Kurz gesagt: Die Sachkundeprüfung brauchen Unternehmer und Leitungspersonen sowie Wachpersonen in fünf Bereichen: Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Schutz vor Ladendieben, Einlass in Diskotheken und, jeweils in leitender Funktion, Unterkünfte für Geflüchtete und zugangsgeschützte Großveranstaltungen. Für alle anderen Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung.
Du lernst gerade für die Sachkundeprüfung. Damit stellt sich die Frage, wofür du sie eigentlich brauchst. Das Gesetz hat sich für ein Stufenmodell entschieden: Für die meisten Bewachungsaufgaben reicht die Unterrichtung. Wo Wachpersonen besonders oft mit Konflikten, mit Publikum oder mit verletzlichen Menschen zu tun haben, verlangt es die Prüfung. Diese Liste musst du für die Prüfung sicher kennen, mit den Feinheiten bei der Leitungsfunktion.
Was im Gesetz steht
§34a Absatz 1a Satz 2 GewO zählt fünf Tätigkeiten auf, für die zusätzlich zur Zuverlässigkeit die vor der IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nötig ist. Dazu kommt §34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3: Auch der Unternehmer und die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen brauchen sie.
Die fünf Tätigkeiten
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Öffentlicher Verkehrsraum sind Straßen, Plätze und Fußgängerzonen, etwa bei einer Citystreife im Auftrag von Händlern. Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr gehören zwar einem privaten Eigentümer, sind aber für jedermann zugänglich: Bahnhöfe, Einkaufszentren, öffentlich zugängliche Parkhäuser. Wer dort Streife geht, trifft auf unbeteiligte Menschen in großer Zahl und muss sein Hausrecht häufig durchsetzen.
Nicht gemeint ist der klassische Revierdienst, bei dem du mit dem Auto von Firmengelände zu Firmengelände fährst und dort kontrollierst. Die Fahrt über die Straße macht daraus keinen Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum.
2. Schutz vor Ladendieben
Hierzu gehören vor allem Ladendetektive und Kaufhausdetektive, die im Geschäft auf Diebstähle achten. Ob auch der Sicherheitsmitarbeiter am Eingang eines Geschäfts darunter fällt, hängt von seiner Aufgabe ab. Soll er Diebstähle verhindern, spricht viel dafür. In der Praxis setzen Firmen dort deshalb meist Personal mit Sachkunde ein.
3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Hier braucht jede Wachperson am Einlass die Sachkunde, nicht nur der Leiter. Gemeint sind Diskotheken als Gastronomiebetriebe. Nach dem Wortlaut erfasst die Regel den Einlassbereich. Wer nur im Innenraum als Saalordner unterwegs ist, fällt nicht ausdrücklich darunter. Viele Betreiber verlangen die Sachkunde trotzdem, weil die Übergänge fließend sind.
4. Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete in leitender Funktion
Gemeint sind Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte nach dem Asylgesetz und andere Gebäude, die auch nur vorübergehend der amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Geflüchteten dienen. Die Sachkunde braucht nur, wer dort leitend tätig ist. Wachpersonen ohne Leitungsfunktion kommen mit der Unterrichtung aus. Für sie gibt es aber zwei Zusatzpflichten: eine Abfrage beim Verfassungsschutz und die Pflicht, ein Namensschild oder eine Kennnummer zu tragen.
5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Zugangsgeschützt ist eine Veranstaltung, bei der der Zutritt kontrolliert wird, etwa mit Ticket, Bändchen oder Akkreditierung. Eine feste Besucherzahl für eine Großveranstaltung nennt das Gesetz nicht. Auch hier braucht nur die Leitung die Sachkunde, also etwa Einsatzleiter oder Abschnittsleiter. Für alle dort eingesetzten Wachpersonen gelten wieder die Verfassungsschutzabfrage und die Namensschildpflicht.
