Kurz gesagt: Eigensicherung umfasst alle Maßnahmen, mit denen du dich im Dienst vor Angriffen und Gefahren schützt: Lage beurteilen, Abstand halten, Hände beobachten, Rückweg sichern, im Team arbeiten, Meldung machen. Sachwerte sind ersetzbar, du nicht.
Wachpersonen werden beleidigt, bedroht, geschlagen, manchmal mit Messern angegriffen. Fast immer gibt es vorher Anzeichen. Eigensicherung bedeutet, diese Anzeichen ernst zu nehmen und dich so zu verhalten, dass ein Angreifer keine leichte Gelegenheit bekommt. Das ist keine Feigheit, sondern Professionalität. Auch die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) greift das auf: Das Verhalten bei besonderen Gefahren wird in Dienstanweisungen geregelt und soll geübt werden, und wer Tätigkeiten mit besonderen Gefahren ausführt, muss überwacht werden. In der Prüfung zählt vor allem eine Regel: Eigenschutz geht vor Sachschutz.
Grundsatz: Erst denken, dann handeln
Jeder Einsatz beginnt mit einer kurzen Lagebeurteilung. Drei Fragen helfen:
- Wer? Wie viele Personen, wie wirken sie, sind sie alkoholisiert, aufgebracht, in einer Gruppe?
- Was? Was ist passiert, was liegt in Reichweite, gibt es Waffen oder gefährliche Gegenstände?
- Wo? Wo stehst du, wo ist dein Rückweg, wo sind Kollegen, gibt es Licht und Deckung?
Erst danach entscheidest du, ob du allein ansprichst, Verstärkung anforderst oder Abstand hältst und die Polizei rufst.
Abstand und Reaktionszeit
Ein Mensch braucht Zeit, um einen Angriff zu erkennen und zu reagieren. Ein entschlossener Angreifer überwindet in dieser Zeit mehrere Meter. Deshalb ist Abstand dein wichtigster Schutz. Als Faustregel gilt: mehr als eine Armlänge, bei aufgebrachten Personen eher zwei. Kommt jemand näher, gehst du einen halben Schritt zurück oder seitlich und forderst ihn klar auf, stehen zu bleiben. Mehr zu persönlichen Zonen findest du bei Territorien und Distanzzonen.
Die Hände beobachten
Gefahr geht von den Händen aus, nicht von den Augen. Achte darauf, ob jemand die Hände in den Taschen hat, hinter dem Rücken hält oder etwas umklammert. Fordere im Zweifel ruhig auf: Nehmen Sie bitte die Hände aus den Taschen. Deine eigenen Hände sind dabei frei und sichtbar vor dem Körper, nicht verschränkt, nicht in den Taschen. So kannst du schnell abwehren, ohne bedrohlich zu wirken.
Position und Umfeld
- Stell dich leicht seitlich zum Gegenüber, nie mit dem Rücken zu einer Gruppe.
- Vermeide Ecken, Treppenabsätze und enge Durchgänge, aus denen du nicht wegkommst.
- Halte Hindernisse wie einen Tresen oder ein Auto zwischen dir und einer erkennbar gefährlichen Person.
- Unterscheide Sichtschutz und Deckung: Eine Glastür oder ein Busch verbirgt dich, schützt aber nicht. Eine massive Wand oder ein Fahrzeugblock schützt.
Eigensicherung im Team
Wenn ihr zu zweit seid, verteilt ihr die Rollen: Eine Person spricht, die andere sichert. Die sichernde Person steht versetzt, beobachtet Umfeld und Hände, mischt sich nicht ins Gespräch ein und greift ein, wenn es kippt. Vereinbart vorher ein Zeichen für Abbruch und Rückzug. Vor jeder Kontrolle meldest du per Funk, wo du bist und was du vorhast. Wer allein arbeitet, braucht nach der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens eine verlässliche Verbindung, oft ein Personen-Notsignal-Gerät.
Ausrüstung und Kontrollen
- Taschenlampe, Funk oder Handy mit Akku, je nach Auftrag Schutzweste und schnittfeste Handschuhe.
- Bei Taschenkontrollen lässt du den Besitzer die Tasche selbst öffnen und Gegenstände zeigen. Greif nicht blind hinein. Spritzen, Klingen oder Glas können dich verletzen.
- Bei Kontrollgängen Licht nutzen, Türen nicht ruckartig aufreißen, nicht in dunkle Räume stürmen.
Alarmverfolgung: nicht allein hinein
Bei einem Einbruchalarm ist die Versuchung groß, selbst nachzusehen. Findest du Einbruchsspuren, etwa eine aufgehebelte Tür oder ein eingeschlagenes Fenster, betrittst du das Objekt nicht allein. Die Täter können noch drin sein. Du ziehst dich auf eine sichere Position zurück, beobachtest von dort, rufst die Polizei und meldest an deine Leitstelle. Ein Festnahmerecht nach §127 StPO hast du zwar, aber keine Pflicht, dich dafür in Gefahr zu bringen.
Ein Fall aus dem Dienst
Revierdienst, drei Uhr nachts. Die Alarmanlage eines Autohauses meldet Einbruch. Du fährst hin und siehst die Seitentür offen, drinnen bewegt sich ein Lichtkegel. Richtig ist: Fahrzeug so abstellen, dass du schnell wegkommst, außer Sicht gehen, Polizei und Leitstelle informieren, Tür und Fluchtwege aus sicherer Entfernung beobachten und Beschreibungen merken. Falsch wäre, mit der Taschenlampe in die Halle zu gehen und Hallo, Sicherheitsdienst zu rufen. Du weißt nicht, wie viele Täter es sind und ob sie bewaffnet sind. Der Schaden an den Autos ist versichert, deine Gesundheit nicht wiederherstellbar.
Typische Prüfungsfallen
- Eigenschutz geht vor Sachschutz. Es gibt keine Pflicht zur Heldentat.
- Gefahr erkennt man an den Händen, deshalb immer die Hände beobachten.
- Sichtschutz ist keine Deckung.
- Bei Einbruchsspuren nicht allein ins Objekt, sondern Polizei abwarten.
- Im Team spricht eine Person, die andere sichert.
- Bei Taschenkontrollen öffnet der Besitzer selbst. Nicht blind hineingreifen.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Was hat bei der Eigensicherung Vorrang?
Du stellst bei einer Alarmverfolgung eine aufgebrochene Tür fest. Was ist richtig?
Warum solltest du bei einer angespannten Person vor allem auf die Hände achten?
Was unterscheidet Deckung von Sichtschutz?
Du kontrollierst mit einer Kollegin einen Gast. Wie teilt ihr die Rollen sinnvoll auf?
Bei einer Taschenkontrolle am Einlass: Wie schützt du dich vor Verletzungen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Menschen.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.