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Unfallverhütungsvorschriften

Die Unterweisung

Wann du unterwiesen werden musst, was dabei vermittelt wird und warum Unterweisung, Einweisung und Unterrichtung nicht dasselbe sind.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Der Arbeitgeber muss dich über Sicherheit und Gesundheitsschutz an deinem Arbeitsplatz unterweisen: vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und muss dokumentiert werden.

Die beste Gefährdungsbeurteilung nützt nichts, wenn die Leute vor Ort nicht wissen, was drinsteht. Die Unterweisung ist die Brücke zwischen Papier und Praxis. Sie sorgt dafür, dass du die Gefahren deines Arbeitsplatzes kennst und weißt, wie du dich schützt. In der Prüfung wird gern gefragt, wie oft unterwiesen werden muss, wann zusätzlich, und wer dafür zuständig ist. Und es gibt eine Falle mit drei ähnlich klingenden Begriffen.

Was in den Vorschriften steht

Die Pflicht zur Unterweisung steht an mehreren Stellen, die sich ergänzen:

  • §12 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich zugeschnitten sein. Sie erfolgt bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder neuer Technologie, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Sie wird an die Gefährdungsentwicklung angepasst und erforderlichenfalls wiederholt.
  • §4 DGUV Vorschrift 1: Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich, und sie muss dokumentiert werden. Inhalte von Unfallverhütungsvorschriften und Regeln sind in verständlicher Weise zu vermitteln.
  • §4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23: Das Wach- und Sicherungspersonal ist anhand der Dienstanweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und darüber hinaus regelmäßig zu unterweisen. Sicherheitsgerechtes Verhalten bei besonderen Gefahren ist so weit wie möglich zu üben.

Wann unterwiesen wird

Aus diesen Regeln ergeben sich die Anlässe:

  • vor dem ersten Einsatz, also bei Einstellung oder Übernahme in einen neuen Bereich,
  • bei einem neuen Auftrag oder einer wesentlichen Änderung des Ablaufs,
  • bei neuen Arbeitsmitteln, etwa einem neuen Funksystem oder Personen-Notsignal-Gerät,
  • nach Unfällen, Überfällen oder Beinaheunfällen, wenn sich daraus neue Erkenntnisse ergeben,
  • und unabhängig davon regelmäßig, mindestens einmal im Jahr.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt nach §29 Jugendarbeitsschutzgesetz eine Wiederholung mindestens halbjährlich. Im Wachdienst spielt das selten eine Rolle, weil die meisten Tätigkeiten ohnehin Volljährigkeit voraussetzen.

Was vermittelt wird

Die Unterweisung ist auf deine Tätigkeit zugeschnitten. Im Wachdienst gehören typischerweise dazu:

  • die Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen,
  • die allgemeine und die objektbezogene Dienstanweisung,
  • Eigensicherung und Verhalten bei Konfrontationen, Überfällen und Geiselnahmen,
  • Handhabung der Ausrüstung nach §10 DGUV Vorschrift 23, etwa Funk, Handleuchte, Notsignalgerät,
  • Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung,
  • Bedeutung der Sicherheitskennzeichnung im Objekt,
  • Erste Hilfe, Brandschutz, Notfall- und Alarmpläne.

Bei persönlicher Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, verlangt §31 DGUV Vorschrift 1 eine Unterweisung mit Übungen. Bloß ein Merkblatt auszuteilen reicht dann nicht.

Wie unterwiesen wird

Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt, Kosten trägt der Arbeitgeber. Sie muss verständlich sein. Wer nicht gut Deutsch spricht, muss die Inhalte trotzdem verstehen können, zum Beispiel durch Bilder, einfache Sprache oder eine Übersetzung. Ein Gespräch mit Rückfragen und praktischem Üben ist besser als ein Vortrag. E-Learning ist möglich, ersetzt aber nicht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Abläufe vor Ort zu üben.

Dokumentiert werden Datum, Inhalt, Name des Unterweisenden und die Teilnehmer, üblicherweise mit Unterschrift. Nach den Durchführungsanweisungen zu DGUV Vorschrift 23 sind die Aufzeichnungen personen- und tätigkeitsbezogen zu führen.

Bei Leiharbeit ist nach §12 Absatz 2 ArbSchG der Entleiher für die Unterweisung zuständig, also das Unternehmen, in dem du tatsächlich arbeitest.

Drei Begriffe, die du nicht verwechseln darfst

BegriffWorum es gehtGrundlage
UnterweisungArbeitsschutz: Gefahren und Schutzmaßnahmen§12 ArbSchG, §4 DGUV Vorschrift 1, §4 DGUV Vorschrift 23
Objekteinweisungdas konkrete Objekt und seine besonderen Gefahren, zu den Einsatzzeiten§9 DGUV Vorschrift 23
Unterrichtunggewerberechtliche Qualifikation bei der IHK§34a GewO

Mehr zur Objekteinweisung findest du auf der Seite Objekteinweisung nach §9, zur IHK-Unterrichtung unter Unterrichtung nach §34a.

Ein Fall aus dem Dienst

Eine Sicherheitsfirma führt für alle Objektschützer ein neues Personen-Notsignal-Gerät ein. Die Geräte werden in der Zentrale ausgegeben, dazu ein Faltblatt. Eine Wachfrau weiß nach einer Woche nicht, wie lange sie nach dem Voralarm Zeit hat, den Lagealarm zu quittieren, und löst zweimal Fehlalarm aus.

Hier fehlte die Unterweisung. Ein neues Arbeitsmittel ist ein klarer Anlass nach §12 ArbSchG, und zwar vor dem ersten Einsatz. Richtig wäre: Erklärung der Funktionen, praktisches Ausprobieren aller Alarmarten, Verhalten bei Fehlalarm und Funkloch, Dokumentation mit Unterschrift.

Typische Prüfungsfallen

  • Mindestens einmal jährlich, nicht alle zwei oder drei Jahre.
  • Vor Aufnahme der Tätigkeit, nicht erst nach einigen Wochen im Dienst.
  • Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und kostet dich nichts.
  • Unterweisung, Objekteinweisung und IHK-Unterrichtung sind drei verschiedene Dinge.
  • Bei Leiharbeit unterweist der Entleiher.
  • Ohne Dokumentation gilt eine Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie oft muss eine Unterweisung nach §4 DGUV Vorschrift 1 mindestens wiederholt werden?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Bei welchen Anlässen muss nach §12 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann findet die Unterweisung nach §12 ArbSchG statt?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Bewachungsunternehmen setzt dich als Leiharbeitnehmer in einem fremden Betrieb ein. Wer ist dort für deine Unterweisung zuständig?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Was unterscheidet die Unterweisung von der Unterrichtung nach §34a GewO?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Was gilt für persönliche Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren nach §31 DGUV Vorschrift 1?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Unfallverhütungsvorschriften.

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