Was leitende Funktion heißt
Das Gesetz definiert den Begriff nicht. Leitend ist, wer andere Wachpersonen führt, Aufgaben verteilt und für den Ablauf eines Einsatzes oder eines Abschnitts verantwortlich ist. Der Titel auf dem Papier ist weniger wichtig als die tatsächliche Aufgabe. Wer als einfacher Ordner eingeteilt ist, aber faktisch eine Gruppe steuert, übt eine leitende Funktion aus.
Wo die Unterrichtung reicht
| Tätigkeit | Nachweis |
|---|---|
| Objektschutz auf nicht öffentlichem Gelände | Unterrichtung |
| Revierdienst zwischen Kundenobjekten | Unterrichtung |
| Personenschutz | Unterrichtung |
| Geld- und Werttransport | Unterrichtung |
| Ordner bei einer Großveranstaltung ohne Leitungsfunktion | Unterrichtung, plus Verfassungsschutzabfrage |
| Streife im Einkaufszentrum | Sachkundeprüfung |
| Einlass Diskothek | Sachkundeprüfung |
Wie die Prüfung aufgebaut ist
Die Prüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet. Nach §11 BewachV hat sie einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Im mündlichen Teil werden bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft, für jeden etwa 15 Minuten, mit Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und auf dem Umgang mit Menschen. Bestanden hast du, wenn beide Teile jeweils mindestens ausreichend sind. Die Prüfung darf wiederholt werden. Die Einzelheiten regeln die IHKs in ihrer Prüfungssatzung (§11 Absatz 8 BewachV). Seit dem 1. Juli 2025 hat der schriftliche Teil 82 Fragen und dauert 120 Minuten. Es gibt Teilpunkte, bestanden ist er mit mindestens 60 von 120 Punkten. Den Ablauf kannst du dir in den Infos zur Prüfung ansehen und mit den Übungstests trainieren.
Ein Fall aus dem Dienst
Deine Firma betreut ein Stadtfest mit eingezäuntem Gelände und Bändchenkontrolle. Eingesetzt sind 40 Ordner und vier Abschnittsleiter. Am Abend sollen sechs der Ordner zum Einlass eines Clubs in der Innenstadt wechseln.
Das Stadtfest ist eine zugangsgeschützte Veranstaltung. Die vier Abschnittsleiter brauchen die Sachkundeprüfung, die Ordner nicht. Alle müssen aber ein Namensschild tragen und vorher die Verfassungsschutzabfrage durchlaufen haben. Für den Clubeinlass dürfen von den sechs nur diejenigen eingesetzt werden, die selbst die Sachkunde haben. Wer nur unterrichtet ist, bleibt auf dem Stadtfest.
Typische Prüfungsfallen
- Personenschutz und Werttransport verlangen keine Sachkunde, so gefährlich sie auch sind.
- Bei Diskotheken braucht jede Wachperson am Einlass die Sachkunde, bei Unterkünften und Großveranstaltungen nur die Leitung.
- Nicht leitende Kräfte in Unterkünften und bei Großveranstaltungen haben trotzdem Zusatzpflichten: Verfassungsschutzabfrage und Namensschild.
- Die Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung. Wer sie bestanden hat, braucht die Unterrichtung nicht zusätzlich.
- Die Prüfung darf wiederholt werden. Eine feste Höchstzahl nennt die BewachV nicht.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Für welche Tätigkeiten verlangt §34a Absatz 1a Satz 2 GewO die Sachkundeprüfung?
Eine Wachperson soll in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete ohne Leitungsfunktion eingesetzt werden. Was braucht sie?
Welche Tätigkeit ist ein Kontrollgang in einem Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr?
Wie ist der mündliche Teil der Sachkundeprüfung nach §11 BewachV geregelt?
Bei einem Festival mit Bändchenkontrolle werden Ordner und Abschnittsleiter eingesetzt. Wer braucht die Sachkundeprüfung?
Ein Prüfling hat die Sachkundeprüfung nicht bestanden. Was gilt nach der BewachV?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.
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