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Umgang mit Menschen

Umgang mit Jugendlichen

Jugendliche testen Grenzen, vor allem in der Gruppe. Wer sie ernst nimmt und trotzdem klar bleibt, hat selten Probleme. Dazu kommen die Regeln des Jugendschutzgesetzes, die du am Einlass kennen musst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Jugendliche sind nach dem Jugendschutzgesetz Personen ab 14 und unter 18 Jahren. Im Umgang mit ihnen helfen Respekt, Klarheit, Ansprache ohne Publikum und Verlässlichkeit. Am Einlass und im Objekt setzt du die Jugendschutzregeln des Veranstalters durch, ohne dir polizeiliche Befugnisse anzumaßen.

Einkaufszentren, Bahnhöfe, Freibäder, Konzerte, Diskotheken: Überall, wo Wachpersonen arbeiten, sind Jugendliche unterwegs. Meistens friedlich, manchmal laut, gelegentlich auf Krawall aus. Viele Konflikte mit Jugendlichen entstehen nicht aus Bosheit, sondern aus Gruppendruck und dem Wunsch, ernst genommen zu werden. Wer das versteht, kann viele Situationen entschärfen. Für die Prüfung musst du außerdem die Altersgrenzen und die wichtigsten Regeln des Jugendschutzgesetzes kennen.

Die Altersgrenzen

BegriffAlterGrundlage
Kindunter 14 Jahre§1 JuSchG
Jugendlicher14 bis unter 18 Jahre§1 JuSchG, §1 JGG
Heranwachsender18 bis unter 21 Jahre§1 JGG

Strafrechtlich gilt: Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig (§19 StGB). Jugendliche sind strafmündig, für sie gilt aber das Jugendgerichtsgesetz. Für deine Arbeit heißt das: Ein 15-Jähriger, der klaut, begeht eine Straftat, und die vorläufige Festnahme ist grundsätzlich möglich. Bei Kindern ist das nach überwiegender Ansicht nicht der Fall. Dort informierst du Eltern oder Polizei und behältst das Kind ohne Zwang bei dir.

Das Jugendschutzgesetz am Einlass

Die Pflichten aus dem Jugendschutzgesetz treffen in erster Linie Veranstalter und Gewerbetreibende. Als Wachperson setzt du sie in deren Auftrag um, vor allem durch Alterskontrollen. Die wichtigsten Regeln:

  • Alkohol (§9): Bier, Wein, Sekt und Mischungen damit dürfen in der Öffentlichkeit nicht an Personen unter 16 abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke, also Spirituosen und Mischgetränke damit, gibt es erst ab 18. Ausnahme: Jugendliche ab 14 dürfen Bier, Wein und Sekt trinken, wenn eine personensorgeberechtigte Person dabei ist, meist also ein Elternteil. Achtung: Die Bundesregierung hat im August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der dieses begleitete Trinken abschaffen soll. Bei Redaktionsschluss (November 2026) war er noch nicht verabschiedet, die Ausnahme gilt also noch. Prüfe vor der Prüfung den aktuellen Stand.
  • Tabak und E-Zigaretten (§10): In der Öffentlichkeit dürfen Tabak und nikotinhaltige Produkte nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, und der Konsum darf ihnen nicht gestattet werden. Das gilt auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
  • Tanzveranstaltungen (§5): Unter 16 nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Ab 16 ohne Begleitung bis höchstens 24 Uhr. Für Veranstaltungen anerkannter Jugendhilfeträger gelten eigene Zeiten.

Eine erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein und von den Eltern beauftragt. In der Praxis wird dafür oft ein Formular mitgebracht. Prüfe, ob das plausibel ist: Ist die Begleitung wirklich erwachsen, kennen sich die beiden, bleibt sie die ganze Zeit dabei? Den Ausweis lässt du dir zeigen, einbehalten oder kopieren darfst du ihn ohne Grundlage nicht.

