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Unfallverhütungsvorschriften

Übernahme von Wach- und Sicherungsaufgaben (§6)

Bevor ein neuer Auftrag startet, muss klar sein, was gefährlich ist und was genau zu tun ist. §6 regelt die Phase vor dem ersten Dienst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Nach §6 DGUV Vorschrift 23 darf der Unternehmer einen Wach- und Sicherungsauftrag nur übernehmen, wenn vermeidbare Gefahrstellen im Objekt beseitigt oder ausreichend abgesichert werden. Umfang und Ablauf der Sicherung einschließlich aller vorgesehenen Nebentätigkeiten müssen schriftlich festgelegt werden.

Viele Unfälle im Wachdienst haben ihre Ursache nicht in der Nacht, in der sie passieren, sondern Wochen vorher: als der Auftrag angenommen wurde, ohne dass jemand das Gelände bei Dunkelheit angesehen hat. §6 der DGUV Vorschrift 23 setzt deshalb vor dem ersten Dienst an. Er verpflichtet den Unternehmer, Gefahren vor der Übernahme zu klären und den Auftrag schriftlich zu beschreiben. Für dich ist das wichtig, weil du so weißt, was zu deinem Auftrag gehört und was nicht.

Was in §6 steht

  • Absatz 1: Der Unternehmer darf Wach- und Sicherungsaufgaben nur übernehmen, wenn vermeidbare Gefahrstellen im jeweiligen Objektbereich beseitigt oder ausreichend abgesichert werden.
  • Absatz 2: Sicherungsumfang und Sicherungsablauf einschließlich vorgesehener Nebentätigkeiten müssen schriftlich festgelegt werden.

Absatz 1: Gefahrstellen vor der Übernahme

Vermeidbare Gefahrstellen

Nicht jede Gefahr lässt sich beseitigen. Eine Chemieanlage bleibt eine Chemieanlage. Vermeidbar sind aber zum Beispiel ein offener Schacht ohne Abdeckung, ein unbeleuchteter Treppenabgang, ein lockeres Geländer, glatte Wege ohne Winterdienst oder ein Kontrollpunkt, den man nur über eine Leiter ohne Rückenschutz erreicht. Solche Stellen müssen beseitigt oder ausreichend abgesichert werden, bevor das Wachpersonal dort Streife läuft.

Wer handelt?

Die Gefahrstellen liegen meist im Objekt des Kunden. Beseitigen kann sie nur er. Nach den Durchführungsanweisungen werden die nötigen Maßnahmen deshalb im Einvernehmen mit dem Auftraggeber getroffen. Der Unternehmer muss die Gefahren objekt- und tätigkeitsbezogen ermitteln und beurteilen, also eine auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung machen. Dazu gehört auch, den Anreiz für Überfälle zu verringern, etwa wenn Wachpersonal Geld oder Schlüssel verwahrt.

Worauf geachtet wird

Die Durchführungsanweisungen nennen vor allem die sichere Begehbarkeit und ausreichende Beleuchtung aller vorgegebenen Wege. Das gilt besonders für die Zugänge zu Kontrollstellen von Wächterkontrollsystemen und zu Anlagen, die beim Rundgang kontrolliert werden. Bei Geld- und Werttransporten kommen geeignete Anfahrstellen, sichere und übersichtliche Transportwege und eine Funk- oder Telefonverbindung zur Einsatzzentrale dazu.

Absatz 2: Alles Wichtige schriftlich

Was genau zu tun ist, muss schriftlich festgehalten werden, typischerweise in der speziellen Dienstanweisung zum Objekt. Dazu gehört der Sicherungsumfang, also welche Bereiche, welche Zeiten, welche Aufgaben, und der Ablauf, also Reihenfolge der Kontrollen, Meldewege, Verhalten bei Alarm.

Nebentätigkeiten

Oft sollen Wachpersonen nebenbei etwas mitmachen. Die Durchführungsanweisungen nennen als Beispiele die Kontrolle oder Bedienung von Anlagen, Winter- und Kehrdienst, Lagerarbeiten und Gartenarbeiten. Solche Nebentätigkeiten sind möglich, müssen aber ausdrücklich in der speziellen Dienstanweisung stehen. Dann sind sie auch Teil der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung. Was dort nicht steht, ist nicht Teil deines Auftrags.

Zwei Ausnahmen sind streng: Sicherungsposten an Gleisen dürfen gar keine Nebentätigkeiten ausführen, außer solchen, die zu ihrer Aufgabe gehören, etwa Warnsignale überwachen. Und beim Geld- und Werttransport sind Nebentätigkeiten nur zulässig, wenn sie direkt mit dem Transport zusammenhängen, zum Beispiel Störungsbeseitigung an einem Geldautomaten.

Über die Ermittlungen, Beurteilungen und Maßnahmen sowie Umfang und Ablauf der Tätigkeiten werden Aufzeichnungen geführt. Ein Verstoß gegen §6 Abs. 2 ist nach §28 eine Ordnungswidrigkeit.

Abgrenzung zu §8

§6 betrifft den Zeitpunkt der Übernahme. Danach greift §8 Überprüfung von Objekten: Der Unternehmer muss die Objekte laufend und bei besonderem Anlass sofort erneut prüfen. Gefahren entstehen auch nachträglich, zum Beispiel durch Umbauten.

Ein Fall aus dem Dienst

Dein Arbeitgeber soll eine Großbaustelle nachts bewachen. Bei der Besichtigung bei Dunkelheit zeigt sich: Der Streifenweg führt an einer ungesicherten Baugrube vorbei, die Baustellenbeleuchtung ist nachts abgeschaltet, und an einer Stelle liegen Bewehrungsstähle quer über dem Weg. Der Bauleiter möchte, dass die Wachleute nebenbei die Pumpen in der Baugrube kontrollieren.

Nach §6 Abs. 1 darf der Auftrag erst übernommen werden, wenn die Grube abgesperrt, der Weg beleuchtet und freigeräumt oder ein anderer sicherer Weg festgelegt ist. Die Pumpenkontrolle ist eine Nebentätigkeit. Sie kann vereinbart werden, muss dann aber in der speziellen Dienstanweisung stehen, beurteilt und unterwiesen werden. Steigt eine Wachperson ohne diese Regelung in die Grube, um nach einer Pumpe zu sehen, ist das nicht ihr Auftrag.

Typische Prüfungsfallen

  • §6 verpflichtet den Unternehmer vor der Übernahme, nicht erst nach dem ersten Unfall.
  • Vermeidbare Gefahrstellen müssen beseitigt oder ausreichend abgesichert werden. Ein Hinweis an das Personal allein reicht nicht.
  • Sicherungsumfang und Ablauf werden schriftlich festgelegt, auch die Nebentätigkeiten.
  • Nebentätigkeiten, die nicht festgelegt sind, gehören nicht zum Auftrag.
  • Bei Geldtransporten und Gleissicherung sind Nebentätigkeiten grundsätzlich unzulässig.

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Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann darf der Unternehmer nach §6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23 einen Wach- und Sicherungsauftrag übernehmen?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Was muss nach §6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 23 schriftlich festgelegt werden?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Der Kunde möchte, dass das Wachpersonal nebenbei den Winterdienst übernimmt. Was gilt nach den Durchführungsanweisungen zu §6?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Für welche Tätigkeiten sind Nebentätigkeiten nach den Durchführungsanweisungen grundsätzlich nicht zulässig?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Worauf ist bei der Prüfung von Objektbereichen nach den Durchführungsanweisungen besonders zu achten?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie unterscheiden sich §6 und §8 DGUV Vorschrift 23?

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