Kurz gesagt: Die Staatsgewalt ist auf drei Gewalten verteilt: Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). So kontrollieren sie sich gegenseitig. Polizei und Staatsanwaltschaft gehören zur Exekutive, private Sicherheitsdienste zu keiner der drei Gewalten.
Macht, die bei einer einzigen Person oder Stelle liegt, wird früher oder später missbraucht. Diese Erfahrung steht hinter der Gewaltenteilung. Für die Prüfung musst du die drei Gewalten benennen und Behörden richtig zuordnen können. Für deinen Dienst ist das Prinzip ebenfalls lehrreich: Du darfst weder ermitteln wie die Staatsanwaltschaft noch urteilen wie ein Gericht. Wer das verinnerlicht, macht im Einsatz weniger Fehler.
Was im Grundgesetz steht
Art. 20 Abs. 2 GG sagt sinngemäß: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Absatz 3 ergänzt: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Die Idee geht vor allem auf den französischen Philosophen Montesquieu zurück, der sie 1748 in seinem Werk Vom Geist der Gesetze beschrieben hat.
Die drei Gewalten
Legislative: die Gesetzgebung
Die Legislative beschließt Gesetze. Auf Bundesebene ist das vor allem der Bundestag. Der Bundesrat wirkt als Vertretung der Länder an der Gesetzgebung mit. In den Ländern sind die Landtage zuständig, in Stadtstaaten heißen sie Bürgerschaft oder Abgeordnetenhaus. Das Strafgesetzbuch, die Gewerbeordnung mit §34a und das Waffengesetz sind Werke der Legislative.
Exekutive: die vollziehende Gewalt
Die Exekutive führt die Gesetze aus. Dazu gehören die Regierungen von Bund und Ländern und die gesamte Verwaltung: Ministerien, Ordnungsämter, Gewerbeämter, die Industrie- und Handelskammern bei der Sachkundeprüfung, die Polizei. Auch die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive. Sie ist eine Behörde der Justizverwaltung, arbeitet eng mit den Gerichten zusammen, spricht aber kein Urteil.
Judikative: die Rechtsprechung
Die Judikative entscheidet Rechtsstreitigkeiten und verhängt Strafen. Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut. Sie sind nach Art. 97 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Eine Sonderstellung hat das Bundesverfassungsgericht. Es kann sogar Gesetze des Bundestags für nichtig erklären, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen.
Gewaltenverschränkung: keine strenge Trennung
In Deutschland sind die Gewalten nicht hermetisch getrennt, sondern miteinander verschränkt. Sie kontrollieren sich gegenseitig:
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen.
- Die Regierung bringt Gesetzentwürfe ein und erlässt Rechtsverordnungen, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt. Die Bewachungsverordnung ist so entstanden.
- Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
- Gerichte überprüfen Entscheidungen der Verwaltung. Wer sich von einer Behörde in seinen Rechten verletzt fühlt, kann nach Art. 19 Abs. 4 GG vor Gericht ziehen.
Neben dieser horizontalen Gewaltenteilung gibt es eine vertikale: Die Staatsgewalt ist zusätzlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Das ist der Föderalismus.
Die Presse wird oft als vierte Gewalt bezeichnet, weil sie die Mächtigen kontrolliert. Eine Staatsgewalt im Sinne des Grundgesetzes ist sie aber nicht.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bist Ladendetektiv in einem Baumarkt und hältst einen Mann fest, der Werkzeug im Wert von 300 Euro unter der Jacke hatte. Der Marktleiter ist wütend und will, dass du den Mann so lange befragst, bis er gesteht, und ihm dann ein schriftliches Hausverbot und eine Rechnung über eine Bearbeitungsgebühr übergibst.
Hier hilft die Gewaltenteilung beim Sortieren. Die Strafnorm hat die Legislative geschaffen. Ob der Mann schuldig ist und welche Strafe er bekommt, entscheidet am Ende ein Gericht, also die Judikative. Ermitteln und beweisen ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft, also der Exekutive. Du gehörst zu keiner Gewalt. Deine Aufgabe ist eng: Du hältst den Mann nach §127 StPO fest, rufst die Polizei und dokumentierst, was du gesehen hast. Ein Verhör mit dem Ziel eines Geständnisses steht dir nicht zu. Das Hausverbot spricht der Markt aus eigenem Hausrecht aus, das ist zulässig. Ob und in welcher Höhe zivilrechtliche Kosten verlangt werden, ist eine Frage zwischen Markt und Täter und hat mit Strafe nichts zu tun.
Typische Prüfungsfallen
- Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive, nicht zur Judikative.
- Die Polizei gehört zur Exekutive, sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung.
- Rechtsverordnungen werden von der Exekutive erlassen, nicht vom Parlament. Sie brauchen aber eine gesetzliche Ermächtigung.
- Die Gewalten sind in Deutschland verschränkt, nicht strikt getrennt.
- Private Sicherheitsdienste sind keine vierte Gewalt und keine Hilfsexekutive. Sie handeln privatrechtlich.
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Welche drei Gewalten nennt Art. 20 Abs. 2 GG?
Welche Stellen gehören zur Exekutive?
Wer erlässt eine Rechtsverordnung wie die Bewachungsverordnung?
Was bedeutet Gewaltenverschränkung?
Der Filialleiter möchte, dass du einen festgehaltenen Ladendieb befragst, bis er gesteht. Welche Aussagen treffen zu?
Zu welcher Gewalt gehört ein privater Sicherheitsdienst?
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