Kurz gesagt: Jedermannsrechte sind Befugnisse, die das Gesetz jedem Menschen gibt, wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig kommt. Die wichtigsten stehen im StGB, in der StPO und im BGB. Für Wachpersonen sind sie nach §34a Abs. 5 GewO zusammen mit übertragenen Rechten die einzige Grundlage für Eingriffe gegenüber Dritten.
Der Begriff Jedermannsrechte sagt schon das Wichtigste: Diese Rechte hat jeder, die Kassiererin genauso wie der Rentner und du. Mit deinem Job bekommst du keine zusätzlichen. Gerade deshalb musst du sie besser kennen als andere. Du stehst öfter in Situationen, in denen es darauf ankommt, und dein Handeln wird später genauer geprüft. In der Prüfung tauchen die einzelnen Rechte in allen rechtlichen Sachgebieten auf. Diese Seite zeigt, wie sie zusammenhängen. Die Einzelheiten stehen auf den jeweiligen Themenseiten.
Was das Gesetz für Wachpersonen festlegt
§34a Abs. 5 GewO nennt die Rechtsgrundlagen, auf die sich Bewachungsunternehmen und ihre Beschäftigten gegenüber Dritten stützen dürfen:
- die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen,
- die ihnen vom Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte, zum Beispiel aus dem Hausrecht oder dem Besitz,
- und gesetzlich übertragene Befugnisse, die es nur in besonderen Fällen gibt.
Das Gesetz fügt hinzu, dass dabei der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten ist. Du darfst also immer nur so viel tun, wie nötig ist, und musst unter mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste wählen.
Die Jedermannsrechte im Überblick
| Recht | Norm | Wogegen | Kern |
|---|---|---|---|
| Notwehr und Nothilfe | §32 StGB, §227 BGB | gegenwärtiger rechtswidriger Angriff eines Menschen | erforderliche Verteidigung, keine Güterabwägung |
| Rechtfertigender Notstand | §34 StGB | gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut | geschütztes Interesse muss wesentlich überwiegen |
| Defensiver Notstand | §228 BGB | Gefahr, die von einer fremden Sache oder einem Tier ausgeht | Sache darf beschädigt werden, Schaden nicht außer Verhältnis |
| Aggressiver Notstand | §904 BGB | gegenwärtige Gefahr, Abwehr mit einer unbeteiligten fremden Sache | drohender Schaden unverhältnismäßig groß, Eigentümer bekommt Ersatz |
| Vorläufige Festnahme | §127 Abs. 1 StPO | Täter auf frischer Tat | Fluchtverdacht oder Identität nicht feststellbar |
| Allgemeine Selbsthilfe | §§229, 230 BGB | Gefährdung eines eigenen Anspruchs | nur wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig kommt |
| Besitzwehr und Besitzkehr | §§859, 860 BGB | verbotene Eigenmacht gegen den Besitz | auch durch den Besitzdiener, also etwa die Wachperson |
Der entschuldigende Notstand nach §35 StGB fehlt bewusst in der Tabelle. Er ist kein Recht, sondern lässt nur die Schuld entfallen. Die Tat bleibt rechtswidrig. Für deine Arbeit ist er deshalb keine Handlungsgrundlage.
Woher kommt das Hausrecht?
Das Hausrecht taucht in der Tabelle nicht als eigene Zeile auf, weil es kein Jedermannsrecht im engen Sinn ist. Es steht dem Eigentümer oder Besitzer eines Gebäudes oder Grundstücks zu und ergibt sich aus Eigentum und Besitz. Du kannst es nur ausüben, wenn der Berechtigte es dir überträgt. Wie das funktioniert, erklärt die Seite zu Hausrecht und Bewachungsvertrag.
Neben den Rechten: Jedermannspflichten
Das Gesetz gibt nicht nur Rechte, es verlangt auch etwas. Bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not musst du helfen, soweit das erforderlich und zumutbar ist (§323c StGB). Und wer von bestimmten schweren geplanten Straftaten glaubhaft erfährt, muss sie rechtzeitig anzeigen (§138 StGB). Für dich als Wachperson kommen oft noch vertragliche Pflichten aus dem Bewachungsvertrag hinzu.
Ein Fall aus dem Dienst
Nachts im Parkhaus eines Einkaufszentrums siehst du, wie ein Mann die Seitenscheibe eines Autos einschlägt und nach einer Tasche greift. Als du ihn ansprichst, dreht er sich um und geht mit einem Schraubendreher auf dich los. Du wehrst den Stich ab, ringst ihm das Werkzeug aus der Hand und hältst ihn am Boden fest. Er ruft, er habe keinen Ausweis dabei.
Hier greifen nacheinander mehrere Rechte. Gegen den Angriff mit dem Schraubendreher handelst du in Notwehr nach §32 StGB. Das Entwaffnen war erforderlich, um den Angriff zu beenden. Danach ist der Angriff vorbei, das Festhalten kann sich also nicht mehr auf Notwehr stützen. Jetzt hilft dir §127 Abs. 1 StPO: Der Mann wurde auf frischer Tat bei einem versuchten Diebstahl und einer Sachbeschädigung betroffen, und seine Identität lässt sich nicht feststellen. Du hältst ihn fest, bis die Polizei kommt, mit dem mildesten Mittel, das ihn sicher am Weggehen hindert. Seine Taschen durchsuchst du nicht. Weder Notwehr noch Festnahmerecht geben dir dazu eine Befugnis. Ist er verletzt, leistest du Erste Hilfe.
Typische Prüfungsfallen
- Jedermannsrechte stehen allen Menschen zu. Wachpersonen haben dadurch weder mehr noch weniger Rechte.
- Prüfe für jede einzelne Handlung, auf welches Recht sie sich stützt. Endet die Notwehr, brauchst du für das Weitere eine neue Grundlage.
- Der entschuldigende Notstand nach §35 StGB ist kein Recht zum Handeln.
- Keines der Jedermannsrechte gibt dir ein Recht, jemanden gegen seinen Willen nach Ausweis oder Beweismitteln zu durchsuchen.
- Bei allen Rechten gilt die Erforderlichkeit. §34a Abs. 5 GewO betont das ausdrücklich.
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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Auf welche Rechte dürfen sich Wachpersonen nach §34a Abs. 5 GewO gegenüber Dritten stützen?
Warum ist der entschuldigende Notstand nach §35 StGB keine Handlungsgrundlage für den Dienst?
Ein Hund reißt sich los und geht auf ein Kind los. Du wehrst ihn mit einem Stock ab und verletzt ihn. Worauf stützt du dich, wenn niemand den Hund gehetzt hat?
Du hast einen Angreifer in Notwehr entwaffnet. Er liegt jetzt am Boden und wehrt sich nicht mehr. Worauf stützt du das weitere Festhalten?
Welche Pflichten treffen jeden Menschen, also auch dich im Dienst?
Welches Jedermannsrecht erlaubt es, die Tasche eines Festgehaltenen gegen seinen Willen nach einem Ausweis oder nach Beweismitteln zu durchsuchen?
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