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Gewerberecht

Voraussetzungen für Wachpersonen

Was du mitbringen musst, bevor du deinen ersten Dienst antreten darfst. Und warum es dabei auf die geplante Tätigkeit ankommt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Eine Wachperson muss zuverlässig sein und mindestens die Unterrichtung bei der IHK nachweisen. Für fünf besondere Tätigkeiten braucht sie die Sachkundeprüfung. Außerdem muss sie in der Regel 18 Jahre alt sein und vor dem ersten Einsatz vom Arbeitgeber im Bewacherregister angemeldet werden.

Als Wachperson brauchst du keine eigene Gewerbeerlaubnis. Das heißt aber nicht, dass jeder sofort in einer Sicherheitsfirma anfangen kann. Das Gesetz stellt an dich persönlich Anforderungen, und dein Arbeitgeber darf dich nur einsetzen, wenn er sie geprüft hat. In der Prüfung wird das oft mit einem kleinen Fall abgefragt: Jemand will eine bestimmte Tätigkeit übernehmen, was muss er vorweisen?

Was im Gesetz steht

§34a Absatz 1a Satz 1 GewO sagt: Der Gewerbetreibende darf mit Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der IHK nachweisen, dass sie über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Satz 2 verlangt für fünf Tätigkeiten zusätzlich die Sachkundeprüfung. §16 BewachV ergänzt ein Mindestalter und das Anmeldeverfahren.

Beachte, an wen sich die Regel richtet: an den Unternehmer. Er darf niemanden einsetzen, der die Voraussetzungen nicht erfüllt. Tut er es doch, handelt er ordnungswidrig.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

1. Zuverlässigkeit

Für dich gelten im Kern dieselben Maßstäbe wie für den Unternehmer. Zuständig ist die Behörde an deinem Hauptwohnsitz (§1 Absatz 2 BewachV). Sie holt mindestens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der Polizei ein. Eine zusätzliche Abfrage beim Verfassungsschutz gibt es, wenn du in Unterkünften für Geflüchtete oder bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen eingesetzt werden sollst, auch ohne Leitungsfunktion, oder wenn du Objekte schützt, von denen bei einem kriminellen Eingriff eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Spätestens nach fünf Jahren wird die Prüfung wiederholt. Mehr dazu unter Zuverlässigkeit.

2. Unterrichtung oder Sachkundeprüfung

Mindestens brauchst du die Bescheinigung über die Unterrichtung bei einer IHK. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden. Für die folgenden Tätigkeiten reicht das nicht, dafür brauchst du die bestandene Sachkundeprüfung:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  • Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende oder Geflüchtete in leitender Funktion,
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, braucht die Unterrichtung nicht zusätzlich. Bestimmte Berufsabschlüsse ersetzen die Unterrichtung oder sogar beide Nachweise, etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Wie die Tätigkeiten abgegrenzt werden, steht auf der Seite Welche Tätigkeiten die Sachkundeprüfung verlangen.

3. Mindestalter

Nach §16 Absatz 1 BewachV musst du das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die einzige Ausnahme: Du besitzt bereits einen der Abschlüsse aus §8 BewachV, also zum Beispiel die Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Eine Einverständniserklärung der Eltern ersetzt das Mindestalter nicht.

4. Sprache

Für die Unterrichtung verlangt §6 BewachV deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das hat einen praktischen Grund: Du musst Anweisungen verstehen, Funksprüche absetzen, Berichte schreiben und in Konflikten mit Worten deeskalieren können.

5. Eignung im Sinne des Arbeitsschutzes

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 verlangt in §3, dass Wach- und Sicherungstätigkeiten nur von Personen ausgeführt werden, die die erforderlichen Befähigungen besitzen und für die Tätigkeit nicht offensichtlich ungeeignet sind. Über die Befähigungen muss der Unternehmer Aufzeichnungen führen. Wer zum Beispiel gesundheitlich offensichtlich nicht in der Lage ist, lange Kontrollgänge zu leisten, darf dafür nicht eingeteilt werden.

6. Anmeldung vor dem ersten Einsatz

Bevor du mit Bewachungsaufgaben beschäftigt wirst, meldet dich dein Arbeitgeber über das Bewacherregister an. Er gibt dabei an, welche Tätigkeit du ausüben sollst. Einsetzen darf er dich erst, wenn die Behörde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt oder das Register die Anmeldung bestätigt hat. Die Einzelheiten stehen unter Anmeldung von Wachpersonen.

Ein Fall aus dem Dienst

Jonas ist 19 und hat gerade die Unterrichtung abgeschlossen. Seine neue Firma meldet ihn an. Die Behörde bestätigt Zuverlässigkeit und Qualifikation. Jonas soll zunächst Nachtschichten im Objektschutz auf einem Baustofflager übernehmen. Das ist mit der Unterrichtung erlaubt.

Nach drei Wochen fragt der Disponent, ob Jonas am Wochenende am Einlass eines Clubs aushelfen kann, weil dort jemand ausgefallen ist. Das geht nicht. Der Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek gehört zu den Tätigkeiten, für die eine Sachkundeprüfung nötig ist. Setzt die Firma Jonas trotzdem ein, verstößt sie gegen §16 Absatz 1 BewachV. Jonas kann die Sachkundeprüfung nachholen. Danach muss die Firma die neue Qualifikation und die geänderte Tätigkeit im Register melden.

Typische Prüfungsfallen

  • Die Wachperson braucht keine eigene Erlaubnis nach §34a Absatz 1. Erlaubnispflichtig ist nur der Unternehmer.
  • Unterrichtung reicht nicht für die fünf besonderen Tätigkeiten aus §34a Absatz 1a Satz 2.
  • Mindestalter 18 Jahre, Ausnahme nur mit einem Abschluss nach §8 BewachV.
  • Zuständig für deine Zuverlässigkeitsprüfung ist die Behörde an deinem Hauptwohnsitz, nicht die am Firmensitz.
  • Der Einsatz beginnt erst nach dem Ergebnis der Prüfung, nicht schon mit der Anmeldung.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Voraussetzungen muss jede Wachperson nach §34a Absatz 1a Satz 1 GewO erfüllen?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Ab welchem Alter darf eine Person nach §16 BewachV grundsätzlich mit Bewachungsaufgaben beschäftigt werden?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Für welche Tätigkeit reicht der Unterrichtungsnachweis aus?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Behörde prüft die Zuverlässigkeit einer Wachperson mit Hauptwohnsitz in Deutschland?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Bei welchen Wachpersonen fragt die Behörde zusätzlich beim Verfassungsschutz an?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein neuer Mitarbeiter wurde heute im Bewacherregister angemeldet. Wann darf ihn die Firma mit Bewachungsaufgaben einsetzen?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.

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