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Unfallverhütungsvorschriften

Objekteinweisung (§9)

Wer ein Objekt nicht kennt, kann es nicht sicher bewachen. §9 verlangt eine Einweisung, und zwar dann, wenn du dort auch arbeitest.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Nach §9 DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass das Wachpersonal in das jeweilige Objekt und seine spezifischen Gefahren eingewiesen wird. Die Einweisung findet zu den Zeiten statt, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird. Wo Hunde eingesetzt sind, wird das Personal über das Verhalten bei einer Begegnung mit ihnen unterwiesen.

"Hier ist der Schlüssel, die Runde steht im Ordner, viel Glück." So sieht in manchen Betrieben die Einweisung eines Springers aus. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern ein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 23. Wer ein Objekt nicht kennt, findet im Brandfall den Ausgang nicht, läuft nachts in die ungesicherte Laderampe oder steht plötzlich vor dem Hund des Kunden. §9 regelt deshalb, dass niemand ohne Einweisung ins Objekt geschickt wird.

Was in §9 steht

  • Absatz 1: Der Unternehmer sorgt dafür, dass das Wach- und Sicherungspersonal in das jeweilige zu sichernde Objekt und in die spezifischen Gefahren eingewiesen wird.
  • Absatz 2: Die Einweisungen sind zu den Zeiten vorzunehmen, zu denen die Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Absatz 3: Für alle Objekte und Objektbereiche, in denen Hunde eingesetzt sind, wird das Personal über das Verhalten bei der Begegnung mit diesen Hunden unterwiesen.

Einweisung und Unterweisung

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt:

  • Unterweisung vermittelt allgemeine Regeln und Verhaltensweisen, etwa anhand der Dienstanweisung, zu Gefahren der Tätigkeit oder zur Ersten Hilfe. Sie findet vor Beginn und mindestens jährlich statt.
  • Einweisung bezieht sich auf ein konkretes Objekt: seine Wege, seine Technik, seine Gefahrstellen, seine Besonderheiten. Sie findet vor Ort statt.

§9 Abs. 1 und 2 sprechen von Einweisung, Abs. 3 von Unterweisung. Die Durchführungsanweisungen fassen beides zusammen: Die Versicherten werden vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Bedarf und regelmäßig auftrags-, tätigkeits- und objektbezogen eingewiesen und unterwiesen. Darüber werden Aufzeichnungen objekt- und personenbezogen geführt.

Zu den Zeiten der Tätigkeit

Ein Gelände sieht bei Tag völlig anders aus als nachts. Eine Treppe, die im Hellen harmlos ist, wird im Dunkeln zur Falle. Deshalb verlangt Absatz 2, dass die Einweisung zu den Zeiten stattfindet, in denen du dort arbeitest. Wer Nachtdienst hat, wird nachts eingewiesen.

Die Durchführungsanweisungen gehen noch einen Schritt weiter: Bei Nacht eingesetzte Versicherte sollen nicht nur in der Dunkelheit, sondern zusätzlich bei Tageslicht eingewiesen werden. Erst so bekommst du ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten, etwa wo Gruben, Kanten oder Lagerflächen sind, die du nachts nur als Schatten siehst.

Was in eine gute Objekteinweisung gehört

  • Kontrollwege und Kontrollpunkte, die Reihenfolge der Runde
  • Gefahrstellen: Stufen, Rampen, Gruben, Gefahrstofflager, Hochspannung, Verkehrswege von Staplern
  • Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material
  • Technik: Einbruch- und Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle, Schließanlage, Notrufmöglichkeiten
  • Ansprechpartner beim Kunden und Alarmierungswege
  • Bereiche, die nicht betreten werden dürfen
  • Hunde im Objekt, eigene und fremde

Absatz 3: Hunde im Objekt

Werden in einem Objekt Hunde eingesetzt, müssen alle dort eingesetzten Wachpersonen wissen, wie sie sich bei einer Begegnung verhalten. Das gilt auch für Kollegen ohne Hund. Typische Regeln: stehen bleiben statt wegrennen, den Hund nicht anstarren, nicht anfassen, Hundeführer ansprechen, Zwinger nicht betreten. Mehr dazu auf der Seite Hunde im Wachdienst.

Wann neu eingewiesen wird

Bedarf besteht nach den Durchführungsanweisungen bei neuen Aufträgen und bei wesentlichen Änderungen des Auftrags oder der Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus sind regelmäßige Unterweisungen mindestens jährlich angemessen. Hat der Kunde einen neuen Lagerbereich eröffnet, ist eine neue Einweisung fällig, nicht erst im nächsten Jahr.

§9 steht vollständig im Bußgeldkatalog des §28. Ein Unternehmer, der Personal ohne Einweisung ins Objekt schickt, handelt also ordnungswidrig.

Ein Fall aus dem Dienst

Du springst kurzfristig für einen kranken Kollegen in einem Logistikzentrum ein, Nachtschicht, du warst noch nie dort. Der Disponent schickt dir per Messenger einen Lageplan und den Code für die Wache. Das reicht nicht. §9 verlangt eine Einweisung vor Ort durch jemanden, der das Objekt kennt, und zwar zu der Zeit, in der du dort arbeitest. Sprich die Einsatzleitung darauf an. Wenn keine Einweisung möglich ist, kläre zumindest mit dem Kollegen der Vorschicht bei der Übergabe die wichtigsten Punkte: Runde, Gefahrstellen, Alarmanlage, Fluchtwege, Hunde. Halte im Wachbuch fest, dass die Einweisung nur eingeschränkt war, und gehe keine Wege, die du nicht kennst.

Typische Prüfungsfallen

  • Die Einweisung findet zu den Zeiten statt, in denen gearbeitet wird. Nachtdienst heißt Einweisung bei Nacht, nach den Durchführungsanweisungen zusätzlich bei Tageslicht.
  • Einweisung ist objektbezogen, Unterweisung allgemein. Beides ist Pflicht.
  • Wo Hunde eingesetzt sind, werden alle Wachpersonen über das Verhalten bei einer Begegnung unterwiesen, nicht nur die Hundeführer.
  • Verantwortlich für die Einweisung ist der Unternehmer.
  • Bei neuen Aufträgen und wesentlichen Änderungen wird neu eingewiesen.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Zu welchem Zeitpunkt muss eine Objekteinweisung nach §9 Abs. 2 DGUV Vorschrift 23 stattfinden?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Was empfehlen die Durchführungsanweisungen für Wachpersonen, die nachts eingesetzt werden?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

In einem Objekt werden Diensthunde eingesetzt. Wer muss nach §9 Abs. 3 über das Verhalten bei einer Begegnung mit den Hunden unterwiesen werden?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Worin unterscheiden sich Einweisung und Unterweisung?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Der Kunde hat einen neuen Lagerbereich mit Hochregalen eröffnet, der in die Runde aufgenommen wird. Was gilt?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Springer bekommt für ein ihm unbekanntes Objekt nur einen Lageplan per Messenger. Wie ist das nach §9 DGUV Vorschrift 23 zu bewerten?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Unfallverhütungsvorschriften.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.