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Unfallverhütungsvorschriften

Ausrüstung des Wachpersonals (§10)

Taschenlampe, Schuhe, Funkgerät, Schutzweste: §10 regelt, was in Ordnung sein muss und was du selbst dazu beitragen musst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Nach §10 DGUV Vorschrift 23 sorgt der Unternehmer dafür, dass Einrichtungen, Ausrüstungen und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und das Personal in ihre Handhabung unterwiesen ist. Anlegbare Ausrüstung darf die Bewegungsfreiheit, besonders der Hände, nicht mehr als unvermeidbar einschränken. Vorgeschrieben sind passendes Schuhwerk und bei Dunkelheit leistungsfähige Handleuchten. Die Versicherten benutzen die Ausrüstung bestimmungsgemäß.

Die häufigste Unfallart im Sicherheitsdienst sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, oft auf schlecht beleuchteten oder unebenen Wegen. Gegen diese Gefahren hilft vor allem eines: die richtige Ausrüstung. Deshalb regelt §10 der DGUV Vorschrift 23 ausdrücklich zwei Dinge, die banal klingen und es nicht sind: Schuhe und Lampen. In der Prüfung werden die einzelnen Absätze gern abgefragt, besonders die Handleuchte bei Dunkelheit.

Was in §10 steht

AbsatzInhaltWer ist verpflichtet
1Einrichtungen, Ausrüstungen und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand, Personal in der Handhabung unterwiesenUnternehmer
2Anlegbare Ausrüstung schränkt die Bewegungsfreiheit, besonders der Hände, nicht mehr als unvermeidbar einBeschaffenheit und Anlegen
3Der Aufgabe entsprechendes Schuhwerk wird getragenUnternehmer sorgt dafür
4Bei Dunkelheit leistungsfähige HandleuchtenUnternehmer
5Ausrüstung und Hilfsmittel bestimmungsgemäß benutzenVersicherte

Die Absätze im Einzelnen

Absatz 1: ordnungsgemäßer Zustand und Unterweisung

Alles, was du für den Dienst brauchst, muss funktionieren, und du musst damit umgehen können. Die Durchführungsanweisungen nennen dazu Beispiele:

  • Fahrzeuge in betriebssicherem Zustand, also verkehrssicher und arbeitssicher
  • Dienstkleidung, die Nässe, Kälte und Hitze berücksichtigt
  • geeignete Kleidung und Ausrüstung in besonderen Gefährdungsbereichen, etwa mit chemischen, thermischen, biologischen, Explosions- oder Strahlungsgefahren
  • Schutzmittel bei Infektionsgefahr, zum Beispiel Infektionsschutzhandschuhe oder durchstichhemmende Handschuhe beim Abtasten oder bei Kontakt mit Spritzen
  • stich- oder schusshemmende Schutzwesten, wo Konfrontationen mit bewaffneten Tätern drohen, als persönliche Schutzausrüstung
  • funktionsfähige technische Transportsicherungen bei Geld- und Werttransporten

Absatz 2: Bewegungsfreiheit

Was du am Körper trägst, darf dich nicht mehr behindern als unvermeidbar, besonders an den Händen. Ein Gürtel voller Taschen, eine schwere Schutzweste ohne Anpassung oder ein Funkgerät, das beim Laufen ständig in der Hand gehalten werden muss, können im entscheidenden Moment gefährlich werden. Du brauchst die Hände zum Abstützen beim Sturz, zum Abwehren und zum Bedienen von Funk und Notsignal. Dieser Absatz steht übrigens nicht im Bußgeldkatalog des §28, die anderen vier schon.

Absatz 3: Schuhwerk

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass zur Aufgabe passende Schuhe getragen werden. Für unwegsames Gelände nennen die Durchführungsanweisungen festes, widerstandsfähiges Schuhwerk mit rutschhemmender Profilsohle und gegebenenfalls Knöchelschutz. Wo Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind, etwa auf Baustellen oder in Lagerhallen, gelten diese. Halbschuhe mit glatter Sohle sind für die Streife auf einem nassen Industriegelände nicht geeignet, auch wenn sie zur Uniform besser aussehen.

