Kurz gesagt: In jeder Gefahrensituation gilt dieselbe Reihenfolge: Erkennen, Eigenschutz, Alarmieren, Helfen, Absichern, Melden. Du handelst nach Alarmplan und Dienstanweisung, hilfst im Rahmen des Zumutbaren und überlässt Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst die Lage, sobald sie da sind.
Die Bewachungsverordnung nennt das Verhalten in Gefahrensituationen ausdrücklich als Schwerpunkt im Sachgebiet Umgang mit Menschen. Das hat einen Grund: In solchen Momenten bist du oft die erste Person vor Ort. Was du in den ersten Minuten tust, entscheidet über Verletzte, Schäden und darüber, wie schnell Hilfe kommt. Die Prüfung fragt dabei weniger nach Paragrafen als nach Reihenfolgen und richtigem Verhalten.
Das Grundschema
Egal ob Brand, Unfall oder Bedrohung: Ein festes Schema hilft, unter Stress nichts zu vergessen.
- Erkennen und bewerten: Was ist passiert, wer ist betroffen, wie groß ist die Gefahr?
- Eigenschutz: Bring dich nicht selbst in Gefahr. Ein verletzter Helfer ist ein weiterer Verletzter.
- Alarmieren: Notruf, Leitstelle, Einsatzleitung, interne Alarmierung nach Alarmplan.
- Helfen und retten: Menschen aus dem Gefahrenbereich bringen, Erste Hilfe leisten, soweit es ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist.
- Absichern: Gefahrenbereich absperren, Zugänge für Einsatzkräfte freihalten, Schaulustige fernhalten.
- Einweisen und melden: Einsatzkräfte empfangen und informieren, später alles dokumentieren.
Die Reihenfolge von Alarmieren und Helfen kann sich verschieben. Wenn du einen bewusstlosen Menschen findest, rufst du laut um Hilfe und setzt den Notruf ab, dann beginnst du sofort mit der Ersten Hilfe. Bist du allein, hat der Notruf in der Regel Vorrang, weil nur Profis die Lage dauerhaft lösen.
Der Notruf
110 erreicht die Polizei, 112 Feuerwehr und Rettungsdienst. Der Notruf ist kostenlos und funktioniert von jedem Handy mit SIM-Karte, auch ohne Guthaben und bei gesperrtem Bildschirm. Für die Meldung helfen die W-Fragen:
- Wo ist es passiert? Genaue Adresse, Gebäudeteil, Zufahrt.
- Was ist passiert?
- Wie viele Betroffene gibt es?
- Welche Verletzungen oder Gefahren liegen vor?
- Warten auf Rückfragen. Nicht selbst auflegen.
Brand
Alarmieren, Menschen retten, dann löschen, aber nur, wenn das ohne Eigengefährdung geht. Ein Entstehungsbrand lässt sich oft mit einem Feuerlöscher bekämpfen. Bei starkem Rauch ziehst du dich zurück, schließt Türen hinter dir und leitest Personen über die Rettungswege. Aufzüge sind im Brandfall tabu. Die Feuerwehr empfängst du an der vereinbarten Stelle mit Laufkarten und Informationen. Details findest du unter Verhalten im Brandfall.
Bombendrohung am Telefon
- Ruhig bleiben, den Anrufer reden lassen, nicht unterbrechen.
- So viel wie möglich erfragen: Wann soll es passieren, wo liegt der Gegenstand, wie sieht er aus, warum?
- Alles sofort notieren: Uhrzeit, angezeigte Nummer, Wortlaut, Stimme, Akzent, Hintergrundgeräusche. Viele Objekte haben dafür eine Checkliste am Telefon.
- Polizei und Verantwortliche nach Alarmplan informieren. Über eine Räumung entscheiden Betreiber und Polizei, nicht du allein.
Verdächtiger Gegenstand
- Nicht berühren, nicht bewegen, nicht öffnen.
- Abstand halten und Personen aus dem Bereich bringen.
- Polizei verständigen. Funkgeräte und Handys nicht in unmittelbarer Nähe benutzen.
- Bereich weiträumig absperren, Zeugen bitten, vor Ort zu bleiben, und eine Beschreibung des Gegenstands notieren.
Überfall
Bei einem bewaffneten Überfall, etwa auf einen Kassenbereich oder einen Geldboten, hat dein Leben absoluten Vorrang. Leiste keinen Widerstand, folge den Anweisungen der Täter und mach keine hastigen Bewegungen. Präge dir Aussehen, Sprache, Waffe, Fahrzeug und Fluchtrichtung ein. Löse den Alarm erst aus, wenn es gefahrlos möglich ist, etwa still über einen Überfallmelder. Danach Polizei rufen, Tatort nicht verändern, Zeugen bitten zu bleiben und Erste Hilfe leisten.
Amok- oder Terrorlage
Bei einem Angriff mit Schusswaffen oder Messern auf viele Menschen geht es zuerst ums Überleben. Die Verhaltenshinweise der Polizei lauten sinngemäß: Wenn möglich fliehen und andere mitnehmen. Ist Flucht nicht möglich, verstecken, Türen verschließen und verbarrikadieren, Licht aus, Handy lautlos. Sobald es gefahrlos geht, über 110 alarmieren. Eintreffenden Polizeikräften zeigst du leere Hände und folgst ihren Anweisungen. Du gehst nicht auf den Täter zu, auch nicht mit Schlagstock oder Reizstoff.
Medizinischer Notfall
Jeder ist zur Hilfe verpflichtet, soweit sie erforderlich und zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr. Wer nicht hilft, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung nach §323c StGB strafbar machen. Notruf, Erste Hilfe, Einweisung des Rettungsdienstes.
Ein Fall aus dem Dienst
Empfang einer Versicherungszentrale. Um 10 Uhr ruft ein Mann an und sagt: In eurem Gebäude liegt eine Bombe, die geht um 12 Uhr hoch. Du fragst ruhig nach, wo sie liegt und warum. Er legt nach wenigen Sätzen auf. Du schreibst sofort Uhrzeit, Nummer, Wortlaut und deine Eindrücke auf: Männerstimme, ruhig, im Hintergrund Straßenlärm. Dann informierst du die Polizei über 110 und nach Alarmplan die Objektleitung. Gemeinsam mit der Polizei entscheidet die Geschäftsleitung über die Räumung. Du sorgst danach dafür, dass Rettungswege frei sind und der Sammelplatz besetzt ist.
Typische Prüfungsfallen
- Eigenschutz kommt vor dem Helfen. Hilfe ist nur im Rahmen des Zumutbaren Pflicht.
- Bei einem bewaffneten Überfall keine Gegenwehr. Alarm erst auslösen, wenn es gefahrlos geht.
- Verdächtige Gegenstände niemals berühren oder bewegen.
- Über eine Räumung nach Bombendrohung entscheiden Verantwortliche und Polizei.
- Beim Notruf nicht selbst auflegen, Rückfragen abwarten.
- Aufzüge im Brandfall nicht benutzen.
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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Was steht im Grundschema für Gefahrensituationen vor dem Helfen und Retten?
Du nimmst einen telefonischen Drohanruf entgegen. Was ist richtig?
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