Kurz gesagt: Gefahrenabwehr ist in den meisten Ländern zwischen Ordnungsbehörden und Polizei aufgeteilt (Trennsystem). Die Ordnungsbehörden sind grundsätzlich zuerst zuständig, die Polizei vor allem im Eilfall und rund um die Uhr. Bei der Strafverfolgung arbeitet die Polizei für die Staatsanwaltschaft. Bundespolizei und Bundeskriminalamt haben nur besondere Aufgaben.
Im Dienst musst du oft schnell entscheiden, wen du informierst. Ruhestörung, verdächtiger Gegenstand, falsch geparktes Auto in der Feuerwehrzufahrt, Ladendieb, verletzte Person: Je nach Lage ist eine andere Stelle zuständig. In der Prüfung wird nach dem Aufbau der Sicherheitsbehörden gefragt, nach der Doppelrolle der Polizei und nach der Abgrenzung zwischen Polizei und Ordnungsbehörde. Dieses Wissen ist auch der Grundstein für eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei.
Zwei Aufgaben: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Staatliche Sicherheitsbehörden haben zwei grundverschiedene Aufgaben:
- Gefahrenabwehr: Schäden verhindern, bevor sie passieren oder bevor sie größer werden. Sie ist vorbeugend und richtet sich nach dem Polizei- und Ordnungsrecht der Länder.
- Strafverfolgung: Straftaten aufklären, die schon begangen wurden, und Täter ermitteln. Sie ist rückblickend und richtet sich nach der Strafprozessordnung, also nach Bundesrecht.
Die Ordnungsbehörden kümmern sich nur um Gefahrenabwehr. Die Polizei macht beides. Man spricht von ihrer Doppelfunktion. In der Strafverfolgung ist die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens. Die Polizei muss Straftaten erforschen und alle Maßnahmen treffen, die keinen Aufschub dulden (§163 StPO). Viele Polizeibeamte sind außerdem Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und müssen deren Anordnungen folgen (§152 GVG).
Trennsystem und Einheitssystem
Weil Gefahrenabwehr Ländersache ist, hat jedes Land seine Behörden selbst organisiert. Es gibt zwei Grundmodelle.
Trennsystem
In den meisten Ländern sind die Aufgaben auf zwei Säulen verteilt. Die Ordnungsbehörden sind Teil der allgemeinen Verwaltung, vor allem die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden, darüber die Kreise und Bezirksregierungen. Dazu kommen Sonderordnungsbehörden wie Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsamt. Daneben steht die Polizei als eigene Organisation mit Schutzpolizei, Kriminalpolizei und weiteren Einheiten. Die Namen unterscheiden sich: In Bayern heißen die Ordnungsbehörden Sicherheitsbehörden, in Hessen Gefahrenabwehrbehörden.
Einheitssystem
In wenigen Ländern, etwa in Baden-Württemberg und Sachsen, heißen auch die Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr Polizeibehörden. Daneben gibt es den Polizeivollzugsdienst, also die uniformierte Polizei. In der Sache ist die Aufgabenverteilung ähnlich wie im Trennsystem.
Wer handelt zuerst?
Im Trennsystem gilt für die Gefahrenabwehr ein Vorrang der Ordnungsbehörden. Die Polizei wird in erster Linie tätig, wenn die Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig handeln kann. Das ist die Eilzuständigkeit. In der Praxis ist die Polizei deshalb nachts, am Wochenende und in akuten Lagen fast immer die erste Ansprechpartnerin, weil sie rund um die Uhr erreichbar ist und unmittelbaren Zwang anwenden kann. Viele Städte haben außerdem einen kommunalen Ordnungsdienst, dessen Mitarbeiter als Beschäftigte der Ordnungsbehörde hoheitlich handeln. Sie sind keine privaten Sicherheitskräfte, auch wenn die Uniformen manchmal ähnlich aussehen.
Polizeibehörden des Bundes
- Bundespolizei: zuständig unter anderem für den Grenzschutz, für die Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes und für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs an Flughäfen.
- Bundeskriminalamt: Zentralstelle der Kriminalpolizei, eigene Ermittlungen bei bestimmten schweren Delikten und Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.
- Zoll: unter anderem Kontrolle des Warenverkehrs und Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Wen du im Dienst informierst
| Lage | Erste Anlaufstelle |
|---|---|
| Straftat, Angriff, Bedrohung, akute Gefahr für Menschen | Polizei, Notruf 110 |
| Brand, Verletzte, medizinischer Notfall, Gasgeruch | Feuerwehr und Rettungsdienst, Notruf 112 |
| Ordnungsverstoß ohne Eile während der Dienstzeiten, zum Beispiel Müllablagerung auf öffentlichem Grund | Ordnungsamt |
| Vorfall auf einem Bahnhof oder Bahngelände des Bundes | Bundespolizei oder über 110 |
| Fragen zur eigenen Erlaubnis, Anmeldung oder Bewacher-ID | Arbeitgeber, der sich an die Erlaubnisbehörde wendet |
Ein Fall aus dem Dienst
Du bewachst nachts ein Veranstaltungsgelände. Auf der öffentlichen Straße vor dem Tor steht ein Auto quer vor der Feuerwehrzufahrt. Der Fahrer ist nicht aufzufinden. Am nächsten Morgen soll der Aufbau mit Lastwagen beginnen.
Auf öffentlicher Straße hast du kein Hausrecht. Du darfst das Auto nicht abschleppen lassen und keinen Zettel mit Drohungen anbringen. Die Abwehr der Gefahr, dass im Notfall die Feuerwehr nicht durchkommt, ist Sache der Ordnungsbehörde. Nachts ist das Ordnungsamt meist nicht erreichbar. Dann greift die Eilzuständigkeit der Polizei, die du über die örtliche Wache oder in dringenden Fällen über 110 informierst. Steht dasselbe Auto dagegen auf dem privaten Gelände deines Auftraggebers, ist es Sache des Auftraggebers, über sein Besitzrecht zu entscheiden. Du dokumentierst und informierst ihn nach deiner Dienstanweisung.
Typische Prüfungsfallen
- Die Polizei hat eine Doppelfunktion: Gefahrenabwehr nach Landesrecht und Strafverfolgung nach StPO.
- Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei.
- Im Trennsystem sind grundsätzlich die Ordnungsbehörden zuerst zuständig, die Polizei vor allem im Eilfall.
- Der kommunale Ordnungsdienst gehört zur Behörde und handelt hoheitlich. Ein privater Sicherheitsdienst im Auftrag der Stadt tut das nicht.
- Die Bundespolizei ist keine allgemeine Polizei für ganz Deutschland. Sie hat nur besondere Aufgaben wie Grenze, Bahn und Luftsicherheit.
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Was bedeutet die Doppelfunktion der Polizei?
Wer ist Herrin des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens?
Im Trennsystem: Wann wird die Polizei bei der Gefahrenabwehr vor allem tätig?
Für welche Aufgaben ist die Bundespolizei unter anderem zuständig?
Nachts blockiert ein Auto auf öffentlicher Straße die Feuerwehrzufahrt deines Objekts. Was tust du?
Ein Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes spricht einen Platzverweis aus. Wie ist das einzuordnen?
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