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Personenschutz

Personenschützer sehen im Film anders aus als im echten Dienst. Was du rechtlich darfst, wenn du einen Menschen schützt, und warum Abschirmen fast immer besser ist als Eingreifen.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Wer gewerbsmäßig das Leben anderer Menschen schützt, betreibt Bewachungsgewerbe und braucht die Erlaubnis nach §34a GewO. Gesetzlich reicht für Personenschützer die Unterrichtung, in der Praxis wird viel mehr verlangt. Deine Rechte sind Nothilfe, Notstand, Festnahme und das Hausrecht des Schutzbefohlenen. Im öffentlichen Raum hast du keine Sonderrechte, und Schusswaffen dürfen nur bei einem konkreten Auftrag und mit Zustimmung der Behörde geführt werden.

Personenschutz klingt nach Sonnenbrille und Knopf im Ohr. Im Alltag bedeutet er vor allem Planung, Aufmerksamkeit und Zurückhaltung. Du schützt Unternehmer, Prominente, Zeugen oder Menschen, die bedroht werden. Für die Prüfung musst du wissen, dass Personenschutz Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung ist, welche Rechte du hast und welche nicht, und was beim Thema Waffen gilt.

Personenschutz ist Bewachungsgewerbe

§34a Abs. 1 GewO spricht davon, Leben oder Eigentum fremder Personen zu bewachen. Personenschutz ist der klarste Fall der Bewachung von Leben. Das Unternehmen braucht die Erlaubnis, die Personenschützer müssen im Bewacherregister angemeldet sein und mindestens die Unterrichtung haben.

Eine Sachkundeprüfung verlangt die Gewerbeordnung für den Personenschutz als solchen nicht. Sie wird aber nötig, sobald eine Tätigkeit aus der Liste in §34a Abs. 1a Satz 2 GewO dazukommt, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Raum. Auftraggeber verlangen in der Praxis fast immer eine Sachkundeprüfung und zusätzlich eine spezielle Ausbildung im Personenschutz. Gesetzlich geregelt ist diese Zusatzausbildung nicht.

Den staatlichen Personenschutz für gefährdete Politiker oder Amtsträger übernehmen Polizeibehörden. Private Personenschützer arbeiten vor allem für Wirtschaft, Kultur und Privatpersonen.

Deine Rechte

Als Personenschützer hast du keine anderen Rechte als jede andere Wachperson (§34a Abs. 5 GewO). Für den Personenschutz zählen vor allem:

  • Nothilfe nach §32 StGB: Notwehr darf man auch zugunsten eines anderen ausüben. Greift jemand deine Schutzperson an, darfst du den Angriff mit dem erforderlichen Mittel abwehren. Mehr dazu unter Nothilfe.
  • Notstand nach §34 StGB: etwa wenn du die Schutzperson aus einer Gefahr bringst und dabei fremdes Eigentum beschädigst.
  • Vorläufige Festnahme nach §127 StPO: bei einer Straftat auf frischer Tat. Im Personenschutz meist zweitrangig, weil du die Schutzperson nicht allein lassen sollst.
  • Hausrecht: In der Wohnung, im Hotelzimmer oder im angemieteten Veranstaltungsraum kann die Schutzperson oder der Veranstalter dir das Hausrecht übertragen.

Was du nicht darfst

  • Öffentliche Straßen oder Plätze absperren oder Passanten wegschicken.
  • Fotografen oder Journalisten im öffentlichen Raum die Kamera wegnehmen oder Bilder löschen lassen. Das kann Nötigung oder sogar Raub sein. Du darfst dich zwischen Kamera und Schutzperson stellen und mit ihr weggehen.
  • Personen kontrollieren, durchsuchen oder ihre Identität feststellen, nur weil sie verdächtig wirken.
  • Im Straßenverkehr Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Schusswaffen im Personenschutz

Ein Bewachungsunternehmer bekommt ein Bedürfnis für Schusswaffen nur, wenn er glaubhaft macht, dass Aufträge zum Schutz einer gefährdeten Person Schusswaffen erfordern (§28 Abs. 1 WaffG). Gefährdet ist eine Person, die wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben bedroht ist. Die Waffe darf nur während der tatsächlichen Durchführung des konkreten Auftrags geführt werden. Wachpersonen, die Waffen des Unternehmers führen sollen, werden der Behörde benannt, und erst nach deren Zustimmung dürfen sie die Waffe bekommen (§28 Abs. 3 WaffG). Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt zusätzlich das Verbot nach §42 WaffG, Ausnahmen erteilt nur die Behörde. Mehr zu den Erlaubnissen unter Waffenschein.

