Kurz gesagt: Wer als Wachperson eines Bewachungsunternehmens im Handel vor Ladendieben schützt, braucht die Sachkundeprüfung. Ein Namensschild ist dafür nicht vorgeschrieben, der Dienstausweis muss aber dabei sein. Du darfst einen Dieb auf frischer Tat ansprechen, die Ware zurückverlangen und ihn nach §127 StPO festhalten, wenn er fliehen will oder sich nicht ausweisen kann. Durchsuchen darfst du ihn nicht.
Ladendetektive arbeiten verdeckt. Sie sehen aus wie Kunden, bewegen sich wie Kunden und greifen erst ein, wenn sie sicher sind. Gerade weil sie unauffällig sind, ist die Versuchung groß, mehr zu tun, als erlaubt ist: Taschen durchsuchen, lange festhalten, Druck machen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb für diese Tätigkeit die Sachkundeprüfung. In der Prüfung geht es um die Qualifikation, um den richtigen Ablauf und um die Grenzen.
Wer welche Qualifikation braucht
Für den Schutz vor Ladendieben ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben (§34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 GewO). Das gilt für Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens, das der Händler beauftragt. Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht auf die Bezeichnung: Auch ein Unternehmen, das sich Detektei nennt, braucht für das Stellen von Ladendetektiven die Erlaubnis nach §34a GewO. Eine reine Detektei, die nur ermittelt und Auskünfte erteilt, ist dagegen nicht erlaubnispflichtig, sondern ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach §38 GewO.
Stellt ein Kaufhaus eigene Angestellte als Hausdetektive ein, schützt es sein eigenes Eigentum. §34a GewO gilt dann nicht.
Eine Besonderheit, die oft abgefragt wird: Die Pflicht zum sichtbaren Namensschild in §18 Abs. 3 BewachV gilt für Tätigkeiten nach Nr. 1 und 3 bis 5. Der Ladendetektiv nach Nr. 2 ist ausgenommen. Seinen Dienstausweis und seinen Personalausweis muss er aber mitführen und auf Verlangen den Behörden zeigen (§18 Abs. 2 BewachV).
Wann der Diebstahl vollendet ist
Steckt jemand kleine Ware in die Jacke oder Tasche, ist der Diebstahl nach überwiegender Ansicht schon im Laden vollendet. Der Täter hat dann eigenen Gewahrsam an der Ware. Trotzdem sprichst du in der Praxis meist erst hinter dem Kassenbereich an. Dann ist klar, dass die Person nicht bezahlen wollte, und sie kann sich nicht damit herausreden, sie wäre noch zur Kasse gegangen.
Entscheidend ist die lückenlose Beobachtung. Du musst gesehen haben, wie die Ware genommen und versteckt wurde, und du musst sicher sein, dass sie nicht unterwegs zurückgelegt wurde. Hast du die Person zwischendurch aus den Augen verloren, sprich sie nicht an.
Der richtige Ablauf
- Ansprechen: ruhig, diskret, ohne Publikum. Nenne deine Funktion, zeige den Dienstausweis und bitte die Person ins Büro.
- Ware zurück: Bitte darum, die Ware herauszugeben. Gibt sie die Ware nicht freiwillig heraus, obwohl du genau weißt, wo sie steckt, darfst du sie ihr auf frischer Tat wieder abnehmen. Das stützt sich auf die Besitzkehr nach §859 Abs. 2 BGB. Ein Durchwühlen von Tasche oder Kleidung auf der Suche nach weiterer Ware ist davon nicht gedeckt.
- Identität: Bitte um den Ausweis. Zeigt die Person ihn freiwillig und will nicht fliehen, fehlt ein Festnahmegrund.
- Festhalten nur mit Grund: Will sie fliehen oder kann sie sich nicht ausweisen, darfst du sie bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (§127 Abs. 1 StPO). Ruf die Polizei sofort.
- Zeugen und Protokoll: Hole eine zweite Person dazu, bei einer Frau möglichst eine Kollegin. Schreib alles auf: Uhrzeit, Ware, Wert, Beobachtung, Verhalten.
Nicht erlaubt sind eine Durchsuchung von Taschen und Kleidung, ein Verhör mit Druck, das Festhalten ohne Festnahmegrund und jede Gewalt, die über das Nötige hinausgeht. Wer gefasst wird und Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten, begeht einen räuberischen Diebstahl. Dann geht deine Eigensicherung vor.
Nach dem Vorfall
- Strafanzeige und Strafantrag: Die Polizei nimmt die Anzeige auf. Bei geringwertigen Sachen wird der Diebstahl nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§248a StGB). Den Strafantrag stellt der Händler als Verletzter.
- Hausverbot: Der Händler kann ein Hausverbot aussprechen, oft schriftlich. Du übergibst es nach Dienstanweisung.
- Fangprämie: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Händler vom Dieb eine vorher ausgesetzte Fangprämie in angemessener Höhe als Schadensersatz verlangen. Die allgemeinen Kosten der Diebstahlsvorbeugung trägt er selbst. Die Fangprämie ist eine zivilrechtliche Forderung des Händlers, keine Strafe, die du kassierst.
Kinder
Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig. Nach überwiegender Ansicht darfst du sie nicht nach §127 StPO festnehmen. Du behältst sie in deiner Obhut, ohne Zwang, und verständigst Eltern oder Polizei. Die Ware darfst du zurücknehmen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du arbeitest in einem Elektronikmarkt. Eine Frau nimmt ein Paar teure Kopfhörer aus dem Regal und geht damit in eine Umkleide, die zu einer Textilabteilung gehört. Für etwa 20 Sekunden ist sie außer Sicht. Danach kommt sie ohne Kopfhörer heraus und geht zum Ausgang.
Hier fehlt die lückenlose Beobachtung. Die Kopfhörer könnten in ihrer Tasche sein, aber auch in der Umkleide liegen. Du sprichst sie nicht an, sondern lässt die Umkleide sofort von einer Kollegin prüfen. Dort liegt die leere Verpackung. Jetzt ist die Lage eindeutig. Ist die Frau noch im Laden oder unmittelbar davor, bittest du sie diskret ins Büro. Ist sie nicht mehr zu finden, kannst du sie nicht mehr auf frischer Tat stellen. Dann bleibt die Anzeige mit Beschreibung und Videoaufnahmen.
Typische Prüfungsfallen
- Der Schutz vor Ladendieben verlangt die Sachkundeprüfung.
- Für Ladendetektive gibt es keine Pflicht zum sichtbaren Namensschild, wohl aber zum Mitführen des Ausweises.
- Festhalten nur mit Festnahmegrund: Fluchtverdacht oder fehlende Identität.
- Kein Durchsuchungsrecht, auch nicht im Büro.
- Die Fangprämie muss angemessen sein und ist eine Forderung des Händlers.
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Welche Qualifikation braucht eine Wachperson eines Sicherheitsdienstes für den Schutz vor Ladendieben?
Muss ein Ladendetektiv im Dienst sichtbar ein Namensschild tragen?
Was darfst du als Ladendetektiv bei einem Dieb auf frischer Tat?
Du hast eine Kundin mit Ware in eine Umkleide gehen sehen. Sie war 20 Sekunden außer Sicht und kommt ohne Ware heraus. Was tust du?
Welche Aussagen zur Fangprämie stimmen?
Ein Kaufhaus stellt eigene Angestellte als Hausdetektive ein. Was gilt?
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