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Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Was ist ein Staat? Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt

Drei Elemente machen einen Staat aus. Was hinter den Begriffen steckt und warum sie für deinen Dienst mehr bedeuten, als es zuerst aussieht.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Nach der Drei-Elemente-Lehre besteht ein Staat aus einem Staatsgebiet, einem Staatsvolk und einer wirksamen Staatsgewalt. Fehlt eines davon, liegt kein Staat vor. In Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volk aus (Art. 20 Abs. 2 GG), nicht von der Regierung und nicht von privaten Sicherheitsdiensten.

Die Frage, was ein Staat ist, klingt nach Gemeinschaftskunde. In der Sachkundeprüfung steht sie trotzdem regelmäßig am Anfang des Sachgebiets öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Grund ist einfach: Wer verstehen will, warum die Polizei Zwang anwenden darf und du nicht, muss wissen, wem die Staatsgewalt gehört und woher sie kommt. Alles, was später über Gewaltmonopol, hoheitliche Rechte und Jedermannsrechte kommt, baut auf diesem Fundament auf.

Die Drei-Elemente-Lehre

Die bekannteste Definition stammt von dem Staatsrechtler Georg Jellinek, der sie um 1900 formuliert hat. Sie wird bis heute im Völkerrecht verwendet und ist die Antwort, die die IHK hören will. Ein Staat braucht danach drei Elemente, und zwar alle gleichzeitig:

  • Staatsgebiet: ein räumlich abgegrenzter Teil der Erde
  • Staatsvolk: die Menschen, die dauerhaft zu diesem Staat gehören
  • Staatsgewalt: eine Herrschaftsmacht, die auf dem Gebiet tatsächlich und unabhängig ausgeübt wird

Staatsgebiet

Zum Staatsgebiet gehört nicht nur die Landfläche. Auch der Luftraum darüber, der Boden darunter und die Küstengewässer zählen dazu. Auf die Größe kommt es nicht an. Monaco oder die Vatikanstadt sind winzig und trotzdem Staaten. Auch umstrittene Grenzen schaden nicht, solange es ein festes Kerngebiet gibt.

Welche Länder das deutsche Staatsgebiet bilden, steht in der Präambel des Grundgesetzes: Dort sind alle 16 Bundesländer aufgezählt.

Staatsvolk

Das Staatsvolk sind die Staatsangehörigen. Sie sind mit dem Staat durch ein dauerhaftes Band verbunden, auch wenn sie im Ausland wohnen. Wer Deutscher ist, ergibt sich aus Art. 116 GG und dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Staatsvolk und Bevölkerung sind nicht dasselbe. Zur Bevölkerung gehören alle, die sich im Land aufhalten, also auch Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland, Geflüchtete oder Touristen. Für dich hat das praktische Bedeutung: Manche Grundrechte stehen nur Deutschen zu, zum Beispiel die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG. Andere gelten für jeden Menschen, etwa die Menschenwürde.

Staatsgewalt

Staatsgewalt ist die Macht, auf dem Staatsgebiet verbindliche Regeln zu setzen, sie durchzusetzen und Streit zu entscheiden. Zwei Dinge gehören dazu. Erstens muss sie wirksam sein: Eine Regierung, die zwar ein Gebiet beansprucht, dort aber nichts durchsetzen kann, hat keine Staatsgewalt. Zweitens muss sie unabhängig sein, also nach außen keinem anderen Staat unterstehen. Diese Unabhängigkeit nennt man Souveränität.

Die Anerkennung durch andere Staaten oder die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen ist nach überwiegender Ansicht kein viertes Element. Sie bestätigt nur, was schon besteht.

Was das Grundgesetz über den deutschen Staat sagt

Art. 20 GG ist die Grundnorm. Absatz 1 legt fest, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Absatz 2 sagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das Volk übt sie in Wahlen und Abstimmungen aus und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Daraus folgt die Gewaltenteilung. Absatz 3 bindet Gesetzgebung an die Verfassung und Verwaltung sowie Gerichte an Gesetz und Recht. Das ist der Kern des Rechtsstaats.

Weil Deutschland ein Bundesstaat ist, haben auch die 16 Länder eigene Staatsqualität mit eigener Verfassung, eigenem Parlament und eigener Polizei. Nach außen souverän ist aber nur der Bund. Mehr dazu auf der Seite zum Föderalismus.

Die Grundsätze aus Art. 1 und Art. 20 GG sind besonders geschützt. Nach Art. 79 Abs. 3 GG darf auch eine Verfassungsänderung sie nicht antasten. Man spricht von der Ewigkeitsklausel.

Ein Fall aus dem Dienst

Du arbeitest im Objektschutz an der Pforte eines ausländischen Generalkonsulats. Ein Besucher reißt einem anderen im Eingangsbereich das Handy aus der Hand und rennt Richtung Straße. Dein Kollege meint: Das hier ist ausländisches Staatsgebiet, da gilt unser Recht nicht, also lass ihn laufen.

Das stimmt nicht. Botschaften und Konsulate liegen auf deutschem Staatsgebiet. Deutsches Strafrecht gilt dort, weil es für alle Taten im Inland gilt (§3 StGB). Richtig ist nur, dass die Räume von Botschaften und Konsulaten nach dem Völkerrecht besonders geschützt sind: Deutsche Behörden dürfen sie grundsätzlich nur mit Zustimmung der Vertretung betreten, bei Konsulaten gilt das für die Räume der konsularischen Arbeit. Für dich ändert das wenig. Du handelst mit deinen Jedermannsrechten und mit dem Hausrecht, das dir der Auftraggeber übertragen hat. Den Dieb darfst du auf frischer Tat vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und rufst die Polizei. Wie weit die Polizei auf das Gelände kommt, klärt sie mit der Vertretung.

Und noch etwas zeigt der Fall: Auch im Dienst für einen fremden Staat übst du keine Staatsgewalt aus. Du bist Privatperson in einem privaten Arbeitsverhältnis.

Typische Prüfungsfallen

  • Staatsvolk ist nicht gleich Bevölkerung. Ausländer, die in Deutschland leben, gehören zur Bevölkerung, aber nicht zum deutschen Staatsvolk.
  • Die Größe des Gebiets spielt keine Rolle. Auch Kleinstaaten erfüllen das Merkmal Staatsgebiet.
  • Botschaften sind kein fremdes Staatsgebiet. Sie sind nur besonders geschützt.
  • Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, nicht von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundespräsidenten.
  • Die Anerkennung durch andere Staaten ist kein eigenes Element des Staatsbegriffs.
  • Wachpersonen üben keine Staatsgewalt aus, auch nicht, wenn eine Behörde der Auftraggeber ist.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche drei Elemente gehören nach der Drei-Elemente-Lehre zu einem Staat?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Wer gehört zum deutschen Staatsvolk?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Von wem geht nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Staatsgewalt aus?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Du bewachst den Eingang einer ausländischen Botschaft in Berlin. Welche Aussagen treffen zu?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Exilregierung beansprucht ein Gebiet, kann dort aber keine Gesetze durchsetzen. Welches Element fehlt?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Sicherheitsdienst bewacht im Auftrag der Stadt das Rathaus. Übt die Wachperson dort Staatsgewalt aus?

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