Auch mit Waffe gilt: Die Schusswaffe ist das allerletzte Mittel. Jeder Gebrauch wird unverzüglich der Polizei und dem Arbeitgeber gemeldet.

Schützen heißt vorbeugen

Die meisten Gefahren wehrt ein guter Personenschutz ab, bevor sie entstehen:

  • Gefährdungsanalyse: Wer könnte der Person schaden, und wie?
  • Aufklärung der Orte vorher: Zugänge, Ausgänge, Fluchtwege, nächstes Krankenhaus.
  • Routen und Zeiten wechseln, Ausweichrouten planen.
  • Abschirmen und evakuieren statt kämpfen. Wer sich mit einem Angreifer prügelt, lässt die Schutzperson ungeschützt. Dazu gehört auch die eigene Eigensicherung.
  • Verschwiegenheit: Termine, Aufenthaltsorte und private Informationen der Schutzperson gehören zu den Geheimnissen, die du auch nach dem Auftrag nicht preisgibst.

Ein Fall aus dem Dienst

Du begleitest eine Unternehmerin zu einer Fachmesse. Vor der Halle steht eine kleine Protestgruppe. Ein Mann löst sich aus der Gruppe, kommt mit einem Farbbeutel in der Hand schnell auf die Unternehmerin zu. Du stellst dich zwischen beide, schirmst sie mit dem Körper ab und führst sie zügig ins Gebäude. Dein Kollege hält Abstand zum Mann und behält ihn im Blick. Der Mann wirft den Beutel nicht und bleibt stehen. Ihr verfolgt ihn nicht, sondern informiert die Polizei vor Ort.

Später fotografiert ein Pressefotograf die Unternehmerin auf dem Gehweg. Sie bittet dich, ihm die Kamera abzunehmen. Das lehnst du ab und erklärst ihr, dass sie gegen eine unzulässige Veröffentlichung zivilrechtlich vorgehen kann. Du stellst dich so, dass er kein freies Bild bekommt, und ihr geht zum Wagen.

Typische Prüfungsfallen

  • Personenschutz ist Bewachung von Leben und damit erlaubnispflichtig nach §34a GewO.
  • Für Personenschutz allein verlangt das Gesetz keine Sachkundeprüfung.
  • Notwehr zugunsten der Schutzperson heißt Nothilfe und steht jedem zu.
  • Personenschützer haben im öffentlichen Raum keine Sonderrechte, auch nicht gegenüber Fotografen.
  • Die Schusswaffe darf nur beim konkreten Auftrag und erst nach Zustimmung der Behörde geführt werden.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 7 · 1 richtige Antwort

Ist Personenschutz Bewachungsgewerbe im Sinne von §34a GewO?

Frage 2 von 7 · 1 richtige Antwort

Welche Qualifikation verlangt die Gewerbeordnung für Personenschutz als solchen mindestens?

Frage 3 von 7 · 2 richtige Antworten

Worauf kannst du dich stützen, wenn jemand deine Schutzperson angreift oder in Gefahr bringt?

Frage 4 von 7 · 1 richtige Antwort

Ein Pressefotograf fotografiert deine Schutzperson auf dem Gehweg. Sie verlangt, dass du ihm die Kamera abnimmst. Was gilt?

Frage 5 von 7 · 1 richtige Antwort

Unter welcher Voraussetzung erkennt die Behörde bei einem Bewachungsunternehmer ein Bedürfnis für Schusswaffen an?

Frage 6 von 7 · 1 richtige Antwort

Ein Mann läuft mit einem Farbbeutel schnell auf deine Schutzperson zu. Was ist meist die beste Reaktion?

Frage 7 von 7 · 2 richtige Antworten

Welche Maßnahmen gehören zur Vorbeugung im Personenschutz?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.