Kurz gesagt: Im Revierdienst kontrolliert eine Wachperson nacheinander mehrere Objekte verschiedener Kunden, schließt auf und zu und fährt Alarme an. Rechtsgrundlage sind Jedermannsrechte und das vom Kunden übertragene Hausrecht. Sonderrechte im Straßenverkehr gibt es nicht. Wer Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in öffentlich zugänglichen Bereichen macht, braucht die Sachkundeprüfung.
Der Revierdienst ist für viele Wachdienste das Brot-und-Butter-Geschäft: Ein Fahrzeug, eine Tour, zehn bis zwanzig Kunden pro Nacht. Autohaus, Baumarkt, Schule, Arztpraxis. Für dich bedeutet das: viel Verantwortung, oft allein, wechselnde Objekte. In der Prüfung wird der Revierdienst gern genutzt, um die Grenzen deiner Rechte und die Abgrenzung zur Sachkundepflicht abzufragen.
Was Revierdienst und Streifendienst bedeuten
Die Begriffe sind nicht gesetzlich festgelegt. In der Branche versteht man darunter meist:
- Revierdienst: Eine mobile Streife fährt in einem festen Gebiet, dem Revier, mehrere Objekte verschiedener Auftraggeber an. Sie kontrolliert außen und innen, prüft Türen, Fenster und Tore, schaltet Alarmanlagen scharf oder unscharf und erledigt Schließdienste.
- Streifendienst: Rundgänge oder Fahrten in einem einzelnen, größeren Bereich, etwa einem Industriepark oder einer Wohnanlage, oft zu Fuß.
- Alarmverfolgung oder Intervention: Die Notruf- und Serviceleitstelle meldet einen Alarm, die Revierstreife fährt hin und klärt die Lage vor Ort.
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?
Für Revierdienst als solchen verlangt das Gesetz keine Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung reicht, solange die Kontrollen auf geschlossenen Firmengeländen und in Gebäuden ohne Publikumsverkehr stattfinden.
Anders ist es bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (§34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO). Gehört zur Tour ein Rundgang durch ein öffentliches Parkhaus, eine Einkaufspassage während der Öffnungszeit oder einen Bahnhofsvorplatz, brauchst du dafür die Sachkundeprüfung. Dann musst du dort auch sichtbar ein Namensschild oder eine Kennnummer und den Namen der Firma tragen (§18 Abs. 3 BewachV). Welche Tätigkeiten für dich zulässig sind, teilt die Behörde deinem Arbeitgeber über das Bewacherregister mit. Mehr dazu unter Welche Tätigkeiten die Sachkundeprüfung verlangen.
Deine Rechte im Objekt
Im Objekt handelst du mit dem Hausrecht, das dir der Kunde über den Bewachungsvertrag überträgt. Du darfst Unbefugte ansprechen, zum Gehen auffordern und ein Hausverbot aussprechen, soweit die Dienstanweisung das vorsieht. Darüber hinaus hast du nur die Jedermannsrechte: Notwehr, Nothilfe, Notstand, Selbsthilfe und die vorläufige Festnahme nach §127 StPO. Das Hausrecht endet an der Grundstücksgrenze. Auf dem Gehweg vor dem Autohaus hast du keins.
Zwei Pflichten aus der BewachV sind im Revierdienst besonders wichtig:
- Dienstkleidung: Wer im Dienst befriedetes Besitztum betreten soll, also ein umzäuntes Gelände oder ein Gebäude, muss Dienstkleidung tragen (§19 Abs. 2 BewachV). Die zivile Jacke über der Uniform ist keine Lösung. Siehe auch Dienstkleidung.
- Ausweis: Dienstausweis und Personalausweis gehören immer mit, auch wenn du nur kurz aus dem Wagen steigst. Eine Polizeistreife, die nachts jemanden an einer Lagerhalle rütteln sieht, will genau das sehen.
