Kurz gesagt: Interventionskräfte fahren nach einem Alarm zum Objekt, prüfen die Lage und leiten die vereinbarten Maßnahmen ein. Eigensicherung geht vor: Bei Einbruchsspuren wird nicht allein hineingegangen, sondern die Polizei angefordert. Alles wird mit Uhrzeiten dokumentiert.
Alarmverfolgung ist der Moment, in dem Technik und Mensch zusammenkommen. Die Einbruchmeldeanlage hat ausgelöst, die Leitstelle hat bewertet, jetzt bist du dran. Als Interventionskraft entscheidest du vor Ort, ob es ein Fehlalarm war, ob ein Täter noch im Gebäude sein könnte und was als Nächstes passiert. Das ist eine der gefährlichsten Tätigkeiten im Revierdienst, weil du nachts allein auf eine unklare Lage triffst. Die Prüfung fragt deshalb vor allem nach dem richtigen Ablauf und nach der Eigensicherung.
Begriffe
- Alarmverfolgung: alle Schritte, die nach einem Alarm unternommen werden, um die Ursache festzustellen und die Gefahr abzuwehren.
- Interventionsdienst: die Kräfte, die zum Objekt fahren und dort die mit dem Kunden vereinbarten Maßnahmen ausführen.
- Interventionsstelle: das Unternehmen oder die Einheit, die diesen Dienst stellt. Die VdS-Richtlinie VdS 2172 beschreibt dafür Anforderungen, etwa an Schulung der Kräfte, Schlüsselverwahrung, Berichte und vertraglich vereinbarte Anrückzeiten.
- Anrückzeit: die Zeit vom Beginn der Alarmbearbeitung bis zum Eintreffen am Objekt. Sie wird mit dem Kunden vereinbart und muss zusammen mit dem Widerstandszeitwert der Mechanik passen. Hält die Tür nur wenige Minuten, nützt eine Anrückzeit von einer halben Stunde wenig.
Der Ablauf Schritt für Schritt
1. Auftrag annehmen
Du bestätigst den Auftrag und lässt dir die wichtigsten Daten geben: Objekt, ausgelöste Meldergruppe, Art des Alarms, Besonderheiten aus dem Maßnahmenplan. Ein Überfallalarm verlangt ein ganz anderes Vorgehen als ein Einbruchalarm. Du holst die Objektschlüssel nach der vorgeschriebenen Ausgabe und quittierst sie.
2. Anfahrt
Zügig, aber ohne Sonderrechte. Du bist kein Einsatzfahrzeug und darfst weder Ampeln überfahren noch die Geschwindigkeit überschreiten. Kurz vor dem Objekt fährst du langsamer, schaltest bei Bedarf das Fernlicht aus und beobachtest: Fahrzeuge mit laufendem Motor, Personen, Licht im Gebäude.
3. Lage erkunden
Du stellst das Fahrzeug so ab, dass du nicht eingeparkt wirst. Dann folgt die Außenkontrolle der Außenhaut: Türen, Fenster, Rolltore, Dachzugänge. Findest du Aufbruchspuren, eingeschlagene Scheiben oder offene Türen, die zu sein müssten, gehst du nicht allein hinein. Du ziehst dich auf einen sicheren Beobachtungspunkt zurück, meldest der Leitstelle und lässt die Polizei anfordern.
4. Innenkontrolle
Nur wenn die Dienstanweisung sie vorsieht und außen nichts auf einen Täter hindeutet. Du schaltest die Anlage nach Vorgabe unscharf, gehst systematisch vor, machst Licht, wo es möglich ist, und hältst Kontakt zur Leitstelle. Achte auf Spuren und fass so wenig wie möglich an.
5. Ursache klären und Objekt sichern
Findest du eine harmlose Ursache, etwa ein offenes Fenster, stellst du den Sollzustand wieder her, soweit das zu deinen Aufgaben gehört. Ist etwas beschädigt, sicherst du das Objekt bis zur Reparatur oder Übergabe, zum Beispiel durch eine Objektbewachung nach Absprache mit dem Kunden.
6. Abschluss und Bericht
Du schaltest die Anlage wieder scharf, gibst die Schlüssel zurück und schreibst den Interventionsbericht. Hinein gehören die Uhrzeiten von Auftrag, Eintreffen und Abmeldung, die ausgelöste Meldung, angetroffene Personen, die festgestellte Ursache, Schäden und deine Maßnahmen.
Eigensicherung und Rechte
Die DGUV Vorschrift 23 verlangt, dass der Unternehmer bei Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren für eine Überwachung des Personals sorgt. Bei Alarmverfolgung allein in der Nacht ist das typischerweise ein Personen-Notsignal-Gerät oder eine regelmäßige Statusabfrage durch die Leitstelle. Zu deiner Ausrüstung gehört bei Dunkelheit eine leistungsfähige Handleuchte.
Triffst du auf einen Täter, hast du nur Jedermannsrechte: Notwehr und Nothilfe, die vorläufige Festnahme bei frischer Tat und das übertragene Hausrecht. Du verfolgst niemanden in ein dunkles Gebäude und spielst nicht Polizei. Dein Auftrag ist erkennen, melden, sichern.
Ein Fall aus dem Dienst
Alarm 3:15 Uhr, Elektrogroßhandel, Meldergruppe Lagertor. Bei der Ankunft steht das Rolltor etwa einen halben Meter offen, darunter liegt ein Wagenheber. Drinnen ist es dunkel. Du parkst außer Sicht, meldest der Leitstelle: Tor aufgehebelt, Werkzeug am Boden, kein Sichtkontakt zu Personen. Die Leitstelle verständigt die Polizei. Du beobachtest aus sicherer Entfernung beide Ausgänge, die du sehen kannst, und gibst den Beamten bei ihrer Ankunft Lage, Zugang und Schlüssel. Hineingehen ist erst nach Freigabe der Polizei dran. Im Bericht notierst du jede Uhrzeit.
Typische Prüfungsfallen
- Auf der Anfahrt gibt es keine Sonderrechte im Straßenverkehr.
- Bei Einbruchsspuren nicht allein ins Objekt, sondern Polizei anfordern und beobachten.
- Die Anrückzeit muss zum Widerstandszeitwert der mechanischen Sicherung passen.
- Interventionskräfte haben nur Jedermannsrechte und übertragenes Hausrecht.
- Der Interventionsbericht enthält Uhrzeiten, Ursache, Schäden und Maßnahmen.
Mehr zum Zeitfaktor findest du unter Widerstandszeitwert und Interventionszeit, zur Auftragsseite unter Notruf- und Serviceleitstelle.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Du fährst nachts zu einem Einbruchalarm. Was gilt für die Anfahrt?
Bei der Außenkontrolle findest du eine aufgehebelte Tür. Im Gebäude ist es dunkel. Was tust du?
Was versteht man unter der Anrückzeit im Interventionsdienst?
Welche Angaben gehören in einen Interventionsbericht?
Was verlangt die DGUV Vorschrift 23 vom Unternehmer, wenn sich bei Sicherungstätigkeiten besondere Gefahren ergeben können?
Warum muss die vereinbarte Anrückzeit zum Widerstandszeitwert der mechanischen Sicherungen passen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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