Kurz gesagt: Recht ist die Gesamtheit der Regeln, die das Zusammenleben ordnen und notfalls mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden. Eine Rechtsnorm besteht aus Tatbestand und Rechtsfolge. Moral, Sitte und Hausordnung sind keine staatlichen Rechtsnormen, auch wenn sie im Dienst eine Rolle spielen.
Als Wachperson bewegst du dich ständig zwischen verschiedenen Regeln. Es gibt Gesetze, die Hausordnung des Kunden, die Dienstanweisung deines Arbeitgebers und die ungeschriebenen Regeln des Anstands. Wer im Dienst nicht unterscheiden kann, welche davon Recht im eigentlichen Sinn sind, greift entweder zu hart durch oder zu zaghaft. In der Prüfung fragt die IHK genau diese Unterscheidung ab, oft mit kurzen Beispielen.
Was Recht ausmacht
Recht ist die Gesamtheit der Regeln, die das Zusammenleben der Menschen in einem Staat ordnen und die der Staat notfalls mit Zwang durchsetzt. Das letzte Merkmal ist entscheidend. Hinter einer Rechtsnorm steht die Staatsgewalt: Gerichte, Gerichtsvollzieher, Polizei. Wer gegen das Recht verstößt, muss mit einer Sanktion rechnen, also mit Strafe, Bußgeld, Schadensersatz oder einer Zwangsmaßnahme.
Recht erfüllt mehrere Aufgaben gleichzeitig. Es schafft Ordnung und Vorhersehbarkeit, es sichert den Frieden, weil Streit nicht mit Fäusten, sondern vor Gericht entschieden wird, und es schützt die Schwächeren vor der Willkür der Stärkeren. Diese Friedensfunktion hängt eng mit dem staatlichen Gewaltmonopol zusammen.
Recht, Moral und Sitte
Neben dem Recht gibt es andere Regeln, die das Verhalten steuern:
- Moral: die innere Überzeugung, was gut und richtig ist. Sie richtet sich an das Gewissen.
- Sitte und Brauch: Gewohnheiten einer Gesellschaft, etwa grüßen, Schlange stehen, angemessene Kleidung bei einer Trauerfeier.
- Religiöse Gebote: verbindlich für Gläubige, aber nicht vom Staat durchsetzbar.
Der Unterschied liegt in der Sanktion. Wer unhöflich ist, erntet Kopfschütteln. Wer stiehlt, bekommt ein Strafverfahren. Recht und Moral überschneiden sich oft, sind aber nicht deckungsgleich. Nicht jede Lüge ist strafbar, und nicht jede Ordnungswidrigkeit ist moralisch verwerflich.
Wie eine Rechtsnorm aufgebaut ist
Jede Rechtsnorm folgt dem Muster Wenn, dann. Der erste Teil heißt Tatbestand: Er beschreibt die Voraussetzungen. Der zweite Teil heißt Rechtsfolge: Er sagt, was passiert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel Diebstahl nach §242 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (Tatbestand), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (Rechtsfolge). Fehlt auch nur ein Merkmal des Tatbestands, tritt die Rechtsfolge nicht ein. Wer aus Versehen den falschen Schirm mitnimmt, hat keinen Zueignungswillen und begeht keinen Diebstahl.
Rechtsnormen sind außerdem abstrakt und generell. Abstrakt heißt: Sie regeln eine unbestimmte Zahl von Fällen. Generell heißt: Sie gelten für eine unbestimmte Zahl von Personen. Ein Platzverweis der Polizei gegen eine bestimmte Person ist deshalb keine Rechtsnorm, sondern eine Einzelfallentscheidung.
Wichtige Begriffspaare
Geschriebenes und ungeschriebenes Recht
Das meiste Recht ist geschrieben: Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen. Daneben gibt es Gewohnheitsrecht, das durch lange, allgemein als verbindlich anerkannte Übung entsteht. Im Strafrecht darf Gewohnheitsrecht nie eine Strafe begründen. Strafbar ist nur, was vorher im Gesetz stand.
Objektives und subjektives Recht
Objektives Recht ist die Rechtsordnung als Ganzes, also alle geltenden Normen. Subjektives Recht ist die Befugnis, die sich daraus für eine einzelne Person ergibt. Das BGB als Gesetz ist objektives Recht. Der Anspruch des Eigentümers, seine gestohlene Sache zurückzubekommen, ist sein subjektives Recht.
Materielles und formelles Recht
Materielles Recht regelt, was gilt: Was ist strafbar, wem gehört was. Formelles Recht regelt das Verfahren, also wie Rechte durchgesetzt werden. Das StGB ist materielles Recht, die Strafprozessordnung formelles Recht.
Ein Fall aus dem Dienst
Du machst Dienst in einem Einkaufszentrum. Ein junger Mann setzt sich auf die Rolltreppe, isst einen Döner und lässt die Verpackung liegen. Als du ihn ansprichst, grüßt er nicht und antwortet patzig. Dein Kollege will die Polizei rufen, weil das ja gegen das Gesetz verstoße.
Sortier die Ebenen: Dass er unfreundlich ist, verletzt Sitte und Anstand. Das ist kein Rechtsverstoß. Dass er auf der Rolltreppe sitzt und Müll liegen lässt, verstößt gegen die Hausordnung des Centers. Die Hausordnung ist keine staatliche Rechtsnorm, aber der Betreiber kann sie über sein Hausrecht durchsetzen. Du forderst ihn also auf, aufzustehen und den Müll zu entsorgen. Weigert er sich hartnäckig, kannst du ihn im Rahmen deiner Dienstanweisung des Hauses verweisen. Erst wenn er trotz Aufforderung bleibt, begeht er eine Straftat: Hausfriedensbruch. Jetzt wird die Polizei zuständig.
Typische Prüfungsfallen
- Das Merkmal, das Recht von Moral und Sitte trennt, ist die Durchsetzbarkeit durch staatlichen Zwang.
- Tatbestand ist die Voraussetzung, Rechtsfolge die Konsequenz. Nicht verwechseln.
- Hausordnung und Dienstanweisung sind keine Gesetze. Sie geben dir gegenüber Dritten keine Befugnisse, die das Gesetz nicht vorsieht.
- Gewohnheitsrecht kann im Strafrecht niemals eine Strafbarkeit begründen.
- Strafgesetzbuch gleich materielles Recht, Strafprozessordnung gleich formelles Recht.
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