Absatz 4: Handleuchten

Wer bei Dunkelheit eingesetzt wird, bekommt eine leistungsfähige Handleuchte. Leistungsfähig heißt nach den Durchführungsanweisungen: Reichweite und Gebrauchsfähigkeit passen zur Aufgabe. Ersatzlampen, Ersatzbatterien oder Akkus sollen in erreichbarer Nähe sein. Das Handylicht erfüllt diese Anforderungen in aller Regel nicht und blockiert außerdem eine Hand. Und weil es eine Maßnahme nach einer Unfallverhütungsvorschrift ist, darf der Unternehmer die Kosten nicht auf dich abwälzen.

Absatz 5: bestimmungsgemäße Benutzung

Hier bist du gefragt. Die gestellte Ausrüstung musst du so benutzen, wie sie gedacht ist. Die Schutzweste bleibt nicht im Auto, weil sie warm ist, die Taschenlampe wird geladen und die Sicherheitsschuhe werden nicht gegen Turnschuhe getauscht. Ein Verstoß ist nach §28 eine Ordnungswidrigkeit.

Schusswaffen sind ein eigenes Thema

Die Ausrüstung mit Schusswaffen regelt nicht §10, sondern §18 der Vorschrift. Danach dürfen Wachpersonen nur dann Schusswaffen tragen, wenn der Unternehmer das ausdrücklich anordnet und die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Schreck- und Gasschusswaffen sind im Dienst nach §19 Abs. 4 unzulässig. Mehr dazu unter Ausrüstung mit Schusswaffen nach §18.

Ein Fall aus dem Dienst

Revierdienst im November, 22 Uhr. Beim Schichtbeginn merkst du, dass der Akku deiner Handleuchte nach zehn Minuten schwach wird. Ersatz gibt es in der Zentrale nicht, der Kollege sagt: "Nimm halt das Handy." Auf deiner Tour liegen ein Schrottplatz und zwei Baustellen.

Nach §10 Abs. 1 und 4 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass du eine funktionierende, leistungsfähige Handleuchte hast. Du meldest den Defekt sofort der Einsatzleitung, nach §16 DGUV Vorschrift 1 bist du dazu ohnehin verpflichtet. Bis Ersatz da ist, kontrollierst du unbeleuchtete Bereiche nicht oder nur so weit, wie es ohne Gefahr möglich ist, und dokumentierst das. Eine Runde über den Schrottplatz mit dem Handy in der einen und dem Funkgerät in der anderen Hand ist genau das, was §10 verhindern soll.

Typische Prüfungsfallen

  • Bei Dunkelheit ist eine leistungsfähige Handleuchte vorgeschrieben, kein Smartphone-Licht.
  • Für ordnungsgemäßen Zustand und Unterweisung sorgt der Unternehmer, für die bestimmungsgemäße Benutzung du.
  • Anlegbare Ausrüstung darf besonders die Bewegungsfreiheit der Hände nicht unnötig einschränken.
  • Passendes Schuhwerk ist Pflicht und richtet sich nach der Aufgabe.
  • Schusswaffen regelt §18, nicht §10.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Womit muss Wachpersonal nach §10 Abs. 4 DGUV Vorschrift 23 bei Dunkelheit ausgerüstet sein?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Pflichten hat der Unternehmer nach §10 DGUV Vorschrift 23?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Was regelt §10 Abs. 2 DGUV Vorschrift 23?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Wachperson lässt die gestellte Stichschutzweste im Auto, weil sie warm ist. Welche Vorschrift ist betroffen?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Beispiele nennen die Durchführungsanweisungen zu §10?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Der Akku deiner Handleuchte ist zu Beginn der Nachtschicht schwach, Ersatz fehlt. Was tust du?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Unfallverhütungsvorschriften.

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