Kurz gesagt: Persönliche Schutzausrüstung schützt dich als Person gegen eine Gefährdung, etwa Sicherheitsschuhe, Warnweste oder Stichschutzweste. Der Arbeitgeber muss geeignete PSA kostenlos bereitstellen und in die Benutzung unterweisen. Du musst sie bestimmungsgemäß benutzen, regelmäßig prüfen und Mängel melden.
Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, ist das, was zwischen dir und der Gefahr bleibt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen. Im Wachdienst ist das ein großes Feld: vom Sicherheitsschuh auf der Baustelle über die Warnweste im Werksverkehr bis zur Stichschutzweste im Einlassdienst. In der Prüfung wird gefragt, was PSA ist, wer sie bezahlt, welche Pflichten du hast und welchen Rang sie unter den Schutzmaßnahmen hat.
Was im Gesetz steht
Die zentrale Norm ist die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Nach §1 Absatz 2 ist PSA jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
§2 PSA-BV legt fest, welche PSA der Arbeitgeber auswählen und bereitstellen darf. Sie muss:
- den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen,
- Schutz gegen die Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung zu schaffen,
- für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet sein,
- ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechen und individuell passen.
PSA ist grundsätzlich für eine Person bestimmt. Müssen mehrere Beschäftigte sie nutzen, hat der Arbeitgeber für Hygiene zu sorgen. Er muss sie warten, reparieren, ersetzen und ordnungsgemäß lagern lassen. Nach §3 PSA-BV muss er in die Benutzung unterweisen und die Benutzungsinformation in verständlicher Form und Sprache bereithalten.
Die DGUV Vorschrift 1 ergänzt das in den §§29 bis 31: Vor der Bereitstellung sind die Versicherten anzuhören. Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden ist eine Unterweisung mit Übungen Pflicht.
Was ist PSA, was nicht
§1 Absatz 3 PSA-BV nimmt einiges ausdrücklich aus. Das ist prüfungsrelevant:
| PSA im Wachdienst | Keine PSA im Sinne der Verordnung |
|---|---|
| Sicherheitsschuhe, Schutzhelm | normale Dienstkleidung und Uniform, die nicht speziell dem Schutz dient |
| Warnweste, Wetterschutzkleidung bei Kälte und Nässe | Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel wie Reizstoffsprühgeräte |
| Stich- und schusshemmende Schutzwesten | Sportausrüstung |
| Infektionsschutzhandschuhe, schnitthemmende Handschuhe, Gehörschutz | Schutzausrüstung von Polizei und Bundeswehr, für die eigene Regeln gelten |
Das Pfefferspray in deiner Jacke ist also rechtlich keine Schutzausrüstung, sondern ein Abwehrmittel mit eigenen Regeln im Waffenrecht.
Wer bezahlt
Der Arbeitgeber. §3 Absatz 3 ArbSchG verbietet, Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen auf die Beschäftigten abzuwälzen, und §2 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 sagt dasselbe für Unfallverhütungsvorschriften. Ein Abzug vom Lohn für Sicherheitsschuhe oder eine Kaution für die Schutzweste ist deshalb grundsätzlich nicht zulässig. Etwas anderes kann gelten, wenn du PSA auch privat nutzen darfst und das freiwillig vereinbart ist.
Der Rang der PSA
PSA steht in der Rangfolge der Maßnahmen ganz hinten. Nach §4 ArbSchG sind individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig. Erst wird geprüft, ob die Gefahr beseitigt, technisch abgeschirmt oder organisatorisch vermieden werden kann. Erst was dann noch bleibt, wird mit PSA abgedeckt. Welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Deine Pflichten
Nach §30 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1 musst du die PSA
- bestimmungsgemäß benutzen,
- regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen,
- festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich melden.
Dasselbe ergibt sich aus §15 Absatz 2 ArbSchG und speziell für den Wachdienst aus §10 Absatz 5 DGUV Vorschrift 23. Wo ein Gebotszeichen eine bestimmte PSA verlangt, gilt das auch für dich, wenn du nur kurz durch den Bereich gehst. Eine beschädigte Stichschutzweste oder ein Helm nach einem Aufprall gehören nicht weiter benutzt, sondern gemeldet und ersetzt.
Ein Fall aus dem Dienst
Ein Wachmann übernimmt die Nachtbewachung einer Chemieanlage. Am Tor hängt ein Gebotszeichen für Schutzhelm und Sicherheitsschuhe. Er trägt nur seine normalen Dienstschuhe, der Helm liegt im Auto. Sein Vorgesetzter sagt, Schuhe müsse er sich selbst besorgen.
Beides ist falsch. Der Arbeitgeber muss die erforderliche PSA bereitstellen und bezahlen. Der Wachmann darf das Gebot aber nicht ignorieren. Er muss den Helm tragen und das Fehlen der Sicherheitsschuhe melden. Bis zur Lösung darf er Bereiche mit Gefährdung für die Füße nicht ohne geeigneten Schutz betreten.
Typische Prüfungsfallen
- Die Kosten für PSA trägt der Arbeitgeber, nicht die Wachperson.
- Normale Uniform und Dienstkleidung sind keine PSA.
- Reizstoffsprühgeräte sind Abwehrmittel, keine PSA.
- PSA ist nachrangig. Technik und Organisation gehen vor.
- Du musst PSA nicht nur tragen, sondern auch prüfen und Mängel melden.
- Bei PSA gegen tödliche Gefahren reicht ein Merkblatt nicht, es braucht Unterweisung mit Übungen.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
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Wer trägt die Kosten für die erforderliche persönliche Schutzausrüstung?
Was zählt nach §1 Abs. 3 PSA-Benutzungsverordnung nicht als persönliche Schutzausrüstung?
Welche Pflichten haben Versicherte nach §30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 im Umgang mit PSA?
Welchen Rang hat persönliche Schutzausrüstung unter den Arbeitsschutzmaßnahmen?
Was muss der Arbeitgeber nach §29 DGUV Vorschrift 1 vor der Bereitstellung von PSA tun?
Am Tor eines Werksgeländes zeigt ein Gebotszeichen Schutzhelm. Du gehst nur kurz zur Kontrolle hinein. Was gilt?
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PSA-Benutzungsverordnung im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.