnliches gilt nach §105 SGB VII für Kollegen untereinander. Das schützt auch dich: Verletzt du einen Kollegen fahrlässig im Dienst, zahlt die Berufsgenossenschaft und nicht du privat. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie sich das Geld aber später zurückholen.
Der Versicherungsschutz hängt grundsätzlich nicht vom Verschulden ab. Auch wer selbst unaufmerksam war, ist versichert.
Ein Fall aus dem Dienst
Bei einem Kontrollgang auf einem Werksgelände rutschst du auf nassem Laub aus und brichst dir das Handgelenk. Du meldest den Unfall sofort der Einsatzleitung und lässt dich in die Notaufnahme bringen. Dort sagst du, dass es ein Arbeitsunfall war. Das ist wichtig, denn dann rechnet das Krankenhaus mit der VBG ab und nicht mit deiner Krankenkasse. Du wirst einem Durchgangsarzt vorgestellt.
Weil du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist, muss dein Arbeitgeber den Unfall nach §193 SGB VII innerhalb von drei Tagen bei der VBG anzeigen, nachdem er davon erfahren hat. Der Ersthelfer trägt die Erste-Hilfe-Leistung zusätzlich in das Verbandbuch ein, wie es die DGUV Vorschrift 1 verlangt. Was als Arbeitsunfall zählt und was nicht, steht auf der Seite Arbeitsunfall und Wegeunfall.
Typische Prüfungsfallen
- Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt allein der Arbeitgeber, nicht je zur Hälfte.
- Für Arbeitsunfälle ist die Berufsgenossenschaft zuständig, nicht die Krankenkasse.
- Für Wach- und Sicherheitsunternehmen ist in aller Regel die VBG zuständig. Maßgeblich ist dein Arbeitgeber, nicht der Kunde: Wer als Ladendetektiv im Supermarkt arbeitet, ist über die VBG versichert und nicht über die Berufsgenossenschaft des Händlers.
- Die DGUV ist der Spitzenverband, nicht die Versicherung selbst.
- Prävention kommt bei den Aufgaben zuerst. Rehabilitation geht vor Rente.
- Mitgliedschaft und Versicherungsschutz entstehen kraft Gesetzes, ohne Antrag des Beschäftigten.
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Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?
Welche Berufsgenossenschaft ist für Wach- und Sicherheitsunternehmen zuständig?
Welche Aufgaben hat eine Berufsgenossenschaft?
Was ist die DGUV?
Du verletzt im Dienst durch eine Unachtsamkeit einen Kollegen leicht fahrlässig. Was gilt nach dem SGB VII grundsätzlich?
Eine Wachperson ist nach einem Arbeitsunfall fünf Tage arbeitsunfähig. Was muss der Arbeitgeber tun?
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