Kurz gesagt: Alleinarbeit ist nicht grundsätzlich verboten. Ist sie gefährlich, muss der Unternehmer nach §8 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 zusätzliche technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen treffen. Bei kritischer Gefährdung braucht es eine Personen-Notsignal-Anlage, die auch ohne dein Zutun Alarm auslöst, oder eine zweite Person.
Nachtwache in einem leeren Bürogebäude, Revierfahrt über abgelegene Gewerbegebiete, Kontrollgang auf einem großen Werksgelände: Im Wachdienst bist du oft allein. Solange nichts passiert, ist das kein Problem. Gefährlich wird es, wenn du stürzt, angegriffen wirst oder bewusstlos bist und niemand es merkt. Dann zählt jede Minute. Für die Prüfung musst du wissen, wann Alleinarbeit zulässig ist, welche Notrufmöglichkeiten es gibt und wie eine Personen-Notsignal-Anlage funktioniert.
Was in den Vorschriften steht
Alleinarbeit heißt: Eine Person arbeitet außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer. Ein allgemeines Verbot gibt es nicht. Die Regeln knüpfen an die Gefährlichkeit an:
- §8 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1: Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, muss der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen sorgen.
- §7 DGUV Vorschrift 23: Können sich bei Sicherungstätigkeiten besondere Gefahren ergeben, muss das Wach- und Sicherungspersonal überwacht werden.
- Durchführungsanweisung zu §8 DGUV Vorschrift 23: Die Überwachung erfolgt durch persönliche Kontrollen und Kommunikationssysteme. Genannt werden auch automatisch und willensunabhängig arbeitende Signalgeber und Ortungssysteme.
Was im Einzelfall nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Konkrete Hilfen geben die DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" und die DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen".
Die drei Gefährdungsstufen
Entscheidend ist, ob du nach einem Unfall oder Angriff noch selbst Hilfe rufen kannst. Die DGUV Information 212-139 unterscheidet:
| Stufe | Mögliche Folgen | Handlungsfähigkeit |
|---|---|---|
| gering | geringe Verletzungen | Person bleibt handlungsfähig |
| erhöht | erhebliche Verletzungen | eingeschränkt handlungsfähig |
| kritisch | besonders schwere Verletzungen | nicht mehr handlungsfähig |
Als grobe Orientierung ordnet die Information den Wachdienst im Empfangsbereich der Stufe gering zu, den Revierdienst der Stufe erhöht und Werttransportfahrten der Stufe kritisch. Die genaue Einstufung hängt aber vom konkreten Objekt ab.
Welche Notrufmöglichkeit wann reicht
- Gering: Alle Meldeeinrichtungen sind geeignet, auch ein festes Telefon.
- Erhöht: Geeignet sind etwa Mobiltelefon, Funkgerät, zeitgesteuerte Kontrollanrufe, Totmannschaltung oder eine Personen-Notsignal-Anlage. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls hoch, gelten die Regeln wie bei kritischer Gefährdung.
- Kritisch: Nötig ist eine Personen-Notsignal-Anlage nach DGUV Regel 112-139 oder eine zweite Person. Muss bei kritischer Gefährdung die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch eingestuft werden, ist Alleinarbeit unzulässig.
Der Grund ist einfach: Ein Handy hilft nur, wenn du es noch bedienen kannst. Bei kritischer Gefährdung musst du damit rechnen, dass genau das nicht mehr geht.
Die Personen-Notsignal-Anlage
Eine Personen-Notsignal-Anlage, kurz PNA, besteht aus einem tragbaren Personen-Notsignal-Gerät und einer Empfangszentrale, etwa einer Notruf- und Serviceleitstelle. Das Gerät löst Alarme aus, die Zentrale leitet die Hilfe ein.
Willensabhängiger Alarm
Du drückst die Notsignaltaste selbst, etwa bei einer Bedrohung.
Willensunabhängige Alarme
Das Gerät löst ohne dein Zutun aus:
- Lagealarm: Das Gerät bleibt länger als eine festgelegte Zeit in Schräglage, etwa weil du am Boden liegst.
- Ruhealarm: Über einen festgelegten Zeitraum keine Bewegung.
- Verlustalarm: Das Gerät wird von der Person entfernt, etwa abgerissen.
- Fluchtalarm: schnelle Bewegung über einen bestimmten Zeitraum.
- Zeitalarm: Eine fällige Quittierung bleibt aus.
Das Gerät muss neben der Notsignaltaste mindestens eine willensunabhängige Alarmauslösung haben. Vor dem Alarm gibt das Gerät meist einen Voralarm, den du quittieren kannst, wenn alles in Ordnung ist. Zusätzlich überwacht ein technischer Alarm die Verbindung. Technisch richten sich die Anlagen nach DIN VDE V 0825-1, Geräte über öffentliche Mobilfunknetze nach DIN VDE V 0825-11.
Prüfung und Unterweisung
Ein Notsignalgerät, das nicht funktioniert, ist gefährlicher als keines, weil man sich darauf verlässt. Nach der DGUV Information 212-139 ist die Funktion vor Aufnahme der Tätigkeit zu kontrollieren, mindestens arbeitstäglich. Es braucht eine Betriebsanweisung mit dem Verhalten bei Funktionsstörungen, zum Beispiel im Funkloch, und eine Unterweisung vor dem ersten Einsatz.
Ein Fall aus dem Dienst
Eine Wachfrau macht nachts allein Kontrollgänge in einem Parkhaus mit Treppenhäusern ohne Handyempfang. Vereinbart sind Kontrollanrufe alle 60 Minuten. Sie stürzt auf der Treppe und bleibt bewusstlos liegen.
Im ungünstigsten Fall fällt das erst beim nächsten Anruf auf, also bis zu einer Stunde später. Für diesen Einsatz reicht das nicht: Treppen, Alleinarbeit, kein Empfang. Besser wäre eine PNA mit Lagealarm, deren Funkversorgung im ganzen Parkhaus geprüft ist. Bis das geklärt ist, meldet die Wachfrau die Funklöcher ihrem Vorgesetzten. Das ist ihre Pflicht nach §8 Absatz 3 DGUV Vorschrift 23.
Typische Prüfungsfallen
- Alleinarbeit ist nicht generell verboten. Sie verlangt aber eine Gefährdungsbeurteilung und bei Gefahr zusätzliche Maßnahmen.
- Willensunabhängig heißt: Das Gerät alarmiert auch, wenn du dich nicht mehr selbst bemerkbar machen kannst.
- Lagealarm reagiert auf Schräglage, Ruhealarm auf Bewegungslosigkeit. Nicht verwechseln.
- Funktionskontrolle vor Arbeitsbeginn, mindestens jeden Arbeitstag.
- Ein Mobiltelefon reicht nicht, wenn du nach einem Unfall nicht mehr handlungsfähig wärst.
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Was verlangt §8 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1, wenn eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt wird?
Welche Alarme einer Personen-Notsignal-Anlage werden ohne Zutun der Person ausgelöst?
Was löst einen Lagealarm aus?
Wie oft ist die Funktion einer Meldeeinrichtung für Alleinarbeit nach der DGUV Information 212-139 zu kontrollieren?
Eine Alleinarbeit wird als kritisch eingestuft, die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls ist aber nicht hoch. Welche Maßnahmen kommen in Betracht?
Welcher Gefährdungsstufe ordnet die DGUV Information 212-139 den Revierdienst als grobe Orientierung zu?
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