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Gewerberecht

Pflichten des Bewachungsunternehmers

Mit der Erlaubnis fängt die Arbeit für den Unternehmer erst an. Welche Pflichten er gegenüber Behörde, Mitarbeitern und Kunden hat und was du davon im Dienst merkst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Der Bewachungsunternehmer darf nur geeignetes und angemeldetes Personal einsetzen, muss vor dem ersten Einsatz Ausweis, Dienstanweisung und Verschwiegenheitsverpflichtung erledigen und im Betrieb Waffen, Aufzeichnungen und Versicherung im Griff haben. Änderungen und Abmeldungen meldet er fristgerecht über das Bewacherregister.

In der Prüfung tauchen die Pflichten des Unternehmers oft versteckt auf. Gefragt wird etwa, wer den Dienstausweis ausstellt, wem ein Waffengebrauch gemeldet wird oder wann die Dienstanweisung ausgehändigt werden muss. Wer die Pflichten zeitlich ordnet, behält den Überblick: Was muss erledigt sein, bevor jemand anfängt? Was gilt im laufenden Betrieb? Und was passiert, wenn jemand geht?

Vor dem ersten Einsatz einer Wachperson

PflichtVorschrift
Nur zuverlässige, mindestens 18-jährige und ausreichend qualifizierte Personen beschäftigen§34a Abs. 1a GewO, §16 Abs. 1 BewachV
Anmeldung über das Bewacherregister und Ergebnis abwarten§16 Abs. 1 bis 3 BewachV
Ausweiskopie nach dem Hochladen unverzüglich vernichten§11b Abs. 5 GewO
Abdruck der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung aushändigen§17 Abs. 2 BewachV
Schriftlich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichten§17 Abs. 3 BewachV
Dienstausweis ausstellen, bei bestimmten Tätigkeiten auch ein Namensschild§18 Abs. 1 und 3 BewachV
Über Ausweis- und Namensschildpflicht belehren und das aufzeichnen§21 Abs. 2 BewachV

Dazu kommen Pflichten aus dem Arbeitsschutz. Nach DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer das Personal anhand der Dienstanweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen und in das jeweilige Objekt einweisen. Wie die einzelnen Schritte im Register ablaufen, steht unter Anmeldung von Wachpersonen.

Im laufenden Betrieb

Den Wachdienst regeln

Der Unternehmer muss den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln (§17 Absatz 1 BewachV). Darin muss stehen, dass Wachpersonen keine polizeilichen Befugnisse haben und Waffen nur mit seiner Zustimmung führen dürfen. Details auf der Seite Die Dienstanweisung.

Dienstkleidung

Bestimmt er eine Dienstkleidung, muss sie sich deutlich von Uniformen der Polizei, anderer Vollzugsbehörden und der Streitkräfte unterscheiden (§19 BewachV).

Waffen

Der Unternehmer ist für die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition verantwortlich und muss die Rückgabe nach Dienstende sicherstellen (§20 Absatz 1 BewachV). Wurde im Dienst von einer Waffe Gebrauch gemacht, meldet die Wachperson das nach der Dienstanweisung der Polizei und dem Unternehmer. Der Unternehmer meldet es unverzüglich der Erlaubnisbehörde und der Polizei, falls die Polizei noch nicht informiert ist (§20 Absatz 2 BewachV).

Aufzeichnungen und Belege

Für jeden Bewachungsvertrag hält er Auftraggeber, Inhalt, Art und Datum fest. Dazu kommen Daten der Wachpersonen, Belehrungen, Waffenüberlassungen und Belege wie Versicherungsvertrag, Dienstanweisung mit Empfangsbescheinigung und Ausweisvordruck. Alles wird an der Hauptniederlassung gesammelt und über mehrere Jahre aufbewahrt (§21 BewachV). Die Fristen erklärt die Seite Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Versicherung, Auskunft, Meldungen

  • Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Tätigkeit bestehen.
  • Die Behörde darf Auskünfte verlangen und Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeit betreten und Unterlagen einsehen (§29 GewO).
  • Ändern sich Daten des Unternehmens, meldet er das der Behörde, ändern sich Daten einer Wachperson, meldet er das über das Register. In beiden Fällen unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Kenntnis (§11b Absatz 6 GewO).
  • Spätestens alle fünf Jahre steht für ihn und sein Personal die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit an.

Wenn eine Wachperson ausscheidet

Endet das Beschäftigungsverhältnis, meldet der Unternehmer die Person spätestens sechs Wochen nach Beendigung über das Bewacherregister ab (§11b Absatz 6 GewO in Verbindung mit §16 Absatz 6 BewachV). Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt für die ausgeschiedene Person weiter. Die Unterlagen über das Beschäftigungsverhältnis bleiben noch bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach seinem Ende aufbewahrt.

Wenn der Chef selbst Dienst macht

Viele kleine Unternehmer stehen selbst am Einlass oder fahren Revier. Für sie gelten dieselben Regeln wie für ihre Wachpersonen: Ausweis, Namensschild bei den genannten Tätigkeiten und Dienstkleidung beim Betreten von befriedetem Besitztum (§18 Absatz 4, §19 Absatz 2 Satz 2 BewachV).

Ein Fall aus dem Dienst

Montagmorgen, Schichtbeginn auf einem Industriegelände. Der Schichtleiter bekommt einen neuen Kollegen, Tarek, angekündigt. Tarek hat seine Unterrichtung, aber der Disponent sagt: Der Ausweis ist noch nicht gedruckt, die Dienstanweisung bekommt er später, und das Register hat sich noch nicht gemeldet. Er solle einfach schon mitlaufen.

Das geht so nicht. Bewachungsaufgaben darf Tarek erst übernehmen, wenn die Rückmeldung aus dem Register vorliegt. Den Ausweis braucht er spätestens vor dem ersten Einsatz, die Dienstanweisung ebenso, gegen Empfangsbescheinigung. Auch die Verschwiegenheitserklärung muss vorher unterschrieben sein. Der Schichtleiter sollte Tarek deshalb nicht einteilen und die Disposition informieren. Setzt die Firma ihn trotzdem ein, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit nach §22 Absatz 1 Nummer 1 BewachV.

Typische Prüfungsfallen

  • Dienstausweis und Dienstanweisung kommen vom Unternehmer, nicht von der IHK oder der Behörde.
  • Die Dienstanweisung wird vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt.
  • Waffengebrauch: Die Wachperson meldet an Polizei und Unternehmer, der Unternehmer an die Erlaubnisbehörde und gegebenenfalls die Polizei.
  • Datenänderungen innerhalb von 14 Tagen, Abmeldung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Beschäftigung.
  • Arbeitet der Unternehmer selbst als Wachperson, gelten Ausweis- und Kleidungspflichten auch für ihn.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Was muss der Bewachungsunternehmer vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einer neuen Wachperson erledigen?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Wachperson hat im Dienst ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt. Wem muss der Unternehmer das nach §20 Absatz 2 BewachV anzeigen?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Bis wann muss der Unternehmer eine ausgeschiedene Wachperson im Bewacherregister abmelden?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Wer stellt den Dienstausweis einer Wachperson aus?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Unternehmer arbeitet am Wochenende selbst am Einlass einer Diskothek. Welche Pflichten gelten dann auch für ihn?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Rechte hat die Behörde nach §29 GewO gegenüber einem Bewachungsunternehmen?

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