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Gewerberecht

Die Unterrichtung nach §34a GewO: 40 Unterrichtsstunden

Der Einstieg ins Bewachungsgewerbe für die meisten Wachpersonen. Wie die Unterrichtung abläuft, was sie abdeckt und wofür sie nicht reicht.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Die Unterrichtung dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und findet mündlich bei einer IHK statt. Am Ende steht keine Prüfung, sondern eine Bescheinigung für alle, die ohne Fehlzeiten teilgenommen haben und die Verständnisfragen beantworten konnten. Die frühere 80-Stunden-Unterrichtung für Unternehmer gibt es seit Dezember 2016 nicht mehr.

Die Unterrichtung ist für viele der erste Kontakt mit dem Bewachungsrecht. Sie ist die Mindestqualifikation, ohne die dich keine Sicherheitsfirma einsetzen darf. Welche weiteren Voraussetzungen für Wachpersonen gelten, steht auf einer eigenen Seite. Wer sich auf die Sachkundeprüfung vorbereitet, sollte sie trotzdem kennen, denn die IHK fragt gern nach den Unterschieden zwischen beiden Nachweisen. Und eine alte Zahl geistert noch durch viele Unterlagen: 80 Stunden. Die gilt nicht mehr.

Was im Gesetz steht

§34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 GewO verlangt von jeder Wachperson eine Bescheinigung der IHK, dass sie über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist. Die Einzelheiten stehen in den §§4 bis 8 BewachV und in Anlage 2.

Zweck der Unterrichtung ist nach §4 BewachV, Wachpersonen mit den Rechten, Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen, die sie für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben brauchen, und mit deren praktischer Anwendung.

Ablauf und Rahmen

  • Wo: bei jeder IHK, die die Unterrichtung anbietet (§5 BewachV). Du musst nicht zu der IHK an deinem Wohnort.
  • Form: mündlich, also als Unterricht mit Gespräch, nicht als Selbststudium.
  • Dauer: mindestens 40 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das sind also 30 Zeitstunden.
  • Gruppengröße: höchstens 20 Teilnehmer sollen gleichzeitig unterrichtet werden.
  • Sprache: Du brauchst deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Die Bescheinigung

Die Unterrichtung endet nicht mit einer Prüfung wie bei der Sachkunde. Die IHK stellt die Bescheinigung nach Anlage 1 BewachV aber nur aus, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind (§6 Absatz 2 BewachV):

  1. Du hast ohne Fehlzeiten teilgenommen.
  2. Die IHK hat sich davon überzeugt, dass du mit dem Stoff vertraut bist. Dazu dienen ein aktiver Dialog im Unterricht und mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet.

Wer also einen Tag fehlt, bekommt die Bescheinigung nach der Verordnung nicht. Ob und wie verpasste Stunden nachgeholt werden können, regelt die jeweilige IHK. Die Bescheinigung trägt eine Identifikationsnummer und einen Validierungscode der IHK. Damit lassen sich Nachweise über das Bewacherregister elektronisch prüfen.

Die Inhalte nach Anlage 2

§7 BewachV nennt sieben Sachgebiete. Anlage 2 verteilt die 40 Stunden ungefähr so:

Sachgebietetwa
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, zusammen mit Datenschutzrecht6 Stunden
Bürgerliches Gesetzbuch6 Stunden
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen6 Stunden
Unfallverhütung6 Stunden
Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz11 Stunden
Grundzüge der Sicherheitstechnik5 Stunden

Der größte Block ist der Umgang mit Menschen. Das ist kein Zufall: Im Alltag entscheiden Gesprächsführung und Deeskalation öfter über den Ausgang eines Einsatzes als die Kenntnis eines Paragrafen. Zum Umgang mit Menschen gehört ausdrücklich auch der Schutz besonders schutzbedürftiger Geflüchteter.

Warum es keine 80 Stunden mehr gibt

Früher gab es zwei Unterrichtungen: 40 Stunden für Wachpersonen und 80 Stunden für Gewerbetreibende. Mit der Reform des Bewachungsrechts im Dezember 2016 wurde die 80-Stunden-Unterrichtung für Unternehmer abgeschafft. Seitdem müssen Unternehmer und Leitungspersonen die Sachkundeprüfung ablegen. Für welche Tätigkeiten auch Wachpersonen sie brauchen, erklärt die Seite Welche Tätigkeiten die Sachkundeprüfung verlangen. Geblieben ist nur die Unterrichtung für Wachpersonen mit 40 Stunden. Wer in alten Lernunterlagen etwas von 80 Stunden liest, hat einen veralteten Stand vor sich.

Wann du keine Unterrichtung brauchst

§8 BewachV erkennt andere Nachweise an. Die Unterrichtung ist nicht nötig, wenn du zum Beispiel

  • die Sachkundeprüfung bestanden hast,
  • einen Abschluss als Fachkraft, Servicekraft, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Werkschutzfachkraft oder Meister für Schutz und Sicherheit hast,
  • eine Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst bei Polizei, Justizvollzug, im waffentragenden Zoll oder bei den Feldjägern abgelegt hast,
  • ein Jurastudium abgeschlossen hast und zusätzlich bei der IHK in Unfallverhütung, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik unterrichtet wurdest.

Ein Fall aus dem Dienst

Mira will als Quereinsteigerin im Objektschutz anfangen. Sie meldet sich bei der IHK in der Nachbarstadt an, weil dort der Termin früher ist. Am dritten Tag ist ihr Kind krank, sie fehlt einen Vormittag. Am Ende hat sie alle Verständnisfragen gut beantwortet.

Die Wahl der IHK ist kein Problem, Mira kann jede anbietende IHK nutzen. Wegen der Fehlzeit darf die IHK die Bescheinigung aber nicht einfach ausstellen. Mira muss mit der IHK klären, ob sie den verpassten Teil in einem anderen Kurs nachholen kann. Bis sie die Bescheinigung hat, darf ihre künftige Firma sie nicht mit Bewachungsaufgaben einsetzen.

Typische Prüfungsfallen

  • 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, nicht 40 Zeitstunden.
  • Die 80-Stunden-Unterrichtung für Unternehmer gibt es nicht mehr. Unternehmer brauchen die Sachkundeprüfung.
  • Die Unterrichtung endet ohne Prüfung, aber mit Verständnisfragen. Fehlzeiten verhindern die Bescheinigung.
  • Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung. Umgekehrt gilt das nicht.
  • Für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nötig.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie lange dauert die Unterrichtung für Wachpersonen nach §6 BewachV mindestens?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Unter welchen Voraussetzungen stellt die IHK die Bescheinigung über die Unterrichtung aus?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Welches Sachgebiet hat in Anlage 2 BewachV den größten Stundenanteil?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Sprachkenntnisse verlangt §6 BewachV für die Teilnahme an der Unterrichtung?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Wer braucht die Unterrichtung nach §34a Absatz 1a GewO nicht zusätzlich?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Bewerber möchte die Unterrichtung bei einer IHK in einem anderen Bundesland machen, weil dort früher ein Termin frei ist. Was gilt?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.

§6 BewachV im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.