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Umgang mit Menschen

Umgang mit Betrunkenen und Berauschten

Alkohol macht Menschen unberechenbar: erst lustig, dann gereizt, dann hilflos. Wie du Betrunkene ansprichst, wann du sie abweisen darfst und wann aus dem Störer ein Notfall wird.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Betrunkene und Berauschte reagieren langsamer, sind enthemmt und schnell reizbar. Sprich ruhig und einfach, halte Abstand und diskutiere nicht. Du darfst ihnen im Rahmen des Hausrechts den Zutritt verweigern, aber niemanden in hilfloser Lage sich selbst überlassen. Bewusstlosigkeit ist immer ein Notfall.

Kaum etwas beschäftigt Wachpersonen am Wochenende so sehr wie Alkohol. Am Einlass einer Diskothek, auf dem Weihnachtsmarkt, im Stadion, im Nachtzug. Ein großer Teil der Gewalt gegen Sicherheitskräfte geht von Menschen aus, die getrunken haben. Gleichzeitig sind stark Betrunkene selbst in Gefahr: Sie stürzen, unterkühlen, ersticken an Erbrochenem. Deshalb musst du zwei Rollen gleichzeitig beherrschen: den Störer abwehren und den Hilflosen schützen.

Wie Alkohol wirkt

Alkohol dämpft das zentrale Nervensystem. Mit steigender Menge verändern sich Verhalten und Körper in typischen Schritten:

  • Enthemmung: Gesprächig, mutig, distanzlos. Die Selbstkontrolle sinkt, Kritik wird schlechter vertragen.
  • Rausch: Gleichgewichtsstörungen, verwaschene Sprache, verlangsamte Reaktion, starke Stimmungsschwankungen. Freundlichkeit kann in Sekunden in Aggression umschlagen.
  • Betäubung: Verwirrtheit, Erbrechen, Schläfrigkeit, die Person kann kaum noch stehen.
  • Lebensgefahr: Bewusstlosigkeit, schwache Atmung, Unterkühlung. Das ist eine Alkoholvergiftung und ein medizinischer Notfall.

Wie viel Alkohol welche Wirkung hat, ist sehr unterschiedlich und hängt von Körpergewicht, Gewöhnung, Essen und Mischkonsum ab.

Andere Rauschmittel

Nicht jeder Berauschte hat getrunken. Cannabis macht eher träge und verlangsamt, kann aber auch Angst oder Verfolgungsgefühle auslösen. Aufputschende Drogen wie Kokain oder Amphetamine machen unruhig, gereizt und überschätzen lassen. Seit 2024 ist der Besitz geringer Mengen Cannabis für Erwachsene unter Bedingungen erlaubt. Der Hausrechtsinhaber kann den Konsum auf seinem Gelände trotzdem verbieten. Ein Sonderfall sind sogenannte K.-o.-Tropfen: Wirkt jemand nach wenigen Getränken plötzlich extrem betrunken, verwirrt oder schläfrig, kann ein Betäubungsmittel im Spiel sein. Dann gilt: nicht allein lassen, Rettungsdienst und Polizei verständigen.

Verwechslungsgefahr

Torkeln, lallen, verwirrt sein: Das sieht nach Alkohol aus, kann aber auch eine Unterzuckerung bei Diabetes, ein Schlaganfall, eine Kopfverletzung oder ein epileptischer Anfall sein. Wer eine solche Person einfach als betrunken abstempelt und vor die Tür setzt, riskiert ihr Leben. Frag nach, schau nach Notfallausweisen oder Armbändern, und hol im Zweifel den Rettungsdienst.

So gehst du mit Betrunkenen um

  • Abstand halten: Betrunkene sind schwer berechenbar und schwanken. Bleib außerhalb der Armlänge.
  • Einfache Sätze: Kurz, langsam, klar, gern wiederholen. Lange Erklärungen kommen nicht an.
  • Nicht diskutieren: Mit einem Betrunkenen kannst du nicht verhandeln. Sag, was gilt, und bleib dabei.
  • Nicht lachen oder bloßstellen: Betrunkene sind leicht kränkbar, und Freunde mischen sich gern ein.
  • Begleitpersonen einbinden: Nüchterne Freunde können helfen, die Person zum Gehen zu bewegen oder nach Hause zu bringen.
  • Nicht allein: Bei aggressiven Betrunkenen immer mit Kollegen.