Warum Jugendliche so reagieren

  • Gruppendruck: Vor den Freunden nachzugeben, ist peinlich. Wer bloßgestellt wird, muss sich wehren, um nicht das Gesicht zu verlieren.
  • Grenzen testen: Das gehört zur Entwicklung. Jugendliche wollen wissen, ob eine Regel ernst gemeint ist.
  • Starker Gerechtigkeitssinn: Ungleichbehandlung wird sofort bemerkt und übel genommen.
  • Wunsch nach Respekt: Wer wie ein Kind behandelt wird, reagiert oft trotzig.

So sprichst du Jugendliche an

  • Freundlich und klar. Begrüßen, vorstellen, den Grund nennen.
  • Den Wortführer ansprechen, aber nicht vor der Gruppe vorführen. Wenn möglich kurz zur Seite nehmen.
  • Auf Augenhöhe bleiben. Keine Jugendsprache imitieren, das wirkt lächerlich. Keine Belehrungen von oben herab.
  • Nichts androhen, was du nicht umsetzen kannst. Was du ankündigst, musst du auch tun.
  • Für alle dieselbe Regel. Wenn du einer Gruppe das Rauchen verbietest, gilt das auch für die nächste.
  • Ob du duzt oder siezt, hängt vom Objekt und der Dienstanweisung ab. Ein höfliches Sie ist nie falsch und zeigt Respekt.

Ein Fall aus dem Dienst

Einkaufszentrum, Freitagnachmittag. Eine Gruppe von sechs Jugendlichen, etwa 15 Jahre alt, sitzt auf der Treppe zur Rolltreppe, versperrt den Weg und dampft E-Zigaretten. Kunden beschweren sich. Du gehst hin, wartest einen Moment, bis du Blickkontakt mit dem Jungen hast, der offenbar den Ton angibt, und sagst: Hallo, ich bin vom Sicherheitsdienst hier im Haus. Ihr könnt hier gern sein, aber die Treppe muss frei bleiben, und dampfen ist im Center nicht erlaubt. Ihr könnt euch gern da drüben an die Sitzbänke setzen.

Ein Mädchen ruft: Und was, wenn nicht? Du bleibst ruhig: Dann muss ich euch bitten, das Center zu verlassen. Ich hätte lieber, dass ihr bleibt. Die Gruppe zieht murrend um. Du nickst kurz und gehst weiter. Kein Triumph, keine Belehrung. Das macht es den Jugendlichen leicht, beim nächsten Mal gleich zu reagieren.

Wenn Jugendliche Hilfe brauchen

Jugendliche sind nicht nur Störer, sondern oft auch gefährdet: stark betrunken, allein spätnachts, von Älteren bedrängt. Ein betrunkenes 15-jähriges Mädchen wird nicht einfach vor die Tür gesetzt. Du sorgst dafür, dass sie in Sicherheit ist, informierst bei Bedarf Rettungsdienst, Polizei oder Eltern und bleibst bei ihr, bis jemand übernimmt.

Typische Prüfungsfallen

  • Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 ist. Heranwachsende (18 bis 20) sind keine Jugendlichen im Sinne des Jugendschutzgesetzes.
  • Bier und Wein ab 16, Spirituosen ab 18. Mit Eltern Bier und Wein ab 14, solange die geplante Abschaffung dieser Ausnahme nicht in Kraft ist.
  • Tabak und E-Zigaretten sind für alle unter 18 in der Öffentlichkeit tabu.
  • Ohne Begleitung dürfen 16- und 17-Jährige höchstens bis 24 Uhr zur Tanzveranstaltung.
  • Jugendliche nicht vor der Gruppe bloßstellen. Das provoziert Widerstand.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wer ist Jugendlicher im Sinne des Jugendschutzgesetzes?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine 15-Jährige möchte an der Bar eines Festivals ohne Begleitung ein Bier kaufen. Was gilt?

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Ein 17-Jähriger ohne Begleitung ist in einer Diskothek. Bis wann darf er bleiben?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Verhaltensweisen sind im Umgang mit einer Gruppe Jugendlicher sinnvoll?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Was gilt für Tabak und E-Zigaretten bei Jugendlichen in der Öffentlichkeit?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein 12-Jähriger steckt im Laden eine Tafel Schokolade ein. Wie gehst du vor?

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