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Gewerberecht

Voraussetzungen für Bewachungsunternehmer

Vier Hürden stehen zwischen der Geschäftsidee und der eigenen Sicherheitsfirma. Was genau verlangt wird und wer bei einer GmbH die Sachkunde braucht.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Die Erlaubnis bekommt nur, wer zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, die Sachkundeprüfung vor der IHK bestanden hat und eine Haftpflichtversicherung nachweist. Bei juristischen Personen kommt es darauf an, wer das Unternehmen leitet und wer selbst Bewachungsaufgaben wahrnimmt.

Viele, die heute die Sachkundeprüfung machen, denken irgendwann über eine eigene Firma nach. Und in der Prüfung wird regelmäßig gefragt, was ein Unternehmer mitbringen muss. Die Antwort steht in §34a Absatz 1 Satz 3 GewO. Dort sind vier Gründe genannt, aus denen die Behörde die Erlaubnis versagen muss. Wer die Gründe umdreht, hat die Voraussetzungen.

Die vier Voraussetzungen im Überblick

VoraussetzungWer sie erfüllen muss
ZuverlässigkeitAntragsteller und alle mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen
Geordnete VermögensverhältnisseAntragsteller
Sachkundeprüfung vor der IHKAntragsteller und alle Leitungspersonen, bei juristischen Personen mit Besonderheiten
HaftpflichtversicherungAntragsteller, also das Unternehmen

1. Zuverlässigkeit

Zuverlässig ist, wer nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er das Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt. Die Behörde muss das nicht beweisen. Es genügt, dass Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen. Das Gesetz nennt Regelfälle, etwa bestimmte Verurteilungen in den letzten fünf Jahren oder die Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein.

Für die Prüfung holt die Behörde beim Unternehmer mindestens vier Auskünfte ein: Gewerbezentralregister, unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Stellungnahme der Polizei und Stellungnahme des Verfassungsschutzes. Spätestens nach fünf Jahren wird erneut geprüft. Hat sich jemand in den letzten drei Jahren nicht in der EU oder im EWR aufgehalten und lässt sich seine Zuverlässigkeit deshalb nicht feststellen, ist die Erlaubnis zu versagen. Alle Einzelheiten stehen auf der Seite Zuverlässigkeit.

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Wer finanziell am Ende ist, gerät leichter in Versuchung, mit fremden Werten unsauber umzugehen. Und eine Sicherheitsfirma verwaltet oft Schlüssel, Bargeld und Zugänge. Deshalb darf der Antragsteller nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben. Typische Anzeichen sind ein laufendes Insolvenzverfahren, Einträge im Schuldnerverzeichnis oder erhebliche Steuerrückstände.

Darum verlangt §3 Absatz 2 BewachV mit dem Antrag Bescheinigungen in Steuersachen vom Finanzamt und vom Gemeindesteueramt sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Auffällig: Diese Voraussetzung bezieht sich im Gesetz nur auf den Antragsteller, nicht auf die Betriebsleiter.

3. Sachkundeprüfung

Der Unternehmer muss durch eine vor der IHK erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen, dass er die rechtlichen und fachlichen Grundlagen beherrscht. Eine bloße Unterrichtung reicht dafür nicht. Früher genügte für Unternehmer eine Unterrichtung von 80 Stunden. Diese Möglichkeit gibt es seit Dezember 2016 nicht mehr.

Wer genau die Prüfung braucht, hängt von der Rechtsform ab:

  • Einzelunternehmer: der Inhaber selbst. Ein angestellter Betriebsleiter mit Sachkunde ersetzt seinen eigenen Nachweis nicht.
  • Betriebsleiter und Leiter von Zweigniederlassungen: immer, wenn sie mit der Leitung beauftragt sind.
  • Juristische Personen wie GmbH: die gesetzlichen Vertreter, also etwa die Geschäftsführer, aber nur, soweit sie selbst direkt mit Bewachungsaufgaben befasst sind oder keine Leitungsperson mit Sachkundenachweis vorhanden ist.

Statt der Prüfung werden bestimmte Abschlüsse anerkannt (§12 in Verbindung mit §8 Nummer 1 bis 3 BewachV). Dazu gehören etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, der Meister für Schutz und Sicherheit, eine Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Polizeivollzugsdienst sowie ein abgeschlossenes Jurastudium, wenn zusätzlich eine IHK-Unterrichtung in Unfallverhütung, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik nachgewiesen wird.

4. Haftpflichtversicherung

Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung keine Erlaubnis. Die Mindestsummen und die Anforderungen an den Versicherer stehen in §14 BewachV. Die Versicherungsbestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Mehr dazu unter Haftpflichtversicherung des Bewachungsunternehmers.

Ein Fall aus dem Dienst

Zwei Freunde gründen die Nordwacht GmbH. Anna wird Geschäftsführerin für Finanzen und Personal und will nie selbst im Einsatz sein. Ben wird ebenfalls Geschäftsführer und plant, als Einsatzleiter regelmäßig Schichten zu führen. Einen eigenen Betriebsleiter gibt es nicht.

Ben ist direkt mit Bewachungsaufgaben befasst und braucht deshalb die Sachkundeprüfung. Anna braucht sie ebenfalls, solange es keine mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person mit Sachkundenachweis gibt. Bestellen die beiden einen Betriebsleiter mit Sachkunde, entfällt die Pflicht für Anna. Zuverlässig sein müssen beide trotzdem, denn die Behörde prüft die Personen, die das Unternehmen leiten. Und die GmbH muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Typische Prüfungsfallen

  • Für Unternehmer gibt es keine 80-Stunden-Unterrichtung mehr. Verlangt ist die Sachkundeprüfung.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse prüft das Gesetz nur beim Antragsteller, Zuverlässigkeit auch bei den Leitungspersonen.
  • Bei einer GmbH braucht nicht jeder Geschäftsführer automatisch die Sachkunde. Es kommt auf die direkte Befassung mit Bewachung und auf vorhandene Leitungspersonen an.
  • Die Versicherungsbestätigung darf beim Antrag höchstens drei Monate alt sein.
  • Eine Berufsausbildung, ein Mindestkapital oder ein Bedarf am Markt gehören nicht zu den Voraussetzungen.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Voraussetzungen muss ein Antragsteller für die Erlaubnis nach §34a GewO erfüllen?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Welcher Nachweis über die Fachkunde wird von einem Unternehmer heute verlangt, der ein Bewachungsgewerbe gründen will?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine GmbH hat zwei Geschäftsführer. Keiner von beiden ist selbst im Einsatz, aber die GmbH hat einen Betriebsleiter mit Sachkundenachweis. Wer braucht die Sachkundeprüfung?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Woran erkennt die Behörde typischerweise ungeordnete Vermögensverhältnisse?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie alt darf die Versicherungsbestätigung bei Antragstellung höchstens sein?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Für welche Personen prüft die Behörde beim Erlaubnisantrag die Zuverlässigkeit?

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