Was rechtlich gilt

Einlass und Hausrecht

Der Hausrechtsinhaber darf erkennbar Betrunkenen den Zutritt verweigern, und du setzt das in seinem Auftrag um. Gastwirte dürfen nach dem Gaststättenrecht an erkennbar Betrunkene keinen Alkohol ausschenken, im Bundesrecht steht das in §20 Nr. 2 GastG, einige Bundesländer haben eigene Gaststättengesetze. Weigert sich jemand zu gehen, nachdem das Hausrecht ausgesprochen wurde, kann ein Hausfriedensbruch vorliegen.

Fürsorge: nicht vor die Tür und vergessen

Wer einen hilflosen Betrunkenen nachts bei Frost vor die Tür setzt und dort liegen lässt, kann sich strafbar machen, zum Beispiel wegen unterlassener Hilfeleistung nach §323c StGB oder wegen Aussetzung nach §221 StGB. Aussetzung begeht, wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt, und das kann jeder. Wer ihn in einer hilflosen Lage im Stich lässt, macht sich danach strafbar, wenn er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beistehen muss. Die Abweisung ist erlaubt, aber nicht das Im-Stich-Lassen. Sorge dafür, dass jemand übernimmt: Freunde, Taxi, Rettungsdienst oder Polizei.

Notwehr gegenüber Betrunkenen

Auch ein Betrunkener kann rechtswidrig angreifen, und du darfst dich verteidigen. Gegenüber erkennbar schwer Betrunkenen ist die Notwehr aber eingeschränkt: Ausweichen und reine Schutzwehr gehen vor, wenn das ohne Gefahr möglich ist.

Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung

  • Ansprechen, anfassen, Reaktion prüfen. Reagiert die Person nicht, Atmung kontrollieren.
  • Bei normaler Atmung stabile Seitenlage, damit Erbrochenes abfließen kann.
  • Notruf 112, die Person warm halten, nicht allein lassen.
  • Keine normale Atmung: Wiederbelebung beginnen.
  • Keinen Kaffee, kein kaltes Wasser ins Gesicht, nicht ausschlafen lassen ohne Aufsicht.

Ein Fall aus dem Dienst

Weihnachtsmarkt, 23 Uhr. Ein Mann torkelt gegen eine Bude, schimpft und will sich mit dem Standbetreiber anlegen. Du sprichst ihn aus gut zwei Metern ruhig an: Hallo, Sicherheitsdienst. Für heute ist Schluss mit Glühwein. Wo sind Ihre Freunde? Ein Bekannter kommt dazu und sagt, er bringe ihn nach Hause. Du begleitest beide bis zum Taxistand. Eine halbe Stunde später findest du eine junge Frau zusammengesackt hinter einem Stand, kaum ansprechbar. Hier ist sie kein Störer, sondern eine Patientin: Atmung prüfen, Seitenlage, 112, Jacke drüberlegen, dabeibleiben. Ihre Freundin erzählt, sie habe nur zwei Getränke gehabt. Das gibst du an den Rettungsdienst und die Polizei weiter, wegen möglicher K.-o.-Tropfen.

Typische Prüfungsfallen

  • Abweisen ja, im Stich lassen nein. Hilflose Personen brauchen jemanden, der übernimmt.
  • Bewusstlose Betrunkene sind ein Notfall: Atmung prüfen, stabile Seitenlage, 112.
  • Hinter scheinbarer Trunkenheit kann ein medizinischer Notfall stecken.
  • Mit Betrunkenen nicht diskutieren, kurze klare Sätze verwenden.
  • Notwehr gegen erkennbar schwer Betrunkene ist eingeschränkt, Ausweichen geht vor.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Verhaltensweisen sind im Umgang mit einem stark Betrunkenen sinnvoll?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Du hast einem stark Betrunkenen den Zutritt verweigert. Draußen sind minus fünf Grad, er kann kaum stehen und ist allein. Was ist richtig?

Frage 3 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein Gast wirkt betrunken, riecht aber nicht nach Alkohol und ist plötzlich sehr verwirrt. Woran musst du denken?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine betrunkene Person ist bewusstlos, atmet aber normal. Was tust du?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein erkennbar schwer betrunkener Gast schlägt unkoordiniert nach dir. Was gilt für deine Verteidigung?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Wem verbietet das Gaststättenrecht, an erkennbar Betrunkene Alkohol auszuschenken?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Menschen.

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