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Gewerberecht

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum

Fußgängerzone, Bahnhofsvorplatz, Einkaufspassage: Was eine private Citystreife darf, wo sie nur beobachten und melden kann und warum der Unterschied zwischen Straße und Passage so wichtig ist.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Wer Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr macht, braucht die Sachkundeprüfung und muss ein Namensschild tragen. Auf öffentlichen Straßen gibt es kein Hausrecht, das dir übertragen werden könnte. Dort hast du nur Jedermannsrechte: beobachten, ansprechen, Hilfe leisten, Polizei rufen, bei einer Straftat auf frischer Tat festhalten.

Viele Städte, Werbegemeinschaften und Verkehrsunternehmen setzen private Streifen ein, um Präsenz zu zeigen und das Sicherheitsgefühl zu stärken. Für die Wachperson ist das eine heikle Aufgabe: Du bewegst dich in einem Raum, in dem die Polizei und das Ordnungsamt zuständig sind, und hast selbst kaum Befugnisse. Genau deshalb verlangt der Gesetzgeber hier die Sachkundeprüfung. In der Prüfung wird fast immer gefragt, was du im öffentlichen Raum darfst und was nicht.

Was das Gesetz verlangt

Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben (§34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO). Während dieser Tätigkeit musst du sichtbar ein Schild mit deinem Namen oder einer Kennnummer und der Bezeichnung deines Betriebs tragen (§18 Abs. 3 BewachV). Dienstkleidung muss sich deutlich von Uniformen der Polizei unterscheiden (§19 Abs. 1 BewachV).

Zwei Arten von Räumen

Öffentlicher Verkehrsraum

Das sind öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, Fußgängerzonen. Sie sind dem Gemeingebrauch gewidmet, jeder darf sie nutzen. Hier gibt es kein Hausrecht, das der Auftraggeber an dich übertragen könnte, auch nicht, wenn die Stadt selbst dich beauftragt. Du kannst also kein Hausverbot für die Fußgängerzone aussprechen.

Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

Das sind Flächen eines Eigentümers oder Betreibers, auf denen trotzdem jeder unterwegs ist: Einkaufszentren, Bahnhöfe, Passagen, U-Bahn-Stationen, Parkhäuser. Hier hat der Eigentümer oder Betreiber ein Hausrecht und kann es dir übertragen. Du kannst dort nach Hausordnung Personen ansprechen, zum Gehen auffordern und ein Hausverbot aussprechen, soweit es dir übertragen ist.

Wer diesen Unterschied verwechselt, verwechselt in der Prüfung auch die Befugnisse.

Was du im öffentlichen Verkehrsraum darfst

  • Präsenz zeigen, beobachten und Auffälligkeiten melden,
  • Menschen ansprechen, informieren, um Rücksicht bitten und deeskalieren,
  • Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst oder Polizei verständigen,
  • dich und andere gegen Angriffe verteidigen (Notwehr und Nothilfe),
  • eine Person auf frischer Tat bei einer Straftat vorläufig festnehmen, wenn sie fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht feststeht (§127 Abs. 1 StPO).

Was du dort nicht darfst

  • Platzverweise aussprechen oder Aufenthaltsverbote durchsetzen,
  • Personalien feststellen, Ausweise verlangen oder Personen durchsuchen,
  • Verwarnungsgelder erheben oder Bußgeldverfahren einleiten,
  • Alkoholverbote, Waffenverbotszonen oder Satzungen der Stadt mit Zwang durchsetzen,
  • bei Ordnungswidrigkeiten wie Wildpinkeln, Falschparken oder Lärm jemanden festhalten.

All das sind hoheitliche Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden. Wer so auftritt, als hätte er sie, riskiert eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung, bei Zwang auch wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung. Mehr Rechte hast du nur, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich überträgt, zum Beispiel durch eine Beleihung. Das ist bei einem normalen Citystreifenauftrag nicht der Fall (§34a Abs. 5 GewO).

Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt

Eine gute Citystreife ist Auge und Ohr, nicht verlängerter Arm der Polizei. Kläre vor Dienstbeginn, wie du Polizei und Ordnungsamt schnell erreichst und welche Meldungen der Auftraggeber erwartet. Beschreibe bei Meldungen Ort, Personen, Kleidung und Fluchtrichtung so genau wie möglich. Nach einem Vorfall bist du oft wichtiger Zeuge.

Ein Fall aus dem Dienst

Du läufst im Auftrag der Werbegemeinschaft Streife in der Fußgängerzone. Vor einem Geschäft sitzt eine Gruppe, trinkt und pöbelt Passanten an. Einer uriniert in einen Hauseingang. Der Ladeninhaber verlangt, dass du die Gruppe wegschickst und den Mann festhältst, bis das Ordnungsamt kommt.

Wegschicken kannst du die Gruppe nicht. Du kannst sie freundlich ansprechen und um Rücksicht bitten. Das Urinieren ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Ein Festnahmerecht hast du nicht. Du verständigst das Ordnungsamt und beschreibst die Lage.

Zehn Minuten später reißt ein Mann einer älteren Frau die Handtasche weg und rennt los. Jetzt liegt eine Straftat auf frischer Tat vor. Du darfst ihn verfolgen und festhalten, bis die Polizei kommt, mit dem mildesten wirksamen Mittel. Gleichzeitig sorgt dein Kollege dafür, dass die Frau versorgt wird.

Typische Prüfungsfallen

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum verlangen die Sachkundeprüfung, nicht nur die Unterrichtung.
  • Auf öffentlichen Straßen gibt es kein übertragbares Hausrecht, in Bahnhöfen und Einkaufszentren schon.
  • Platzverweis und Identitätsfeststellung sind Sache der Behörden.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es kein Festnahmerecht nach §127 StPO.
  • Auch ein Auftrag der Stadt gibt dir keine Polizeibefugnisse.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Qualifikation verlangt §34a GewO für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Was darfst du als Citystreife in einer öffentlichen Fußgängerzone?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Warum kannst du kein Hausverbot für eine öffentliche Straße aussprechen?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Mann uriniert in der Fußgängerzone in einen Hauseingang. Der Ladeninhaber verlangt, dass du ihn festhältst. Was gilt?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

In welchem Bereich kann dir bei einer Streife ein Hausrecht übertragen werden?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Was riskierst du, wenn du im öffentlichen Raum auftrittst, als hättest du Polizeibefugnisse?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.

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