Auf der Straße: keine Sonderrechte
Der Revierwagen ist ein ganz normales Fahrzeug. Blaues Blinklicht, Martinshorn oder das Recht, schneller zu fahren, gibt es für private Sicherheitsdienste nicht. Auch bei einem Einbruchalarm gilt die Straßenverkehrsordnung. Wer rast und einen Unfall baut, haftet selbst, und ein Verstoß bleibt ein Verstoß. Auch eine Verfolgungsfahrt hinter einem flüchtenden Auto ist keine Aufgabe für dich. Kennzeichen, Richtung, Beschreibung an die Polizei: Das hilft mehr.
Alarmverfolgung: Lage klären, nicht stürmen
Bei einem Alarm gilt die Reihenfolge aus Alarmplan und Dienstanweisung. Grundregeln, die fast immer gelten:
- Mit der Leitstelle sprechen, bevor du aussteigst. Was hat ausgelöst, gibt es weitere Meldungen?
- Von außen beobachten. Licht, Geräusche, Fahrzeuge, offene Türen, Glasschäden.
- Bei Anzeichen für einen Einbruch nicht allein hineingehen. Polizei verständigen, Abstand halten, Zugänge beobachten.
- Erst nach Freigabe durch die Polizei oder bei eindeutigem Fehlalarm das Objekt kontrollieren.
- Alles dokumentieren und den Kunden nach Alarmplan informieren.
Wer allein unterwegs ist, braucht eine funktionierende Verbindung zur Leitstelle. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, ob ein Personen-Notsignal-Gerät nötig ist.
Ein Fall aus dem Dienst
Drei Uhr nachts. Die Leitstelle meldet Einbruchalarm in einem Autohaus. Du bist acht Minuten später da. Durch die Glasfront siehst du, dass im Büro Licht brennt, und an der Seitentür ist das Schloss aufgehebelt. Du gehst nicht hinein. Du meldest der Leitstelle, was du siehst, verständigst die Polizei und beobachtest aus dem Wagen die Ausfahrt. Zwei Männer kommen mit Laptops heraus und rennen zu einem Kleintransporter. Du merkst dir Kennzeichen und Fahrtrichtung und gibst beides durch, statt hinterherzurennen.
Nach dem Eintreffen der Polizei kontrollierst du gemeinsam mit den Beamten das Gebäude, dokumentierst die Schäden und sorgst nach dem Alarmplan für einen Notverschluss der Tür. Den Rest der Tour fährst du später, die Leitstelle informiert die übrigen Kunden über die Verzögerung.
Abwandlung: Der Kunde möchte, dass du künftig auch den öffentlichen Kundenparkplatz vor dem Autohaus während der Öffnungszeiten bestreifst. Das sind Kontrollgänge in einem Bereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Dafür brauchst du die Sachkundeprüfung.
Typische Prüfungsfallen
- Revierdienst verlangt nur dann die Sachkundeprüfung, wenn Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in öffentlich zugänglichen Bereichen dazugehören.
- Private Sicherheitsdienste haben im Straßenverkehr keine Sonderrechte.
- Das übertragene Hausrecht gilt nur auf dem Gelände des Kunden und nur so weit, wie er es überträgt.
- Wer befriedetes Besitztum betreten soll, muss Dienstkleidung tragen.
- Bei Anzeichen für einen Einbruch geht die Eigensicherung vor. Die Polizei klärt das Objekt.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Ein Revierfahrer kontrolliert nachts geschlossene Firmengelände ohne Publikumsverkehr. Welche Qualifikation verlangt §34a GewO mindestens?
Der Kunde will, dass du zusätzlich seinen öffentlichen Kundenparkplatz während der Öffnungszeiten bestreifst. Was gilt?
Welche Pflichten gelten im Revierdienst, wenn du befriedetes Besitztum betreten sollst?
Was gilt im Straßenverkehr für den Revierwagen bei einer Alarmfahrt?
Am Objekt siehst du eine aufgehebelte Tür und Licht im Büro. Was tust du?
Wo endet das Hausrecht, das dir ein Kunde im Revierdienst überträgt?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.